Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
412/2012
Erstellt am:
22.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG
Entwicklung eines Verfahrensvorschlages zur Gewinnung des städtebaulichen Konzeptes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 412/2012 . Seite 2 / 3
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der Änderung Nr.
17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25)
und Pulheimer Bach)
Ziel der Änderung ist es mit der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung einzuleiten.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen. Zur Vorbereitung der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Erarvbeitung einer Rahmenplanung soll ein Auslobungsprofil erarbeitet werden und ein Verfahrensvorschlag samt Kostenschätzung entwickelt werden.
Erläuterungen
In der 2006 erstellten Untersuchung „Pulheim – Demografischer Wandel und Stadtentwicklung“ vom Büro Planquadrat
aus Dortmund, wurden die verfügbaren Bevölkerungsprognosen und die verschiedenen Konsequenzen für die Stadtentwicklung und die Stadtplanung dargestellt.
Ein Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass in Pulheim auch im nächsten Jahrzehnt noch ein relevanter Neubaubedarf
besteht. In den beiden der Untersuchung zu Grunde liegenden Bevölkerungsprognosen des Pestel Instituts und des
Landesamtes für Datenverarbeitung wird deutlich, dass eine positive Bevölkerungsentwicklung nur dann erwartet werden kann, wenn die Zuwanderung nach Pulheim anhält und bis 2020 jährlich gesteigert werden kann.
Zur Abschätzung des Wohnflächenbedarfs für die Stadt Pulheim bis zum Jahr 2020 wurden in der Untersuchung drei
unterschiedlich Prognoseansätze verwendet. Die Prognose auf der Basis der demografischen Effekte weist als unteren
Wert rd. 2.300 und als oberen Wert 3.500 Wohnungen aus. Anhand dieser Werte erwarten die Verfasser der Untersuchung, dass in Pulheim ein Bedarf an Wohnungen bis 2020 in einer Größenordnung von ca. 2.900 Wohnungen entsteht.
Die Umsetzung der Bevölkerungsprognosen in Baufläche bedeutet, dass ein Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre
von ca. 60 ha (Hektar) als untere Grenze und ca. 130 ha als obere Bedarfsgrenze zu erwarten ist. Im Innenbereich gerade des Zentralortes ist dieser Bedarf über Maßnahmen der Nachverdichtung nur in geringem Maße zu decken.
Der Rat der Stadt Pulheim hat im November 2010 die Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandel einstimmig
beschlossen. Darauf aufbauend wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Rates und der Verwaltung Maßnahmen
zur Zielereichung erarbeitet. Eine dieser Maßnahmen ist die Entwicklung neuer Wohngebiete jenseits der Bahn.
Zur Maßnahmenumsetzung wird die mit dieser Vorlage zu beschließende Einleitung der FNP-Teiländerung Nr. 17.9
Pulheim erforderlich. Mit diesem Änderungsverfahrens im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung
sowie der den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz geschaffen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 25 ha, dies umfasst jedoch sowohl die Fläche
des bereits geplanten Kindergartens an der Pariser Straße als auch künftige Freiflächenanteile.
Der größte Teil der Plangebietsfläche ist im derzeit gültigen FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das entlang des Pulheimer Baches dargestellte Landschaftsschutzgebiet ist Bestandteil des Landschaftsplanes Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Desweiteren ist eine kleine Fläche umgeben von Bebauung im Bereich des Elchweges als
Vorlage Nr.: 412/2012 . Seite 3 / 3
Grünfläche Parkanlage dargestellt. Im Bereich der Pariser Straße wurde im Rahmen der Planung einer Kindertageseinrichtung eine kleine Teilfläche des FNP in Fläche für Gemeinbedarf geändert.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt große Teile der Plangeltungsbereichsfläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Verlauf des möglichen späteren Siedlungsrandes innerhalb der
Fläche dieser FNP-Änderung ist noch festzulegen; hierzu sind zunächst Gespräche im Vorfeld der landesplanerischen
Anfrage mit den beteiligten externen Behörden zu führen, insbesondere Bezirksregierung und Unterer Landschaftsbehörde.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser
die Aufstellung der Teilbereichsänderung beschließt und die Verwaltung beauftragt bei der Bezirksplanungsbehörde eine
Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen.
Um eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung zu begründen ist zunächst eine Rahmenplanung zu entwickeln,
aus der konkrete städtebauliche Konzepte für die Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung – also der Stufe des
Bebauungsplanes – abgeleitet werden können. Für die Erarbeitung eines derartigen Konzeptes stehen innerhalb der
Verwaltung keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfügung; darüberhinaus sollte zur Findung der bestmöglichen Konzeption ein Verfahren bemüht werden, welches entweder in Form eines städtebaulichen Wettbewerbes oder
einer konkurrierenden Beauftragung mehrerer Büros mehr als nur einen Lösungsansatz untersucht. Derzeit untersucht
die Verwaltung, welches Verfahren für die konkrete Aufgabe am sinnvollsten wäre.
Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Auslobungsprofil zur Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanungskonzeptes zu entwickeln und auf dieser Basis die Durchführung eines Wettbewerbes oder einer Parallelbeauftragung vorzubereiten. Das Büro, dessen Rahmenplanungskonzept zur Umsetzung ausgewählt wird, sollte dann im Sinne einer Durcharbeitung mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 als erstem Realisierungsabschnitt für diesen Siedlungsbereich
beauftragt werden (siehe Sitzungsvorlage Nr. 410/2012) . Eine entsprechende Beschlussvorlage soll für die Sitzung des
Umwelt- und Planungsausschusses vom 27.02.13 vorbereitet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll neben einem konkreten
Verfahrensvorschlag auch eine Kostenschätzung für die Durchführung vorgelegt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen durch den Aufstellungsbeschluss keine externen Kosten.