Daten
Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Beratungsfolge
24/2016
17.02.2016
öffentlich
Termin
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016
Betrifft:
Kindergartenpool
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Die Kommunen des Kreises Düren mit Ausnahme der Stadt Düren haben mit Datum vom
04.07.1997 einen Vertrag über die Finanzierung der Trägeranteile der von ihnen geführten
Einrichtungen getroffen, sog. Kindergartenpool. Der Vertrag trat zum 01.01.1998 in Kraft und galt
für fünf Jahre. Sofern er nicht mit einer Frist von fünf Jahren zum Jahresende gekündigt wurde,
verlängerte er sich automatisch um weitere fünf Jahre. Im Vertrag wird erklärt, dass für die
Auflösung des Vertrages die Mehrheit der Vertragspartner notwendig ist.
Die Stadt Nideggen hat als erste mit Schreiben vom 04.03.2014 zunächst die fristgemäße
Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2017 erklärt.
Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat die Stadt Nideggen dann erklärt, dass sie aufgrund der
angespannten Haushaltssituation (pflichtig teilnehmende Stärkungspaktkommune) nicht mehr in der
Lage sei, die Zahlungen zu leisten und erklärt, die Mitgliedschaft im Kindergartenpool aus
wichtigem Grund zum Ablauf des Kindergartenjahres 2014/2015 zu kündigen.
Sie weist darauf hin, dass eine Kündigung grundsätzlich nicht im Vertrag vorgesehen ist, sondern
lediglich eine Auflösung, die der Mehrheit der Vertragspartner bedarf. Die Stadt Nideggen sagt
aber, dass dies nur bedingt Geltung haben kann, da ernsthaft bezweifelt werden müsse, dass sich
eine derartige Mehrheit finden werde, wenn nach Abrechnung des Kindergartenjahres 2011/2012 8
von 14 Mitgliedern Zahlungsempfänger des Kindergartenpools sind. Um weitere Streitigkeiten zu
vermeiden, schlägt Nideggen vor, sich bis zum Ablauf des Vertrages ohne Anerkennung einer
rechtlichen Verpflichtung mit einem jährlichen Zuschuss von 10.000 € am Pool zu beteiligen.
Dieser Betrag ist angelehnt an die Abrechnung des Kindergartenjahres 2011/2012. Diese Regelung
wird mit Schreiben des neuen Bürgermeisters der Stadt Nideggen vom 18.01.2016 nochmals
bestätigt.
Mit Schreiben vom 01.02.2016 kündigt die Gemeinde Niederzier ihre Mitgliedschaft im
Kindergartenpool aus wichtigem Grund zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016, also zum
31.07.2016.
Sie begründet dies zum einen mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Vertrag, da der
Kreis Düren beabsichtigt, zum 01.08.2016 die Trägerschaft der Kindergärten der Gemeinde
Nörvenich zu übernehmen.
Zum anderen hätten sich die gesetzlichen Grundlagen für Betrieb und Finanzierung der
Kindertagesstätten durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern – KiBiz zum 01.08.2008 wesentlich geändert. Hierzu ist zu sagen, dass es richtig ist, dass
sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Allerdings ist die Regelung der unterschiedlichen
Höhe von Betriebskostenzuschüssen an die verschiedenen Träger und damit verbunden
unterschiedliche Höhe der Trägeranteile für Kommunen und sog. arme Träger beibehalten wurde.
Diese Regelung war die Ursache für die Einrichtung des Kindergartenpools.
Die Gemeinde Niederzier will daher lediglich noch bis 31.07.2016 Ausgleichszahlungen an den
Kindergartenpool leisten.
Zur Zeit finden auf Ebene der Bürgermeister hierzu Gespräche statt.
Die Gemeinde Inden war während des gesamten Zeitraumes des Kindergartenpools immer
Zahlungsempfänger, wobei die Zahlungen im Schnitt zwischen 40.000 und 45.000 € lagen.
Lediglich in den Jahren 2008/2009, 2010/2011(je rd. 24.000 €) und 2011/2012 (rd. 6.400 €) lagen
die Zahlungen aufgrund der erhöhten Steuerkraft niedriger.
Die letzte vorliegende Abrechnung erfolgte für das Kindergartenjahr 2011/2012. Die späte
Abrechnung ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die der Berechnung zugrunde liegende
Endabrechnung der Betriebskosten erst mehr als ein Jahr nach Ende des jeweiligen
Kindergartenjahres vorliegt. (z. B. Kindergartenjahr 2012/2013 erst 08/2014).
Da bisher noch keine Regelung im Bezug auf die Kündigung der Stadt Nideggen und die
Bereitschaft nur noch jeweils 10.000 € jährlich in den Pool zu zahlen getroffen wurde, stehen die
Abrechnungen für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 zur Zeit noch aus.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorlage 24/2016
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
Seite 2
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 24/2016
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