Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachgutachterliche Stellungnahme
zu der von der Kreisstadt Bergheim beim Büro Junker und
Kruse in Auftrag gegebenen städtebaulichen Wirkungsanalyse
zur Ansiedlung eines Möbelhauses in Pulheim
erstellt im Auftrag der
Stadt Pulheim
Bearbeitung:
Joachim Schulte
Rainer Schmidt-Illguth
Köln, 22. November 2012
BBE Handelsberatung GmbH
Agrippinawerft 30/D-50678 Köln
Telefon +49(0)221 93655-123
Telefax +49(0)221 93655-101
info@bbe.de
www.bbe.de
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Ausgangslage und Aufgabenstellung der vorliegenden Stellungnahme
3
2 Bewertung des Planstandortes
4
3 Umsatzerwartung des Planvorhabens
5
4 Überprüfung der Kompatibilität mit dem Entwurf des LEP NRW –
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
11
5 Absatzwirtschaftliche Rahmendaten im Untersuchungsraum
12
6 Auswirkungen des Vorhabens
19
7 Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung der absatzwirtschaftlichen
Auswirkungen
23
8 Empfehlungen zur Verkleinerung des Vorhabens
27
9 Zusammenfassende Bewertung
28
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Möbelhäuser mit > 25.000 m² Verkaufsfläche in Deutschland
6
Abbildung 2
Wettbewerbsdichte in Vergleichsräumen
7
Abbildung 3
Gegenüberstellung von Flächenproduktivitäten aus Vergleichsgutachten
9
Abbildung 4
Regionalplanerische Darstellung des Standortes Möbel Hausmann
25
Seite 2 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
1
Ausgangslage und Aufgabenstellung der vorliegenden
Stellungnahme
Im Süden der Stadt Pulheim soll im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit einer
Verkaufsfläche von 45.000 m² errichtet werden.
Zur Bewertung der städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens und der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wurde von uns eine vorhabenbezogene
Auswirkungsanalyse erstellt. Hierbei wurde geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmt. Darüber hinaus wurde unter Beachtung der Prüfvorgaben von § 11 Abs. 3
BauNVO aufgezeigt, ob im Ansiedlungsfall negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf sonstige für die Versorgung der Bevölkerung wichtige Angebotsstandorte im Einzugsgebiet des Planvorhabens zu erwarten wären.
Als Fazit der „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet „Am
Schwefelberg“ in Pulheim“ (Modifizierte Fassung mit Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 17.3 und Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 109, Stand: Juli 2012) lässt sich festhalten, dass im Realisierungsfall keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu erwarten sind. Die vorgesehenen Verkaufsflächen sind als städtebaulich
verträglich zu bewerten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde das Gutachterbüro Junker und Kruse von der Kreis1
stadt Bergheim beauftragt, sich kritisch mit dem Planvorhaben auseinanderzusetzen. Zu den Inhalten und Ergebnissen der „Städtebaulichen Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in
Pulheim unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. S. v. § 11 (3) BauNVO
und § 2 (2) BauGB“ des Büros Junker und Kruse in einer aktualisierten Fassung von Oktober 2012
nehmen wir hiermit Stellung.
Im Folgenden werden zunächst die Aussagen der Wirkungsanalyse von Junker und Kruse (im Folgenden Kruse-Gutachten) chronologisch kommentiert. Abschließend werden die Ergebnisse der
Prüfung in einem Fazit zusammengefasst.
1
Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. S. v. § 11 (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB, Junker und Kruse, Juli
2012
Seite 3 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
2
Bewertung des Planstandortes
Wie auch in unserer „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet
„Am Schwefelberg“ wird der Planstandort durch das Büro Junker und Kruse als städtebaulich nichtintegrierter Standort mit hoher Verkehrsgunst bewertet, der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen ist (siehe Kap 3, S.
15).
Unberücksichtigt bleibt bei der Standortbewertung jedoch, dass das Planareal an das Gewerbegebiet Industriestraße / Boschstraße / Siemensstraße grenzt, das einen Agglomerationsbereich mit
übergemeindlichen Versorgungsfunktionen darstellt und eine Reihe von Fachmärkten, kleinteiligen
Einzelhandelbetrieben und sonstigen privaten Dienstleistungen aufweist. Somit handelt es sich bereits um einen etablierten Einzelhandelsstandort mit überkommunaler Bedeutung und Bekanntheit.
Zudem bleibt unerwähnt, dass der Standort in der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes
für die Stadt Pulheim als Vorrangstandort für die Ansiedlung eines Möbelhauses mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten vorgesehen ist.
FAZIT:
Wenn auch bei der Standortbewertung eine Übereistimmung in einigen Punkten vorliegt, bleiben bei Junker und Kruse insgesamt wesentliche Aspekte unberücksichtigt.
So erwähnen Junker und Kruse nicht, dass der Planstandort an einen Agglomerationsbereich mit übergemeindlichen Versorgungsfunktionen angrenzt und der Standort
in der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim als Vorrangstandort für die Ansiedlung eines Möbelhauses mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten vorgesehen ist.
Seite 4 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
3
Umsatzerwartung des Planvorhabens
Für die Bestimmung der zu erwartenden Umsatzumlenkungen und der hierdurch möglicherweise
hervorgerufenen städtebaulichen Auswirkungen wird in der städtebaulichen Wirkungsanalyse von
Junker und Kruse der Umsatz des Planvorhabens geschätzt. Gemäß der gängigen Rechtsprechung werden hierbei maximale Flächenproduktivitäten angelegt, ohne hierbei (angeblich) eine betreiberscharfe Betrachtung und Bewertung vorzunehmen.
Bei einer Flächenleistung von maximal 3.900 € / m² Verkaufsfläche wird bei einer Verkaufsfläche
von rd. 45.000 m² ein realisierbares Umsatzvolumen von rd. 174 Mio. € prognostiziert. Dies wurde
mit einem Hinweis begründet, dass sich die Flächenleistung der bestehenden Möbelhäuser des
vorgesehenen Betreibers Segmüller im Geschäftsjahr 2010 / 2011 auf mindestens 3.300 bis
3.900 € / m² Verkaufsfläche belaufen soll.
Nach unserer Prognose ist am Standort Pulheim zwar eine überdurchschnittlich hohe Flächenleistung möglich, eine Umsatzleistung in der von Junker und Kruse unterstellten Größenordnung von
bis zu 174 Mio. € im Jahr jedoch nicht realisierbar.
Bei der Interpretation der Umsatzzahlen im Geschäftsbericht von Möbel Segmüller ist zu beachten,
dass das Unternehmen neben großen Möbelhäusern auch Vertriebskonzepte betreibt, die mit dem
Planvorhaben nicht zu vergleichen sind. So finden sich in Frankfurt und Stuttgart SegmüllerStandorte in integrierten Innenstadtlagen, an denen im Wesentlichen hochwertige Polstermöbel,
Polsterbetten und Speisegruppen aus eigener Produktion angeboten werden. Große Möbelhäuser
mit Verkaufsflächen zwischen rd. 35.000 und rd. 55.000 m² betreibt Segmüller an lediglich drei
Standorten. Diese befinden sich in Weiterstadt, Parsdorf bei München und Friedberg bei Augsburg
und nehmen somit Randlagen zu großen Verdichtungsräumen (Parsdorf München, Weiterstadt
Rhein-Main) bzw. einem solitären Oberzentrum (Friedberg Augsburg) ein.
Alle drei Standorte haben gemeinsam, dass sie sich in einem deutlich weniger angespannten
Wettbewerbsumfeld befinden als dies in der Stadt Pulheim der Fall wäre. Dies zeigt sich bereits in
der nachstehenden Abbildung 1, in der alle in Deutschland ansässigen Möbelhäuser mit mehr als
25.000 m² Verkaufsfläche und damit diejenigen Betriebe dargestellt werden, die aufgrund ihrer
Verkaufsflächendimensionierung und ihrer Sortimentsstruktur als Hauptwettbewerber der großen
Segmüller-Möbelhäuser anzusehen sind.
Seite 5 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 1
Möbelhäuser mit > 25.000 m² Verkaufsfläche in Deutschland
Seite 6 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Bereits die kartographische Darstellung lässt erkennen, dass im Großraum Köln / Düsseldorf, d. h.
im Standortumfeld des Planvorhabens in Pulheim, eine deutlich größere Dichte an Hauptwettbewerbern vorliegt als dies in Friedberg, Parsdorf und Weiterstadt der Fall ist. Noch deutlicher werden die strukturellen Unterschiede allerdings, wenn man die Wettbewerbsdichte für die verschiedenen Regionen berechnet. Dazu wird jeweils die Verkaufsfläche im Möbelhandel innerhalb der
30-Minuten-Fahrzeitzone um die Oberzentren München und Frankfurt sowie Köln / Düsseldorf dem
im gleichen Gebiet vorhandenen Einwohnerpotenzial gegenüber gestellt (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2
Wettbewerbsdichte in Vergleichsräumen
Großraum
Einwohner in 30-MinutenFahrzeitzone
Verkaufsfläche in m²
Wettbewerbsdichte in m²
VKF je 1.000 Einwohner
Köln
2.417.903
741.207
307
Düsseldorf
2.733.875
1.067.147
390
München
1.885.210
370.306
196
Frankfurt am Main
2.021.530
412.731
204
./.
./.
269
Bundesdurchschnitt
Quelle: BBE-Möbeldatenbank
So verzeichnen die Großräume Köln und Düsseldorf innerhalb einer 30-Minuten-Fahrzeitzone bereits heute eine sehr hohe Wettbewerbsdichte (rd. 307 bzw. 390 m² Verkaufsfläche im Möbelhandel pro 1.000 Einwohner). Diese liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt (rd. 269 m² Verkaufsfläche im Möbelhandel pro 1.000 Einwohner).
Im Vergleich hierzu ist der Wettbewerb in den Großräumen München und Frankfurt am Main, die
ebenfalls über große Segmüller-Möbelhäuser verfügen, deutlich weniger stark ausgeprägt. So liegt
die Wettbewerbsdichte in diesen beiden Großräumen mit Arealitätswerten um 200 m² VKF je 1.000
Einwohner deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Auch handelt es sich bei Segmüller um einen Anbieter, der insbesondere in Bayern (seit 1954) und
Baden-Württemberg (seit 1960) bereits sehr lange als Möbelhändler eingeführt ist, während der
Firmenname in Nordrhein-Westfalen bisher nur wenig bekannt ist. Deshalb ist davon auszugehen,
dass für das Vorhaben der Fa. Segmüller in Pulheim zumindest in den ersten Jahren eher Wettbewerbsnachteile gegenüber den bereits am Markt etablierten Anbietern bestehen.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen unserer Auswirkungsanalyse für das Möbelhaus mit einer projektierten Verkaufsfläche von rd. 45.000 m² mit rd. 2.070 € je m² Verkaufsfläche eine Flächenproduktivität unterstellt, die unter der von Junker und Kruse unterstellten Größenordnung,
aber weit über der durchschnittlichen Flächenproduktivität von großen Möbelhäusern (rd. 1.300 € /
Seite 7 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
m² VKF) liegt. Auch im Vergleich zu sehr erfolgreichen Möbelhäusern mit über 25.000 m² Verkaufsfläche, die Flächenproduktivitäten von rd. 1.800 € / m² Verkaufsfläche erreichen, ist die für das
Planvorhaben angesetzte Flächenproduktivität als überdurchschnittlich zu betrachten (Quelle: Möbelhandel 2010, Marktstudie der Möbelkultur, Seite 188 nach Zahlen der BBE Handelsberatung;
Basis für diese Zahlen ist der „möbel-index“, den die BBE gemeinsam mit der Zeitschrift Möbelkultur monatlich ermittelt).
Weitere Belege dafür, dass die von uns unterstellte Flächenleistung als überdurchschnittlich einzustufen ist, ergeben sich, wenn man die Prognoseansätze von anderen Auswirkungsanalysen zu
Ansiedlungen von größeren Möbelhäusern in Nordrhein-Westfallen betrachtet (vgl. Abbildung 3).
Die Aufstellung illustriert, dass in den Vergleichsgutachten zu Möbelhausansiedlungen bzw. Möbelhauserweiterungen aus der jüngeren Vergangenheit jeweils Produktivitätswerte zwischen 1.200
und 1.940 € je m² Verkaufsfläche prognostiziert werden. Die erwarteten Flächenleistungen liegen
damit deutlich unter der für das Planvorhaben in Pulheim unterstellten Flächenproduktivität von rd.
2.070 € je m² Verkaufsfläche.
Lediglich die Flächenproduktivitäten für projektierte IKEA-Ansiedlungen liegen höher als die für das
Planvorhaben in Pulheim angesetzte Flächenleistung. Dies ist mit dem speziellen IKEAVertriebskonzept zu begründen, das deutlich von Sortimentsmix großer Möbelhäuser abweicht.
Im Hinblick auf die in Vergleichsgutachten angesetzten Flächenproduktivitäten ist noch darauf hinzuweisen, dass in der Liste auch zwei Kennzahlen des Büros Junker und Kruse aus dem Jahr
2010 enthalten sind. So werden sowohl bei der Wirkungsanalyse zur Möbelhausansiedlung / Erweiterung des Möbelhauses Finke in Paderborn (rd. 1.720 € / m² VKF) als auch in der Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses in Gütersloh (rd. 1.600 € / m² VKF) Flächenproduktivitäten angesetzt, die deutlich unterhalb den von der BBE für das Planvorhaben in Pulheim angesetzten Flächenproduktivitäten (rd. 2.070 € / m² VKF) liegen.
Im Vergleich mit der Flächenproduktivität, die das Büro Junker und Kruse für das Planvorhaben in
Pulheim angesetzt hat (rd. 3.900 € / m² VKF), zeigt sich, dass dieser Wert mehr als doppelt so
hoch ist als die Werte, die vor nicht allzu langer Zeit noch für vergleichbare Planvorhaben vom
gleichen Gutachterbüro angesetzt wurden. Inwiefern sich diese immensen Abweichungen bei einer
vom Büro Junker und Kruse betonten betreiberunabhängigen Betrachtung aus der speziellen Lage- und Wettbewerbssituation ableiten lassen, erschließt sich den BBE-Gutachtern nicht.
Seite 8 von 30
Stellungnahme • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 3
Gegenüberstellung von Flächenproduktivitäten aus Vergleichsgutachten
Dimensionierung
in m²
Gesamtumsatz
in Mio. €
Flächenproduktivität
€ pro m² VKF
Ort / Jahr
Vorhaben
Gutachter
Pulheim, 2012
Möbelhausansiedlung
BBE
45.000
93,1
2.070
Lübeck, 2010
IKEA-Ansiedlung
CIMA
25.500
81,7
3.200
Wuppertal, 2012
IKEA-Ansiedlung
GMA
25.500
79,0
3.100
Hamburg-Eidelstedt, 2006
Möbelhausansiedlung
Dr. Lademann
45.000
87,3
1.940
Paderborn, 2010
Möbelhausansiedlung/
Erweiterung Finke
Junker & Kruse
18.600
32,0
1.720
Pulheim, 2009
Möbelhausansiedlung
Dr. Jansen
20.000
34,0
1.700
Unna, 2008
Möbelhauserweiterung
BBE
60.000
96,0
1.600
Gütersloh, 2010
Möbelhausansiedlung
Junker & Kruse
35.000
56,0
1.600
Hagen, 2010
Möbelhausansiedlung
BBE
36.600
58,6
1.600
Werl, 2008
Möbelhauserweiterung
Dr. Acocella
69.000
103,5
1.500
Dortmund, 2011
Möbelhausansiedlung
BBE
38.250
57,4
1.500
Teltow, 2009
Möbelhausansiedlung
Dr. Lademann
4.000
5,9
1.500
Villingen-Schwenningen,
2009
Möbelhausansiedlung
GMA
27.000
40,5
1.500
Duisburg, 2010
Möbelhausansiedlung
BBE
51.800
74,6
1.440
Sindelfingen, 2010
Möbelhausansiedlung
Dr. Lademann
30.000
35,3
1.200
Hamm, 2011
Möbelhausansiedlung
BBE
40.000
68,0
1.700
Quelle: BBE-Zusammenstellung auf Grundlage verschiedener Auswirkungsanalysen
Seite 9 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Erklärungsansätze für die Bestimmungsgründe der vom Büro Junker und Kruse unterstellten (laut
eigener Aussage betreiberunabhängigen) Flächenleistungen sind auch dem Gutachten „Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels“, das Junker und Kruse im Jahre 2010 für die Staatskanzlei NRW erstellt hat,
nicht zu entnehmen.
So werden im Teil 4.2.1 „Zielgrößen für maximale Verkaufsflächengrößen für Möbelmärkte sowie
Bau- und Gartenmärkte in NRW bei angenommener Eigenversorgung jeder Gemeinde“ für „Möbelmärkte“ rund 1.300 bis 1.500 € je m², für die „Spezialvariante IKEA 3.000 € je m² Verkaufsfläche
als übliche Flächenleistungen angeführt (siehe Seite 84ff. des vorgenannten Gutachtens). Zu beachten ist dabei, dass sich diese Flächenleistungen ausschließlich auf die „untersuchungsrelevanten Kernsortimente“ und somit ausschließlich auf die Warengruppe Möbel beziehen.
Betrachtet man die von der BBE Handelsberatung für das Vorhaben in Pulheim im Kernsortiment
(im Einzelnen: Wohnmöbel/ Kücheneinrichtungen/ Büromöbel mit Holz- /Kork- /Flecht- und Korbwaren, Matratzen/ Lattenroste/ Ober- und Unterdecken, elektrische Großgeräte) prognostizierten
Raumleistungswerte von 1.950 € je m², so zeigt sich auch hier, dass unsere Prognose auf rd. 22
Prozentpunkten höheren Flächenleistungen basiert als dies Junker und Kruse mit der Grundlagenuntersuchung für die Staatskanzlei NRW als Maximalwerte kommuniziert hat.
Die BBE Handelsberatung kommt vor dem Hintergrund der Faktenlage zu der gutachterlichen Auffassung, dass die für das Planvorhaben prognostizierte Umsatzgröße von rd. 93,1 Mio. € unter Beachtung der im Einzugsgebiet gegebenen Wettbewerbsstrukturen als Maximalumsatz zu werten
ist. Die prognostizierten Umsatzumlenkungen geben somit die Wettbewerbseffekte im Worst-Case
wieder.
FAZIT:
Junker und Kruse setzt bei der Prognose des Planumsatzes eine deutlich zu hohe
Flächenproduktivität an.
Dieser unverhältnismäßige Ansatz ist darauf zurückzuführen, dass das Büro Junker &
Kruse seine Umsatzprognose lediglich auf aktuelle Geschäftszahlen des potenziellen
Betreibers Segmüller bezieht. Doch wird von Junker & Kruse komplett außer Acht gelassen, dass diese Geschäftszahlen darauf beruhen, dass es sich hierbei um lang eingeführte Traditionshäuser handelt, die über wettbewerbliche Rahmenbedingungen
verfügen, die mit denen des Planvorhabens in Pulheim nicht vergleichbar sind.
So werden in der BBE-Analyse die aktuellen Geschäftszahlen des potenziellen Betreibers Segmüller sehr wohl berücksichtigt, jedoch an die tatsächlichen Verhältnisse am
Planstandort und in der Region angepasst.
Seite 10 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
4
Überprüfung der Kompatibilität mit dem Entwurf des LEP
NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
Das Büro Junker und Kruse kommt bei der Überprüfung der Kompatibilität mit dem Entwurf des
LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel zu dem gleichen Ergebnis wie die BBE
Handelsberatung. So ist eine Kompatibilität des Planvorhabens mit den in Aufstellung befindlichen
landesplanerischen Zielen gemäß LEP NRW (Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) gegeben. Allerdings werden die in Aufstellung befindlichen landesplanerischen Grundsätze, dass der
zu erwartende Gesamtumsatz die entsprechende Kaufkraft der Standortgemeinde nicht überschreiten soll und dass die zentrenrelevanten Randsortimente die absolute Obergrenze von
2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten sollen, nicht eingehalten.
FAZIT:
Bewertung von Junker und Kruse stimmt mit der Bewertung der BBE überein.
Seite 11 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
5
Absatzwirtschaftliche Rahmendaten im Untersuchungsraum
In diesem Kapitel nimmt das Gutachterbüro Junker und Kruse die Abgrenzung des Einzugsgebietes und des Untersuchungsraumes vor. Zudem werden für diesen Raum die einzelhandelsrelevante Kaufkraft und die Angebotssituation dargestellt.
Abgrenzung des Untersuchungsraumes bzw. des Einzugsgebietes
In der Analyse von Junker und Kruse entspricht das Einzugsgebiet dem Untersuchungsraum (vgl.
Kapitel 5). Allerdings wird an einer späteren Stelle des Gutachtens aufgezeigt, dass das Einzugsgebiet über den definierten Untersuchungsraum hinausreichen wird (vgl. Kapitel 7.1, S. 34). Eine
genau Definition der Begriffe „Untersuchungsraum“ und „Einzugsgebiet“ ist dem Gutachten von
Junker und Kruse nicht zu entnehmen.
Als Untersuchungsraum wurde eine Isochrone von rd. 20 Pkw-Minuten um das Vorhaben definiert
(siehe Kap 2, S. 9). Konkret werden zum Untersuchungsraum neben der Standortkommune Pulheim die Kommunen Bergheim, Dormagen, Frechen, Hürth, Kerpen und Rommerskirchen sowie
Teilbereiche von Bedburg, Grevenbroich, Köln und Leverkusen gezählt. Warum allerdings im Gutachten darauf hingewiesen wird, dass die Begrenzung des Einzugsgebietes im Wesentlichen mit
der Konkurrenzsituation zu begründen ist, bei seiner Abgrenzung allerdings dann dennoch nur
pauschal die 20 Pkw-Minuten angesetzt werden, erschließt sich den BBE-Gutachtern nicht. Vor
diesem Hintergrund ist auch die Frage zu stellen, warum das Einzugsgebiet nicht in Zonen unterschiedlich intensiver Käuferverflechtungen eingeteilt wird, da diese mit zunehmender Distanz zum
Planvorhaben und sich damit ändernden Wettbewerbsverflechtungen in der Realität abnehmen
müssten. Auch weist das Büro Junker und Kruse darauf hin, dass im Zuge zunehmender Mobilitätsanforderungen im Möbelsektor erhöhte Zeit- und Entfernungswiderstände wahrgenommen
werden, so dass – bei regionalen Unterschieden – für den Kauf von Möbeln Entfernungen von 50
bis 100 km nicht unüblich sind. Auch diese Aussage wird bei der Abgrenzung des Untersuchungsraumes nicht weiter berücksichtigt.
Im Unterschied zur Vorgehensweise von Junker und Kruse differenzieren die BBE-Gutachter in ihrem Gutachten klar zwischen Untersuchungsraum und Einzugsgebiet. Somit werden diese beiden
Raumkategorien von uns nicht gleichgesetzt oder miteinander verwechselt. Hierbei haben beide
Räume unterschiedliche Ausdehnungen. Zudem ist das Einzugsgebiet bzw. der Untersuchungsraum im Junker und Kruse-Gutachten aus unserer Sicht zu eng gefasst. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch der projektrelevante Einzelhandel in Kommunen außerhalb der 20-MinutenDistanzzone um den Planstandort in Wettbewerbsbeziehungen zu dem geplanten Möbelhaus
steht.
Dies ist damit zu begründen, dass es sich bei dem Anbieter Segmüller um einen leistungsfähigen
Möbelanbieter handelt, der in Nordrhein-Westfalen bisher nicht etabliert ist und das Möbelhaus
Seite 12 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
über eine vergleichsweise große Dimensionierung verfügen soll. Vor diesem Hintergrund wird unterstellt, dass das Möbelhaus nicht zuletzt aufgrund geplanter überregionaler Werbeaktivitäten weit
in die Region ausstrahlen wird. In diesem Zusammenhang spielen auch die gute verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes sowie die Bereitschaft der Kunden, für den Möbeleinkauf größere
Fahrtzeiten und -distanzen in Kauf zu nehmen, eine bedeutende Rolle.
Dem Einzugsgebiet werden diejenigen Kommunen zugerechnet, in denen das Vorhaben einen aus
Betreibersicht relevanten Marktanteil erreicht. Abstrahierend handelt es dabei um diejenigen Orte,
in denen sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine direkte Kundenansprache, z. B. über Hauswurfsendungen lohnt. Bei zunehmender Distanz zum Geschäftsstandort ist das Bindungspotenzial
auch bei hoher Werbeaktivität eines Betriebs nur noch gering, da Konkurrenten allein aus Distanzgründen deutliche Wettbewerbsvorteile haben.
Aus Sicht der BBE-Gutachter können in das Einzugsgebiet alle Gemeinden einbezogen werden, in
denen das Vorhaben nach den Ergebnissen des eingesetzten Prognosemodells einen Marktanteil
von mindestens 4 - 5 % erreichen wird. Wie die Abbildung 12 auf Seite 39 des BBE-Gutachtens illustriert, ergibt sich der mit Abstand höchste Marktanteil in der Stadt Pulheim (rd. 15 %, deshalb
Zone I des Einzugsgebiets); die linksrheinischen Stadteile von Köln sowie die Kommunen Bergheim, Dormagen, Frechen und Rommerskirchen bilden bei Marktanteilen zwischen 7 bis 11 % einen zweiten „Cluster“ und werden zur Zone II zusammengefasst. Schließlich bietet es sich an, das
Einzugsgebiet in einen dritten Teilraum (Zone III) zu zonieren (Marktanteile zwischen 4 und 6 %).
Darüber hinaus wird das Vorhaben aufgrund seiner großen räumlichen Ausstrahlung auch noch
Kunden aus weiter entfernten Wohnorten ansprechen. Alle Gemeinden, in denen Marktanteile von
2 bis 3 % erwartet werden können, werden dem „äußeren Verflechtungsbereich“ zugerechnet. Aufgrund der hier bereits deutlich gedämpften Marktanteile sind diese Teilräume aus methodischen
Gründen (siehe oben) aber nicht mehr dem absatzwirtschaftlich definierten Einzugsgebiet zuzuordnen.
Um eine realistische Marktanteilsprognose berechnen zu können, müssen alle potenziell wettbewerbsrelevanten Standorte in das Gravitationsmodell eingestellt werden. Der Untersuchungsraum
wurde deshalb so großzügig abgegrenzt, dass auch Standorte erfasst werden, die sich zwar in
großer Distanz zum Vorhabenstandort und damit außerhalb des Einzugsgebiets des Planvorhabens befinden, die aber aufgrund ihrer regionalen Ausstrahlung gleichwohl in Wettbewerbsbeziehungen zum Vorhaben stehen.
Als Beispiel sei das Möbelhaus Brucker in Kall genannt: der Betrieb generiert mit rd. 60.000 m²
Verkaufsfläche seine Umsätze aus einem überregionalen Einzugsgebiet und ist deshalb zumindest
für Kunden aus dem Kreis Euskirchen und dem südlichen Rhein-Erft-Kreis als Einkaufsziel von Relevanz. Beispielhaft wird dies durch eine telefonische Befragung unter 800 Haushalten in der Stadt
Seite 13 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Erftstadt belegt, die die BBE im April 2010 durchgeführt hat: Auf die Frage nach dem bevorzugten
Einkaufsort für Wohnmöbel führten etwa 4 % der Befragten die Gemeinde Kall und somit Möbel
Brucker an. Für die Nachbargemeinden sind vergleichbare Einkaufsverflechtungen zu unterstellen.
Demnach sind außerhalb des prospektiven Einzugsgebiets selbstverständlich prognostisch nur
noch Standorte einzubeziehen, die aufgrund ihrer „Schwerkraft“ im Wettbewerb auch in Konkurrenz zu Vorhaben stehen werden. Dies trifft neben Brucker in Kall auf weitere große Möbelhäuser
wie Möbel Höffner in Rösrath, Porta in Bornheim, Ostermann in Haan, Schaffrath in Mönchengladbach oder Pallen in Würselen zu; kleinere Warengruppen-Spezialisten sind in diesem äußeren
Randbereich des Untersuchungsraums allerdings auszuklammern.
Vor dem Hintergrund dieser Sachverhalte wurde der Untersuchungsraum in drei Teilbereiche abgestufter Erhebungsintensität untergliedert:
15-Minuten-Radius: Innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche im 15-Minuten-Radius
wurde der gesamte projektrelevante Einzelhandel einschließlich der untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderen Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkten
erhoben, da diese Zentren aufgrund der räumlichen Nähe zum Planvorhaben am stärksten
von Wettbewerbswirkungen betroffen sein werden. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
wurden
alle
Möbelanbieter
und
Warengruppenspezialisten
(z. B.
Teppich-
Fachmärkte, Matratzen-Fachmärkte) sowie von sonstigen Anbietern mit größeren Sortimentsüberschneidungen (z. B. Warenhäuser, Bau- und Heimwerkermärkte, Sonderpostenmärkte) erhoben.
30-Minuten-Radius: Innerhalb der hier vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche wurden alle Möbelanbieter, Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² VKF) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment erhoben. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche: Erhebung aller Anbieter mit Möbeln und Küchen im Kernsortiment.
Darüber hinausgehend: großzügige Erhebung aller Hauptwettbewerber, d. h. der größeren
Möbelhäuser, Möbelmitnahmemärkte und Küchencenter (siehe oben).
Die Ergebnisse der Wettbewerbsanalyse bilden einen wesentlichen Input für das gravitationstheoretische Prognosemodell, das unter Berücksichtigung einer Vielzahl an weiteren Kriterien (z. B. die
Häufigkeit der Bedarfsdeckung in den geplanten Sortimentsbereichen, der vom Verbraucher in der
Regel akzeptierte Zeit- und Wegeaufwand, die Attraktivität des Projektvorhabens, das durch die
Betriebsgröße, die Leistungsfähigkeit und den Bekanntheitsgrad der Betreiber bestimmt wird) erstellt wurde.
Seite 14 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Die Ergebnisse der Prognose lassen eindeutig erkennen, dass das Einzugsgebiet des Vorhabens
sehr wesentlich durch die Ausstrahlung von Wettbewerbern vergleichbarer Größenordnung und
Zielgruppenorientierung begrenzt wird.
Unter anderem aus der teilräumlich unterschiedlichen Wettbewerbsdichte ist auch zu erklären,
dass der rechtsrheinische Bereich des 30-Minuten-Radius des Untersuchungsraumes aufgrund der
hier abgeschwächten Kaufkraftbindung von unter 5 % der projektrelevanten Kaufkraft nicht mehr
der Zone III des Einzugsgebietes zuzurechnen ist. Innerhalb des 30-Minuten-Entfernungsradius um
den Planstandort zeigt sich eine äußerst differenzierte Angebotssituation: Während im Westen und
in weiten Bereichen des Südens keine größeren Möbelanbieter ansässig sind, erstreckt sich in
nordwestlicher-, östlicher und südöstlicher Richtung halbkreisförmig ein dichtes Band mit größeren
und attraktiven Möbelanbietern. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielhaft Möbel
Schaffrath in Mönchengladbach, IKEA in Kaarst, Möbel Schaffrath und IKEA in Düsseldorf, Smidt
Wohncenter in Leverkusen, Möbel Flamme, Möbel Hausmann, Porta Möbel und IKEA in Köln. Vor
diesem Hintergrund sind mit den Kunden aus den Kommunen Neuss, Grevenbroich, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Merzenich, Erftstadt, Hürth, Brühl und Wesseling sowie aus den Kölner Stadtteilen
Innenstadt und Rodenkirchen größere Einkaufsverflechtungen zu erwarten, als dies im nordöstlichen Bereich der Fall ist.
Die Städte Langenfeld, Monheim am Rhein und Leverkusen sowie die östlichen Kölner Stadtteile
sind wohl ebenfalls noch vergleichsweise gut an den Planstandort angebunden, die hier erreichbaren Marktanteile werden allerdings aufgrund der gegebenen Wettbewerbssituation niedriger ausfallen als in den westlichen Bereichen des 30-Minuten-Entfernungsradius, so dass diese Stadtbereiche bzw. Kommunen nicht mehr der Zone III des Einzugsgebietes zuzurechnen sind.
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass aufgrund eines unterschiedlichen Zeit- und Wegeaufwandes beispielsweise innerhalb der Stadt Leverkusen - wenn auch nur geringfügige - Unterschiede
bei der Kaufkraftabschöpfung durch das Planvorhaben vorliegen. So dürfte die Kaufkraftabschöpfung v. a. aufgrund einer geringeren Distanz zum Planvorhaben im westlichen Stadtgebiet von Leverkusen (u. a. Stadtbezirke Rheindorf, Wiesdorf, Bürrig) über der Kaufkraftabschöpfung im östlichen Stadtgebiet (u. a. Stadtbezirke Bergisch Neukirchen, Lützenkirchen, Steinbüchel) liegen.
FAZIT:
Junker und Kruse machen ungenaue und teils widersprüchliche Aussagen zu den
Begriffen „Untersuchungsraum“ und „Einzugsgebiet“.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass dem Planvorhaben eine weit überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit unterstellt wird, wird das Einzugsgebiet von Junker und Kruse
zu eng abgegrenzt.
Seite 15 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Als Einzugsgebiet wird pauschal eine 20-Minuten-Distanzzone um den Planstandort
unterstellt. Weitere bei der Abgrenzung relevante Faktoren – wie z. B. die projektrelevante Wettbewerbssituation, die Bekanntheitsgrad des Betreibers, die Qualität und
verkehrliche Erreichbarkeit des Projektstandortes, Barrierewirkungen oder die traditionelle Einkaufsorientierungen der Bevölkerung – bleiben komplett unberücksichtigt.
Kaufkraft im Untersuchungsraum und Umsatzherkunft
Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl im Untersuchungsraum (rd. 1,4 Mio. Einwohner), einem
Pro-Kopf-Ausgabenwert von rd. 650 € und der regionalen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern wird eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft von rd. 977,2 Mio. € errechnet.
Der Ansatz der Kaufkraftberechnung ist nachvollziehbar, wenn auch der herangezogene Pro-KopfAusgabenwert im Vergleich zu dem von der BBE angesetzten Ausgabenbetrag (rd. 685 € pro Person) als etwas zu niedrig angesehen wird.
Die Kaufkraft im Untersuchungsraum wird von Junker und Kruse differenziert nach Kommunen im
Einzugsgebiet dargestellt. Vor dem Hintergrund einer sehr hohen Umsatzprognose für das Planvorhaben und eines vergleichsweise eng abgegrenzten Einzugsgebietes wäre es interessant zu
sehen, wie hoch die Kaufkraftbindung in den Teilbereichen des Einzugsgebietes ausfallen würde.
Anders als in unserer Analyse wird im Gutachten von Junker und Kruse keine detaillierte Prognose
zur Umsatzherkunft vorgenommen; auch werden die Marktanteile des Planvorhabens nach Teilräumen nicht prognostiziert. Auch wenn im Gutachten von Junker und Kruse darauf hingewiesen
wird, dass „anhand der durchgeführten Modellberechnung eine Abbildung der Kaufkraftflüsse innerhalb des Untersuchungsraumes bezogen auf die einzelnen Standortbereiche in detaillierter
Form möglich ist“ (vgl. Kapitel 5.1, S. 22), bleibt der Gutachter diesen Nachweis schuldig.
Eine Gegenüberstellung des von Junker und Kruse prognostizierten maximalen Planumsatzes (rd.
174 Mio. €) mit dem im so genannten Untersuchungsraum vorliegenden projektrelevantem Kaufkraftvolumen (rd. 977 Mio. €) ergibt einen Marktanteil des Planvorhabens von rd. 20 %. Dass ein
Möbelhaus in Pulheim vor dem Hintergrund der gegebenen Wettbewerbssituation rd. ein Fünftel
der in diesem Teilraum verfügbaren Kaufkraft binden kann, wird von Seiten der BBE als unrealistisch eingestuft.
Diese Schlussfolgerung begründet sich unter anderem aus dem Tatbestand, dass der Möbelfacheinzelhandel (ohne IKEA) - insgesamt betrachtet - am deutschen Möbelmarkt (2010: 29,9 Mrd. €)
seit Jahren nahezu gleichbleibend einen Umsatzanteil von lediglich rd. 65 % (2010: 19,5 Mrd. €)
hält (Quelle: EHI Retail Institute: EHI-Möbel-Report, Juli 2011). Berücksichtigt man diese Strukturdaten würde das Planvorhaben nach der Prognose von Junker und Kruse somit über 30 % des im
zugrunde gelegten Untersuchungsraum insgesamt durch den Möbelfachhandel bindungsfähigen
Seite 16 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Marktvolumens binden müssen, um die prognostizierte Umsatzleistung von 174 Mio. € zu erreichen. Angesicht der in Deutschland extrem differenzierten Vertriebsstrukturen kann diese hohe
Marktdurchdringung von einem einzelnen Anbieter aus Sicht der BBE Handelsberatung nicht erreicht werden.
Da das Gutachten des Büros Junker und Kruse keine Hinweise auf die in der Prognose zugrunde
gelegten Kaufkraftbindungsquoten liefert, kann an dieser Stelle kein vertiefender Abgleich der eigenen Analyseergebnisse mit den Aussagen des Zweitgutachtens vorgenommen werden.
FAZIT:
Ansatz der Kaufkraftberechnung ist nachvollziehbar, wenn auch der herangezogene
Pro-Kopf-Ausgabenwert im Vergleich zu dem von der BBE angesetzten Ausgabenbetrag als etwas zu niedrig angesehen wird.
Vor dem Hintergrund einer sehr hohen Umsatzprognose für das Planvorhaben und eines vergleichsweise eng abgegrenzten Einzugsgebietes bleibt der Nachweis leider
aus, wie hoch die Kaufkraftbindung in den Teilbereichen des Einzugsgebietes ausfallen würde.
Dass ein Möbelhaus in Pulheim vor dem Hintergrund der gegebenen Wettbewerbssituation rd. ein Fünftel der in diesem Teilraum verfügbaren Kaufkraft binden kann, wird
von Seiten der BBE als unrealistisch eingestuft.
Angebotssituation im Untersuchungsraum
Die Konzeptergebnisse basieren auf primärstatistischen Erhebungen, die im Rahmen der Wirkungsanalyse im Einzugsgebiet bzw. Untersuchungsgebiet durchgeführt wurde. Die Primärerhebung erfolgte in der Stadt Pulheim und in den potenziell betroffenen Umlandkommunen. In der Untersuchung von Junker und Kruse wurden wie im BBE-Gutachten eine sortimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen und eine räumliche Zuordnung der Einzelhandelsbetriebe nach Lagekategorien vorgenommen. Die relevanten Anbieter im Möbelbereich ab rd. 5.000 m² Verkaufsfläche
im Untersuchungsraum werden in einer separaten Liste aufgezeigt. Analog zu unserer Untersuchung werden quantitativ deutlich untergeordnete Randsortimente (Nebensortimente / Aktionswaren) des Planvorhabens im Rahmen der Erhebungen nicht berücksichtigt.
Der Einzelhandelsbestand nach Kommunen wird vom Büro Junker und Kruse anhand von Zentralitätswerten bewertet, wobei für das Einzugsgebiet mit einer Zentralität von 0,99 bei Möbeln eine
weitestgehend ausgeglichene Umsatz-Kaufkraft-Relation festgestellt wird.
Seite 17 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Die von Junker und Kruse in ihrem Gutachten dargestellten wettbewerbsrelevanten Verkaufsflächen können nicht im Einzelnen überprüft werden. Ein überschlägiger Abgleich mit den von uns
erhobenen Daten zeigt aber keine größeren Abweichungen. Allerdings lässt sich tendenziell feststellen, dass die von Junker und Kruse ausgewiesenen projektrelevanten Verkaufsflächen häufig
unter den von der BBE erhobenen Verkaufsflächen liegen.
Entsprechend dürften die Zentralitätswerte im Untersuchungsraum höher als von Junker und Kruse
dargestellt ausfallen.
Die methodische Vorgehensweise, dass quantitativ deutlich untergeordnete Randsortimente (Nebensortimente / Aktionswaren) des Planvorhabens im Rahmen der Erhebungen nicht berücksichtigt werden, entspricht dem branchenüblichen Vorgehen. Allerdings erreichen die geplanten Verkaufsflächen für die Sortimente Elektrische Kleingeräte und Spielwaren / Bastelartikel mit jeweils
150 m² aus Sicht der BBE eine Dimensionierung, die eine genauere Betrachtung der Auswirkungen auf diese Sortimente bedarf. Somit weist die Vorgehensweise von Junker und Kruse in diesem
Punkt eine Ungenauigkeit auf.
FAZIT:
Datenerhebung von Junker und Kruse entspricht im Großen und Ganzen der der BBE.
Mängel weist die Bewertung der Angebotssituation im Untersuchungsraum dahingehend auf, dass Sortimente des Planvorhabens, die über nennenswerte Verkaufsflächen verfügen werden, unberücksichtigt blieben.
Seite 18 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
6
Auswirkungen des Vorhabens
Im Rahmen von städtebaulichen Worst-Case- und Moderate-Case-Szenarien wird in Kapitel 7
„Auswirkungen des Vorhabens“ das Vorhaben absatzwirtschaftlich eingeordnet.
Höhe des im Untersuchungsraum umverteilungsrelevanten Vorhabenumsatzes
nach Branchen
In diesem Kapitel erfolgt in einem ersten Schritt die Darstellung darüber, wieviel des Vorhabenumsatzes nach Branchen im Untersuchungsraum umverteilungsrelevant ist. Während bei der WorstCase-Betrachtung in den Branchen GPK / Haushaltswaren, Heimtextilien und sonstige Wohneinrichtung die gesamten Planumsätze im Untersuchungsraum umverteilungsrelevant sind, sind in
den Branchen Möbel, Teppiche und Leuchten im Untersuchungsraum nur 80 % des Planumsatzes
umverteilungsrelevant. Damit wird unterstellt, dass die künftigen Segmüller-Kunden heute mindestens 80 % ihres Bedarfs bei Wettbewerbern im engeren Umfeld des Planvorhabens decken und
heute kaum an Standorten außerhalb des von Junker und Kruse definierten Untersuchungsraumes
einkaufen.
Prinzipiell ist es aus Sicht der BBE zu begrüßen, dass bei der Betrachtung der Auswirkungen eines
Möbelhauses berücksichtigt wird, dass einzelne Sortimente eines Möbelhauses generell ein besonders großes Einzugsgebiet erschließen, was zu einer entsprechenden Streuung der Auswirkungen führt. Entsprechend ist es nachvollziehbar, dass die Auswirkungen des Planvorhabens
über den definierten Untersuchungsraum hinausreichen.
Allerdings ist die methodische Vorgehensweise im Hinblick auf die Annahmen zur Umsatzherkunft
des Vorhabens nicht nachvollziehbar. Dass beispielsweise im Sortiment Möbel nur 80 % des Planvorhabens innerhalb des Untersuchungsgebietes umverteilungsrelevant sind, wird lediglich damit
begründet, dass sich das Sortiment Möbel generell durch einen besonders großen Einzugsbereich
auszeichnet.
Somit scheint es sich bei den 80 % Umsatzumverteilung im Untersuchungsraum um einen Pauschalwert zu handeln, der die Besonderheiten des weiteren Standortumfeldes des Planvorhabens
außer Acht lässt. Aus Sicht der BBE müsste dieser Wert aber neben der pauschalen Begründung
mit der Besonderheit des Sortiments Möbel vielmehr mit einer detaillierten Wettbewerbsbetrachtung auch über das Einzugsgebiet hinaus verifiziert werden. Um auf solche pauschalisierten Aussagen verzichten zu können, wurde in unserer Auswirkungsanalyse eine großräumigere Wettbewerbsbetrachtung und eine Unterscheidung in Untersuchungs- und Einzugsgebiet vorgenommen.
Indem unterstellt wird, dass die künftigen Segmüller-Kunden heute mindestens 80 % ihres Bedarfs
bei Wettbewerbern im engeren Umfeld des Planvorhabens decken, werden die Umverteilungseffekte gegenüber (großen) Wettbewerbern außerhalb des s. g. Untersuchungsraumes (z. B. Höffner
Seite 19 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
in Rösrath, Porta in Köln-Porz, Porta in Bornheim, Schaffrath in Mönchengladbach, IKEA in Kaarst
und Düsseldorf, Brucker in Kall, Wohnwelt Pallen in Würselen usw.) nicht betrachtet.
Dass diese methodische Vorgehensweise die tatsächlich vorliegenden Strukturen und Kundenverflechtungen im Untersuchungsraum nicht berücksichtigt, lässt sich am Beispiel Grevenbroich aufzeigen: Die Stadt Grevenbroich befindet sich laut dem Büro Junker und Kruse im Untersuchungsraum. Demnach lassen Kunden aus der Stadt Grevenbroich heute mindestens 80 % ihrer Kaufkraft
für Möbel in Grevenbroich oder in den anderen Städten des Untersuchungsraumes, d. h. in Köln
und Umland. Das würde auch bedeuten, dass heute nur maximal ein Fünftel der Grevenbroicher
Kunden nach Kaarst, Mönchengladbach oder an andere Standorte außerhalb des von Junker und
Kruse abgegrenzten Untersuchungsraumes zum Möbeleinkauf fährt. Dies ist aber unrealistisch und
widerspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Vielmehr ist von engen und ausgeprägten Kundenverflechtungen der Grevenbroicher mit den nahe gelegenen Wettbewerbern im nördlichen Umland
auszugehen.
FAZIT:
Junker und Kruse setzen Pauschalwerte an, die die Besonderheiten des weiteren
Standortumfeldes des Planvorhabens außer Acht lassen.
Methodische Vorgehensweise von Junker und Kruse lässt die tatsächlich vorliegenden Strukturen und Kundenverflechtungen im Untersuchungsraum unberücksichtigt.
Umverteilungseffekte gegenüber (großen) Wettbewerbern außerhalb des s. g. Untersuchungsraumes werden nicht betrachtet.
Umsatzumverteilungen durch das Planvorhaben
In einem zweiten Schritt werden in Kapitel 7 die mit Hilfe eines Gravitationsmodells ermittelten Umverteilungseffekte differenziert nach zentralen Versorgungsbereichen, Sonderstandorten und sonstigen relevanten Einzelhandelslagen im Untersuchungsraum aufgezeigt.
Folgende Punkte lassen sich als wesentliche Ergebnisse dieses Untersuchungsschrittes festhalten:
Die höchsten Umverteilungsquoten werden in den gemäß Pulheimer Liste nichtzentrenrelevanten Sortimenten Möbel, Leuchten und Teppiche prognostiziert. In Pulheim liegen die Umverteilungsquoten hier bei über 30 % des derzeitigen Umsatzes. Auch außerhalb
von Pulheim werden in diesen Sortimenten Umverteilungseffekte von 30 % und mehr erwar-
Seite 20 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
tet. In Anbetracht dieser Umverteilungsquoten sind versorgungsstrukturelle Auswirkungen
laut Junker und Kruse nicht auszuschließen.
Bei den zentrenrelevanten Randsortimenten werden in Pulheim Maximalwerte von 26 %
(GPK / Haushaltswaren), außerhalb von Pulheim von 18 % (Heimtextilien) errechnet.
Die methodische Vorgehensweise, die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen eines Planvorhabens
anhand eines Gravitationsmodells zu prognostizieren, ist branchenüblich und wurde auch in der
BBE-Auswirkungsanalyse auf eine vergleichbare Art und Weise durchgeführt.
Nicht nachvollziehbar sind aber die Dimensionen der prognostizierten Wettbewerbswirkungen.
Dass die ausgewiesenen Umsatzumverteilungsquoten ein vergleichsweise hohes Ausmaß erreichen, begründet sich im Wesentlichen mit der aus BBE-Sicht unrealistischen Umsatzerwartung
und dem zu eng abgegrenzten Untersuchungsgebiet (vgl. Kapitel 3 und 5 der vorliegenden Stellungnahme).
Hinzu kommt, dass zwischen den angenommenen Umsatzleistungen des Wettbewerbs und den für
das Planvorhaben prognostizierten Umsätzen ein eklatantes Missverhältnis besteht:
So erreicht der projektrelevante Einzelhandel in den umliegenden Mittelstädten, die heute über
große Möbelhäuser verfügen, über alle Branchen und Anbieter nach der Einschätzung von Junker
und Kruse lediglich Flächenleistungen von 1.469 € (Kerpen) bis 1.540 € (Frechen) je m² Verkaufsfläche. Für den Untersuchungsraum insgesamt ergibt sich über alle Branchen eine durchschnittliche Flächenproduktivität von 1.718 € je m² Verkaufsfläche (siehe Tabellen 6 und 7).
Wie sich angesichts dieser Strukturdaten für das Planvorhaben eine Flächenleistung von bis zu
3.900 € je m² Verkaufsfläche begründen lässt, erschließt sich nicht.
Im Fazit wird seitens der BBE-Gutachter davon ausgegangen, dass die durch das Büro Junker und
Kruse vorgelegte Auswirkungsanalyse die zu erwartenden absatzwirtschaftliche Effekte deutlich
überzeichnet. Das Gutachten unterstellt, dass zwischen 80 und 100 % des Vorhabenumsatzes in
einem sehr eng gefassten Einzugsgebiet wettbewerbswirksam werden und damit sogar am Stadtrand von Köln gelegene Hauptwettbewerber wie Höffner in Rösrath, Porta in Köln-Porz und andere nur geringfügig von Wettbewerbseffekten betroffen werden. Gleichzeitig wird für das Vorhaben
eine Flächenleistung unterstellt, die - bezogen auf die vom gleichen Gutachter für den Untersuchungsraum unterstellte durchschnittliche Flächenleistung - eine Größenordnung von fast 230 %
erreicht.
Aufgrund dieser als unrealistisch zu bewertenden Prognosewerte erscheinen auch die im Gutachten dargelegten, standortbezogenen Umverteilungen als überzeichnet und wenig aussagekräftig.
Seite 21 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
FAZIT:
Die methodische Vorgehensweise von Junker und Kruse ist branchenüblich.
Die Dimensionen der prognostizierten Wettbewerbswirkungen sind nicht nachvollziehbar.
Aussagen begründen sich im Wesentlichen mit der unrealistischen Umsatzschätzung
und dem zu eng abgegrenzten Untersuchungsgebiet.
Zudem besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den angenommenen Umsatzleistungen des Wettbewerbs und den für das Planvorhaben prognostizierten Umsätzen.
Seite 22 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
7
Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung der
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen
In Kapitel 8 der raumordnerischen und städtebaulichen Wirkungsanalyse, die vom Büro Junker und
Kruse im Auftrag der Kreisstadt Bergheim erstellt wurde, wird auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und auf die negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen eingegangen.
Laut Junker und Kruse sind negative städtebauliche Auswirkungen in den zentralen Versorgungsbereichen der Nachbarkommunen von Pulheim und versorgungsstrukturelle Beeinträchtigungen
im Sinne einer erheblichen Störung der Erfüllung der zugewiesenen zentralörtlichen Funktion für
mehrere Kommunen, insbesondere für das Mittelzentrum Bergheim, durch das Planvorhaben nicht
auszuschließen. Als Resultat wird eine Reduzierung der Vorhabendimensionierung empfohlen.
Wie in der vorliegenden Stellungnahme ausführlich bereits dargelegt wurde, wird im Gutachten des
Büros Junker und Kruse die Argumentation durch extrem hohe Prognoseumsätze gestützt. Gleichzeitig werden die Wettbewerbswirkungen des Planvorhabens auf einen zu engen Untersuchungsraum bezogen. Dadurch wird die Zahl der potenziell betroffenen Wettbewerbsstandorte viel zu gering angesetzt und die Wirkungen des Planvorhabens überzeichnet dargestellt. Tatsächlich dürften
die Wettbewerbswirkungen deutlich geringer ausfallen, so dass im Realisierungsfall keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu erwarten sind. Die vorgesehenen Verkaufsflächen sind aus Sicht der BBE als städtebaulich verträglich zu bewerten.
In der ergänzten Fassung der Wirkungsanalyse hat das Büro Junker und Kruse die Auswirkungen
des geplanten Vorhabens auf den Bestand und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche von Bergheim vertiefend untersucht. Hierbei kommt das Büro Junker und Kruse zu folgenden
Ergebnissen:
Im Hauptgeschäftszentrum Innenstadt Bergheim und im Nebenzentrum Quadrath-Ichendorf
bewegen sich die Umverteilungen in den einzelnen Branchen unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze, da der Angebotsbestand in den betrachteten Branchen hier bereits zum jetzigen
Zeitpunkt sehr gering ausfällt.
Die hohen Wettbewerbswirkungen an sonstigen Bergheimer Angebotsstandorten (v. a. Möbel Hausmann) deuten darauf hin, dass es für die Stadt Bergheim zu einer massiven Verschärfung der Konkurrenzsituation in den untersuchungsrelevanten Branchen kommen wird.
Aus Sicht von Junker und Kruse deutet das darauf hin, dass die Ansiedlung des Planvorhabens in Pulheim die künftige Entwicklungsoption zur Attraktivierung und Ausweitung des Angebots in der Bergheimer Innenstadt maßgelblich einschränkt.
Seite 23 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Dies würde der städtebaulichen Zielvorstellung der Stadt Bergheim entgegenstehen, auch in
diesen bislang in den Zentren nicht bzw. gering repräsentierten Branchen ein entsprechendes Angebot aufzubauen bzw. so das Sortimentsspektrum und die Versorgungsfunktion v. a.
des Hauptgeschäftszentrums weiterzuentwickeln (vgl. hierzu das Einzelhandelskonzept der
Stadt Bergheim, CIMA 2010, S. 66ff).
Befürchtet wird von Junker und Kruse zudem, dass das Planvorhaben in Pulheim Auswirkungen auf das Projekt Bahnhofsarkaden nehmen könnte. Nicht, dass das Projekt Bahnhofsarkaden durch das Pulheimer Vorhaben grundsätzlich gefährdet wäre. Jedoch muss aus
Sicht von Junker und Kruse befürchtet werden, dass die geplanten kleineren Ladeneinheiten
in den Bahnhofsarkaden nicht dazu genutzt werden könnten, den im Einzelhandelskonzept
empfohlenen Abbau von Angebotslücken zu nutzen.
Als Ergebnis halten Junker und Kruse fest, dass das geplante Vorhaben in Pulheim dazu geeignet
ist, die Maßnahmen der Kreisstadt Bergheim zur Erhaltung und Entwicklung ihres zentralen Versorgungsbereiches zu vereiteln, so dass eine drastische Reduzierung der Verkaufsfläche einschließlich der zentrenrelevanten Randsortimente erforderlich wäre.
Zu diesen Ergebnissen ist anzumerken, dass es stimmt, dass die projektrelevanten Sortimente in
den zentralen Versorgungsbereichen der Kreisstadt Bergheim nur sehr untergeordnet vorhanden
sind. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die Frage zu stellen, ob dieser Zustand nicht im Wesentlichen auf die Einzelhandelsentwicklung der Kreisstadt Bergheim zurückzuführen ist. So besteht mit dem Gewerbegebiet Zieverich und dem angrenzenden Bereich Sportparkstraße in Bergheim eine dezentrale Einzelhandelsagglomeration (v. a. Möbel Hausmann, Praktiker, Toom, Dänisches Bettenlager, Aldi, Lidl), die derzeit schon den Großteil der untersuchungsrelevanten – auch
zentrenrelevanten – Sortimente in der Stadt Bergheim vorhält.
Auch da es sich beim hier ansässigen Möbelhaus Hausmann um einen der Hauptwettbewerber
des Planvorhabens in Pulheim handelt, ist dieser in diesem Zusammenhang besonders zu betrachten. So weist das Möbelhaus Hausmann bei einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 15.000 m² gemäß
Bergheimer Liste bei zentrenrelevanten Sortimenten einen Verkaufsflächenanteil von fast 20 %
auf. Hierbei weisen die Sortimente Glas / Porzellan / Keramik / Dekoration, Kunstgegenstände /
Bilder und Bilderrahmen, Haushalts- / Heimtextilien, Elektrische Kleingeräte sowie Spielwaren /
Babyartikel jeweils größere Verkaufsflächen auf. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen sein, dass sich das Möbelhaus Hausmann an einem nicht-integrierten Standort befindet,
der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, innerhalb eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) befindet.
Seite 24 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Abbildung 4
Quelle:
Regionalplanerische Darstellung des Standortes Möbel Hausmann
Bezirksregierung Köln; Regionalplan – Ausschnitt aus Teilabschnitt Region Köln
Weitere Angebote dieser Sortimente entfallen auf die ebenfalls in dieser dezentralen Einzelhandelsagglomeration ansässigen Einzelhandelsbetriebe Praktiker, Toom und Dänisches Bettenlager.
Die Bedeutung des dezentral gelegenen Möbelhauses Hausmann für die Versorgung der Bevölkerung wird insbesondere bei der Sortimentsgruppe Glas / Porzellan / Keramik / Dekoration deutlich:
So liegen in dieser Sortimentsgruppe in der Kreisstadt Bergheim insgesamt rd. 1.400 m² Verkaufsfläche vor. Hiervon entfallen rd. 1.000 m² und somit mehr als 70 % der insgesamt in Bergheim vorhandenen Verkaufsfläche auf das Möbelhaus Hausmann.
Vor diesem Hintergrund sind folgende Punkte festzuhalten:
Dass im Hauptgeschäftszentrum Innenstadt Bergheim und im Nebenzentrum QuadrathIchendorf der Angebotsbestand in den betrachteten Branchen sehr gering ausfällt, lässt sich
im Wesentlichen mit dem Ausbau der dezentralen Einzelhandelsagglomeration im Gewerbegebiet Zieverich und im angrenzenden Bereich Sportparkstraße in Bergheim begründen.
Diese dezentrale Einzelhandelsagglomeration stellt seit vielen Jahren einen ausgeprägten
Seite 25 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
und leistungsstarken Wettbewerbsstandort für die zentralen Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim dar, womit die geringe Ausstattung der zentren mit den untersuchungsrelevanten Sortimenten zu erklären ist.
Die hohen Wettbewerbswirkungen an sonstigen Bergheimer Angebotsstandorten (v. a. Möbel Hausmann) sind darauf zurückzuführen, dass es sich hierbei um den einzigen nennenswerten Wettbewerbsstandort in der Stadt Bergheim handelt. Von der zu erwartenden massiven Verschärfung der Konkurrenzsituation in den untersuchungsrelevanten Branchen wird
somit nur ein dezentraler Angebotsstandort in der Stadt Bergheim in größerem Umfang betroffen werden.
Die künftigen Entwicklungsoptionen zur Attraktivierung und Ausweitung des Angebots in der
Bergheimer Innenstadt in den untersuchungsrelevanten Sortimenten werden durch das
Planvorhaben nicht maßgelblich einschränkt.
Im Hinblick auf das Projekt Bahnhofsarkaden ist festzuhalten, dass hier als Magnetbetriebe
ein Unterhaltungselektronikfachmarkt (Alphatec, rd. 3.500 m² VKF), ein Textilkaufhaus
(C & A) und ein Sportfachmarkt (Intersport) projektiert sind. Somit dürften zusätzlich nur wenige kleinere Shops im Einkaufszentrum angesiedelt werden, die Überschneidungen mit
dem Planvorhaben in Pulheim aufweisen könnten.
FAZIT:
Die Wirkungen des Planvorhabens werden vom Büro Junker und Kruse überzeichnet
dargestellt.
Argumentation stützt sich auf viel zu hohe Prognoseumsätze. Gleichzeitig beziehen
sich die Wettbewerbswirkungen des Planvorhabens auf einen zu eng gefassten Untersuchungsraum.
Tatsächlich sind im Realisierungsfall keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu erwarten.
Die Ausführungen von Junker und Kruse zu den zentralen Versorgungsbereichen der
Kreisstadt Bergheim sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Situation in Bergheim als nicht haltbar zu bewerten.
Die vorgesehenen Verkaufsflächen sind aus Sicht der BBE als städtebaulich verträglich zu bewerten.
Seite 26 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
8
Empfehlungen zur Verkleinerung des Vorhabens
Um negative städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen durch das Planvorhaben
ausschließen zu können, wurde für das Planvorhaben eine maximale Verkaufsfläche hergeleitet.
Als maximal verträgliche Dimensionierung wird ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von rd.
30.420 m² und einer Umsatzleistung von rd. 100 Mio. € angesehen.
Die vom Büro Junker und Kruse prognostizierten negativen städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Pulheim und in den Nachbarkommunen basieren auf unrealistische Eingangsdaten (v. a. zu hoher Planumsatz, zu eng gefasster Untersuchungsraum). Daraus die Notwendigkeit einer deutlichen Reduzierung von zulässiger Verkaufsfläche abzuleiten, erscheint nicht
ausreichend begründet.
Im Hinblick auf die aus Sicht von Junker und Kruse städtebaulich und versorgungsstrukturell verträgliche Umsatzleistung des Vorhabens sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese sogar höher
ausfallen wird, als die nach dem Gutachten der BBE Handelsberatung zu erwartende Umsatzleistung. Denn während das Büro Junker und Kruse eine maximale Umsatzleistung von rd. 100 Mio. €
als städtebaulich und versorgungsstrukturell verträglich ansieht, kommt die BBE zu dem Ergebnis,
dass bei einer Umsatzleistung von rd. 93 Mio. € nur unwesentliche Auswirkungen zu erwarten sind.
Somit sind die Gutachten von Junker und Kruse zumindest im Hinblick auf die maximal verträgliche
Umsatzleistung des Planvorhabens weitgehend kompatibel.
FAZIT:
Die vorgesehenen Verkaufsflächen sind aus Sicht der BBE als städtebaulich verträglich zu bewerten.
Seite 27 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
9
Zusammenfassende Bewertung
Die „Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim“ des Büros Junker
und Kruse möchte die durch das Planvorhaben zu erwartenden Auswirkungen i. S. v. § 11 (3)
BauNVO und § 2 (2) BauGB aufzeigen. Aufgrund größerer Schwächen in der methodischen Vorgehensweise und der Verwendung unpassender Eingangswerte ist die Empfehlung, die Verkaufsfläche des Vorhabens deutlich zu reduzieren, nicht haltbar. Als wesentliche Kritikpunkte des Gutachtens von Junker und Kruse lassen sich folgende Punkte aufführen:
Die Umsatzerwartung wird mit rd. 174 Mio. € viel zu hoch eingeschätzt. So wird hierfür eine
Flächenproduktivität (rd. 3.900 € / m² VKF) angesetzt, die deutlich über der von der BBE in
ihrer Auswirkungsanalyse zum Planvorhaben anlegten Flächenleistung (rd. 2.070 € / m²
VKF) liegt. Aber auch Vergleichszahlen aus anderen Auswirkungsanalyen der letzten Jahre
werden deutlich übertroffen. Hierbei sind die Erklärungsansätze für die Bestimmungsgründe
der vom Büro Junker und Kruse unterstellten (laut eigener Aussage betreiberunabhängigen)
Flächenleistungen auch eigenen Auswirkungsanalysen und dem Gutachten „Grundlagen für
die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung des großflächigen
Einzelhandels“, das Junker und Kruse im Jahre 2010 für die Staatskanzlei NRW erstellt hat,
nicht zu entnehmen.
Nach Ansicht der BBE ist die methodische Vorgehensweise, den Untersuchungsraum und
das Einzugsgebiet pauschal mit Hilfe von Entfernungsradien abzugrenzen, dem Planvorhaben nicht angemessen. So wurde vom Büro Junker und Kruse als Untersuchungsraum eine
Isochrone von rd. 20 Pkw-Minuten um das Vorhaben definiert (siehe Kap 2, S. 9). Zudem ist
die Frage zu stellen, ob es sich bei den beiden Räumen um gleiche Bereiche handelt oder
ob sich diese voneinander unterscheiden. Als Hauptkritikpunkt im Hinblick auf die absatzwirtschaftlichen Rahmendaten im Untersuchungsraum lässt sich aber festhalten, dass das
Einzugsgebiet bzw. der Untersuchungsraum im Junker und Kruse-Gutachten aus Sicht der
BBE Handelsberatung zu eng gefasst ist.
In der vorliegenden Stellungnahme konnte ausführlich dargelegt werden, dass sich die im
Gutachten des Büros Junker und Kruse dargelegte Argumentation auf extrem hohe Prognoseumsätze stützt. Gleichzeitig werden die Wettbewerbswirkungen des Planvorhabens auf
einen zu engen Untersuchungsraum bezogen, so dass die Zahl der potenziell betroffenen
Wettbewerbsstandorte viel zu gering angesetzt wird und die Wirkungen des Planvorhabens
überzeichnet dargestellt werden. Insofern basieren die vom Büro Junker und Kruse prognostizierten negativen städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen in Pulheim
und in den Nachbarkommunen auf unrealistische Eingangsdaten (v. a. zu hoher Planumsatz, zu eng gefasster Untersuchungsraum).
Seite 28 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
Entsprechend wird von der BBE die Notwendigkeit der Reduzierung der Vorhabendimensionierung nicht gesehen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die aus Sicht von Junker und
Kruse städtebaulich und versorgungsstrukturell verträgliche maximale Umsatzleistung des
Vorhabens sogar höher eingeschätzt wird als von den BBE-Gutachtern. Denn während das
Büro Junker und Kruse eine maximale Umsatzleistung von rd. 100 Mio. € als städtebaulich
und versorgungsstrukturell verträglich ansieht, kommt die BBE zu dem Ergebnis, dass bei
einer Umsatzleistung von rd. 93 Mio. € nur unwesentliche Auswirkungen zu erwarten sind.
Somit sind die Gutachten von Junker und Kruse zumindest im Hinblick auf die maximal verträgliche Umsatzleistung des Planvorhabens weitgehend kompatibel.
Abschließend wird darauf verwiesen, dass die BBE-Gutachter weiterhin an den Schlussfolgerungen der „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet „Am Schwefelberg“ in Pulheim“ (Modifizierte Fassung mit Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren
gemäß § 4 (1) BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 17.3 und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109, Stand: Juli 2012) festhalten. Es wird weiterhin ausgeschlossen, dass im
Realisierungsfall negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgung
der Bevölkerung im Einzugsgebiet eintreten werden. Die vorgesehenen Sortimente auf einer Verkaufsfläche von zusammen maximal 45.000 m² sind als städtebaulich verträglich zu bewerten.
Köln, 22. November 2012
BBE Handelsberatung GmbH
i. V. Joachim Schulte
i. V. Rainer Schmidt-Illguth
Seite 29 von 30
Stellungnahme zur Wirkungsanalyse von Junker und Kruse
--Die vorliegende Untersuchung ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die
Untersuchung an Dritte weiterzugeben, soweit dies mit dem Zweck der Untersuchung in unmittelbarem Zusammenhang steht. Darüber hinaus ist jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen
des Urheberrechts, insbesondere Nachdruck, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe
der Untersuchung nur mit vorheriger Zustimmung der BBE Handelsberatung GmbH erlaubt.
---
Seite 30 von 30