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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
123 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
26.02.16, 16:01
Aktualisiert
26.02.16, 16:01
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 16/2016 Datum Kämmerei 09.02.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 10.03.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Beschlussentwurf: Der Antrag auf Aussprechung eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird abgelehnt. Begründung: Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW hat per E-Mail vom 21.01.2016 offenbar an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Aussprechung eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen gestellt. Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen. Lt. Auskunft des Städte- und Gemeindebund NRW vom 26.01.2016 handelt es sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO, weil sich das Aussprechen eines Verbotes von Burka und Nikab auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume bezieht. Der Antrag ist aber unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Auch hier wird verwiesen auf das beiliegende Schreiben des StGB vom 26.01.2016. Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden hat der Rat der Gemeinde Inden die Erledigung von Anregungen und Beschwerden dem Hauptausschuss übertragen. Somit kann in der Sitzung des Hauptausschusses abschließend entschieden werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 16/2016 Seite 2