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Beschlussvorlage (Kindergartenpool)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Beschlussvorlage (Kindergartenpool) Beschlussvorlage (Kindergartenpool) Beschlussvorlage (Kindergartenpool)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Beratungsfolge 24/2016 17.02.2016 öffentlich Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016 Betrifft: Kindergartenpool Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Die Kommunen des Kreises Düren mit Ausnahme der Stadt Düren haben mit Datum vom 04.07.1997 einen Vertrag über die Finanzierung der Trägeranteile der von ihnen geführten Einrichtungen getroffen, sog. Kindergartenpool. Der Vertrag trat zum 01.01.1998 in Kraft und galt für fünf Jahre. Sofern er nicht mit einer Frist von fünf Jahren zum Jahresende gekündigt wurde, verlängerte er sich automatisch um weitere fünf Jahre. Im Vertrag wird erklärt, dass für die Auflösung des Vertrages die Mehrheit der Vertragspartner notwendig ist. Die Stadt Nideggen hat als erste mit Schreiben vom 04.03.2014 zunächst die fristgemäße Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2017 erklärt. Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat die Stadt Nideggen dann erklärt, dass sie aufgrund der angespannten Haushaltssituation (pflichtig teilnehmende Stärkungspaktkommune) nicht mehr in der Lage sei, die Zahlungen zu leisten und erklärt, die Mitgliedschaft im Kindergartenpool aus wichtigem Grund zum Ablauf des Kindergartenjahres 2014/2015 zu kündigen. Sie weist darauf hin, dass eine Kündigung grundsätzlich nicht im Vertrag vorgesehen ist, sondern lediglich eine Auflösung, die der Mehrheit der Vertragspartner bedarf. Die Stadt Nideggen sagt aber, dass dies nur bedingt Geltung haben kann, da ernsthaft bezweifelt werden müsse, dass sich eine derartige Mehrheit finden werde, wenn nach Abrechnung des Kindergartenjahres 2011/2012 8 von 14 Mitgliedern Zahlungsempfänger des Kindergartenpools sind. Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, schlägt Nideggen vor, sich bis zum Ablauf des Vertrages ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung mit einem jährlichen Zuschuss von 10.000 € am Pool zu beteiligen. Dieser Betrag ist angelehnt an die Abrechnung des Kindergartenjahres 2011/2012. Diese Regelung wird mit Schreiben des neuen Bürgermeisters der Stadt Nideggen vom 18.01.2016 nochmals bestätigt. Mit Schreiben vom 01.02.2016 kündigt die Gemeinde Niederzier ihre Mitgliedschaft im Kindergartenpool aus wichtigem Grund zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016, also zum 31.07.2016. Sie begründet dies zum einen mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Vertrag, da der Kreis Düren beabsichtigt, zum 01.08.2016 die Trägerschaft der Kindergärten der Gemeinde Nörvenich zu übernehmen. Zum anderen hätten sich die gesetzlichen Grundlagen für Betrieb und Finanzierung der Kindertagesstätten durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – KiBiz zum 01.08.2008 wesentlich geändert. Hierzu ist zu sagen, dass es richtig ist, dass sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Allerdings ist die Regelung der unterschiedlichen Höhe von Betriebskostenzuschüssen an die verschiedenen Träger und damit verbunden unterschiedliche Höhe der Trägeranteile für Kommunen und sog. arme Träger beibehalten wurde. Diese Regelung war die Ursache für die Einrichtung des Kindergartenpools. Die Gemeinde Niederzier will daher lediglich noch bis 31.07.2016 Ausgleichszahlungen an den Kindergartenpool leisten. Zur Zeit finden auf Ebene der Bürgermeister hierzu Gespräche statt. Die Gemeinde Inden war während des gesamten Zeitraumes des Kindergartenpools immer Zahlungsempfänger, wobei die Zahlungen im Schnitt zwischen 40.000 und 45.000 € lagen. Lediglich in den Jahren 2008/2009, 2010/2011(je rd. 24.000 €) und 2011/2012 (rd. 6.400 €) lagen die Zahlungen aufgrund der erhöhten Steuerkraft niedriger. Die letzte vorliegende Abrechnung erfolgte für das Kindergartenjahr 2011/2012. Die späte Abrechnung ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die der Berechnung zugrunde liegende Endabrechnung der Betriebskosten erst mehr als ein Jahr nach Ende des jeweiligen Kindergartenjahres vorliegt. (z. B. Kindergartenjahr 2012/2013 erst 08/2014). Da bisher noch keine Regelung im Bezug auf die Kündigung der Stadt Nideggen und die Bereitschaft nur noch jeweils 10.000 € jährlich in den Pool zu zahlen getroffen wurde, stehen die Abrechnungen für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 zur Zeit noch aus. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorlage 24/2016 ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein Seite 2 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 24/2016 Seite 3