Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 MB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Auswirkungsanalyse
zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet
„Am Schwefelberg“ in Pulheim
(Modifizierte Fassung mit Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren gemäß
§ 4 (1) BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 17.3 und Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 109)
erstellt im Auftrag der
Stadt Pulheim
Projektbearbeitung:
Joachim Schulte
Rainer Schmidt-Illguth
Köln, im Juli 2012
BBE Handelsberatung GmbH
Agrippinawerft 30/D-50678 Köln
Telefon +49(0)221 93655-123
Telefax +49(0)221 93655-101
info@bbe.de
www.bbe.de
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Ausgangslage, Aufgabenstellung und methodische Vorgehensweise
1.1
1.2
4
Ausgangslage und Aufgabenstellung
Methodische Vorgehensweise
4
5
2 Standortbewertung und Projektbeschreibung
2.1
2.2
2.3
8
Makrostandort Pulheim
Mikrostandort
Projektskizze
8
10
12
3 Wettbewerbssituation
3.1
3.2
3.3
15
Methodische Vorgehensweise
Strukturprägende Möbelanbieter in der Region
Zentrale Versorgungsbereiche
15
17
20
4 Einzugsgebiet und Nachfragevolumen des Planvorhabens
4.1
4.2
29
Einzugsgebiet
Projektrelevantes Nachfragevolumen im abgegrenzten Einzugsgebiet
5 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
29
32
35
Umsatzerwartung und Umsatzherkunft des Planvorhabens
35
Umsatzerwartung und Kaufkraftbindung
35
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen
41
Bewertung der raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen des
Planvorhabens
49
Übereinstimmung des Vorhabens mit den vorgesehenen Zielen und Grundsätzen
des neuen Landesentwicklungsplans
51
6 Fazit
56
Anhang
59
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Lage der Stadt Pulheim und zentralörtliche Gliederung
8
Abbildung 2
Mikrostandort des Planvorhabens
10
Abbildung 3
Abbildung 4
Darstellungen des Regionalplans
Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept des geplanten Möbelhauses
(projektierte Sortiments- und Verkaufsflächenaufteilung)
12
14
Abbildung 5
Abbildung 6
Untersuchungsraum
Wettbewerbssituation
15
19
Abbildung 7
Zentrale Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet
21
Abbildung 8
Projektrelevanter Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen im
15-Minuten-Radius
26
Abbildung 9
Hauptkundenherkunftsgebiete
33
Abbildung 10 Einrichtungsrelevantes Nachfragevolumen im Einzugsgebiet
34
Abbildung 11 Umsatzerwartung nach Sortimenten (Worst-case, projektierte Sortimentsund Verkaufsflächenaufteilung)
37
Abbildung 12 Umsatzherkunft - prognostizierte Marktanteile nach Teilräumen
Abbildung 13 Angebotssituation außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
39
41
Abbildung 14 Prognostizierte Umsatzumverteilungseffekte (Worst-Case; ohne
Nebensortimente / Aktionswaren)
48
Abbildung 15 Hauptwettbewerber des Planvorhabens
60
Abbildung 16 Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche in
Zone I und II des Einzugsgebietes
61
Abbildung 17 Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche in
Zone III des Einzugsgebietes
103
Abbildung 18 Prognostizierte Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche in Zone II des Einzugsgebietes (Worst-Case; ohne
Nebensortimente / Aktionswaren)
131
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
1
Ausgangslage, Aufgabenstellung und methodische
Vorgehensweise
1.1
Ausgangslage und Aufgabenstellung
Die Stadt Pulheim plant, im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von rd. 45.000 m² zu
schaffen.
In einer früheren Planungsphase wurde bereits die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim als Satzung beschlossen. Hierbei ging es um die Ansiedlung eines Möbelhauses mit rd.
20.000 m² Verkaufsfläche, wobei der Angebotsschwerpunkt mit mindestens 90 % der Gesamtverkaufsfläche im nicht-zentrenrelevanten Sortiment liegen sollte. Der Satzungsbeschluss ist aber
nicht bekannt gemacht worden, so dass der rechtskräftige Bebauungsplan für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans 109 der Bebauungsplan 69 aus dem Jahr 2000 ist. Die zugehörige Flächennutzungsplanänderung für den Bebauungsplan 69 Pulheim 1. Änderung, Teiländerung 15.8, wurde
zwar von der Bezirksregierung genehmigt, eine Bekanntmachung der Genehmigung ist aber ebenfalls nicht erfolgt. Gegenstand der Untersuchung ist daher das Gesamtvorhaben, d. h. die Erstansiedlung eines Möbelhauses mit 45.000 m² Verkaufsfläche.
Der Vorhabenstandort befindet sich am südöstlichen Rand der Kernstadt in Sichtbeziehung zur
Bundesstraße B 59 (Ortsumgehung Pulheim). Erschlossen wird das Grundstück über die Landesstraße L 183 (Bonnstraße), die kreuzungsfrei an die Ortsumgehung angebunden ist. Somit verfügt
das Planareal über eine hohe Verkehrsgunst.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der Standort ganz überwiegend als „Allgemeiner
Siedlungsbereich“ dargestellt und deshalb aus landesplanerischer Sicht grundsätzlich dazu geeignet, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben aufzunehmen.
Im Flächennutzungsplan sind Teile des Entwicklungsbereichs als sonstiges Sondergebiet (städtischer Bauhof), der überwiegende Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt. Vor diesem Hintergrund wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes
gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Aufgrund der Notwendigkeit
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist darüber hinaus das Verfahren zur Anpassung der
Bauleitplanung an die Ziele der Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu
durchlaufen.
Vor diesem Hintergrund ist die Zusammenstellung der Tatsachen für die Bewertung der städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens und der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung erforderlich. Hierbei wird zunächst geprüft, ob das Vorhaben mit
den Zielen der Landesplanung übereinstimmt. Darüber hinaus ist unter Beachtung der Prüfvorga-
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
ben von § 11 Abs. 3 BauNVO aufzuzeigen, ob im Ansiedlungsfall negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf sonstige für die Versorgung der Bevölkerung wichtige Angebotsstandorte im Einzugsgebiet des Planvorhabens zu erwarten wären.
Für das Bauleitplanverfahren ist des Weiteren zu beachten, dass seit dem 17. April 2012 der
„Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen)
als Entwurf vorliegt. Demnach dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur innerhalb der in den
Regionalplänen dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ errichtet werden. Im Hinblick auf
die zentrenrelevanten Randsortimente von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nichtzentrenrelevantem Kernsortiment wird in diesem Entwurf des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen festgehalten, dass Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten zentrenrelevante Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche anbieten dürfen (Ziel), wobei zentrale
Versorgungsbereiche durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht
wesentlich beeinträchtigt werden dürfen (Ziel). Der Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments
soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten (Grundsatz). Diese Vorgaben sind bereits jetzt als
in Aufstellung befindliche Ziele in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und nach Rechtskraft in
der Bauleitplanung zu beachten.
Die BBE Handelsberatung, Köln, wurde im Januar 2012 von der Stadt Pulheim mit der Erarbeitung
eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
1.2
Methodische Vorgehensweise
Das vorliegende Gutachten basiert auf Vor-Ort-Recherchen in der Stadt Pulheim sowie den umliegenden Städten und Gemeinden. In Ergänzung erfolgte eine Aufbereitung von sekundärstatistischen Daten. Im Einzelnen wurden folgende Erhebungen durchgeführt bzw. Quellen verwendet:
Vor-Ort-Recherchen zur Bewertung des Projektstandortes in Pulheim,
Erhebung der projektrelevanten Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen des Einzugsgebietes,
Erhebung der größeren Möbelanbieter im Einzugsgebiet,
Umsatzschätzung für die erfassten Einzelhandelsbetriebe unter Berücksichtigung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformenspezifischer Leistungskennziffern,
Aufbereitung relevanter sekundärstatistischer Daten und Informationsquellen (u. a. Einzelhandelskonzepte der untersuchungsrelevanten Städte und Gemeinden, soziodemografische
Kennzahlen),
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Verwendung von aktuellen Datenmaterialien der BBE Marktforschung (z. B. gemeindebezogene Kaufkraftkennziffern und sortimentsspezifische Pro-Kopf-Ausgaben).
Die Untersuchung basiert in einem ersten Arbeitsschritt auf einer Markt- und Standortanalyse,
die im Wesentlichen folgende Aspekte beleuchtet:
Bewertung der makro- und mikroräumlichen Standortsituation,
Darstellung und Bewertung der projektrelevanten Angebotssituation im Untersuchungsraum
unter quantitativen und qualitativen Aspekten,
Ermittlung des Einzugsgebietes der Planvorhaben und Berechnung des Nachfragevolumens.
Der zweite Arbeitsschritt umfasst folgende gutachterliche Bewertungsschritte:
Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die zu erwartenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen,
Prüfung der landesplanerischen Rahmenbedingungen sowie der Aussagen der regionalen
und kommunalen Einzelhandelskonzepte.
Die Ermittlung der derzeitigen und der durch das Planvorhaben beeinflussten zukünftigen Kaufkraftbewegungen und damit der von Einzelhandelsvorhaben ausgehenden absatzwirtschaftlichen
und städtebaulichen Auswirkungen werden auf Basis dieser Annahmen und in Anlehnung an eine
1
wissenschaftliche Arbeit von Huff ("Defining and Estimating a Trading Area" ) für die jeweiligen projektrelevanten Warengruppen bzw. Betriebstypen die maximalen Umsatzleistungen prognostiziert.
Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Zeitdistanzen zwischen den Wohnortstandorten im Einzugsbereich und den projektrelevanten Einzelhandelsstandorten.
Einwohnerzahlen im Untersuchungsgebiet.
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau der Kommunen im Untersuchungsgebiet.
Attraktivität der überörtlich relevanten Einkaufsziele im Untersuchungsgebiet ausgedrückt
durch das Verkaufsflächenangebot, die Angebotsstruktur und die Erreichbarkeit.
1
In: Journal of Marketing, Vol. 28 (1964), No. 3, S. 34 - 38
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Bereitschaft der Konsumenten zur „Raumüberwindung“ beim Einkauf bestimmter Warengruppen: Während beispielsweise bei Artikeln des täglichen Bedarfes (v. a. Lebensmittel,
Getränke) das Kriterium der räumlichen Nähe des Einkaufszieles gegenüber dem Kriterium
der Attraktivität relativ wichtiger ist, dominiert bei Artikeln des längerfristigen oder gehobenen
Bedarfes (z. B. Oberbekleidung, Schuhe, Elektrogeräte, Möbel) das Kriterium der (vermuteten) Attraktivität.
Die Modellberechnung ermittelt für jeden der betrachteten Wohnortbereiche im Einzugsgebiet die
Wahrscheinlichkeit, mit der ein Konsument die relevanten Einkaufsziele in seiner Umgebung aufsucht bzw. welche Verteilung seines „Budgets“ für die betrachteten Sortimente auf die verschiedenen Einkaufsorte zu erwarten ist. Je nach Entfernung der potenziellen Einkaufsorte zu seiner Wohnung und in Abhängigkeit von deren Attraktivität wird er möglicherweise an nur einem Standort einen Großteil seines Budgets ausgeben oder aber es auf mehrere Standorte aufteilen. Werden die
einem Einkaufsstandort aus allen Wohnortbereichen potenziell zufließenden Budgetanteile zusammengezählt, ergibt sich der insgesamt dort zu erwartende Umsatz.
In einem zweiten Schritt wird der in der dargestellten Weise modellhaft abgebildeten Realität die
Situation nach Veränderung der Angebotsstruktur durch Realisierung des Planvorhabens gegenübergestellt. Die sonstigen Rahmenbedingungen werden als unverändert betrachtet, um den Effekt
der Wettbewerbsbeeinflussung durch das Planvorhaben isoliert bewerten zu können. Selbstverständlich muss in der Realität im Lauf der Zeit auch mit Reaktionen der Marktteilnehmer und mit
Änderungen sonstiger Rahmenbedingungen (Einwohnerzahlen, Kaufkraftniveau, Konsumentenverhalten, Bereitschaft zur Raumüberwindung etc.) gerechnet werden.
Bei Gegenüberstellung der Situation vor und nach Realisierung des Planvorhabens ergibt sich für
jede Relation zwischen Wohnortbereichen (Kaufkraftherkunft) und Einkaufszielen (Kaufkraftbindung) eine Aussage zu möglichen Veränderungen. Je stärker ein neuer Wettbewerber Kaufkraft
auf sich ziehen kann, die zuvor bestehenden Einkaufszielen zugeflossen ist, desto stärker sind
Letztere absolut und relativ von der „Umverteilung“ betroffen.
Das eingesetzte Prognosemodell wurde bereits in zahlreichen Praxissituationen erprobt und verfeinert, so dass es zur Abschätzung der Auswirkungen von Einzelhandel auf die Kaufkraftbindung
und die Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet geeignet erscheint.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
2
Standortbewertung und Projektbeschreibung
2.1
Makrostandort Pulheim
Die Stadt Pulheim gehört dem Rhein-Erft-Kreis an und grenzt im Osten an das Oberzentrum Köln,
im Süden an das Mittelzentrum Frechen, im Westen an das Mittelzentrum Bergheim und das
Grundzentrum Rommerskirchen sowie im Norden an das Mittelzentrum Dormagen (vgl. Abbildung
1).
Abbildung 1
Lage der Stadt Pulheim und zentralörtliche Gliederung
Im Landesentwicklungsplan NRW ist der Stadt Pulheim die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen. Aufgrund der Lage in der westlichen Ballungsrandzone des Oberzentrums Köln und im
Standortverbund gleichrangiger zentraler Orte kommt Pulheim aus Sicht der Landesplanung somit
in erster Linie die Aufgabe zu, die Versorgung der eigenen Wohnbevölkerung mit Gütern und
Dienstleistungen des Grundbedarfs sowie des gehobenen und auch des spezialisierten Bedarfs sicher zu stellen.
Die nordöstliche Anbindung der Stadt Pulheim erfolgt überregional durch die A 57. Die Straßenverläufe der L 183 und der L 93 bilden den Übergang bzw. die Anbindung an die Stadt Pulheim sowie
die nördlichen Stadtteile Sinnersdorf und Stommeln. Südöstlich verläuft die A 1, die durch die B 59
die westlich der Stadt Pulheim gelegenen Stadtteile Geyen, Manstedten und Ingendorf anbindet.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Durch die Durchgangsstraßen L 183 und die K 9 wird die Stadt Pulheim und ihre Stadtteile in
Nordost- und Südwest-Richtung, durch die K 24 und die B 59 in Nordwest- bzw. Südost-Richtung
und im Norden durch die L 93 umgeben bzw. erschlossen.
Eine direkte Anbindung an das Streckennetz der Deutschen Bahn AG ist durch den Haltepunkt
Pulheim gegeben, der von der Regionalexpress-Linie RE 8 (Mönchengladbach - Rommerskirchen Köln) und der Regionalbahnlinie RB 27 (Mönchengladbach - Rommerskirchen - Köln) angefahren
wird. Der Bahnhof im Stadtteil Stommeln ist darüber hinaus in die Regionalbahnlinie RB 27 eingebunden. Insgesamt weist die Stadt Pulheim eine funktionsfähige Verkehrserschließung auf.
Die heutige Stadt Pulheim erhielt 1981 das Stadtrecht. Vorher wurde sie 1975 zur Großgemeinde
Pulheim mit dem zentralen Hauptort Pulheim.
In der Stadt Pulheim leben aktuell rd. 53.741 Einwohner, die sich auf die 12 Stadtteile verteilen. Mit
einem Bevölkerungspotenzial von 21.774 Einwohnern stellt der Stadtteil Pulheim den einwohnerstärksten Stadtteil dar. Gefolgt von Stommeln mit 8.291, Brauweiler mit 8.142, Sinnersdorf mit
5.480, Sinthern 3.392, Dansweiler 2.951, Geyen 2.441, Stommelerbusch 885, Freimersdorf 144,
Manstedten 139, Ingendorf 95 und Orr 7 Einwohnern.
2
Die Stadt Pulheim verzeichnet im Zeitraum 2000 - 2010 eine nahezu konstante Bevölkerungszahl.
Im Vergleich zum Jahr 2000 (53.158 Einwohner) weist die Stadt ein Bevölkerungswachstum um rd.
1,1 Prozentpunkte auf, so dass sich der Einwohnerstand Ende 2010 auf fast dem gleichen Niveau
wie im Jahr 2000 befindet.
Die Bevölkerungsprognose des IT NRW lässt für die Stadt Pulheim bis zum Jahre 2030 eine positive Bevölkerungsentwicklung (+ rd. 7,9 %) erwarten, ähnlich sieht die Prognose für den Rhein-ErftKreis aus (+ rd. 5 %), während für das Land Nordrhein-Westfalen der Trend einer negativen Bevölkerungsentwicklung prognostiziert wird.
2
Angaben der Stadt Pulheim; Stand: 01.06.2011; nur Hauptwohnsitze
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
2.2
Mikrostandort
Der Ansiedlungsstandort liegt im südöstlichen Stadtgebiet der Stadt Pulheim am Rande des Kernortes Pulheim. Der Projektstandort erstreckt sich über eine Teilfläche des städtischen Gewerbegebiets „Am Schwefelberg“ (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2
Mikrostandort des Planvorhabens
Aufgrund seiner südöstlichen Randlage zur Kernstadt in Sichtbeziehung zur Bundesstraße B 59
(Ortsumgehung Pulheim) verfügt der Planstandort über eine hohe Verkehrsgunst und eine direkte
Sichtbeziehung zur B 59 n. Hierzu trägt auch bei, dass das Planareal im Westen an die K 6 und im
Norden und Osten an die Strecke der Deutschen Bahn Köln - Mönchen-gladbach grenzt. Erschlossen wird das Grundstück über die Landesstraße L 183 (Bonnstraße), die kreuzungsfrei an die
Ortsumgehung angebunden ist. Auch unter regionalen Gesichtspunkten weist das Planareal durch
die Nähe zum Autobahnring Köln (in rd. 3 km Entfernung) eine verkehrsgünstige Lage in der Region Düsseldorf - Köln auf. Ein ÖPNV-Anschluss in fußläufiger Entfernung liegt derzeit nicht vor.
Derzeit wird das Planareal landwirtschaftlich genutzt. Das unmittelbare Umfeld des Planstandortes
wird neben einer landwirtschaftlichen Nutzung durch den städtischen Bauhof und die Feuerwehr
geprägt. In nordwestlicher Richtung schließen an den Vorhabenstandort neben gewerblichen Nutzungen Fachmärkte mit überwiegend nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten (v. a. Knauber-
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hobby- und Freizeitmarkt, Matratzen Concord, K & H, Bautreff Becker) an. Aufgrund der Tatsache,
dass im näheren Standortumfeld des Projektstandortes mehrere Magnetbetriebe ansässig sind,
handelt es sich bei dem Planareal bereits um einen etablierten Einzelhandelsstandort. Vor diesem
Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Planvorhaben bei seiner Markteinführung von der
Bekanntheit als Einzelhandelsstandort profitieren wird.
Im unmittelbaren Standortumfeld des Planstandortes befinden sich keine größeren Wohngebiete,
so dass innerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs nur ein geringes Bevölkerungspotenzial zu verzeichnen ist. Somit wird das Planvorhaben aufgrund der günstigen Verkehrserschließung für den
MIV in erster Linie durch Pkw-Kunden aufgesucht werden.
Betrachtet man die Lagebeziehungen des Vorhabens zur Pulheimer Innenstadt ist festzustellen,
dass diese rd. 1,5 km vom Projektstandort entfernt sind. Somit sind keine nennenswerten Verbundeffekte im Rahmen des fußläufigen Einkaufs zwischen der Pulheimer Innenstadt und dem Planstandort zu erwarten.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der Standort als „Allgemeiner Siedlungsbereich“
dargestellt und deshalb aus landesplanerischer Sicht grundsätzlich dazu geeignet, großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzunehmen (vgl. Abbildung
3).
Im Flächennutzungsplan sind Teile des Entwicklungsbereichs als sonstiges Sondergebiet (städtischer Bauhof), der überwiegende Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt. Vor diesem Hintergrund wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes
gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 3
Darstellungen des Regionalplans
P
Quelle:
2.3
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, eigene Bearbeitung
Projektskizze
Am Standort Pulheim, „Am Schwefelberg“ plant die Firma Segmüller die Errichtung eines Möbelhauses mit rd. 45.000 m² Verkaufsfläche. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Gebäude mit einem
angegliederten Möbel-Abhollager.
Derzeit betreibt die Firma Segmüller sieben Einrichtungshäuser mit verschiedenen Konzepten in
Deutschland. Hierbei sind u. a. in Frankfurt am Main und Stuttgart aus der Gründerzeit des Unternehmens kleinere innerstädtische Einrichtungshäuser ansässig, während aus der neuen Generation in der Vollsortimentsschiene die Firma Segmüller in Weiterstadt, Parsdorf bei München sowie in
ihrem Stammhaus in Friedberg (Bayern) mit großflächigen Einrichtungshäusern mit Verkaufsflächen zwischen rd. 35.000 und 55.000 m² vertreten ist. In Nürnberg und Mannheim sind aus der
Übergangszeit zudem zwei kleinere Häuser mit Verkaufsflächen zwischen 10.000 m² und
20.000 m² ansässig. Zudem ist in Bad Vilbel die Ansiedlung eines Möbelhauses mit rd. 45.000 m²
Verkaufsfläche geplant. Mit rd. 45.000 m² Verkaufsfläche wäre das in Pulheim projektierte Möbelhaus rd. 10.000 m² kleiner als das 2004 in Weiterstadt an der Bundesautobahn A 5 eröffnete Segmüller-Haus. Darüber hinaus ist die Firma Segmüller in den Städten Parsdorf, Augsburg und
Eching mit ihren Discountmärkten „Möbel Maxx“ mit Verkaufsflächengrößen zwischen 4.000 und
7.000 m² vertreten
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Die Firma Segmüller führt in ihren Möbelhäusern verschiedene Preiskategorien von einem jungen
Möbelmitnahmebereich bis hin zu Exklusivmöbeln und Produkten aus der eigenen Herstellung der
Polsterfabrik Segmüller. Der Sortimentsschwerpunkt entfällt beim Planvorhaben mit rd. 81 % bzw.
3
36.500 m² auf das Möbelkernsortiment, das gemäß Pulheimer Liste als nicht-zentrenrelevant eingestuft wird (vgl. Abbildung 4). Der Möbelbetrieb soll neben dem Möbelkernsortiment weitere v. a
einrichtungsbezogene Sortimente führen. Die sonstigen nicht-zentrenrelevanten Sortimente nehmen hierbei eine Verkaufsfläche von rd. 4.000 m² ein, was einem Verkaufsflächenanteil von rd.
9 % entspricht. Auf die zentrenrelevanten Sortimente entfallen max. 10 % der projektierten Gesamtverkaufsfläche (max. 4.500 m² Verkaufsfläche).
Gemäß Sortimentsliste aus der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim
aus dem Jahr 2012 sind als zentrenrelevant folgende projektrelevante Sortimente zu bewerten:
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren, Haushaltsgegenstände
Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Elektrische Kleingeräte
Haushaltstextilien / Heimtextilien
Spielwaren / Bastelartikel.
In der Untersuchungsregion bestehen insbesondere hinsichtlich der Sortimente Teppiche, Bettwaren und Leuchten unterschiedliche Einstufungen der Zentrenrelevanz zwischen den stadtspezifischen Sortimentslisten.
Im Folgenden werden die größten Warengruppen des Planvorhabens auf ihre wettbewerblichen
und städtebaulichen Auswirkungen hin überprüft, unabhängig von ihrer Einstufung als zentrenrelevant bzw. nicht-zentrenrelevant gemäß Pulheimer Liste. Somit können die durch die Planmaßnahme induzierten Umverteilungseffekte für jedes untersuchungsrelevantes Sortiment abgeschätzt
werden und eine Betrachtung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen kann sortimentsgenau erfolgen.
Sowohl bei der Gruppe der nicht-zentrenrelevanten Sortimente als auch bei den zentrenrelevanten
Sortimenten sind unter dem Sammelbegriff „Nebensortimente / Aktionswaren“ mehrere Sortimente
3
Das kommunale Einzelhandelskonzept der Stadt Pulheim wird zurzeit fortgeschrieben, das Konzept befindet sich noch im Entwurfsstadium. Die erste Stufe des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt
Pulheim, „Bestandsanalyse und Zielkonzept“, wurde am 03.07.2012 vom Rat der Stadt Pulheim beschlossen. Ein wesentlicher Baustein dieser ersten Bearbeitungsstufe ist die modifizierte Pulheimer Liste. Die
Einstufung der projektrelevanten Sortimente hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz bezieht sich auf die aktualisierte Pulheimer Sortimentsliste.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
zusammengefasst, die innerhalb des Möbelhauses auf Kleinflächen in verschiedenen Fachabteilungen - zum großen Teil nur saisonal - angeboten werden.
Abbildung 4
Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept des geplanten Möbelhauses (projektierte Sortiments- und Verkaufsflächenaufteilung)
Verkaufsfläche in m²
Sortimente (WZ 2008)
in m²
in %
Nicht-zentrenrelevante Sortimente, davon
40.500
90,0
Wohnmöbel / Kücheneinrichtungen / Büromöbel
(47.59.1) mit Holz- / Kork- / Flecht- und Korbwaren
(aus 47.59.9), Matratzen / Lattenroste / Ober- und Unterdecken (aus 47.51), elektrische Großgeräte (aus
47.54)
36.500
81,2
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
(aus 47.59.9)
1.500
3,3
Tapeten und Bodenbeläge, Teppiche (aus 47.53)
2.000
4,4
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, (insbesondere Autokindersitze) (45.32.0)
200
0,4
Nebensortimente / Aktionswaren*
300
0,7
Zentrenrelevante Sortimente, davon
4.500
10,0
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (47.59.2),
Haushaltsgegenstände (aus 47.59.9)
1.450
3,3
900
2,0
1.500
3,3
Elektrische Kleingeräte (aus 47.54)
150
0,3
Spielwaren / Bastelartikel (47.65)
150
0,3
Nebensortimente / Aktionswaren**
350
0,8
45.000
100,0
Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und
Geschenkartikel (47.78.3)
Haushaltstextilien (aus 47.51) / Heimtextilien
(aus 47.53)
Sortimente gesamt
*
größtenteils saisonale Einzelsortimente mit wechselndem Flächenbedarf; insbesondere Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf (47.52.3), Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (aus 47.76.1)
**
größtenteils saisonale Einzelsortimente mit wechselndem Flächenbedarf; insbesondere Bücher (47.61.0),
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel (47.62.2), bespielte Ton- und Bildträger (47.63), Bekleidung
(47.71)
Quelle:
Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG, unter Berücksichtigung der Pulheimer Sortimentsliste aus der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim und in Anlehnung an die vom Statistischen
Bundesamt herausgegebene Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008)
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
3
Wettbewerbssituation
3.1
Methodische Vorgehensweise
Im Hinblick auf die Abgrenzung des perspektivischen Einzugsgebietes des Planvorhabens sowie
die zu untersuchenden städtebaulichen Auswirkungen ist der Besatz mit den Anbietern aus untersuchungsrelevanten Segmenten im räumlichen Umfeld des Projektstandortes von maßgeblicher
Bedeutung. Denn die räumliche Ausstrahlung und damit die Ausdehnung des Einzugsgebietes des
Planvorhabens hängen in hohem Maße von der Attraktivität und der Ausstrahlung der typgleichen
Mitbewerber ab. Die Wettbewerbswirkungen des Planvorhabens wirken sich somit in erster Linie
bei diesen typgleichen Anbietern aus.
Abbildung 5
Untersuchungsraum
Nachstehend wird entsprechend der Fokus zunächst auf die Hauptwettbewerber des geplanten
Möbelhauses, d. h. insbesondere auf die größeren Möbelanbieter in der Region, gelegt. Anschließend erfolgt eine Betrachtung der zentralen Versorgungsbereiche im näheren Umfeld. Bei der Erhebung der zentralen Versorgungsbereiche wird sich im Wesentlichen auf die Haupt- und Nebenzentren konzentriert, da bei diesen zentralen Versorgungsbereichen höherer Hierarchiestufen die
größten Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben zu erwarten sind.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Der Untersuchungsraum wird großzügig abgegrenzt und gliedert sich in drei Teilbereiche. Der Teilbereich I umfasst einen 15-Minuten-Radius um den Planstandort (rd. 675.000 Einwohner), während der Teilbereich II den 30-Minuten-Radius um das Planareal (rd. 1.364.000 Einwohner) darstellt (vgl. Abbildung 5). Darüber hinausgehend stellt ein weiterer Teilbereich einen wesentlichen
Bestandteil des Untersuchungsraumes dar.
Unter Berücksichtigung der Teilbereiche des Untersuchungsraumes lässt sich die Wettbewerbsanalyse folgendermaßen gliedern:
15-Minuten-Radius: Innerhalb der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche im 15Minuten-Radius Erhebung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. erhoben
wurden auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt), da die hier vorliegenden Zentren aufgrund der
räumlichen Nähe zum Planvorhaben am stärksten von Wettbewerbswirkungen betroffen sein
werden.
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche Erhebung aller Möbelanbieter und Warengruppenspezialisten (z. B. Teppich-Fachmärkte, Matratzen-Fachmärkte) sowie von sonstigen Anbietern mit größeren Sortimentsüberschneidungen (z. B. Warenhäuser, Bau- und
Heimwerkermärkte, Sonderpostenmärkte).
30-Minuten-Radius: Innerhalb der hier vorliegenden relevanten zentralen Versorgungsbereiche Erhebung der Möbelanbieter, Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 100 m² VKF) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche Erhebung aller Anbieter mit Möbeln und Küchen im Kernsortiment.
Darüber hinausgehend großzügige Erhebung der größeren Möbelhäuser, Möbelmitnahmemärkte und Küchencenter
Insgesamt bezieht sich die Wettbewerbsanalyse auf einen ausgedehnten Untersuchungsraum. Dies ist damit zu begründen, dass es sich bei dem Anbieter Segmüller
um einen leistungsfähigen Möbelanbieter handelt, der in Nordrhein-Westfalen bisher
nicht etabliert ist und das Möbelhaus über eine vergleichsweise große Dimensionierung verfügen soll. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass das Möbelhaus nicht zuletzt aufgrund geplanter überregionaler Werbeaktivitäten weit in die
Region ausstrahlen wird. In diesem Zusammenhang spielen auch die gute verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes sowie die Bereitschaft der Kunden, für den
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Möbeleinkauf größere Fahrtzeiten und -distanzen in Kauf zu nehmen, eine bedeutende
Rolle.
Die Ausdehnung des Untersuchungsraumes erlaubt es somit auch Fernwirkungen in
der Analyse zu berücksichtigen.
3.2
Strukturprägende Möbelanbieter in der Region
Die größten Möbelanbieter (> 4.000 m² VKF) in der Region sind sowohl im Hinblick auf die Abgrenzung des Einzugsgebietes als auch hinsichtlich der zu untersuchenden städtebaulichen Auswirkungen des geplanten Möbelmarktes von maßgeblicher Bedeutung, da das aktuelle Wettbewerbsgefüge im Umland des Planvorhabens derzeit im Wesentlichen von diesen Anbietern geprägt
wird (vgl. Abbildung 6). Als strukturprägende Möbelanbieter werden in diesem Zusammenhang diejenigen Möbelanbieter verstanden, die die Branche in der Region zurzeit aufgrund ihrer größeren
Ausstrahlungskraft maßgeblich bestimmen. Somit handelt es sich hierbei angebotsseitig um
Schlüsselbetriebe der Möbelbranche, die durch Wettbewerbsveränderungen infolge der Möbelhausansiedlung in Pulheim am stärksten betroffen sein werden.
4
Aufgrund der Nähe zum Planstandort und der Angebotsausrichtung ist das Porta Möbelhaus in
Frechen mit rd. 37.000 m² Verkaufsfläche als Hauptwettbewerber des Planvorhabens zu berücksichtigen. Östlich von Frechen befindet sich in Köln-Marsdorf mit einem Roller-Möbelmarkt mit rd.
19.000 m² Verkaufsfläche noch ein weiterer größerer Möbelanbieter. Auch der in Bergheim ansässige Anbieter Möbel Hausmann (rd. 15.000 m² VKF) dürfte von größeren Wettbewerbswirkungen
durch das Planvorhaben betroffen sein. Als weiterer wichtiger Angebotsstandort in räumlicher Nähe zum Planvorhaben lässt sich IKEA in Köln-Ossendorf (Am Butzweilerhof) mit rd. 25.500 m² Verkaufsfläche identifizieren. Hierbei tritt IKEA in Köln-Ossendorf unter der Bezeichnung „Homepark“
in einer Standortgemeinschaft mit anderen Möbelanbietern auf.
Im weiteren Untersuchungsgebiet finden sich ebenfalls wichtige Wettbewerber:
Im Norden sind aufgrund ihrer regionalen Ausstrahlung die wichtigsten Wettbewerber Möbel Schaffrath in Mönchengladbach (rd. 40.000 m² VKF) und Möbel Schaffrath in Düsseldorf (rd. 25.000 m²
VKF). Ergänzt wird das Angebot im Norden des Planstandortes durch weitere größere Möbelhäuser (u. a. Knuffmann Einrichtungshäuser in Mönchengladbach und Neuss sowie Vonnahme Möbelzentrum in Hilden) und zwei IKEA-Filialen (in Düsseldorf, rd. 19.000 m² VKF und in Kaarst, rd.
14.000 m² VKF).
4
Eine tabellarische Übersicht der Hauptwettbewerber des Planvorhabens befindet sich im Anhang dieses
Gutachtens.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Im Osten bzw. Südosten sind folgende Anbieter als wesentliche Wettbewerber des Planvorhabens
einzustufen:
Smidt Wohncenter, Leverkusen, rd. 45.000 m² VKF mit SPONTI Discountmarkt
Höffner Rösrather Möbelzentrum, rd. 40.000 m² VKF mit Sconto Möbeldiscount,
rd. 8.000 m² VKF
Porta Möbel, Köln, rd. 34.000 m² VKF
Möbel Hausmann, Köln, rd. 20.000 m² VKF
Flamme Möbel, Köln, rd. 20.000 m² VKF
IKEA, Köln-Godorf, rd. 18.000 m² VKF
Im Süden befindet sich in einer größeren Entfernung zum Planvorhaben mit dem Möbelhaus Brucker in Kall nur ein Hauptwettbewerber. Dieser verfügt mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd.
70.000 m² jedoch über eine weite regionale Ausstrahlung.
Auch westlich des Planvorhabens sind die nächsten wesentlichen Möbelanbieter erst in einer größeren Entfernung ansässig. Hierzu zählen insbesondere Wohnwelt Pallen in Würselen (rd.
43.500 m² VKF) und Porta Möbel in Aachen (rd. 35.000 m² VKF).
Im Fazit ist festzuhalten, dass es im großflächigen Möbelangebot in der Region ausgeprägte Angebotskonzentrationen gibt. Eine regionale Bedeutung fällt dabei v. a. den Möbelstandorten Rösrath, Köln-Porz, Köln-Marsdorf / Frechen, Köln-Ossendorf, Köln-Godorf und Leverkusen zu, die
aufgrund der räumlichen Nähe für das Planvorhaben auch von besonderer Relevanz sind. Diese
Anbieter befinden sich alle an dezentralen Standorten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche.
Im Hinblick auf Randsortimente weisen insbesondere die IKEA-Häuser und die PortaEinrichtungshäuser ein umfassendes Angebot auf, während die Möbeldiscounter (z. B. Möbel
Boss, Roller) nur ein eingeschränktes Randsortimentsangebot vorhalten. Besonders hohe Anteile
an zentrenrelevanten Randsortimenten weisen in diesem Zusammenhang mit Verkaufsflächenanteilen von rd. 15 % der Gesamtverkaufsfläche die beiden IKEA-Häuser in Köln auf. Sortimentsbezogen ist das Verkaufsflächenangebot bei den Sortimenten Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Bilderrahmen am größten. Daneben werden üblicherweise Heimtextilien, Bettwaren,
Teppiche und Lampen / Leuchten als möbeltypische Randsortimente angeboten.
Nochmals sei darauf hingewiesen, dass in einem Radius von rd. 30 Minuten um den Planstandort
alle Anbieter mit Möbeln und Küchen im Kernsortiment erhoben worden sind. Diese werden bei der
Prognose der Umverteilungswirkungen mit berücksichtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 6
Wettbewerbssituation
Seite 19 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
3.3
Zentrale Versorgungsbereiche
Wie bereits dargestellt konzentriert sich die Betrachtung der zentralen Versorgungsbereiche im
Wesentlichen auf die Haupt- und Nebenzentren im Standortumfeld (vgl. Abbildung 7). Hierbei wurde bei der Erhebung zwischen zentralen Versorgungsbereichen im 15-Minuten-Radius und zentralen Versorgungsbereichen im 30-Minuten-Radius unterschieden. Während innerhalb der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche im 15-Minuten-Radius der gesamte projektrelevante Einzelhandel erhoben wurde, konzentriert sich die Erhebung in den projektrelevanten zentralen Versorgungsbereichen im 30-Minuten-Radius auf die Möbelanbieter, Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 100 m² VKF) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Im Rahmen der Wettbewerbsanalyse werden in den zentralen Versorgungsbereichen folgende
Sortimente des einrichtungsrelevanten Einzelhandels betrachtet:
Möbel / Küchen, Bettwaren, Elektrogroßgeräte
Leuchten / Lampen
Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche
Autokindersitze
Haushaltswaren, GPK
Bilder, Rahmen, Kunstgegenstände, Geschenkartikel
Haus- und Heimtextilien
Elektrokleingeräte
Spielwaren / Bastelartikel.
Im Folgenden wird die Angebotsstruktur in den zentralen Versorgungsbereichen im 15-MinutenRadius um den Planstandort detailliert dargestellt (vgl. Abbildung 8). Zudem erfolgt eine genaue
Beschreibung von jedem einzelnen untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereich im
Anhang anhand von „Zentrenpässen“.
Seite 20 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 7
Zentrale Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Im Rahmen der Auswirkungsanalyse erfolgt eine genaue Beschreibung von jedem einzelnen untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereich im Anhang anhand von „Zentrenpässen“, da
die zentralen Versorgungsbereiche für die Bewertung der städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens von besonderer Bedeutung sind.
Hierfür wurde durch Vor-Ort-Begehung der projektrelevante Einzelhandel innerhalb der Zentren detailliert erfasst, wobei innerhalb der im 15-Minuten-Radius gelegenen zentralen Versorgungsbereiche eine Erhebung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels erfolgte; erhoben wurden somit
auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt. Denn die hier vorliegenden Zentren werden aufgrund der räumlichen
Nähe zum Planvorhaben am stärksten von Wettbewerbswirkungen betroffen sein.
Innerhalb der im 30-Minuten-Radius vorliegenden relevanten zentralen Versorgungsbereiche erfolgte die Erhebung der Möbelanbieter, Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 100 m² VKF) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Die Zentrenpässe geben Auskunft über
die Abgrenzung und funktionale Einstufung des jeweiligen zentralen Versorgungsbereichs,
die Bedeutung des projektrelevanten Einzelhandels im Verhältnis zur Gesamtausstattung im
Einzelhandel
und über die untersuchungsrelevanten strukturprägenden Einzelhandelsbetriebe des jeweiligen Zentrums. Als strukturprägende Einzelhandelsbetriebe werden in diesem Zusammenhang diejenigen Einzelhandelsbetriebe verstanden, die für die Funktions- und Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs eine hohe Bedeutung haben. Diese Einzelhandelsbetriebe lassen sich als Betriebe charakterisieren, die wesentliche Versorgungsfunktionen innerhalb eines Zentrums für einen bestimmten Geschäftsbereich bzw. eine bestimmte
Warengruppe übernehmen. Unter städtebaulichen Kriterien sind dies zudem häufig Betriebe,
die über eine höhere Kundenfrequenz verfügen und somit die Funktion eines Frequenzbringers bzw. Magnetbetriebes innerhalb des Zentrums übernehmen. Diese Magnetbetriebe
sind die wesentlichen Frequenzbringer für die zentralen Versorgungsbereiche und lösen
somit einen nicht unerheblichen Teil der (fußläufigen) Frequenzen aus, die für die sonstigen
kleinflächigen Betriebe am Standort wichtige absatzwirtschaftliche Impulse bedeuten. Ohne
den Bestand der Magnetbetriebe würde das wirtschaftliche Überleben der restlichen, häufig
überwiegend kleinteiligen Einzelhandelsstrukturen deutlich erschwert.
Auf Basis der Bestandsanalyse werden in einem weiteren Schritt die städtebaulichen Auswirkungen des Planvorhabens auf die zentralen Versorgungsbereiche dargestellt und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Vitalität des jeweiligen Zentrums bewertet.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hierbei wird insbesondere auf die zentrenrelevanten Sortimente einschließlich des Sortiments
Lampen / Leuchten eingegangen. Letzteres Sortiment wird zwar nicht nach der Pulheimer Liste,
aber von anderen Kommunen (u.a. in der Stadt Köln) als zentrenrelevant eingestuft.
Als Ergebnis der Bewertung lässt sich beispielsweise für die Stadt Pulheim festhalten, dass diese
mit dem Hauptzentrum Innenstadt sowie den Nebenzentren Brauweiler und Stommeln eine mehrpolige Versorgungsstruktur aufweist.
Das Hauptzentrum Innenstadt erstreckt sich bandartig entlang der Hauptstraße. Als nutzungsintensivste Bereiche (1 A - Geschäftslage) sind der mittlere Abschnitt der Venloer Straße sowie der
als Fußgängerzone ausgebaute südliche Abschnitt des Straßenzugs Auf dem Driesch und der
Farehamstraße zu bewerten. Demgegenüber ist in den angrenzenden Straßenabschnitten eine
deutlich geringere Besatzdichte und Kundenfrequenz festzustellen. Das Hauptzentrum stellt einen
nutzungsintensiven und durch eine Mischung kleinstrukturierter und großflächiger Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe geprägten Einzelhandelsschwerpunkt dar. In der Stadt Pulheim prägt
die Innenstadt die Versorgungsbedeutung des Mittelzentrums. Als Leitbetriebe des durch Fachgeschäfte geprägten Einzelhandelsangebotes sind vier großflächige Einzelhandelsbetriebe ansässig.
Die ansässigen Betriebe, ein Kaufhaus (Kaufring), ein SB-Warenhaus (Kaufland), ein Bekleidungskaufhaus (C & A) und ein Lebensmittel-Discountmarkt (Aldi), erzeugen aufgrund ihrer hohen Kundenfrequenz wichtige Synergieeffekte für den benachbarten kleinstrukturierten Einzelhandel. Diese
Einschätzung gilt insbesondere für die in zentraler Lage ansässigen Betriebstypen des Kaufhauses
und des SB-Warenhauses. Nach bisherigem Kenntnisstand soll das Kaufhaus aufgegeben werden.
Da als Folgenutzung ein Konzept mit mehreren Fachmärkten mit gleichartigen Sortimentsstrukturen wie im Kaufhaus vorgesehen ist, dürften sich die hierdurch ausgelösten Frequenzverluste in
Grenzen halten. Im Hinblick auf den projektrelevanten Einzelhandel im Hauptzentrum Pulheim
lässt sich festhalten, dass sich dieser im Wesentlichen auf Teilsortimente einzelner Anbieter und
einzelne kleinere Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment konzentriert.
Größere Wettbewerber, wie z. B. Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimente ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortimenten ab 500 m² Verkaufsfläche sind in der Pulheimer Innenstadt nicht ansässig. Mit rund einem Fünftel der Betriebe und einem Zehntel der Gesamtverkaufsfläche des zentralen Versorgungsbereichs ist die Bedeutung des projektrelevanten Einzelhandels als begrenzt zu
bewerten. Aufgrund der geringen Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben ist davon
auszugehen, dass die strukturprägenden Einzelhandelsbetriebe (v. a. Kaufland, Kaufring, Aldi) in
der Pulheimer Innenstadt nur marginal vom Planvorhaben betroffen sein dürften.
Die Nebenzentren Brauweiler und Stommeln sind auf die stadtteilbezogene Versorgung ausgerichtet. Das Nebenzentrum Brauweiler wird im Norden durch die Glessener Straße / von-WerthStraße, im Osten durch die Fläche des Abtei-Parkgeländes, im Süden durch die Nikolausstraße
und im Westen durch die Straßenzüge Rosenhügel / Langgasse begrenzt. Die räumliche Ausdeh-
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
nung des Nebenzentrums Stommeln ist begrenzt auf den Ortskern zwischen Berlich im Norden,
Josef-Gladbach-Platz / Kattenberg im Osten, Gartenstraße / Kammstraße im Südosten und Eschgasse im Südwesten. Innerhalb der beiden Nebenzentren wird die Angebotsstruktur durch kleinere
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe dominiert. Wichtige Magnetfunktionen übernehmen die
hier ansässigen Lebensmittel-SB-Märkte (Rewe), die durch Fachgeschäfte ergänzt werden. Bezüglich der Projektrelevanz der beiden zentralen Versorgungsbereiche wurde festgestellt, dass jeweils
nur drei Einzelhandelsbetriebe Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben aufweisen;
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe, zu den im Falle dieser beiden Nebenzentren die ansässigen Lebensmittel-SB-Märkte zu rechnen sind, stehen nur in geringem Wettbewerbsbezug zum
Planvorhaben.
Analog zu den zentralen Versorgungsbereichen im Pulheimer Stadtgebiet werden alle weiteren untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche ausführlich im Rahmen von Zentrenpässen
im Hinblick auf ihre Projektrelevanz dargestellt und bewertet.
Zusammenfassend lässt sich in Bezug auf die Wettbewerbssituation folgendes festhalten:
Die Einzelhandelsausstattung weist in den meisten zentralen Versorgungsbereichen im Untersuchungsgebiet vergleichsweise geringe Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben auf. Auch im Vergleich zur Gesamtausstattung der zentralen Versorgungsbereiche
wird deutlich, dass die projektrelevanten Sortimente innerhalb der Zentren zumeist eine nur
geringe Bedeutung einnehmen.
Mögliche Angebotsüberschneidungen des Planvorhabens mit dem Angebot der zentralen
Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum beschränken sich vor allem auf die Sortimente
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren / Geschenkartikel und Babyausstattung / Spielwaren. Die Sortimente Lampen / Leuchten, Teppiche, Bodenbeläge und Kinderwagen / Autositze sind in keinem der untersuchten zentralen Versorgungsbereiche als zentrenprägend
zu bewerten, wenngleich sie von verschiedenen Nachbarstädten als zentrenrelevant eingestuft werden.
Insbesondere das Möbelkernsortiment wird in den untersuchten zentralen Versorgungsbereichen nur in sehr geringem Maße angeboten. Aufgrund der Tatsache, dass nur in einzelnen Zentren größere Möbelanbieter ansässig sind, wird deutlich, dass die nicht-zentrenrelevanten Sortimente des Möbelhauses schon heute überwiegend an dezentralen Standorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angeboten werden.
Lediglich in einzelnen zentralen Versorgungsbereichen sind größere Möbelanbieter ansässig. Hierbei sind das Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld und das Stadtteilzentrum KölnBraunsfeld hervorzuheben. So sind im Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld die Möbelanbieter
R & S und Yellow Möbel in einer Standortgemeinschaft bzw. in einer gemeinsam genutzten
Immobilie ansässig. Im Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld ist der Möbelanbieter Boss mit einem Markt vertreten. Während sich der Anbieter R & S vornehmlich auf das Angebot von
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Massivholzmöbeln spezialisiert hat, ist der Anbieter Möbel Boss dem Discountsegment zuzurechnen.
Dem projektrelevanten Einzelhandel ist in den meisten zentralen Versorgungsbereichen nur
eine eingeschränkte, auf den lokalen Kontext bezogene Versorgungsbedeutung abzuleiten.
Die projektrelevante Einzelhandelsausstattung in den zentralen Versorgungsbereichen des
näheren Umfeldes ist insgesamt als gering zu bewerten. Flächenmäßig nennenswerte Angebotsanteile bei den projektrelevanten zentrenrelevanten Sortimenten finden sich vornehmlich in den zentralen Versorgungsbereichen einer höheren Hierarchiestufe. Bei den Anbietern handelt es sich überwiegend um wenige kleinteilige Fachgeschäfte, denen aufgrund ihrer begrenzten Verkaufsflächen keine besondere Versorgungsbedeutung beizumessen ist.
Hinzu kommen mehrere Mehrbranchenbetriebe, die projektrelevante Sortimente als Randsortimente auf begrenzter Fläche anbieten (siehe im Einzelnen die detaillierten Darstellungen zur projektrelevanten Angebotssituation in den relevanten Zentren im Anhang).
Eine Ausnahme stellt die Kölner Innenstadt dar, die als oberzentrales Hauptzentrum auch in
den projektrelevanten Sortimenten eine umfassende Einzelhandelsausstattung aufweist.
Insgesamt beläuft sich die projektrelevante Einzelhandelsausstattung in der Kölner Innenstadt auf mehr als 40.000 m² Verkaufsfläche, auf der rd. 90 Mio. € Umsatz generiert wird.
Davon entfällt knapp die Hälfte der Verkaufsfläche auf das Möbelsortiment. Die Sortimente
Glas / Porzellan / Keramik, Haushaltsgegenstände, Bilderrahmen werden auf mehr als
13.000 m², Heimtextilien und Gardinen auf rd. 3.000 m², Bettwaren auf rd. 2.500 m², Lampen / Leuchten auf rd. 2.000 m² und Teppiche auf rd. 500 m² Verkaufsfläche angeboten.
Im großflächigen Möbelangebot gibt es in der Region ausgeprägte Angebotskonzentrationen. Eine regionale Bedeutung kommt dabei v. a. den Möbelstandorten Rösrath, Köln-Porz,
Köln-Marsdorf / Frechen, Köln-Ossendorf, Köln-Godorf und Leverkusen zu, die aufgrund der
räumlichen Nähe auch für das Planvorhaben von besonderer Relevanz sind.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die projektrelevante Angebotsstruktur (auch bei
den zentrenrelevanten Randsortimenten) weniger von Betrieben in den zentralen Versorgungsbereichen, als vielmehr von großflächigen Anbietern in zumeist dezentralen
Standortlagen bestimmt wird.
Die größeren Möbelanbieter im Untersuchungsraum, die sich fast alle außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche befinden, sind somit sowohl im Hinblick auf die Abgrenzung des Einzugsgebietes als auch hinsichtlich der zu untersuchenden städtebaulichen Auswirkungen des geplanten Möbelmarktes von maßgeblicher Bedeutung.
Das aktuelle Wettbewerbsgefüge im Umland des Planvorhabens wird derzeit im Wesentlichen von diesen Anbietern geprägt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 8
Projektrelevanter Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen im 15-Minuten-Radius
Hauptzentrum
Pulheim
Nebenzentrum
PulheimBrauweiler
Nebenzentrum
PulheimStommeln
Hauptzentrum
Frechen
Nebenzentrum
FrechenKönigsdorf
Ortskern
Rommerskirchen
Hauptzentrum
Bergheim
projektrelevante
Sortimente
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
Möbel / Küchen, Bettwaren, Elektrogroßgeräte
510
0,9
-
-
80
0,1
250
0,4
130
0,2
280
0,6
40
0,1
Leuchten / Lampen
70
0,2
-
-
-
-
10
< 0,1
-
-
-
-
10
< 0,1
Tapeten, Bodenbeläge,
Teppiche
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
50
< 0,1
10
< 0,1
Autokindersitze
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
10
< 0,1
-
-
Haushaltswaren, GPK
310
0,8
-
-
-
-
480
1,2
110
0,3
330
0,8
300
0,7
Bilder, Rahmen, Kunstgegenstände, Geschenkartikel
260
0,8
30
0,1
-
-
90
0,3
-
-
60
0,2
50
0,2
Haus- und Heimtextilien
130
0,3
10
< 0,1
-
-
510
1,3
-
-
100
0,3
400
0,9
Elektrokleingeräte
190
0,7
30
0,1
100
0,3
210
0,6
70
0,2
50
0,1
110
0,3
Spielwaren / Bastelartikel
650
2,3
-
-
70
0,2
550
1,9
-
-
480
1,7
200
0,7
Summe
2.120
6,0
70
0,2
250
0,6
2.100
5,7
310
0,7
1.360
3,7
1.120
2,9
Quelle: BBE-Erhebung Januar 2012, eigene Berechnung (Werte gerundet, ggf. Rundungsdifferenzen)
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Projektrelevanter Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen im 15-Minuten-Radius
Nebenzentrum
BergheimQuadrathIchendorf
Hauptzentrum
Dormagen
Bezirkszentrum
KölnChorweiler
Stadtteilzentrum KölnWorringen
Bezirkszentrum
Köln-Nippes
Stadtteilzentrum KölnNiehl
Bezirkszentrum
Köln-Ehrenfeld
projektrelevante
Sortimente
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
Möbel / Küchen, Bettwaren, Elektrogroßgeräte
30
< 0,1
2.090
3,2
450
0,8
320
0,5
2.290
3,4
100
0,2
6.600
10,5
Leuchten / Lampen
-
-
300
0,9
-
-
-
-
20
< 0,1
360
1,2
80
0,2
Tapeten, Bodenbeläge,
Teppiche
290
0,5
560
0,8
-
-
-
-
600
1,1
400
0,6
200
0,3
Autokindersitze
-
-
50
0,1
-
-
-
-
-
-
10
< 0,1
-
-
Haushaltswaren, GPK,
Geschenkartikel
50
0,1
1.250
3,1
720
1,8
60
0,2
600
1,5
220
0,5
1.150
3,3
Bilder, Rahmen,
Kunstgegenstände
-
-
200
0,6
40
0,1
-
-
80
0,2
50
0,1
260
0,9
Haus- und Heimtextilien
-
-
1.090
2,7
60
0,2
-
-
480
1,2
310
0,9
780
2,3
Elektrokleingeräte
-
-
320
1,1
920
3,2
30
0,1
230
0,7
20
0,1
180
0,7
Spielwaren / Bastelartikel
-
-
370
1,3
390
1,4
-
-
380
1,4
10
< 0,1
200
0,7
Summe
370
0,6
6.230
13,8
2.580
7,5
410
0,8
4.680
9,5
1.480
3,8
9.450
18,9
Quelle: BBE-Erhebung Januar 2012, eigene Berechnung (Werte gerundet, ggf. Rundungsdifferenzen)
Seite 27 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Projektrelevanter Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen im 15-Minuten-Radius
Stadtteilzentrum KölnBickendorf
Stadtteilzentrum KölnNeuehrenfeld
Bezirksteilzentrum KölnLindenthal
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz
Bezirksteilzentrum KölnWeiden
Stadtteilzentrum KölnBraunsfeld
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
projektrelevante
Sortimente
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
VKF in
m²
Ums. in
Mio. €
Möbel / Küchen, Bettwaren, Elektrogroßgeräte
10
< 0,1
40
0,1
590
0,9
190
0,3
310
0,6
6.000
8,4
160
0,2
Leuchten / Lampen
-
-
-
-
20
< 0,1
40
0,1
-
-
70
0,2
120
0,4
Tapeten, Bodenbeläge,
Teppiche
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
600
0,8
-
-
Autokindersitze
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
10
< 0,1
-
-
Haushaltswaren, GPK,
Geschenkartikel
70
1,8
20
0,1
190
0,5
330
0,8
1.570
4,1
640
1,6
130
0,3
Bilder, Rahmen,
Kunstgegenstände
10
< 0,1
10
< 0,1
190
0,6
90
0,2
20
0,1
60
0,2
40
0,1
Haus- und Heimtextilien
10
< 0,1
10
< 0,1
40
0,1
70
0,2
540
1,4
100
0,3
-
-
Elektrokleingeräte
80
0,2
-
-
-
-
-
-
260
0,6
50
0,1
30
0,1
Spielwaren / Bastelartikel
80
0,3
30
0,1
120
0,4
200
0,7
580
2,0
10
< 0,1
70
0,2
Summe
260
2,3
110
0,3
1.150
2,5
920
2,3
3.280
8,8
7.540
11,6
550
1,3
Quelle: BBE-Erhebung Januar 2012, eigene Berechnung (Werte gerundet, ggf. Rundungsdifferenzen)
Seite 28 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
4
Einzugsgebiet und Nachfragevolumen des Planvorhabens
4.1
Einzugsgebiet
Für die Einkaufsorientierung der Bevölkerung und damit die Abgrenzung des Einzugsgebietes von
Einzelhandelsbetrieben sind grundsätzlich folgende Faktoren von Bedeutung:
die Häufigkeit der Bedarfsdeckung in den geplanten Sortimentsbereichen,
der vom Verbraucher in der Regel akzeptierte Zeit- und Wegeaufwand,
5
die projektrelevante Wettbewerbssituation, wie z. B. die Entfernung und die Attraktivität der
relevanten Anbieter im engeren und weiteren Standortumfeld,
die Attraktivität des Projektvorhabens, das durch die Betriebsgröße, die Leistungsfähigkeit
und den Bekanntheitsgrad der Betreiber bestimmt wird,
die Qualität des Projektstandortes, die aus der verkehrlichen Erreichbarkeit, der Lage zu
Siedlungsschwerpunkten und aus vorhandenen Agglomerationseffekten resultiert,
Barrierewirkungen ausgehend von den topographischen, verkehrlichen oder baulichen Gegebenheiten,
traditionelle Einkaufsorientierungen der Bevölkerung,
die zentralörtliche Funktion der Stadt.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Einzugsbereich eines Standortes nicht nur durch die
Siedlungsstruktur und die Verkehrsanbindung beeinflusst wird, sondern auch sehr wesentlich
durch die Ausstrahlung von Wettbewerbern vergleichbarer Größenordnung und Zielgruppenorientierung begrenzt wird. Bei der Abgrenzung des Einzugsgebietes wird eine sehr hohe Attraktivität
des Planvorhabens unterstellt.
Für die Einzugsgebietsabgrenzung des geplanten Möbelanbieters sind folgende Aspekte rahmengebend:
Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der
Planstandort aufgrund seiner Nähe zur B 59 angebunden ist an eine regional bedeutsame
Hauptverkehrsstraße, die große Verkehrsmengen aufnehmen kann und vergleichsweise hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglicht. Gehemmt wird die Erreichbarkeitsqualität jedoch
5
Mit zunehmender Häufigkeit der Bedarfsdeckung und abnehmendem spezifischen Wert des nachgefragten Gutes nimmt der zum Einkauf akzeptierte Zeitaufwand ab. Dem zu Folge sind bei einem Angebot der
Grundversorgung die Aktionsradien räumlich enger als bei Angeboten des langfristigen Bedarfsbereichs
(z. B. Bau- und Gartenmarkt- sowie Möbelsortiment).
Seite 29 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
dadurch, dass eine unmittelbare Anbindung an eine Bundesautobahn fehlt. Die nächstgelegene Anschlussstelle zur BAB 1 (Köln-Bocklemünd) ist etwa fünf Kilometer vom Planstandort entfernt.
Die Sortimente sind dem langfristigen Bedarf zuzurechnen, so dass die Kunden grundsätzlich bereit sind, größere Entfernungen für den Einkauf zurückzulegen.
Als wesentliche Wettbewerber sind die regional bedeutsamen Möbelhäuser in den Städten
Frechen, Köln und Leverkusen zu bewerten.
Die Stadt Pulheim übernimmt mittelzentrale Versorgungsfunktionen für einen begrenzten
Umlandbereich, so dass bisher keine starken übergemeindlichen Einkaufsverflechtungen zu
unterstellen sind.
Aufgrund der Größe und des Angebots ist eine große Attraktivität des Planvorhabens zu unterstellen.
In Pulheim sind aufgrund der Nähe und des bisher fehlenden attraktiven und umfassenden Möbelangebotes die intensivsten Einkaufsverflechtungen zu erwarten.
Unter Berücksichtigung des Untersuchungsgebietes wird deutlich, dass innerhalb des 15-MinutenEntfernungsradiuses der Planstandort von den Pulheimer Nachbarkommunen Frechen, Bergheim,
Rommerskirchen und Dormagen sowie den westlichen Stadtbereichen der Stadt Köln schnell erreichbar ist. Aufgrund der Nähe und guten Erreichbarkeit bietet das Planvorhaben eine attraktive
Einkaufsalternative zu den hier ansässigen Wettbewerbern (v. a. Porta Möbel, IKEA, Möbel Hausmann und Roller), so dass in diesem Raum noch von höheren Marktanteilen auszugehen ist.
Innerhalb des 30-Minuten-Entfernungsradiuses im Untersuchungsgebiet zeigt sich eine differenzierte Angebotssituation. Während im Westen und in weiten Bereichen des Südens keine größeren
Möbelanbieter ansässig sind, erstreckt sich in nordwestlicher-, östlicher und südöstlicher Richtung
halbkreisförmig ein dichtes Band mit größeren und attraktiven Möbelanbietern. Zu nennen sind in
diesem Zusammenhang beispielhaft Möbel Schaffrath in Mönchengladbach, IKEA in Kaarst, Möbel
Schaffrath und IKEA in Düsseldorf, Smidt Wohncenter in Leverkusen, Möbel Flamme, Möbel
Hausmann, Porta Möbel und IKEA in Köln. Vor diesem Hintergrund sind größere Einkaufsverflechtungen mit den Kunden aus den Kommunen Neuss, Grevenbroich, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Merzenich, Erftstadt, Hürth, Brühl und Wesseling sowie aus den Kölner Stadtteilen Innenstadt und Rodenkirchen zu erwarten.
Die Städte Langenfeld, Monheim am Rhein und Leverkusen sowie die östlichen Kölner Stadtteile
sind wohl ebenfalls noch vergleichsweise gut an den Planstandort angebunden, die hier erreichbaren Marktanteile werden allerdings aufgrund der gegebenen Wettbewerbssituation niedriger ausfallen als in den westlichen Bereichen des 30-Minuten-Entfernungsradiuses.
Seite 30 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Da besonders im Möbelsektor die Mobilität für die Versorgung mit Möbeln zunehmend steigt, werden erhöhte Zeit- und Entfernungswiderstände wahrgenommen, so dass Entfernungen von rd. 50
bis 100 Kilometern für den Kauf von Möbeln keine Seltenheit sind. Somit werden regelmäßig für
Einkaufsfahrten im Möbeleinzelhandel Fahrtzeiten von bis zu 45 Minuten Fahrtzeit zurückgelegt.
Vor diesem Hintergrund sind aufgrund der wenig ausgeprägten Wettbewerbssituation im Westen
des Planstandortes weitere Kommunen in die Betrachtung einzubeziehen. So sind mit den Kommunen Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Titz, Jülich, Niederzier und Nörvenich noch nennenswerte
Einkaufsverflechtungen zu vermuten, die sich in etwa auf gleichem Niveau befinden dürften wie bei
den Städten Langenfeld, Monheim am Rhein und Leverkusen sowie bei den östlichen Kölner
Stadtteilen.
Vor diesem Hintergrund ergibt die eigene Prognoseberechnung ein perspektivisches Einzugsgebiet, das sich in drei Zonen unterschiedlich ausgeprägter Einkaufsintensitäten abgrenzen lässt (vgl.
Abbildung 9):
Zone I (Kerneinzugsgebiet): Dem Kerneinzugsgebiet mit der höchsten Einkaufsintensität
wird die Stadt Pulheim mit aktuell rd. 53.740 Einwohnern zugerechnet.
Zone II (erweitertes Einzugsgebiet): Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst die Nachbarkommunen Dormagen, Rommerskirchen, Bergheim und Frechen sowie von Köln die westlichen Stadtteile Chorweiler, Nippes, Ehrenfeld und Lindenthal mit derzeit zusammen rd.
621.220 Einwohnern.
Zone III (Ferneinzugsgebiet): Das Ferneinzugsgebiet umfasst die Kommunen Neuss, Grevenbroich, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Merzenich, Erftstadt, Hürth, Brühl und Wesseling sowie die Kölner Stadtteile Innenstadt und Rodenkirchen mit derzeit zusammen rd. 750.470
Einwohnern.
Das perspektivische Einzugsgebiet, dem alle Kommunen zugerechnet werden, in denen das Planvorhaben einen Marktanteil von über 5 % im Möbelkernsortiment erreichen kann, weist somit ein
6
Bevölkerungspotenzial von aktuell rd. 1,43 Mio. Einwohnern auf. Darüber hinaus können weitere
Umsätze mit Kunden aus einem räumlich erweiterten Marktgebiet erzielt werden, das aufgrund der
geringen Verflechtungsintensität nicht dem Einzugsgebiet zugerechnet werden kann. Hierzu zählen
einerseits Umsätze mit Kunden aus einem äußeren Verflechtungsbereich und zum anderen Streuumsätze. Der äußere Verflechtungsbereich, der Leverkusen, Langenfeld, Monheim am Rhein,
Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Titz, Jülich, Niederzier und Nörvenich sowie die östlichen Stadtteile von Köln (Mülheim, Kalk und Porz) mit rd. 787.000 Einwohnern umfasst, wird aufgrund der zu
erwartenden geringeren Bindungsquoten von maximal 3 % nicht mehr dem eigentlichen Einzugsgebiet hinzugerechnet.
6
Quelle: IT NRW und Stadt Pulheim, Stand 31.12.2010
Seite 31 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Deutlich wird, dass sich das Einzugsgebiet im Vergleich zum Untersuchungsgebiet deutlich weniger weit in Richtung Osten erstreckt. So liegen die Städte Leverkusen, Langenfeld, Monheim am
Rhein sowie das östliche Stadtgebiet von Köln v. a. aufgrund der gegebenen Wettbewerbsstrukturen nicht mehr im Einzugsgebiet. Diese Städte bzw. Stadtbereiche werden aufgrund einer zu erwartenden geringeren Kaufkraftabschöpfungsquote nur dem äußeren Verflechtungsbereich zugerechnet.
4.2
Projektrelevantes Nachfragevolumen im abgegrenzten Einzugsgebiet
Das für das Planvorhaben zur Verfügung stehende Nachfragevolumen ergibt sich aus der Multiplikation
der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet mit
den sortimentsspezifischen Pro-Kopf-Ausgaben
gewichtet mit der sortimentsspezifischen Kaufkraftkennziffer.
Insgesamt steht dem Planvorhaben derzeit im perspektivischen Einzugsgebiet ein einrichtungsrelevantes Nachfragevolumen in Höhe von rd. 1.030,0 Mio. € im Jahr zur Verfügung (vgl. Abbildung
10). Diese Summe setzt sich aus rd. 714,2 Mio. € für die nicht-zentrenrelevanten und rd.
315,8 Mio. € für die zentrenrelevanten Sortimente des projektierten Möbelhauses zusammen. Auf
die Stadt Pulheim (Zone I) entfallen hiervon rd. 4 % des Kaufkraftvolumens, auf die Zone II rd.
44 % und auf die Zone III rd. 52 % des Nachfragepotenzials.
Darüber hinaus ist der äußere Verflechtungsbereich zu berücksichtigen, auf den ein Nachfragevolumen in Höhe von rd. 573,5 Mio. € entfällt. Somit entfallen auf das gesamte Gebiet, in dem die
höchsten Verflechtungsintensitäten mit dem Planvorhaben zu erwarten sind, rd. 1.603,5 Mio. €.
Dem perspektivischen Einzugsgebiet (Zonen I - III) werden alle Kommunen zugerechnet, in denen das Planvorhaben größere Marktanteile (Marktanteile von mehr als 5 %)
generieren kann. Darüber hinaus liegt ein äußerer Verflechtungsbereich (Zone IV) vor,
in dem das Planvorhaben geringere, aber dennoch nennenswerte Marktanteile erzielen wird. Dass das Planvorhaben voraussichtlich ein ausgedehntes Einzugsgebiet erschließen kann, lässt sich auf die Ansiedlung eines leistungsfähigen und vergleichsweise groß dimensionierten Möbelhauses zurückführen. Zudem nimmt Einfluss auf
die räumliche Ausdehnung des Einzugsgebietes, dass der Anbieter in NordrheinWestfalen bisher nicht etabliert ist und entsprechend überregionale Werbeaktivitäten
zu erwarten sind und der Planstandort über eine Anbindung an eine regional bedeutsame Hauptverkehrsstraße verfügt. Von besonderer Relevanz für die räumliche Ausdehnung des Einzugsgebiets ist auch, dass die Bereitschaft der Kunden, größere
Fahrtdistanzen zurückzulegen, beim Möbeleinkauf besonders ausgeprägt ist.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 9
Hauptkundenherkunftsgebiete
Seite 33 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 10 Einrichtungsrelevantes Nachfragevolumen im Einzugsgebiet
Kundenherkunftsgebiet
Zone I
(Teilbereich I)
Kommunen / Stadtteile
Pulheim
Einwohner
Verbrauchsausgaben
in € pro Kopf
Nachfragevolumen
in Mio. €
nichtzentrenrelevante
Sortimente
nichtzentrenrelevante Sortimente
zentrenrelevante Sortimente
zentrenrelevante Sortimente
53.741
550
243
29,6
13,1
53.741
550
243
29,6
13,1
Dormagen
62.961
494
219
31,1
13,8
Rommerskirchen
13.011
501
221
6,5
2,9
Bergheim
62.129
479
212
29,7
13,2
Frechen
49.939
513
227
25,6
11,3
Köln (Chorweiler,
Nippes, Ehrenfeld,
Lindenthal)
433.178
503
222
217,9
96,3
621.218
./.
./.
310,8
137,5
Neuss
151.388
506
224
76,7
33,9
Grevenbroich
63.891
490
217
31,3
13,8
Bedburg
24.647
475
210
11,7
5,2
Elsdorf
21.193
475
210
10,1
4,5
Kerpen
64.602
487
215
31,5
13,9
Merzenich
9.769
488
216
4,8
2,1
Erftstadt
50.553
511
226
25,8
11,4
Hürth
57.922
496
219
28,8
12,7
Brühl
44.260
500
221
22,1
9,8
Wesseling
35.116
475
210
16,7
7,4
Köln (Innenstadt, Rodenkirchen)
227.128
503
222
114,3
50,5
Teilsumme III
750.469
./.
./.
373,8
165,2
Einzugsgebiet
(Zonen I - III)
1.425.428
./.
./.
714,2
315,8
Teilsumme I
Zone II
(Teilbereich II)
Teilsumme II
Zone III
(Teilbereich III)
Köln (Mülheim, Kalk,
Porz)
359.997
503
222
181,1
80,1
Leverkusen
160.772
501
221
80,5
35,6
Langenfeld
59.160
533
236
31,5
13,9
Monheim
43.063
484
214
20,8
9,2
Äußerer Verflech-
Korschenbroich
33.078
540
239
17,9
7,9
tungsbereich
Kaarst
42.001
546
241
22,9
10,1
Jüchen
22.648
488
216
11,0
4,9
Titz
8.252
496
219
4,1
1,8
Jülich
33.060
485
214
16,0
7,1
Niederzier
14.003
470
208
6,6
2,9
(Teilbereich IV)
11.049
476
211
5,3
2,3
Teilsumme IV
Nörvenich
787.083
./.
./.
397,7
175,8
Summe (I - IV)
2.212.511
./.
./.
1.111,9
491,6
Quelle: eigene Berechnung; Rundungsdifferenzen möglich
Seite 34 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
5
Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen
5.1
Umsatzerwartung und Umsatzherkunft des Planvorhabens
Die Prognose des Umsatzes, den das Planvorhaben mit einer Verkaufsfläche von rd. 45.000 m² in
Pulheim erzielen wird, bildet die Voraussetzung für die Bestimmung der zu erwartenden Umsatzumlenkungen und der hierdurch möglicherweise hervorgerufenen städtebaulichen Auswirkungen.
Die Umsatzerwartung des Planvorhabens hängt zum einen von der Verkaufsflächengröße und von
der Sortimentsaufteilung des Betreibers ab. Zum anderen nehmen aber auch das Bevölkerungspotenzial im Einzugsgebiet, die Gesamtattraktivität des Standortes und die Intensität des Wettbewerbs Einfluss auf den zu erwartenden Umsatz. Auf Basis der vorhandenen Wettbewerbsstrukturen sowie der zu erwartenden Attraktivität des Planvorhabens kann im Rahmen von Prognoserechnungen die Umsatzleistung des Planvorhabens anhand realisierbarer Kaufkraftabschöpfungsquoten innerhalb der Teilräume des Einzugsgebietes abgeleitet werden.
5.2
Umsatzerwartung und Kaufkraftbindung
Die im Durchschnitt im einrichtungsrelevanten Einzelhandel erreichte Flächenleistung (Umsatz je
m² VKF) kann stark variieren. So erreichen laut einer Marktstudie der „Möbel Kultur“ - Möbelhandel
2010 die klassischen Möbel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 5.000 - 20.000 m² die
niedrigste durchschnittliche Flächenleistung, die höchste dagegen die Küchenfachmärkte und Küchenstudios mit ca. 2.500 € je m² Verkaufsfläche. Das Mittelfeld mit einer durchschnittlichen Raumleistung von ca. 1.300 € je m² Verkaufsfläche belegt der Betriebstyp Möbelhaus (über 20.000 m²
VKF). Die durchschnittliche Flächenproduktivität von Möbelhäusern dieser Größendimensionierung
liegt somit bei ebenfalls rd. 1.300 € / m² VKF. Bei sehr erfolgreichen Möbelhäusern (über 25.000 m²
VKF) sind nach Erfahrungswerten der Gutachter auch Flächenproduktivitäten in einer Größenord7
nung von rd. 1.800 € / m² VKF möglich. Bei preisorientierten Möbelmitnahmemärkten liegt die Flächenproduktivität mit rd. 1.200 bis 1.500 € / m² VKF in der Regel dagegen niedriger.
In Abbildung 11 sind die zu erwartenden Umsätze differenziert nach den einzelnen Möbelmärkten,
Sortimentsbereichen und nach der Zentrenrelevanz dargestellt. Diese Variante gibt die projektierte
Sortiments- und Verkaufsflächenaufteilung des Planvorhabens wider.
Für das Planvorhaben kann ein Gesamtumsatz von rd. 93,1 Mio. € prognostiziert werden. Mit einer
Flächenproduktivität von rd. 2.070 € / m² VKF ist für das Planvorhaben von einer weit überdurchschnittlichen Umsatzleistung auszugehen. Wesentlicher Bestandteil der Umsatzprognose ist die
Wettbewerbssituation und die Zugrundelegung eines leistungsfähigen Möbelhauses des Anbieters
7
Dies gilt jedoch nicht für das Unternehmen Ikea, das in seinen Einrichtungshäusern in der Regel deutlich
höhere Flächenproduktivitäten erreicht.
Seite 35 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Segmüller in guter verkehrlicher Erreichbarkeit. Dabei sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass die prognostizierte Umsatzerwartung als Maximalwert zu verstehen ist, der sich aus der
Zugrundelegung der jeweiligen Flächenproduktivitätsobergrenzen ergibt. Diese Umsatzgröße ist
bei der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Bewertung der Umsatzumlenkungen somit als
Worst-Case-Betrachtung angelegt worden.
Dass es sich beim gewählten Berechnungsansatz tatsächlich um eine Worst-Case-Betrachtung
handelt, lässt sich folgendermaßen belegen:
Im Sinne des Worst-Case-Ansatzes wird im Rahmen einer Modellrechnung im Falle der Ansiedlung des Möbelhauses mit rd. 45.000 m² Verkaufsfläche von einer maximalen Flächenleistung von rd. 2.070 € / m² VKF ausgegangen. Diese Flächenleistung liegt rd. 60 % über
der durchschnittlichen Flächenproduktivität von Möbelhäusern dieser Größendimensionierung (rd. 1.300 € / m² VKF).
Auch im Vergleich zu sehr erfolgreichen Möbelhäusern (über 25.000 m² VKF) mit Flächenproduktivitäten in einer Größenordnung von rd. 1.800 € / m² VKF ist die für das Planvorhaben angesetzte Flächenproduktivität als überdurchschnittlich zu betrachten. Die durchschnittliche Flächenproduktivität sehr erfolgreicher Möbelhäusern wird um rd. 15 % überschritten.
Auch ein Vergleich mit vergleichbaren Auswirkungsanalysen aus der jüngeren Vergangenheit zeigt, dass die für das Planvorhaben unterstellte Flächenleistung als Maximalwert anzusehen ist. So bewegen sich die Werte in den Vergleichsgutachten zu Möbelhausansiedlun8
9
10
11
gen bzw. Möbelhauserweiterungen in Werl , in Unna , in Gütersloh , in Hagen , in Duisburg
8
9
10
11
12
13
12
13
und in Dortmund
zwischen 1.440 und 1.600 € / m² VKF.
Vgl. Verträglichkeitsuntersuchung zur Erweiterung von Turflon-Möbel in der Stadt Werl, Dr. Acocella, 2008
Vgl. Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Erweiterung von Möbel Zurbrüggen in Unna, BBE, 2008
Vgl. Raumordnerische und städtebauliche Wirkungsanalyse der geplanten Ansiedlung von Möbelmärkten
sowie eines Gartenmarktes auf dem Pfleiderer-Gelände in Gütersloh, Junker und Kruse, 2010
Vgl. Auswirkungsanalyse Ansiedlung eines Einrichtungshauses und eines Möbeldiscountmarktes am
Standort Hagen, Haßleyer Straße, BBE, 2010
Vgl. Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Einrichtungshauses und eines Möbelmitnahmemarktes auf
dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände in der Stadt Duisburg („Duisburger Freiheit“), BBE, 2010
Vgl. Auswirkungsanalyse Ansiedlung eines Einrichtungshauses am Standort Dortmund, Eisenhüttenweg,
BBE, 2010
Seite 36 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 11
Umsatzerwartung nach Sortimenten (Worst-case,
projektierte Sortiments- und Verkaufsflächenaufteilung)
Sortimente (WZ 2008)
Verkaufsfläche
in m²
Raumleistung
in € je m² VK
Umsatz
in Mio. €
Nicht-zentrenrelevante Sortimente,
davon:
40.500
1.960
79,4
Wohnmöbel / Kücheneinrichtungen / Büromöbel (47.59.1) mit Holz- / Kork- /
Flecht- und Korbwaren (aus 47.59.9),
Matratzen / Lattenroste / Ober- und Unterdecken (aus 47.51), elektrische Großgeräte (aus 47.54)
36.500
1.950
71,2
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel (aus 47.59.9)
1.500
3.000
4,5
Tapeten und Bodenbeläge, Teppiche
(aus 47.53)
2.000
1.200
2,4
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und zubehör, (insbesondere Autokindersitze)
(45.32.0)
200
2.500
0,5
Nebensortimente / Aktionswaren*
300
2.500
0,8
Zentrenrelevante Sortimente,
davon:
4.500
3.050
13,7
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren
(47.59.2), Haushaltsgegenstände (aus
47.59.9)
1.450
3.000
4,4
Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen,
kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
(47.78.3)
900
3.000
2,7
Haushaltstextilien (aus 47.51) / Heimtextilien (aus 47.53)
1.500
3.000
4,5
Elektrische Kleingeräte (aus 47.54)
150
3.500
0,5
Spielwaren / Bastelartikel (47.65)
150
3.500
0,5
Nebensortimente / Aktionswaren**
350
3.000
1,1
45.000
2.070
93,1
Sortimente gesamt
*
größtenteils saisonale Einzelsortimente mit wechselndem Flächenbedarf; insbesondere Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf (47.52.3), Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (aus 47.76.1)
**
größtenteils saisonale Einzelsortimente mit wechselndem Flächenbedarf; insbesondere Bücher (47.61.0),
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel (47.62.2), bespielte Ton- und Bildträger (47.63), Bekleidung
(47.71)
Quelle:
Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG, unter Berücksichtigung der Pulheimer Sortimentsliste aus der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim und in Anlehnung an die vom Statistischen
Bundesamt herausgegebene Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008)
Seite 37 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Wie bereits dargestellt, wird der mit Abstand größte Flächenanteil (rd. 90 %) auf die nichtzentrenrelevanten Sortimente (Kernsortiment und nicht-zentrenrelevante Randsortimente) entfallen. In der hier dargestellten Maximalvariante liegt die Umsatzerwartung bei rd. 93,1 Mio. €, davon
entfällt ein Umsatzanteil von rd. 13,7 Mio. € (rd. 15 %) auf Sortimente, die nach der aktuellen „Pulheimer Liste“ als zentrenrelevant einzustufen sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Marktanteile für das projektierte Möbelhaus in Pulheim differenziert nach Herkunftsgebieten darstellt.
14
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Reichweite der
einzelnen Möbelanbieter extrem differenziert und v. a. von folgenden Faktoren abhängig ist:
Betriebstyp,
Standort,
Wettbewerbsqualität,
Leistungsfähigkeit.
Es gibt Möbelhäuser (z. B. Segmüller), die in 45 Minuten Fahrzeit und darüber hinaus noch deutliche Marktanteile erreichen, während andere Einrichtungshäuser (v. a. leistungsschwächere in Ballungsgebieten) keine nennenswerten Marktanteile oberhalb einer 20-Minuten-Zeitdistanz generieren. Möbelmitnahmemärkte und andere Selbstbedienungs-Konzepte haben i. d. R. deutlich begrenztere Einzugsgebiete (Ausnahme IKEA).
Bezogen auf das gesamte Einzugsgebiet (Zonen I - III) erwarten die Gutachter durch das Planvorhaben eine Abschöpfungsquote von rd. 6 - 7 % (vgl. Abbildung 12).
Hinsichtlich der Umsatzherkunft gehen die Gutachter davon aus, dass das geplante Möbelhaus auf
dem Areal „Am Schwefelberg“ in der Stadt Pulheim (Zone I) im Vergleich zu den Umlandkommunen mit rd. 15 % zwar die höchsten Marktanteile erreichen wird. Absolut betrachtet wird der überwiegende Umsatzanteil jedoch aus den Umlandkommunen stammen. So ist nach Einschätzung
der Gutachter zu erwarten, dass das Planvorhaben (Gesamtumsatz rd. 93,1 Mio. €) aus der Stadt
Pulheim rd. 6,4 Mio. € und aus den Umlandkommunen rd. 86,7 Mio. € generieren wird. Damit wird
das geplante Möbelhaus nur etwa sieben Prozent seines Umsatzes durch Pulheimer Kunden und
rd. 93 % seines Umsatzes durch Kunden aus den Umlandgemeinden erzielen. Darin sind auch „diffuse Zuflüsse“ aus Gebieten enthalten, die außerhalb des nach ihrer Distanz und Bindungsintensität abgrenzbaren Einzugsgebietes (Zonen I - III) und außerhalb des äußeren Verflechtungsbereichs liegen, dennoch in der Summe zu einem Umsatzanteil von rd. 10 % (rd. 9,0 Mio. €) führen.
14
Die Marktanteile und die zu erwartenden Umsätze entsprechen nicht der Umsatzumverteilung. Eine Überschreitung von 10 % bei den Marktanteilen ist nicht mit der Überschreitung des Schwellenwertes für städtebaulich relevante Auswirkungen gleichzusetzen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 12 Umsatzherkunft - prognostizierte Marktanteile nach Teilräumen
Kundenherkunftsgebiet
Zone I
(Teilbereich I)
Kommunen / Stadtteile
Nachfragevolumen
[in Mio. €]
Pulheim
Umsatzanteil
[in %]
15
6,4
7
42,7
15
6,4
7
44,9
9
4,0
4
9,4
11
1,0
1
Bergheim
42,9
9
3,9
4
Frechen
36,9
9
3,3
4
314,2
7
22,0
24
448,3
7-6
34,3
37
Dormagen
Rommerskirchen
Köln (Chorweiler,
Nippes, Ehrenfeld,
Lindenthal)
Teilsumme II
Neuss
Zone III
(Teilbereich III)
Umsatzanteil
[in Mio. €]
42,7
Teilsumme I
Zone II
(Teilbereich II)
Marktanteil
[in %]
110,5
4
4,4
5
Grevenbroich
45,1
5
2,3
2
Bedburg
16,9
6
1,0
1
Elsdorf
14,5
6
0,9
1
Kerpen
45,4
6
2,7
3
6,9
5
0,3
0
Erftstadt
37,2
5
1,9
2
Hürth
41,5
6
2,5
3
Brühl
31,9
5
1,6
2
Wesseling
24,1
4
1,0
1
164,8
6
9,9
11
Merzenich
Köln (Innenstadt, Rodenkirchen)
Teilsumme III
539,0
5
28,4
31
1.030,0
6-7
69,1
74
Köln (Mülheim, Kalk,
Porz)
261,1
3
7,8
8
Leverkusen
116,1
2
2,3
2
Langenfeld
45,5
2
0,9
1
Monheim
30,0
2
0,6
1
Korschenbroich
25,8
2
0,5
1
Kaarst
33,1
3
1,0
1
Jüchen
15,9
3
0,5
1
5,9
3
0,2
<1
23,1
3
0,7
1
Niederzier
9,5
3
0,3
<1
Nörvenich
7,6
3
0,2
<1
Teilsumme IV
573,5
2-3
15,0
16
Summe (I - IV)
Einzugsgebiet (Zonen I - III)
Äußerer Verflechtungsbereich
(Teilbereich IV)
Titz
Jülich
1.603,5
5
84,1
90
diffuse Zuflüsse
./.
./.
9,0
10
Summe
./.
./.
93,1
100
Quelle: eigene Berechnung; Rundungsdifferenzen möglich
Seite 39 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Der Grund für den relativ hohen Anteil an Kunden aus den Umlandkommunen von Pulheim ist die
Tatsache, dass Konsumenten beim Einkauf von Möbeln und anderen aperiodischen Waren bereit
sind, längere Fahrdistanzen auf sich zu nehmen, als bei der Deckung des periodischen Bedarfs.
Wesentliche Gründe hierfür wiederum sind der vergleichsweise hohe Warenwert sowie die lange
Nutzungsdauer von Möbeln, woraus seltenere Einkaufsaktivitäten resultieren.
Insgesamt wird das Planvorhaben mit rd. drei Vierteln (rd. 69,1 Mio. €) den Großteil seines Gesamtumsatzes innerhalb des Einzugsgebietes (Zone I - III) generieren. Die Städte des Einzugsgebietes
befinden sich alle innerhalb einer 30-Minuten-Entfernungszone. Somit wird nach der vorliegenden
Prognose nicht davon ausgegangen, dass das Planvorhaben größere Marktanteile in weiter entfernt liegenden Kommunen erzielen wird. Dies ist damit zu begründen, dass es sich beim Planvorhaben um einen attraktiven Anbieter handelt, der sich in einem verdichteten Siedlungsraum mit einem hohen Kaufkraftpotenzial, aber auch einer ausgeprägten Wettbewerbssituation niederlassen
möchte. Beide Einflussfaktoren - hohe Kaufkraftbasis im Umfeld bei gleichzeitiger Präsenz starker
Wettbewerber - haben somit zur Folge, dass das Planvorhaben einen außergewöhnlich hohen Anteil seines Umsatzes mit Kunden aus dem engeren Umfeld tätigen wird.
Für das Planvorhaben wird im Rahmen einer Worst-Case-Betrachtung ein Gesamtumsatz von rd. 93,1 Mio. € prognostiziert. Hiermit wird dem Planvorhaben eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit unterstellt. Die angesetzte Flächenproduktivität
liegt mit rd. 2.070 € / m² VKF rd. 60 % über der durchschnittlichen Flächenproduktivität
von Möbelhäusern dieser Größendimensionierung (rd. 1.300 € / m² VKF) und rd. 15 %
über den Flächenproduktivitäten sehr erfolgreicher Möbelhäuser mit mehr als 25.000
m² Verkaufsfläche (rd. 1.800 € / m² VKF).
Von dem zu erwartenden Gesamtumsatz wird mit rd. drei Vierteln der Großteil des
Umsatzes innerhalb des Einzugsgebietes (Zonen I - III) generiert. Rund ein Viertel des
Gesamtumsatzes sind auf Kunden aus dem äußeren Verflechtungsbereich
(Zone IV) und diffuse Zuflüsse zurückzuführen.
Bei der Umsatzprognose und der Prognose der Marktanteile wird die hohe Leistungsfähigkeit des Anbieters Segmüller berücksichtigt. Da dieser Anbieter in NordrheinWestfalen zudem bisher nicht etabliert ist und das Möbelhaus vergleichsweise groß
dimensioniert ist, wird zudem von überregionalen Werbeaktivitäten ausgegangen. Berücksichtigt man zusätzlich die Verkehrsgunst des Planstandortes und die Bereitschaft der Kunden, für den Möbeleinkauf größere Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen, ist
von einer überdurchschnittlichen Umsatzleistung und einem relativ hohen Anteil an
Kunden aus den Umlandkommunen auszugehen.
Seite 40 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
5.3
Absatzwirtschaftliche Auswirkungen
Im vorherigen Abschnitt wurde die Kaufkraftabschöpfung des Planvorhabens innerhalb des perspektivischen Einzugsgebietes ermittelt. Auf Basis dieser Prognoseberechnungen konnte die zu
erwartende Umsatzleistung des Planvorhabens ermittelt werden.
Für die Abschätzung der durch die Planmaßnahme induzierten Umsatzumverteilungseffekte werden die projektrelevanten Umsätze
der zu berücksichtigenden zentralen Versorgungsbereiche,
der Möbelanbieter außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche und
die Umsätze, die an sonstigen relevanten Angebotsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in den relevanten Sortimenten erwirtschaftet werden,
unterschieden. Zudem werden die Umsätze der regional bedeutsamen Möbelanbieter im
äußeren Verflechtungsbereich des Planvorhabens berücksichtigt.
Abbildung 13 Angebotssituation außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
Wettbewerbsstandorte
sonstige relevante Angebotsstandorte in der Stadt
Pulheim (Zone I)
Projektrelevante
Verkaufsfläche
in m²
Projektrelevanter
Umsatz
in Mio. €
6.500
10,8
Möbelanbieter außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone II
160.000
302,3
sonstige relevante Angebotsstandorte außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche in Zone II
25.000
47,6
Möbelanbieter außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone III
80.000
148,5
regional bedeutsame Möbelanbieter im äußeren Verflechtungsbereich (Zone IV)
170.000
298,1
Summe
441.500
807,3
Quelle:
BBE-Erhebung Januar 2012, eigene Berechnung (Werte gerundet, ggf. Rundungsdifferenzen)
Innerhalb der Stadt Pulheim (Zone I des abgegrenzten Einzugsgebietes) befinden sich an den
sonstigen Angebotsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche keine größeren Möbelanbieter. Berücksichtigt werden hier Warengruppenspezialisten (z. B. Matratzen Concord,
K + H) sowie sonstige Anbieter mit größeren Sortimentsüberschneidungen (z. B. Knauber Hobbymarkt).
Seite 41 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zu den größten Möbelanbietern in Zone II zählen Porta Möbel (Frechen), IKEA (Köln-Ossendorf),
Roller (Köln-Marsdorf), Möbel Hausmann (Bergheim). Darüber hinaus sind hierunter mehrere kleinere Möbelhäuser (z. B. Roller in Dormagen, Möbel Boss in Frechen sowie Polster Trösser und
Mambo in Köln-Marsdorf) und Spezialanbieter (u. a. Küchenstudios, Matratzenmärkte) zusammengefasst. Zu den sonstigen relevanten Angebotsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone II zählen v. a. Anbieter mit größeren Sortimentsüberschneidungen wie Baumärkte
und SB-Warenhäuser sowie Spezialanbieter.
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone III finden sich überwiegend Möbelanbieter
mittlerer Größe. Als flächenmäßig größte Anbieter sind IKEA in Köln-Godorf und Möbel Knuffmann
in Neuss hervorzuheben.
Zu den sonstigen regional bedeutsamen Möbelanbietern sind aufgrund ihrer Größe v. a. das Möbelhaus Brucker in Kall, das Smidt Wohncenter in Leverkusen, das Höffner Rösrather Möbelzentrum, Porta Möbel in Köln-Porz und Bornheim, Flamme Möbel und Möbel Hausmann in Köln sowie
Möbel Schaffrath in Mönchengladbach zu zählen. Darüber hinaus ist in dieser Gruppe eine größere
Anzahl mittlerer und kleinerer Möbelanbieter zusammengefasst.
Im Folgenden werden nunmehr die durch die Planmaßnahme induzierten Umverteilungseffekte
abgeschätzt, da für die Betrachtung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen die durch
das Planvorhaben induzierten Umverteilungseffekte für die ansässigen Betriebe von Bedeutung
sind. Anzunehmen ist dabei, dass der im Realisierungsfall am Planstandort zu erwartende Umsatz
zwangsläufig Anbietern an anderer Stelle verloren geht (vgl. Abbildung 13). Denn ein neuer Anbieter vergrößert nicht den verfügbaren "Kaufkraftkuchen", sondern sorgt lediglich für eine räumliche
Umverteilung des Umsatzes. Dies ist grundsätzlich als Ausdruck erwünschten und zulässigen
Wettbewerbs zu sehen, kann aber für die Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens eine Rolle
spielen, wenn dadurch negative Auswirkungen i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind.
Die Erfahrungen zeigen, dass wettbewerbliche Auswirkungen des Planvorhabens innerhalb bestehender Marktstrukturen vorrangig bei vergleichbaren Anbietern, also bestehenden größeren Möbelhäusern mit gleicher bzw. ähnlicher Warenausrichtung zum Tragen kommen. Zudem sind größere Umsatzumverteilungseffekte gegenüber den Spezialanbietern (z. B. Teppich-Fachmärkte,
Matratzen-Fachmärkte) und Mehrbranchenunternehmen (z. B. Warenhäuser, Bau- und Heimwerkermärkte, Sonderpostenmärkte) im Untersuchungsgebiet zu erwarten.
Von Verlagerungseffekten in einer nachweisbaren Größenordnung werden somit vor allem die
strukturprägenden Anbieter der untersuchungsrelevanten Branchen betroffen sein.
Im Falle der Ansiedlung des Möbelhauses in Pulheim kann ein Gesamtumsatz von rd. 93,1 Mio. €
prognostiziert werden. Hiervon entfallen rd. 91,2 Mio. € auf Sortimente mit größeren Flächenanteilen. Auf die Nebensortimente / Aktionswaren entfällt ein Umsatz von rd. 1,9 Mio. €.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Die BBE Handelsberatung GmbH vertritt die Auffassung, dass von der Verkaufsfläche der Nebensortimente / Aktionsware von insgesamt 650 m² keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.
Dies lässt sich damit begründen, dass sich die Verkaufsfläche von rd. 650 m² zum einen in zentrenrelevante Sortimente und nicht-zentrenrelevante Sortimente aufteilen lässt, so dass die Bedeutung einzelner Sortimente deutlich abgeschwächt wird. So entfallen hiervon auf die gemäß Pulheimer Liste zentrenrelevanten Sortimente rd. 350 m² Verkaufsfläche und auf die nichtzentrenrelevanten Sortimente rd. 300 m² Verkaufsfläche. Die auf diesen Flächen erzielbare Umsatzleistung liegt bei zusammen rd. 1,9 Mio. €, wovon 0,8 Mio. € auf die zentrenrelevanten und 1,1
Mio. € auf die nicht-zentrenrelevanten Sortimente entfallen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sowohl bei den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten als auch
bei den zentrenrelevanten Sortimenten unter dem Sammelbegriff „Nebensortimente / Aktionswaren“ mehrere Einzelsortimente mit wechselndem Flächenbedarf zusammengefasst sind, die innerhalb des Möbelhauses auf Kleinflächen in verschiedenen Fachabteilungen und dann zum großen
Teil auch nur saisonal angeboten werden.
Im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente zählen hierzu insbesondere Bücher, Schreib- und
Papierwaren, Schul- und Büroartikel, bespielte Ton- und Bildträger sowie Bekleidung für Babys und
Kleinkinder. Bei den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sind insbesondere folgende Sortimente
in der Gruppe Nebensortimente / Aktionswaren zusammengefasst: Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf, Pflanzen, Saatgut und Düngemittel.
Von diesen Einzelsortimenten sind lediglich die Sortimente mit Zentrenrelevanz in größerem Maße
in den zentralen Versorgungsbereichen des Untersuchungsgebietes vertreten. Aufgrund der geringen Umsatzgröße, die in den Einzelsortimenten mit Zentrenrelevanz erzielt wird, können beeinträchtigende Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet grundsätzlich ausgeschlossen werden. Da die nicht-zentrenrelevanten Einzelsortimente der Nebensortimente / Aktionsware in den zentralen Versorgungsbereichen nur in Ausnahmefällen vertreten sind
und zudem in den einzelnen Sortimenten aufgrund anteilig sehr geringer Verkaufsflächen auch nur
niedrige Umsätze erzielt werden, werden auch von diesen keine beeinträchtigenden Auswirkungen
auf die zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet ausgehen.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Gruppe der „Nebensortimente / Aktionswaren“ in der
Summe aus einer größeren Anzahl unterschiedlicher Sortimente zusammensetzt. Für diese sind
aufgrund der pro Einzelsortiment nur geringen Verkaufsflächen bzw. Umsätze und der Tatsache,
dass diese zum Teil nur temporär angeboten werden unter Berücksichtigung der gegebenen Wettbewerbssituation keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
im Untersuchungsgebiet zu erwarten.
Seite 43 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Ausgehend von der Ist-Situation werden die Veränderungen der Kaufkraftströme im Rahmen einer
„Kaufkraftstrom-Modellrechnung“ simuliert. Auf Basis dieses Simulationsmodells können Aussagen
zu den betroffenen Standorten und dem Umfang der Verdrängungseffekte bzw. Umsatzeinbußen
getroffen werden. Für das Simulationsmodell wird die geplante Ansiedlung eines Möbelhauses (rd.
45.000 m² VKF) zugrunde gelegt. Aufgrund der gleichen Sortimentsstruktur werden die Auswirkungen des projektierten Betriebes gemeinsam bewertet.
Bei der Einschätzung der zu erwartenden Umsatzverlagerungseffekte werden folgende Annahmen
zugrunde gelegt:
Beim Möbelkauf akzeptieren die Konsumenten relativ große Fahrdistanzen und fokussieren
ihre Nachfrage stärker als bei anderen Branchen auf regional bedeutsame Standorte. Hinzu
kommen ausgeprägte Präferenzen für bestimmte Stilrichtungen und Preisniveaus, so dass
sich für die Wettbewerber in der Region sehr große, einander überschneidende Einzugsgebiete ergeben.
Für alle Sortimente gilt, dass für die Einzelhandelsstandorte bzw. Betriebe mit der größten
Sortimentsüberschneidung (u. a. die Kriterien Sortiment, Preisniveau, Zielgruppenansprache) auch die stärksten Umverteilungseffekte eintreten werden. Im Untersuchungsraum stehen die größeren Einrichtungshäuser sowie die Mitnahmemärkte im Vordergrund.
Mit zunehmender Entfernung des Projektstandortes nimmt grundsätzlich die Stärke der Umsatzverlagerungseffekte ab. Dies bedeutet, dass Einzelhandelsbetriebe im näheren Umfeld
des Planstandortes stärker von Umsatzverlagerungen betroffen sein werden als weiter entfernt gelegene Einzelhandelsbetriebe.
Aufgrund der großen Versorgungsbedeutung der Städte Köln (insbesondere das östliche
Köln), Leverkusen, Mönchengladbach, Düsseldorf mit regional bedeutsamen Möbelstandorten (aktuell hoher Kaufkraftzufluss aus dem Einzugsgebiet) sind starke Wettbewerbswirkungen außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes zu erwarten. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass das Planvorhaben zu einer größeren Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet führen wird (
Kaufkraftrückgewinnung).
15
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass bei Möbeln der Versandhandel im Bundesdurchschnitt
einen Marktanteil von rd. 4 % erreicht.
15
16
16
Durch die Realisierung des Planvorhabens geht eine verbesserte Versorgungsfunktion innerhalb des Einzugsgebietes einher, was zukünftig eine noch stärkere Orientierung der Gebietsbevölkerung auf Angebote
innerhalb des Einzugsgebietes erwarten lässt. Hierdurch kommt es zu Umsatzumverteilungseffekten im
weiteren Untersuchungsgebiet. Diese Umsatzumverteilungseffekte im weiteren Untersuchungsgebiet sind
somit gleichbedeutend mit einer verstärkten Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet.
Vgl. Möbelkultur, Möbelhandel 2010
Seite 44 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Das Planvorhaben wird vor allem mit den hinsichtlich der Sortimentsbreite und -tiefe sowie des
Preisgenres vergleichbaren Einrichtungshäusern der Region und den Möbelspezialisten im näheren Umfeld in Wettbewerb treten. Für den Möbelmitnahmebereich des Planvorhabens sind auch
die Angebotsüberschneidungen mit den preisorientierten Möbeldiscountmärkten von Bedeutung.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Ansiedlung des geplanten Möbelanbieters vor allem
für die in Pulheim und in angrenzenden Kommunen lebende Bevölkerung eine attraktive Einkaufsalternative zu den bereits in der Region bestehenden Anbietern entsteht.
In der Stadt Pulheim sind derzeit keine größeren Möbelanbieter ansässig. Die hier vorliegende
Umsatzumverteilung (vgl. Abbildung 14) betrifft deshalb nur Warengruppenspezialisten oder Betriebe, die projektrelevante Sortimente als Randsortimente führen.
Aufgrund der räumlichen Nähe sind die in der Zone II des Einzugsgebietes ansässigen großflächigen Möbelanbieter außerhalb der zentralen Versorgungszentren in hohem Maße von Umsatzumverteilungen betroffen (max. 11 % des derzeitigen Umsatzes, gleichbedeutend max. 33,0 Mio. €).
Zu diesem Kreis der wettbewerblich besonders stark betroffenen Betriebe gehören Porta Möbel in
Frechen und Möbel Hausmann in Bergheim (Umsatzumverteilungen max. 20 %).
Für die in Zone III des abgegrenzten Einzugsgebietes ansässigen großflächigen Möbelhäuser wird
ebenfalls eine Wettbewerbsverschärfung eintreten. Die prognostizierten Umsatzeinbußen belaufen
sich auf max. 11,0 Mio. €. Dies entspricht max. 7 - 8 % des derzeitigen Umsatzes der Wettbewerber. Insbesondere Möbel Knuffmann in Neuss und IKEA in Köln-Godorf werden aufgrund der verkehrlichen und standortbezogenen Rahmenbedingungen von der Wettbewerbsverschärfung betroffen sein.
Umsatzeinbußen von deutlich unter 10 % werden dagegen die größeren Möbelanbieter im äußeren
Verflechtungsbereich und im weiteren Umland zu erwarten haben. Somit kann durch die Schaffung
eines modernen, attraktiven großflächigen Möbelhauses zusätzliche Kaufkraft aus Pulheim und der
Region gebunden werden, die derzeit an die regionalen Möbelstandorte außerhalb des Einzugsgebietes abfließt. Für die Betriebe im äußeren Verflechtungsbereich (u. a. Smidt Wohncenter in Leverkusen, Porta Möbel, Flamme Möbel und Möbel Hausmann in Köln) und im weiteren Umland
(u. a. Möbel Schaffrath in Düsseldorf, IKEA in Kaarst, Einrichtungshaus Knuffmann in Mönchengladbach, Wohnwelt Pallen in Würselen und Möbelhaus Brucker in Kall) werden die Umsatzeinbußen auf zusammen max. 30,1 Mio. € prognostiziert (max. 15,8 Mio. € bei regional bedeutsamen
Möbelanbietern im äußeren Verflechtungsbereich und max. 14,3 Mio. € bei regional bedeutsamen
Möbelanbietern außerhalb des Einzugsgebiets und außerhalb des äußeren Verflechtungsbereichs).
In geringem Maße werden auch sonstige Betriebe betroffen sein, die sich überwiegend außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche befinden. Dies sind u. a. überwiegend nicht großflächige Einrichtungsfachmärkte (u. a. Dänisches Bettenlager, Matratzenfachmärkte) sowie Fach- und
Seite 45 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
SB-Märkte mit ihren Randsortimenten (u. a. Bau- und Heimwerkermärkte, Sonderpostenmärkte).
Die Umsatzumverteilung beläuft sich bei diesen Anbietern innerhalb des Einzugsgebietes auf insgesamt max. 5,1 Mio. €.
Der Einzelhandel in städtebaulich integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) ist insbesondere im näheren Umfeld des Planvorhabens von Umsatzumverteilungen betroffen. Dies ist damit
zu erklären, dass die zentrenrelevanten Sortimente vermehrt von Zielkunden aus der näheren Umgebung des projektierten Möbelhauses nachgefragt werden, die das Möbelhaus ausschließlich
aufgrund des Randsortiment-Angebots aufsuchen.
17
Grundsätzlich gilt, dass mit zunehmender Entfernung auch das Maß der Betroffenheit abnimmt.
So wird im Rahmen einer Worst-Case-Betrachtung unterstellt, dass mit rd. 85 % (rd. 10,7 Mio. €)
der Großteil des zentrenrelevanten Umsatzes des Planvorhabens durch Umsatzumverteilungseffekte bei bestehenden Betrieben innerhalb des Einzugsgebietes (Zonen I - III) generiert wird. Hiervon entfällt wiederum ein Großteil (rd. 7,4 Mio. €) auf die Stadt Pulheim (Zone I des Einzugsgebietes) und die unmittelbar an Pulheim angrenzenden Kommunen Dormagen, Rommerskirchen,
Bergheim und Frechen bzw. die angrenzenden westlichen Stadtbereiche von Köln.
Die zu erwartende Umsatzumverteilung in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Pulheim
wird sich auf max. 0,4 Mio. € (max. 6 - 7 % des derzeitigen Umsatzes) in der Pulheimer Innenstadt
belaufen. Dabei sind sortimentsbezogene Unterschiede zu erwarten. Die höchste Umsatzumverteilung ist mit max. 9 % bei den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zu prognostizieren, während die
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten bei max. 7 % liegt. Die Umverteilungswirkung auf die Stadteilzentren Brauweiler und Stommeln liegt bei max. 1 - 2 % des derzeitigen Umsatzes.
Für den übergemeindlichen Untersuchungsraum ist die Umsatzumverteilung gegenüber den in
zentralen Versorgungsbereichen ansässigen Wettbewerbern auf zusammen max. 11,6 Mio. € zu
beziffern (vgl. Abbildung 13). Hierbei entfallen max. 4,9 Mio. € auf die zentralen Versorgungsbereiche der Zone II des Einzugsgebietes, was max. 5 % des derzeitigen Umsatzes ausmacht (vgl. Abbildung 16). In den zentralen Versorgungsbereichen der Zone III des Einzugsgebietes liegt die
Umverteilungsquote bei insgesamt max. 3 % des derzeitigen Umsatzes (max. 6,7 Mio. €).
Außerhalb von Pulheim werden die zentralen Versorgungsbereiche Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
und Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld am stärksten von Umsatzumverteilungen betroffen sein. Hier
liegen die Umsatzumverteilungsquoten insgesamt bei max. 6 - 7 bzw. 7 % des derzeitigen Umsat-
17
Vor diesem Hintergrund werden die Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Zone II des Einzugsgebietes in einer Anhang-Tabelle (vgl. Abbildung 16) detailliert dargestellt.
Auf eine detaillierte Darstellung der Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Zone III des Einzugsgebietes wird verzichtet, da hier deutlich geringere Umverteilungseffekte zu
erwarten sind als in Zone II.
Seite 46 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
zes. Sortimentsbezogen werden in diesen beiden Zentren im Bereich „Möbel, Küchen, Bettwaren,
Elektrogroßgeräte“ mit maximal 8 % des derzeitigen sortimentsbezogenen Umsatzes die höchsten
Umverteilungen erreicht. Diese vergleichsweise hohen Umsatzumverteilungsquoten sind damit zu
begründen, dass diese Zentren beide über ein größeres Möbelangebot verfügen. Jedoch bewegen
sich auch die sortimentsbezogenen Umverteilungen in städtebaulich verträglichen Größenordnungen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Von Verlagerungseffekten in einer nachweisbaren Größenordnung werden somit vor allem
die strukturprägenden Anbieter der untersuchungsrelevanten Branchen betroffen sein. Vorrangig sind dies vergleichbare Anbieter, d. h. bestehende größere Möbelhäuser mit gleicher
bzw. ähnlicher Warenausrichtung.
Der Gesamtumsatz von max. 91,2 Mio. € („Worst-Case“; ohne Nebensortimente / Aktionsware) wird mit rd. zwei Dritteln des Umsatzes überwiegend innerhalb des Einzugsgebietes
(Zonen I - III) umverteilt (rd. 61,1 Mio. €). Rund 17 % werden gegenüber regional bedeutsamen Möbelhäusern im weiteren Verflechtungsbereich und rd. 16 % gegenüber regional bedeutsamen Möbelhäusern außerhalb des Einzugsgebietes und außerhalb des weiteren Verflechtungsbereichs umverteilt.
Betroffen sind v. a. Möbel- und Einrichtungshäuser an städtebaulich nicht-integrierten
Standorten. Hierbei sind die höchsten Umverteilungseffekte gegenüber Wettbewerbern in
Frechen und Bergheim zu erwarten. An diesen Standorten werden die Hauptwettbewerber
Umsatzverluste von bis zu 20 % hinzunehmen haben.
Zu den wettbewerblich besonders stark betroffenen Betrieben gehören Porta Möbel in Frechen und Möbel Hausmann in Bergheim.
Die durch das Planvorhaben induzierten Umsatzumverteilungseffekte werden sich
aufgrund der unterstellten hohen Leistungsfähigkeit und der regionalen Ausstrahlung
des Planvorhabens insgesamt auf eine Vielzahl von Betrieben und zentralen Versorgungsbereichen beziehen. Hierbei werden in erster Linie Möbel- und Einrichtungshäuser an städtebaulich nicht-integrierten Standorten von den Wettbewerbswirkungen betroffen sein.
Unter Berücksichtigung der Sortimentskonzeption und der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte sind negative Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und
Entwicklung in den zentralen Versorgungsbereichen auszuschließen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 14 Prognostizierte Umsatzumverteilungseffekte (Worst-Case; ohne Nebensortimente / Aktionswaren)
nicht-zentrenrelevante Sortimente
Umsatzherkunft
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
Umsatzverlagerung
in Mio. €
in %
zentrenrelevante Sortimente
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
Möbelmarkt gesamt
Umsatzverlagerung
in Mio. €
in %
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
Umsatzverlagerung
in Mio. €
in %
Stadt Pulheim (Zone I) gesamt, davon
7,3
0,9
12
10,3
0,8
7-8
17,6
1,7
9 - 10
Pulheimer Innenstadt
1,1
0,1
9
4,9
0,3
7
6,0
0,4
6-7
Stadtteilzentren Brauweiler und Stommeln
0,1
< 0,1
1
0,7
< 0,1
1-2
0,6
< 0,1
1-2
sonstige relevante Angebotsstandorte
6,1
0,8
13
4,7
0,5
10
10,8
1,3
12
Zone II des Einzugsgebietes, davon
329,4
34,4
10 - 11
119,3
6,6
5-6
448,7
40,9
9
relevante zentrale Versorgungsbereiche
37,7
2,6
7
61,1
2,3
4
98,8
4,9
5
Möbelanbieter außerhalb der ZVB´s
263,5
29,7
11
38,8
3,3
8-9
302,3
33,0
11
sonstige relevante Angebotsstandorte
außerhalb der ZVB´s
28,2
2,1
7-8
19,4
0,9
5
47,6
3,0
6
Zone III des Einzugsgebietes, davon
./.
15,1
./.
./.
3,3
./.
./.
18,4
./.
relevante zentrale Versorgungsbereiche
94,9
4,3
4
132,7
2,4
2
227,6
6,7
3
Möbelanbieter außerhalb der ZVB´s
126,7
10,1
8
21,8
0,9
4
148,5
11,0
7-8
sonstige relevante Angebotsstandorte
außerhalb der ZVB´s
./.
0,7
./.
./.
0,1
./.
./.
0,8
./.
Einzugsgebiet gesamt
./.
50,4
./.
./.
10,7
./.
./.
61,1
./.
268,2
14,5
5-6
29,9
1,3
4
298,1
15,8
5
Regional bedeutsame Möbelanbieter
außerhalb des Einzugsgebiets und außerhalb des äußeren Verflechtungsbereichs
./.
13,7
./.
./.
0,6
./.
./.
14,3
./.
Summe
./.
78,6
./.
./.
12,6
./.
./.
91,2
./.
Regional bedeutsame Möbelanbieter im
äußeren Verflechtungsbereich (Zone IV)
Quelle: eigene Berechnungen, ggf. Rundungsdifferenzen (Zentrenrelevanz gemäß Pulheimer Sortimentsliste)
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
5.4
Bewertung der raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen
des Planvorhabens
Das projektierte Möbelhaus stellt einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dar. Das Planareal nimmt eine Randlage innerhalb der Kernstadt Pulheim
ein und grenzt an das Gewerbegebiet Industriestraße / Boschstraße / Siemensstraße, das einen
dezentral gelegenen Agglomerationsbereich darstellt und eine Reihe von Fachmärkten, kleinteiligen Einzelhandelbetrieben und sonstige private Dienstleistungen aufweist. Zudem ist der Standort
in der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim als Vorrangstandort für
die Ansiedlung eines Möbelhauses mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten vorgesehen.
Die prognostizierten Umverteilungseffekte des Planvorhabens sind im Hinblick auf die städtebaulichen Auswirkungen in der Stadt Pulheim und den umliegenden Städten und Gemeinden zu bewerten. Dabei stehen die zentralen Versorgungsbereiche im Vordergrund.
Städtebaulich relevante Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich wären dann zu erwarten, wenn bestehende Einzelhandelsbetriebe infolge der Ansiedlung des Planvorhabens gefährdet würden, die für die Funktions- und Entwicklungsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs eine hohe Bedeutung haben.
Die prognostizierten Wettbewerbswirkungen lassen aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte und des Anteils am derzeitigen Umsatz keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen des Untersuchungsraums erkennen, da
die Umverteilungsquoten gegenüber zentralen Versorgungsbereichen in Pulheim oder anderen
Kommunen keine städtebaulich relevante Dimensionen erreichen.
Bezogen auf die Pulheimer Innenstadt werden in den projektrelevanten Sortimenten Umverteilungsquoten von unter 10 % prognostiziert. Zu beachten ist dabei, dass sich die projektrelevanten
Angebote im Wesentlichen auf Randsortimente einzelner Anbieter und wenige kleinere Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment beschränken. Letztere verfügen zusammen jedoch nur über geringe Verkaufsflächen und Umsatzanteile. Hinzu kommt, dass diese Betriebe als
Fachgeschäfte bereits durch geringfügige Sortimentsumstellungen und leichte Änderungen im Vertriebskonzept durchaus in der Lage sind, auf veränderte Wettbewerbsverhältnisse in Pulheim zu
reagieren.
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe (v. a. Kaufland, Kaufring, Netto) würden vom Planvorhaben aufgrund nur geringer Sortimentsüberschneidungen nur marginal betroffen sein (siehe auch
Abbildung 16, Zentrenpass Hauptzentrum Pulheim im Anhang).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Außerhalb von Pulheim bewegen sich die sortimentsbezogenen Umsatzumverteilungen gegenüber
den in zentralen Versorgungsbereichen ansässigen Wettbewerbern in städtebaulich verträglichen
Größenordnungen.
Die Realisierung des Planvorhabens hätte somit nicht zur Folge, dass zentrale Versorgungsbereiche in Pulheim oder in anderen Kommunen ihrem Versorgungsauftrag hinsichtlich des Angebots
projektrelevanter Waren nicht mehr nachkommen könnten.
Städtebaulich relevante Auswirkungen könnten auch dann auftreten, wenn die verbrauchernahe
Versorgung der Bevölkerung in einer der tangierten Nachbarkommunen durch das Planvorhaben
gefährdet würde.
Aufgrund der prognostizierten Umsatzumverteilungsquoten von bis zu 20 % gegenüber den dort
ansässigen Hauptwettbewerbern Porta in Frechen und Hausmann in Bergheim, sind insbesondere
die möglichen Auswirkungen gegenüber diesen beiden Nachbarkommunen zu betrachten. Trotz
prognostizierter Umsatzumverteilungsquoten gegenüber einzelnen Betrieben von deutlich über
10 % ist nicht zu erwarten, dass in diesen Kommunen die branchenmäßige Versorgung mit Möbeln
und Einrichtungsbedarf gefährdet wird.
Denn selbst im Extremfall der Aufgabe eines der ohne Ausnahme an nicht-integrierten Standorten
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ansässigen besonders betroffenen Wettbewerber würde
die Angebotsdichte nur unwesentlich herabgesetzt. Hinzu kommt, dass die Kunden aus den betroffenen Nachbarkommunen auch weiterhin in zumutbaren Distanzen eine Vielzahl weiterhin am
Markt bestehender Möbelanbieter zur Auswahl hätten und darüber hinaus mit dem Planvorhaben
am Standort Pulheim ein weiterer Markt mit regionaler Ausstrahlung präsent sein würde.
Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die betroffenen Wettbewerber nach den Ergebnissen der
eigenen Prognose zu erheblichen Teilen Umsätze verlieren, die heute aus einer Abschöpfung von
Kaufkraft aus dem Pulheimer Stadtgebiet resultieren. Diese bisher aufgrund der heute eklatanten
Unterversorgung mit projektrelevanten Sortimenten resultierenden Kaufkraftabflüsse würden mit
Realisierung des Planvorhabens zukünftig im Pulheimer Stadtgebiet gebunden.
18
Zudem sind im Rahmen der Auswirkungsanalyse nicht nur die möglichen Beeinträchtigungen auf
den Bestand zu untersuchen, sondern es ist auch die Frage zu beantworten ist, ob durch die Realisierung des Planvorhabens die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche eingeschränkt werden könnten.
18
Laut Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim aus dem Jahr 2008 liegt die Zentralität in den einrichtungsbezogenen Sortimenten in Pulheim bei rd. 40 %, was hohe Kaufkraftabflüsse aus der Stadt Pulheim
in andere Kommunen widerspiegelt. Im Vergleich hierzu liegen die einrichtungsbezogenen Zentralitätskennziffern in den durch das Planvorhaben besonders stark betroffen Kommunen Frechen und Bergheim
bei rd. 266 % (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Frechen, 2008) bzw. 114 % (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Bergheim, 2010).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Dies wäre dann der Fall, wenn das Planvorhaben im Marktsegment des zentrenrelevanten Einrichtungsbedarfs in den Nachbargemeinden eine so hohe Kaufkraftabschöpfung generieren könnte,
dass die Marktzutrittsmöglichkeiten für neue Angebotsformen innerhalb zentraler Versorgungsbereiche spürbar eingeschränkt würden. Dies kann aber nach den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse allerdings ausgeschlossen werden.
Insbesondere Angebotskonzepte wie Butlers, Depot, Strauss Innovation oder neuerdings H & M
und Zara Home, die speziell für integrierte City-Lagen entwickelt wurden und auch in größeren Mittelstädten aktiv sind, stehen aufgrund ihrer deutlichen abweichenden Sortimentsstrukturen nur in
sehr eingeschränkten Wettbewerbsbeziehungen zum Planvorhaben; die Möglichkeiten zur Realisierung dieser modernen City-Konzepte in geeigneten Zentrallagen werden durch das Planvorhaben nicht wesentlich eingeschränkt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Wettbewerbswirkungen würde das Planvorhaben überwiegend gegenüber Angebotsstandorten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen entfalten. Ein „Wegbrechen“ des Möbeleinzelhandels außerhalb der Stadt Pulheim und damit eine Beeinträchtigung der Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet und im weiteren Untersuchungsgebiet kann allerdings ausgeschlossen werden.
Existenzbedrohende Umverteilungseffekte gegenüber strukturprägenden Betrieben innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen sind ebenfalls auszuschließen. Alle vom Vorhaben tangierten Zentren können auch nach Realisierung des Planvorhabens ihrem Versorgungsauftrag hinsichtlich des Angebots projektrelevanter Waren ohne Funktionseinschränkung nachkommen.
5.5
Übereinstimmung des Vorhabens mit den vorgesehenen Zielen und
Grundsätzen des neuen Landesentwicklungsplans
Im Verfahren der Bauleitplanung ist von den Kommunen zu beachten, dass die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen am 17.04.2012 per Kabinettsbeschluss den Entwurf eines sachlichen Teilplans zum großflächigen Einzelhandel als Teil des neuen Landesentwicklungsplans gebilligt
und gleichzeitig entschieden hat, dass zu diesem Planentwurf ab Juni diesen Jahres ein breites
Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. In einer viermonatigen Beteiligungsfrist soll dabei allen
Kommunen, rd. 200 weiteren Beteiligten und der allgemeinen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Teilplan soll nach diesem Fahrplan spätestens im Frühjahr 2013
als Verordnung beschlossen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Mit diesem landesplanerischen Fachplan werden Ziele und Grundsätze festgelegt, die im Rahmen
der Bauleitplanung künftig von den Kommunen beachtet (Ziele) bzw. in die Abwägung von Bauleitplänen einbezogen (Grundsätze) werden müssen. Für das Planvorhaben sind folgende Ziele und
Grundsätze von Belang:
Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen nur innerhalb der in den Regionalplänen dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ errichtet werden (Ziel).
Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche soll der zu erwartenden Gesamtumsatz
die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplante Sortimentsgruppen
nicht überschreiten (Grundsatz).
Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen zentrenrelevante Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche anbieten (Ziel), wobei zentrale Versorgungsbereiche durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesentlich
beeinträchtigt werden dürfen (Ziel). Der Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments soll
2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten (Grundsatz).
Die mit dem Kabinettbeschluss nunmehr vorliegenden „in Aufstellung befindlichen Ziele“ sind gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in der Abwägung von Bebauungsplänen und bei Ermessensentscheidungen bei raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen ab sofort zu berücksichtigen.
Nachfolgend wird das projektierte Möbelhaus am Standort Pulheim, Am Schwefelberg, im Hinblick
auf die vorgesehenen Ziele und Grundsätze mit Projektrelevanz bewertet:
Ziel: Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Im Regionalplan ist das Plangebiet größtenteils als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB)
ausgewiesen. Ein kleinerer Bereich im Südwesten des Plangebietes ragt in einen „Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB). Da der Regionalplan jedoch nicht parzellenscharf ist und die betreffende Fläche, die nicht im ASB liegt, kleiner als 10 ha ist, steht das
geplante Sondergebiet nicht im Widerspruch zur Darstellung im Regionalplan.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Grundsatz: Planumsatz soll nicht höher sein als untersuchungsrelevante Kaufkraft
Der Planumsatz für Möbel (rd. 93,1 Mio. €) überschreitet die sortimentsbezogene Kaufkraft
in der Stadt Pulheim (rd. 42,7 Mio. €). Somit wird dieser Grundsatz nicht eingehalten.
Diese vorgesehene Regelung folgt dem Ansatz,
„dass das Ausmaß regionaler absatzwirtschaftlicher Auswirkungen neben der Gesamtdimensionierung eines Ansiedlungsvorhabens vor allem auch von der Relation
abhängt, in der der Vorhabenumsatz zur lokalen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft
einer Kommune steht. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Landesregierung eine
Orientierung auch des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels am lokalen, einzelhandelsrelevantem Kaufkraftpotenzial angebracht und zielführend, um eine möglichst
verbrauchernahe und verkehrsmindernde Versorgung i. S. der in der Begründung für
die Notwendigkeit der raumordnerischen Steuerung als besonders relevant genannten
Grundsätze der Raumordnung zu gewährleisten.
(Siehe Landesentwicklungsplan NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Entwurf vom 17.04.2012, Seite 13)
Im Rahmen der vorliegenden Auswirkungsanalyse konnte nachgewiesen werden,
dass keine Schädigung des Einzelhandels in den Nachbarkommunen ausgelöst wird,
so dass die verbrauchernahe Versorgung der dortigen Bevölkerung infrage gestellt
wird oder die Zentrenstruktur der Nachbargemeinden nachteilig verändert wird. Auch
für den Fall, dass ein in einer benachbarten Kommune ansässiges Möbelhaus infolge
der durch die Realisierung des Planvorhabens gesteigerten Konkurrenz zur Aufgabe
gezwungen wäre, lässt sich hieraus keine Funktionsstörung ableiten. So geriete hierdurch nicht die branchenmäßige Versorgung von Gemeindeangehörigen in Gefahr.
Auch lassen sich städtebauliche Probleme wie die Verödung von zentralen Versorgungsbereichen oder die Entstehung eines Trading-down-Effekts hieraus nicht ableiten, da von den Wettbewerbswirkungen nur nicht-integrierte Lagen in einer relevanten
Größenordnung tangiert werden.
Zur Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen lässt sich auch die von den Nachbargemeinden absorbierte Kaufkraft als ein wesentlicher Indikator heranziehen. Wie bereits aufgezeigt, verfügt die Stadt Pulheim im Möbelsektor derzeit über eine sehr geringe Zentralität.
Laut Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim aus dem Jahr 2008 liegt die Zentralität in
den einrichtungsbezogenen Sortimenten in Pulheim bei rd. 40 %, was hohe Kaufkraftabflüsse aus der Stadt Pulheim in andere Kommunen widerspiegelt. Dagegen liegt die Zentralität
der Städte und Gemeinden in Zone II des abgegrenzten Einzugsgebietes bei rd. 144 %. Aus
diesem versorgungsstrukturellen Ungleichgewicht resultiert, dass ein Teil der durch die Ansiedlung des Möbelhauses in Pulheim entstehenden Umsatzumverteilungen aus der Bin-
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
dung bisher aus dem Mittelzentrum Pulheim abfließender Kaufkraft resultiert. So reduziert
sich durch das Planvorhaben die Zentralität in den projektrelevanten Sortimenten innerhalb
der Kommunen in Zone II des Einzugsgebietes, in der aufgrund der vorgegebenen Angebotsstrukturen und der Nähe zum Planvorhaben die größten Wettbewerbswirkungen zu erwarten sind, von derzeit insgesamt 144 % auf 131 %. Allerdings zeigt eine Zentralität von rd.
131 %, dass auch nach der Realisierung des Planvorhabens immer noch eine weit überdurchschnittliche Angebotsausstattung vorliegt und nicht von einer versorgungsstrukturellen
Beeinträchtigung bzw. nachhaltigen und substanziellen Funktionsstörungen gesprochen
werden kann.
Zudem ist darauf zu verweisen, dass die Stadt Pulheim mehrere Jahre erfolglos versucht
hat, am Planstandort einen Möbelmarkt mit max. 20.000 m² Verkaufsfläche anzusiedeln. Bei
dieser Größenordnung wäre das Kongruenzgebot eingehalten worden. Allerdings liegt diese
Verkaufsfläche deutlich unterhalb der Größenordnung, die für Neuansiedlungen von Möbelhäusern heute üblicherweise projektiert werden, so dass kein Interessent gefunden werden
konnte. Insofern ist die Ausweitung der zulässigen Verkaufsfläche vor dem Hintergrund begründbar, dass negative Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen von Nachbarkommunen ausgeschlossen werden können. Dieser Nachweis wurde mit der vorliegenden Auswirkungsanalyse erbracht.
Ziel: Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche
Die zentrenrelevanten Randsortimente belaufen sich beim Planvorhaben auf insgesamt
max. 4.500 m², d. h. auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche. Das vorgesehene landesplanerische Ziel zur Beschränkung der Randsortimente wird somit eingehalten, sofern der
Nachweis erbracht wird, dass negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
ausgeschlossen werden können. Die vorliegende Auswirkungsanalyse konnte diesen Nachweis erbringen (vgl. Kapitel 5.4)
Grundsatz: Begrenzung des Umfangs des zentrenrelevanten Randsortiments auf
2.500 m² Verkaufsfläche
Städtebaulich relevante Umsatzumverlagerungen gegenüber Anbietern innerhalb zentraler
Versorgungsbereiche der Stadt Pulheim oder der umliegenden Städte und Gemeinden sind
nach den Prognosen der BBE Handelsberatung nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund
kann davon ausgegangen werden, dass die vorgesehenen landesplanerischen Zielvorgaben
eingehalten werden. Eine Abweichung vom vorgesehenen Grundsatz, den Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments im Regelfall auf max. 2.500 m² Verkaufsfläche zu begrenzen,
kann somit zweifelsfrei begründet werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Planstandort für das Segmüller-Möbelhaus eine
Besonderheit aufweist, die die meisten Wettbewerbsstandorte nicht haben. So handelt es
sich bei dem Planstandort bezogen auf den Einzelhandel um einen Solitärstandort, während
Hauptwettbewerber des Planvorhabens, wie IKEA in Köln-Ossendorf, Höffner in Rösrath,
Porta in Porz-Lind oder das Möbelhaus Smid in Leverkusen Kombinationsstandorte darstellen. Dort werden in mehreren in Standortgemeinschaft befindlichen Möbelhäusern insgesamt
Randsortimente von deutlich mehr als 2.500 m² Verkaufsfläche angeboten. Dagegen lässt
der Planstandort aufgrund seiner Eigenschaft als Solitärstandort schon aus Gründen der
Landesplanung keine weiteren Einzelhandelseinrichtungen mit zusätzlichen Randsortimenten zu.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
6
Fazit
In der Stadt Pulheim ist die Ansiedlung eines Möbelhauses mit ca. 45.000 m² Verkaufsfläche
im Sondergebiet „Am Schwefelberg“ geplant. Das projektierte Möbelhaus wird von der Fa.
Segmüller betrieben werden. Mit dem Anbieter Segmüller plant sich ein leistungsfähiger Möbelanbieter mit einem vergleichsweise großdimensionierten Möbelhaus in der Stadt Pulheim
anzusiedeln, der in Nordrhein-Westfalen bisher nicht etabliert ist. Vor diesem Hintergrund
wird davon ausgegangen, dass das Möbelhaus nicht zuletzt aufgrund geplanter überregionaler Werbeaktivitäten weit in die Region ausstrahlen wird. In diesem Zusammenhang spielen
auch die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes sowie die Bereitschaft der Kunden,
für den Möbeleinkauf größere Fahrtzeiten und -distanzen in Kauf zu nehmen, eine bedeutende Rolle.
Der Vorhabenstandort befindet sich am südöstlichen Rand der Kernstadt in Sichtbeziehung
zur Bundesstraße B 59 (Ortsumgehung Pulheim). Erschlossen wird das Grundstück über die
Landesstraße L 183 (Bonnstraße), die kreuzungsfrei an die Ortsumgehung angebunden ist.
Somit verfügt das Planareal über eine hohe Verkehrsgunst.
Das Planareal ist als städtebaulich nicht-integrierter Sonderstandort außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs zu bewerten, der keine unmittelbare einzelhandelsbezogene Vorprägung aufweist. Allerdings grenzt der Standort an das Gewerbegebiet Industriestraße /
Boschstraße / Siemensstraße, das einen dezentral gelegenen Agglomerationsbereich darstellt und eine Reihe von Fachmärkten, kleinteiligen Einzelhandelbetrieben und sonstigen
privaten Dienstleistungen aufweist. Zudem ist der Standort in der Beschlussfassung des
Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pulheim als Vorrangstandort für die Ansiedlung eines
Möbelhauses mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten vorgesehen.
Die Wettbewerbssituation ist durch großflächige Möbelanbieter in der Stadt Köln und den
benachbarten Mittelzentren bestimmt. In der Stadt Pulheim ist das Angebot wenig geprägt,
so dass keine größeren Möbelanbieter vorliegen. Einrichtungsbezogene Angebote finden
sich nur als Randsortimente bei Mehrbranchenanbietern und Warengruppenspezialisten
(z. B. Teppich-Fachmärkte, Matratzen-Fachmärkte). Damit weist die Stadt Pulheim derzeit
ein möbelbezogenes Versorgungsdefizit auf.
Mögliche Angebotsüberschneidungen der Planvorhaben mit dem Angebot der zentralen
Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum beschränken sich vor allem auf die Sortimente
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren / Geschenkartikel und Babyausstattung / Spielwaren. Die Sortimente Lampen / Leuchten, Teppiche, Bodenbeläge und Kinderwagen / Autositze sind in keinem der untersuchten zentralen Versorgungsbereiche als zentrenprägend
zu bewerten, wenngleich sie von verschiedenen Nachbarstädten als zentrenrelevant eingestuft werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Im perspektivischen Einzugsgebiet, das sich aus drei Zonen unterschiedlicher Verflechtungsintensität zusammensetzt, leben aktuell rd. 1,43 Mio. Einwohner, die über ein projektrelevantes Nachfragevolumen von rd. 714,2 Mio. € verfügen. Darüber hinaus können weitere
Umsätze mit Kunden aus einem räumlich erweiterten Marktgebiet erzielt werden, das aufgrund der geringen Verflechtungsintensität nicht dem Einzugsgebiet zugerechnet werden
kann. Hierzu zählen einerseits Umsätze mit Kunden aus einem äußeren Verflechtungsbereich und zum anderen Streuumsätze. Der äußere Verflechtungsbereich umfasst rd. 787.000
Einwohner, die über ein projektrelevantes Nachfragevolumen von rd. 397,7 Mio. € verfügen.
Für das Planvorhaben wird vor dem Hintergrund der Angebots- und Nachfragesituation, der
weiteren Standortrahmenbedingungen sowie der Dimensionierung und des Betreibers des
geplanten Möbelhauses ein Planumsatz von rd. 93,1 Mio. € für das Möbelhaus prognostiziert
(„Worst-Case“).
Der Planumsatz wird zu rd. 81 % durch Umsatzumverteilungen gegenüber Möbelanbietern
außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen, zu rd. 13 % durch Umsatzumverteilungen
gegenüber relevanten Betrieben innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen und zu rd.
6 % durch Umverteilungen gegenüber sonstigen relevanten Angebotsstandorten außerhalb
von zentralen Versorgungsbereichen generiert.
Somit fungieren als wesentliche Wettbewerber die regional bedeutsamen Einrichtungshäuser im Umland. Städtebaulich negative Auswirkungen sind dabei nicht zu erwarten, da es
sich um nicht-integrierte Versorgungsstrukturen handelt. Somit ist davon auszugehen, dass
das Planvorhaben Wettbewerbswirkungen überwiegend gegenüber Angebotsstandorten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen entfalten würde. Hierbei kann ein „Wegbrechen“ des Möbeleinzelhandels außerhalb der Stadt Pulheim und damit eine Beeinträchtigung der Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet und im weiteren Untersuchungsgebiet jedoch ausgeschlossen werden.
In den zentralen Versorgungsbereichen sind aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte und des Anteils am derzeitigen Umsatz ebenfalls keine negativen städtebaulichen Auswirkungen abzuleiten. So sind existenzbedrohende Umverteilungseffekte gegenüber strukturprägenden Betrieben innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen auszuschließen. Alle vom Vorhaben tangierten Zentren können auch nach Realisierung des Planvorhabens ihrem Versorgungsauftrag hinsichtlich des Angebots projektrelevanter Waren ohne Funktionseinschränkung nachkommen.
Der Ausbau des Möbelangebotes stellt aus gutachterlicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung des Mittelzentrums Pulheim dar, ohne wesentliche Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklungsfähigkeit der benachbarten zentralen Orte zu verursa-
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
chen. Das Planvorhaben ist geeignet, das bestehende Angebotsdefizit bei Möbeln in der
Stadt Pulheim abzubauen.
Köln, im Juli 2012
BBE Handelsberatung GmbH
i. V. Joachim Schulte
i. V. Rainer Schmidt-Illguth
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Anhang
Der Anhang umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Hauptwettbewerber des Planvorhabens
Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche in Zone I und II des Einzugsgebietes
Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche in Zone III des Einzugsgebietes
Prognostizierte Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in
Zone II des Einzugsgebietes (Worst-Case; ohne Nebensortimente / Aktionswaren).
Die „Zentrenpässe“ liefern eine genaue Beschreibung von jedem einzelnen untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereich. Dargestellt wird die Abgrenzung und funktionale Einstufung
des jeweiligen Zentrums, die Bedeutung des projektrelevanten Einzelhandels im Verhältnis zur
Gesamtausstattung und über projektrelevante Hauptwettbewerber. In einer zusammenfassenden
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestandes wird zudem auf die zu erwartende Betroffenheit des jeweiligen Zentrums durch das Planvorhaben eingegangen (Abbildung 14, Abbildung 15).
Es ist davon auszugehen, dass zentrenrelevanten Sortimente vermehrt von Zielkunden aus der
näheren Umgebung des projektierten Möbelhauses nachgefragt werden, die bisher Waren auch in
städtebaulich integrierten Lagen eingekauft haben. Von den in zentralen Versorgungsbereichen
ansässigen Einzelhandelsbetrieben sind somit insbesondere die im näheren Umfeld des Planvorhabens gelegenen Wettbewerber von Umsatzumverteilungen betroffen.
Grundsätzlich gilt, dass mit zunehmender Entfernung auch das Maß der Betroffenheit abnimmt.
Vor diesem Hintergrund werden die Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Zone II des Einzugsgebietes in Abbildung 16 detailliert dargestellt. Auf
eine detaillierte Darstellung der Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Zone III des Einzugsgebietes wird verzichtet, da hier deutlich geringere Umverteilungseffekte auftreten als in Zone II.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
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SB Möbel Boss
Polster Aktuell Süd GmbH & Co. KG
Polster Trösser Wilhelm Trösser GmbH & Co. KG
Michael Marquardt GmbH & Co. KG, Vesta und Plana
Yellow / R & S
MEDA Gute Küchen
Polster Trösser Wilhelm Trösser GmbH & Co. KG
Pesch intermöbel (Cor + Interlübke)
Mambo GK-Möbel-Handels-GmbH DesignHouse Köln
Akzent Möbel Unger GmbH
Poco Einrichtungshaus
Dansk Design
Oberemm-Schmitz Möbel & Elektro
Poco Einrichtungshaus
Roller
Reell Möbel- & Teppichfachmark
Tepoga Möbel
POCO Einrichtungsgesellschaft Kaarst mbH & Co. KG
Küchen Smidt
POCO Einrichtungsgesellschaft Köln mbH & Co KG
Möbel Boss
SB-MÖBEL BOSS Handels GmbH & Co.KG
POCO Monheim
Möbel Kochs GmbH
Poco Domäne Aachen
Möbel Boss
SB Möbel BOSS Handels GmbH & Co.KG
Möbelhalle Müller
Möbel Schäfer
SB Möbel Boss
Roller Euskirchen
Wohnwelt Gevelsberg , Wulfmeyer GmbH & Co.
Schaffrath
Möbel-Zentrum Felder Wohnpark GmbH
SB-MÖBEL BOSS Handels GmbH & Co.KG
Roller
Roller
Sconto
ROLLER SCHWELM
Schmidt C. R. GmbH , Möbel
Möbel Boss
Trendwerk by Möbel Busch
Einrichtungshaus Wasserfuhr GmbH
Poco Domäne Wülfrath
POCO Wuppertal II
POCO Wuppertal
Möbel Hausmann
Roller Köln Marsdorf
IKEA
Möbel Knuffmann
Ikea
Kürten Möbelcenter GmbH
Gebr. Lenz KG
Stilwerk Düsseldorf
Ikea
Flamme Möbel Düsseldorf , Erkrath GmbH & Co. KG
Debetz-Einkaufszentrum für Wohnbedarf GmbH & Co. KG
Chic+Mit
Sonneborn-Sparkauf
Einrichtungshaus Franz Knuffmann
Möbel Schuster Inh.Hermann Schuster jun.
Roller
Ikea
Flamme Möbel Köln GmbH & Co. KG
Möbel Hausmann
Porta Möbel
Möbel Schaffrath
Ostermann GmbH & Co.KG
Vonnahme Möbelzentrum
Sonneborn
Möbel Knappstein
Porta Möbel
Porta Möbel
Smidt Wohncenter GmbH
Porta Möbel
Müllerland
Schaffrath
Höffner Rösrather Möbelzentrum
Wohnwelt-Pallen
Möbelhaus Brucker GmbH & Co. KG
Einzugsgebiet
Zone
Adresse
Ort
Betrieb
Größenklasse
Abbildung 15 Hauptwettbewerber des Planvorhabens
Dormagen
Hamburger Straße 32
Frechen
Europaallee 1 a
Köln
Butzweiler Str. 49d
Köln
Rudolf-Diesel- Str. 18
Köln
Butzweiler Str. 49a
Köln
Venloer Straße 389
Köln
Max-Planck-Straße 23-25
Köln
Dürener str. 409
Köln
Kaiser Wilhelm Ring 22
Köln
Max-Planck-Str. 7
Grevenbroich
Kölner Land Straße 103 a
Grevenbroich
Am Hammerwerk 33
Hürth
Luxemburger Straße 303
Kerpen
Kölner Straße 44
Kerpen
Boschstraße 51-53
Kerpen
Sindorfer Straße 46
Jüchen
Nordring 5-9
Jüchen
Nordring 5
Kaarst
Girmes-Kreuz-Straße 55
Köln
Bergisch-Gladbacher Straße 394-396
Köln
Fuggerstr. 43-45
Köln
Frankfurter Straße 50
Mönchengladbach
Erftstraße 51
Monheim am Rhein Knipprather Busch 1
Aachen
Grüner Weg 106
Aachen
Gut-Dämme-Str. 26 / Ecke Krefelder Straße
Aachen
Dresdner Straße 15-17
Bornheim
Alexander-Bell-Straße 4
Düren
Fritz-Erler-Str. 12-14
Düren
Kreuzauer Str. 62
Düren
Veldener Straße 104
Euskirchen
Gottfried-Schenker-Straße 8
Gevelsberg
Rosendahler Straße 176
Heinsberg
Siemensstraße 20
Hennef
Alter Weg 2
Hilden
Westring 7
Mönchengladbach
Lürriper Straße 123
Ratingen
Am Sandbach
Rösrath
Auf der Grefenfurth
Schwelm
Talstr. 25
Solingen
Schlagbaumer Straße 12
Solingen
Kölner Straße 24
Viersen
Freiheitsstraße 260
Wipperfürth
Klingsiepen 1
Wülfrath
Mettmanner Straße 42
Wuppertal
In der Fleute 157
Wuppertal
Uellendahlerstraße 70 - 72
Bergheim
Humboldtstrasse 2
Köln
Max-Planck-Str. 5
Köln
Godorfer Hauptstr. 171
Neuss
Theodor-Heuss-Platz
Kaarst
Düsselstr. 2-6
Langenfeld
Raiffeisenstraße 1-2
Bergisch Gladbach Paffrather Str. 291-297
Düsseldorf
Grünstraße 15
Düsseldorf
Oerschbachstr. 75
Erkrath
Heinrich-Hertz-Straße 21-23
Herzogenrath
Voccartstr. 129-133
Hilden
Im Hock 14
Lüdenscheid
Kalver Straße 18
Mönchengladbach
Erzberger Straße 61-75
Waldbröl
Friedrich-Engels-Str. 10
Wiehl
Werner-von-Siemens-Str. 8
Köln
Butzweilerstr. 51
Köln
Rolshover Straße 227
Köln
Hansestraße 51-53
Bornheim
Alexander-Bell-Straße 2
Düsseldorf
Aachenerstr. 90
Haan
Landstr. 40
Hilden
Hans-Sachs-Str. 9
Lüdenscheid
Herscheider Landstrasse 199
Remscheid
Neuenkamper Str. 71
Frechen
Europaallee 1
Köln
Frankfurter Straße 50
Leverkusen
Manforterstr. 10
Aachen
Am Gut Wolf 2
Hennef
Josef-Dietzgen-Straße
Mönchengladbach
Theodor-Heuss-Straße 99
Rösrath
Auf der Grefenfurth 5
Würselen
De-Gasperie-Straße 18
Kall
Hüttenstr. 306
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
2
2
3
3
4
4
2
4
4
2
4
4
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 16 Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche
in Zone I und II des Einzugsgebietes
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
1
Stadt / Gemeinde:
Pulheim
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Innenstadt
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone I des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim, Fortschreibung 2012 gem. Ratsbeschluss vom 03.07.2012
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=19.130 m²)
Betriebe
(n=89)
Umsatz
(n=64,4 Mio €)
9%
11%
20%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
91%
89%
Anteile sonstiger Einzelhandel
80%
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim 2012, eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Seite 61 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Projektrelevante Sortimente nehmen innerhalb der Pulheimer Innenstadt nur eine nachgeordnete Stellung ein und sind nicht als zentrenprägend zu bewerten.
Projektrelevanter Einzelhandel konzentriert sich im Wesentlichen auf die Randsortimente einzelner Anbieter (v. a. Kaufland, Kaufring, Netto) und einzelne kleinere Einzelhandelsbetriebe
(u. a. Akzenta Leuchtenhaus, Wirtz GmbH, Kunstforum Wehr) mit projektrelevantem Kernsortiment.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,2
15
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
1,6
8–9
0,1
Heimtextilien
0,3
10
< 0,1
Elektrokleingeräte
0,7
7
0,1
Spielwaren, Bastel
2,3
3–4
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Innerstädtische Anbieter nur im Ausnahmefall von größeren Umverteilungseffekten betroffen.
Größte Wettbewerbseffekte bei Akzenta Leuchtenhaus und Kunstforum Wehr
aufgrund
von Spezialangeboten und Dienstleistungsausrichtung keine Betriebsaufgaben zu erwarten.
Magnetbetriebe (v. a. Kaufland, Kaufring) sind aufgrund geringer Sortimentsüberschneidungen nur marginal betroffen, eine Gefährdung der Betriebe kann ausgeschlossen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
2
Stadt / Gemeinde:
Pulheim
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Pulheim-Brauweiler
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone I des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim, Fortschreibung 2012 gem. Ratsbeschluss vom 03.07.2012
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=3.370 m²)
2%
98%
Betriebe
(n=35)
9%
Umsatz
(n=17,4 Mio €)
1%
99%
91%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim 2012, eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur drei kleine Einzelhandelsbetriebe mit max. 30 m² VKF (Foto- und Serviceshop, Gardisette, Elektro R. Vogt) weisen größere Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben
auf.
Projektrelevanter Einzelhandel konzentriert sich auf die Randsortimente einzelner Anbieter.
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe (v. a. Rewe-Supermarkt) werden aufgrund nur sehr
geringer Sortimentsüberschneidungen vom Planvorhaben nur marginal betroffen sein.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Kommune / zentraler
Versorgungsbereich
Pulheim / Nebenzentrum Brauweiler
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,1
1–2
< 0,1
Heimtextilien
Elektrokleingeräte
Spielwaren, Bastel
< 0,1
-
-
0,1
1–2
< 0,1
-
-
-
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
3
Stadt / Gemeinde:
Pulheim
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Pulheim-Stommeln
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone I des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim, Fortschreibung 2012 gem. Ratsbeschluss vom 03.07.2012
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=3.130 m²)
8%
Betriebe
(n=33)
9%
Umsatz
(n=14 Mio €)
4%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
92%
91%
96%
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim 2012, eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur drei Einzelhandelsbetriebe (Maschenzauber, Elektro Semmeritsch, SP: Zöller) weisen
größere Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben auf.
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe (v. a. Rewe-Supermarkt) werden aufgrund nur sehr
geringer Sortimentsüberschneidungen vom Planvorhaben nur marginal betroffen sein.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
-
-
-
Heimtextilien
-
-
-
Elektrokleingeräte
0,3
2
< 0,1
Spielwaren, Bastel
0,2
1–2
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
Stadt / Gemeinde:
4
Frechen
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Frechen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Frechen 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=21.860 m²)
10%
Betriebe
(n=116)
9%
Umsatz
(n=87 Mio €)
7%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
90%
91%
93%
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Frechen und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Seite 67 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Marktkauf
Strauss Innovation
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Der projektrelevante Einzelhandel konzentriert sich im Wesentlichen auf die Randsortimente
der genannten Hauptwettbewerber sowie einzelne kleinere Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment.
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe werden vom Planvorhaben aufgrund vergleichsweise
geringer Sortimentsüberschneidungen nur marginal betroffen sein (v. a. Marktkauf, Strauss
Innovation).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
< 0,1
-
-
HHW, GPK, Kunst
1,5
5
0,1
Heimtextilien
1,3
4
0,1
Elektrokleingeräte
0,6
3
< 0,1
Spielwaren, Bastel
1,9
2–3
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Umsatzverluste von max. 5 % bei Haushaltswaren; darunter v. a. Strauss Innovation, Marktkauf, Kodi sowie das Fachgeschäft Walter Schweren betroffen.
Umsatzverlagerung bleibt deutlich unter einer Schwelle, ab der eine Existenzgefährdung einzelner Betriebe zu befürchten wäre.
Das Angebot des Hauptzentrums Frechen im Bereich der projektrelevanten Sortimente wird
nicht beeinträchtigt.
Seite 68 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
5
Stadt / Gemeinde:
Frechen
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Frechen, Stand: Juli 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=4.730 m²)
Betriebe
(n=30)
Umsatz
(n=22 Mio €)
3%
6%
20%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
97%
94%
80%
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Frechen 2008 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur wenige Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Angebote im Kernsortiment (u. a.
Teak Möbel Massiv, Euronics, Töpferlädchen).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren in begrenztem Maße im Randsortiment
ansässiger Lebensmittelmärkte (Kaiser´s, Rewe).
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe werden vom Planvorhaben aufgrund nur geringer
Sortimentsüberschneidungen somit nur marginal betroffen sein.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,3
1
< 0,1
Heimtextilien
Elektrokleingeräte
-
-
-
0,2
1
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
6
Stadt / Gemeinde:
Rommerskirchen
Bezeichnung des Zentrums:
Ortskern Rommerskirchen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Für die Erhebung des projektrelevanten Einzelhandels der Gemeinde Rommerskirchen konnte auf
kein kommunales Einzelhandelskonzept zurückgegriffen werden. Für die Erhebung wurden die
Einzelhandelsbetriebe im Ortskern der Gemeinde großzügig erfasst.
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Da für die Gemeinde Rommerskirchen kein kommunales Einzelhandelskonzept vorliegt und auftragsgemäß keine Totalerhebung der zentralen Versorgungsbereiche vorgenommen wurde, ist eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des
Ortskerns nicht möglich.
Hauptwettbewerber**:
Spielwaren Siegert
Sonderposten Thomas Phillips
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Waren als Kernsortiment
(Spielwaren Siegert).
Größere Angebotsüberschneidungen mit dem Planvorhaben weisen auch die SonderpostenFachmärkte Thomas Phillips und Centershop auf.
Projektrelevanter Einzelhandel findet sich ansonsten in den Randsortimenten einzelner Anbieter. (u. a. Rewe, KiK, Rossmann).
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe (v. a. Rewe und Rossmann als wichtige Träger der
Nahversorgungsfunktion) werden vom Planvorhaben aufgrund nur geringer Sortimentsüberschneidungen somit nur marginal betroffen sein.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
1,0
3
< 0,1
Heimtextilien
0,3
1
< 0,1
Elektrokleingeräte
0,1
1
< 0,1
Spielwaren, Bastel
1,7
3
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Umsatzverlagerung bleibt deutlich unter einer Schwelle, ab der eine Existenzgefährdung einzelner Betriebe zu befürchten wäre.
Das Angebot des zentralen Versorgungsbereichs Rommerskirchen im Bereich der projektrelevanten Sortimente wird nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
7
Stadt / Gemeinde:
Bergheim
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Bergheim
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Bergheim, Stand: März 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=19.940 m²)
Betriebe
(n=117)
Umsatz
(n=74,9 Mio €)
4%
5%
16%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
96%
95%
84%
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Bergheim, Stand: März 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur wenige Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(u. a. Langnickel, Dresen Breuer).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren in begrenztem Maße im Randsortiment
sonstiger Einzelhandelsbetriebe (u. a. Kaufland, HIT, Tedi, Zeeman).
Strukturprägende Einzelhandelsbetriebe (v. a. Kaufland, HIT) werden vom Planvorhaben aufgrund nur geringer Sortimentsüberschneidungen nur marginal betroffen.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
< 0,1
1
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
0,9
3
< 0,1
Heimtextilien
0,9
6
0,1
Elektrokleingeräte
0,3
1–2
< 0,1
Spielwaren, Bastel
0,7
2
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei Heimtextilien
(max. 6 %).
Am stärksten tangiert wird der Betrieb Raumausstatter Dresen Breuer. Aber auch in diesem
Fall sind keine so hohen Umsatzverluste zu befürchten, dass dieser Betrieb in seiner Existenz
gefährdet würde.
Von den Umsatzverlagerungen im Bereich Haushaltswaren/ GPK sind vornehmlich Mehrbranchenbetriebe mit geringen Sortimentsüberschneidungen betroffen
(u. a. Tedi, Inferno).
Das Angebot des Hauptzentrums Bergheim wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente
nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
8
Stadt / Gemeinde:
Bergheim
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Bergheim-Quadrath-Ichendorf
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Bergheim, Stand: März 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=5.770 m²)
6%
Betriebe
(n=38)
8%
Umsatz
(n=25,7 Mio €)
2%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
94%
92%
98%
Anteile sonstiger Einzelhandel
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Bergheim, Stand: März 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Zwei kleinere Fachgeschäfte führen projektrelevante Waren im Kernsortiment
(Halk Pazari, Herbol Malerfachmarkt).
Der Drogeriemarkt Rossmann führt projektrelevante Waren auf kleinen Flächen im Randsortiment.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,1
1
< 0,1
Heimtextilien
-
-
-
Elektrokleingeräte
-
-
-
Spielwaren, Bastel
-
-
-
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
9
Stadt / Gemeinde:
Dormagen
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Dormagen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Dormagen, Stand: Juni 2012
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=27.035 m²)
23%
Betriebe
(n=119)
Umsatz
(n=85,5 Mio €)
16%
27%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
77%
84%
Anteile sonstiger Einzelhandel
73%
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Dormagen, Stand: Januar 2012 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Ring Center
Lederland
Raumgestaltung Fassbender
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment.
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben
Anbieter (u. a. Centershop, Ring Center, Kodi).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,9
6
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
3,7
6
0,2
Heimtextilien
2,7
5–6
0,2
Elektrokleingeräte
1,1
3–4
< 0,1
Spielwaren, Bastel
1,3
5
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei den Sortimenten
Lampen / Leuchten, Heimtextilien und Haushaltswaren.
Größte Wettbewerbseffekte werden gegenüber den Anbietern Leuchten Look, Gebers, Ring
Center, Centershop, Baby Walz generiert. Aber auch in diesen Fällen sind keine so hohen
Umsatzverluste zu befürchten, dass diese Betriebe in ihrer Existenz gefährdet würden.
Das Angebot des Hauptzentrums Dormagen wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente
nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
10
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=20.860 m²)
Betriebe
(n=78)
12%
15%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
88%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
85%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Media Markt
mytoys
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Zwei kleinere Fachgeschäfte führen projektrelevante Waren im Kernsortiment (Deco, Schum).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben
(u. a. Media Markt, mytoys, TK Maxx, Nanu Nana).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
1,9
4
0,1
Heimtextilien
0,2
1–2
< 0,1
Elektrokleingeräte
3,2
4–5
0,1
Spielwaren, Bastel
1,4
4
0,1
Lampen, Leuchten
-
-
-
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei Elektrokleingeräten
(max. 5 %).
Von den Umsatzverlagerungen sind vornehmlich leistungsstarke Mehrbranchenbetriebe mit
geringen Sortimentsüberschneidungen betroffen (v. a. Media Markt, Deco, Nanu Nana, TK
Maxx).
Das Angebot des Bezirkszentrums Köln-Chorweiler wird im Bereich der projektrelevanten
Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
11
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=2.615 m²)
Betriebe
(n=24)
15%
17%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
85%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
83%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Zwei kleinere Fachgeschäfte führen projektrelevante Waren im Kernsortiment
(Jansen Küche und Wohnen, Elektrogeschäft Worringen).
Die Betriebe Edeka und Köln Baloons führen projektrelevante Waren auf kleinen Flächen im
Randsortiment.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,2
1
< 0,1
Heimtextilien
-
-
-
Elektrokleingeräte
0,1
1
< 0,1
Spielwaren, Bastel
-
-
-
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur
marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
12
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirkszentrum Köln-Nippes
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=20.090 m²)
Betriebe
(n=140)
17%
23%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
77%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
83%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Möbel Breitbach
Kaufhof
Teppich König
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Mit Möbel Breitbach und dem Warengruppenspezialisten Teppich König führen zwei größere
Betriebe projektrelevante Waren als Kernsortiment.
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben,
darunter das Galeria Kaufhof-Warenhaus.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
< 0,1
1
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
1,7
4
0,1
Heimtextilien
1,2
5
0,1
Elektrokleingeräte
0,7
3–4
< 0,1
Spielwaren, Bastel
1,4
2
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei Heimtextilien und
Elektrokleingeräten (max. 5 bzw. 4 %).
Von den Umsatzverlagerungen ist vornehmlich das leistungsstarke Warenhaus Galeria
Kaufhof betroffen. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist aber auszuschließen, dass das Warenhaus in seiner Existenz bedroht wird.
Das Angebot des Bezirkszentrums Köln-Nippes wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
13
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=9.440 m²)
Betriebe
(n=29)
16%
14%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
84%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
86%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 85 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Strauss Innovation
OBI
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur ein Fachgeschäft führt projektrelevante Waren im Kernsortiment
(DEKORATIONEN Hoffmann).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben
(Strauss Innovation) oder im Randsortiment einzelner Anbieter (v. a. OBI Baumarkt).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
1,2
5
0,1
HHW, GPK, Kunst
0,6
2
< 0,1
Heimtextilien
0,9
5–6
0,1
Elektrokleingeräte
0,1
1
< 0,1
Spielwaren, Bastel
< 0,1
1
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergeben sich die höchsten relativen Umsatzverlagerungen bei Heimtextilien sowie Elektrokleingeräten (max. 6 bzw. 5 %).
Am stärksten tangiert wird der Betrieb DEKORATIONEN Hoffmann. Aber auch in diesem
Fall sind keine so hohen Umsatzverluste zu befürchten, dass dieser Betrieb in seiner Existenz
gefährdet würde.
Von Umsatzverlagerungen werden weiterhin die Betriebe Strauss Innovation und OBI tangiert. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist aber auszuschließen, dass
diese leistungsstarken Anbieter in ihrer Existenz bedroht werden.
Das Angebot des Stadtteilzentrums Köln-Niehl wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
14
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=34.555 m²)
Betriebe
(n=166)
17%
27%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
73%
83%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 87 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Yellow / R & S Möbel
Maas Center
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Mehrere Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(v. a. Yellow / R & S, Maas Center, Matratzen Concord, UFO Matratzen Outlet).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben
(u. a. Woolworth, Kaufland, Kodi, Tedi)
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,2
4
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
4,2
5–6
0,2
Heimtextilien
2,3
6
0,1
Elektrokleingeräte
0,7
4
< 0,1
Spielwaren, Bastel
0,7
1–2
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergeben sich im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente die höchsten
relativen Umsatzverlagerungen bei Heimtextilien sowie Haushaltswaren (jeweils max. 6 %).
Besonders betroffen ist der Möbelanbieter R & S/ Yellow und das Einrichtungshaus Maas
Center, die auch bei nicht-zentrenrelevanten Waren deutliche Sortimentsüberschneidungen
mit dem Planvorhaben aufweisen. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist
aber auszuschließen, dass diese auf Massivholzmöbel bzw. hochwertige Einrichtungen spezialisierten Anbieter in ihrer Existenz bedroht werden.
Weitere für das Bezirkszentrum strukturell wichtige Magnetbetriebe wie Kaufland und
Woolworth werden nur marginale Umsatzverluste zu erwarten haben.
Das Angebot des Bezirkzentrums Köln-Niehl wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente
nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
15
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=5.065 m²)
Betriebe
(n=19)
5%
11%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
95%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
89%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 89 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur zwei Einzelhandelsbetriebe (Rewe, dm) führen projektrelevante Sortimente auf kleinen
Flächen im Randsortiment.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,2
2–3
< 0,1
Heimtextilien
< 0,1
1
< 0,1
Elektrokleingeräte
0,2
1–2
< 0,1
Spielwaren, Bastel
0,3
1–2
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
Seite 90 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
16
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=3.060 m²)
Betriebe
(n=52)
4%
10%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
96%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
90%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 91 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(Bluebell Home, Spielwerk).
Darüber hinaus führen einige Einzelhandelsbetriebe projektrelevante Sortimente auf kleinen
Flächen im Randsortiment (u. a. Tee de Cologne, Foto Malinka).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
0,1
1
< 0,1
< 0,1
Heimtextilien
< 0,1
1
Elektrokleingeräte
-
-
-
Spielwaren, Bastel
0,1
1
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
17
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirkszentrum Köln-Lindenthal
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=10.475 m²)
Betriebe
(n=136)
11%
15%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
89%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
85%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 93 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
ipr Einrichtung + Design
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsflä
che) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(u. a. ipr Einrichtung + Design, Traum Konzept, Der Rabe, Deko Factory).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben
(u. a. Rewe, Tchibo, dm, Edeka).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,1
1
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
1,1
2
< 0,1
Heimtextilien
0,2
1
< 0,1
-
-
-
0,7
3
< 0,1
Elektrokleingeräte
Spielwaren, Bastel
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Am stärksten tangiert ist der auf hochwertige Einrichtungen spezialisierte Anbieter ipr Einrichtung + Design, der auch bei nicht-zentrenrelevanten Waren deutliche Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben aufweist. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte und der stark abweichenden Zielgruppenorientierung des betroffenen Betriebs ist aber
auszuschließen, dass dieser Anbieter in seiner Existenz bedroht wird.
Das Angebot des Bezirkszentrums Köln-Lindenthal wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
18
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz / Klettenberg
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=13.285 m²)
Betriebe
(n=192)
7%
17%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
93%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
83%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 95 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(u. a. Küche & Co, naturata, Brune Wohnen, Spiel & Hobby).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
4,2
6
0,3
Heimtextilien
1,4
5
0,1
Elektrokleingeräte
0,6
3
< 0,1
Spielwaren, Bastel
2,0
4
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung im Sortimenten Haushaltswaren/ GPK (max. 6 %).
Von den Umsatzverlagerungen im Bereich Haushaltswaren/ GPK sind insgesamt 16 Betriebe,
- darunter vornehmlich Mehrbranchenbetriebe mit geringen Sortimentsüberschneidungen betroffen. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist aber auszuschließen,
dass einzelne Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden.
Das Angebot des Bezirkszentrums Köln-Sülz / Klettenberg wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
19
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=23.505 m²)
Betriebe
(n=132)
14%
12%
Anteile Projektrelevanter
Einzelhandel
86%
Anteile Sonstiger
Einzelhandel
88%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
Seite 97 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Galeria Kaufhof
mytoys
Saturn
Depot
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Mehrere Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(u.a. Depot, Butlers, WMF, Nanu-Nana).
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben,
darunter das Galeria Kaufhof-Warenhaus und Saturn).
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
-
-
-
HHW, GPK, Kunst
4,2
6
0,3
Heimtextilien
1,4
5
0,1
Elektrokleingeräte
0,6
3
< 0,1
Spielwaren, Bastel
2,0
4
0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei Haushaltswaren
und Heimtextilien (max. 5 bzw. 4 %).
Von den Umsatzverlagerungen sind vornehmlich die leistungsstarken Anbieter Galeria Kaufhof, Saturn, Depot und Butlers betroffen. Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist auszuschließen, dass diese Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden.
Hinzu kommt, dass sich alle potenziellen Wettbewerber innerhalb des Rhein-Centers befinden
und sich deshalb ggf. zu erwartende Umsatzverschiebungen bereits durch geringfügige
Mietanpassungen ausgeglichen werden können.
Das Angebot des Bezirksteilzentrums Köln-Weiden wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
20
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
Lage im Untersuchungsgebiet
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=18.545 m²)
Betriebe
(n=96)
23%
38%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile sonstiger
Einzelhandel
77%
62%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Möbel Boss
Schwarzer Elefant
alma Küchen
Schäfer Shop - Büromöbel
Oh! Calcutta-Lagerverkauf
vianden - Die Einrichtung
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche)
und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Insgesamt 12 Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment.
Hervorzuheben sind die Betriebe Möbel Boss, und alma Küchen.
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren im Angebot von Mehrbranchenbetrieben,
darunter sowie Schäfer Shop mit einer Fachabteilung für Büromöbel.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,2
2
HHW, GPK, Kunst
1,8
4–5
< 0,1
0,1
Heimtextilien
0,3
2
< 0,1
Elektrokleingeräte
0,1
1
< 0,1
Spielwaren, Bastel
< 0,1
1
< 0,1
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Branchenbezogen ergibt sich die höchste relative Umsatzverlagerung bei Haushaltswaren
(max. 5 %).
Aufgrund der absoluten Höhe der Umverteilungseffekte ist aber auszuschließen, dass einer
der ansässigen Anbieter in seiner Existenz bedroht würde.
Das Angebot des Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld wird im Bereich der projektrelevanten Sortimente nicht beeinträchtigt.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
21
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone II des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %
Verkaufsfläche
(n=4.245 m²)
Betriebe
(n=65)
12%
18%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
88%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
82%
Quelle:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung des gesamten projektrelevanten Einzelhandels (d. h. auch die untersuchungsrelevanten Teilsortimente von Betrieben mit anderem Umsatz- und Verkaufsflächenschwerpunkt ab rd. 10 m²).
Ergänzender Hinweis: aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln können auf der Ebene der
zentralen Versorgungsbereiche keine Gesamtumsatzleistungen entnommen werden.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Bewertung des projektrelevanten Einzelhandelsbestands
Nur einzelne Einzelhandelsbetriebe führen projektrelevante Sortimente als Kernsortiment
(u. a. Matratzen Concord, Porzellan Sievers, Dreikäsehoch)
Darüber hinaus finden sich projektrelevante Waren in begrenztem Maße im Randsortiment
sonstiger Einzelhandelsbetriebe.
Umsatzumverteilung bei den zentrenrelevanten Sortimenten und Lampen / Leuchten
Sortiment
Bestand
in Mio. €
Umverteilung
in %
Umverteilung
in Mio. €
Lampen, Leuchten
0,4
2–3
< 0,1
HHW, GPK, Kunst
0,4
2
< 0,1
-
-
-
Elektrokleingeräte
0,1
1
< 0,1
Spielwaren, Bastel
0,2
1
< 0,1
Heimtextilien
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse
Aufgrund des geringen Besatzes mit projektrelevantem Einzelhandel ergeben sich nur marginale Umsatzumverteilungen.
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Abbildung 17 Zentrenpässe der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche
in Zone III des Einzugsgebietes
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
22
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirksteilzentrum Köln-Rodenkirchen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=12.685 m²)
Betriebe
(n=130)
8%
9%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
92%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
91%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
23
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirksteilzentrum Köln-Zollstock
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=7.805 m²)
Betriebe
(n=68)
6%
18%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
82%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
94%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
TROC- Gebrauchtmöbel
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
24
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Bonner Str.
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=7.985 m²)
Betriebe
(n=34)
22%
26%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
78%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
74%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Marquardt Küchen
Varia Küche
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
25
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Köln-Bayenthal, Goltsteinstraße
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten
Versorgungsbereichs in %:
Einzelhandels*
am
Verkaufsfläche
(n=2.735 m²)
Gesamtbestand
des
zentralen
Betriebe
(n=36)
3%
11%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
97%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
89%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
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Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
26
Stadt / Gemeinde:
Hürth
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Hürth
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Stand: Februar 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=42.650 m²)
Betriebe
(n=99)
6%
10%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
94%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
90%
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Stand: Februar 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Saturn
Real
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 107 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
27
Stadt / Gemeinde:
Hürth
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Alt-Hürth
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Stand: Februar 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=4.425 m²)
Betriebe
(n=33)
3%
11%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
89%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
97%
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Stand: Februar 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Küchenstudio Enkel
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 108 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
28
Stadt / Gemeinde:
Hürth
Bezeichnung des Zentrums:
Nahversorgungszentrum Hermülheim
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth, Stand: Februar 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth (Stand: Februar 2009) liegen keine Bestandsdaten für
das Nahversorgungszentrum Hermülheim vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine
Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
Dansk Design
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 109 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
29
Stadt / Gemeinde:
Brühl
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Brühl
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Brühl, Stand: September 2011
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=29.130 m²)
Betriebe
(n=220)
13%
14%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
87%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
86%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Brühl, Stand: September 2011 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Kaufhof
Lebenslust
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 110 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
30
Stadt / Gemeinde:
Wesseling
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Wesseling
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Masterplan Einzelhandel für die Stadt Wesseling, Stand: März 2007
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Masterplan Einzelhandel für die Stadt Wesseling (Stand: März 2007) liegen keine Bestandsdaten für das Hauptzentrum Wesseling vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
Marktkauf
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 111 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
31
Stadt / Gemeinde:
Erftstadt
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Erftstadt-Liblar
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt, Stand: Februar 2011
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=13.790 m²)
Betriebe
(n=41)
6%
5%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
94%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
95%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt, Stand: Februar 2011 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Dänisches Bettenlager
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 112 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
32
Stadt / Gemeinde:
Erftstadt
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Erftstadt-Lechenich
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt, Stand: Februar 2011
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=4.870 m²)
Betriebe
(n=68)
19%
26%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile sonstiger
Einzelhandel
74%
81%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt, Stand: Februar 2011 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 113 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
33
Stadt / Gemeinde:
Kerpen
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Kerpen
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen, Stand: Mai 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen (Stand: Mai 2008) liegen keine Bestandsdaten für
den zentralen Versorgungsbereich vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums
verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
**
Roller
Dänisches Bettenlager
Hammer
Baby 1 one
Saturn
Ravenstein
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 114 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
34
Stadt / Gemeinde:
Kerpen
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Horrem
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen, Stand: Mai 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen (Stand: Mai 2008) liegen keine Bestandsdaten für
den zentralen Versorgungsbereich vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums
verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 115 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
35
Stadt / Gemeinde:
Kerpen
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen, Stand: Mai 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen (Stand: Mai 2008) liegen keine Bestandsdaten für
den zentralen Versorgungsbereich vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums
verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 116 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
36
Stadt / Gemeinde:
Kerpen
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Kerpen-Sindorf-Süd
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen, Stand: Mai 2008
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen (Stand: Mai 2008) liegen keine Bestandsdaten für
den zentralen Versorgungsbereich vor. Da auftragsgemäß keine Gesamterhebung der projektrelevanten zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen war, muss an dieser Stelle auf eine Gegenüberstellung des projektrelevanten Einzelhandels mit dem gesamten Einzelhandel des Zentrums
verzichtet werden.
Hauptwettbewerber**:
Matratzen Concord
Haushaltsgeräte Küppers
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 117 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
37
Stadt / Gemeinde:
Elsdorf
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Elsdorf
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Elsdorf, Stand: April 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=3.395 m²)
Betriebe
(n=35)
6%
14%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
94%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
86%
Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Elsdorf, Stand: April 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 118 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
38
Stadt / Gemeinde:
Bedburg
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Bedburg
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg, Stand: Oktober 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=4.990 m²)
Betriebe
(n=33)
15%
25%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
75%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
85%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg, Stand: Oktober 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Raumausstattung Frank Schmitz
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 119 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
39
Stadt / Gemeinde:
Bedburg
Bezeichnung des Zentrums:
Stadtteilzentrum Bedburg-Kaster
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg, Stand: Oktober 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=4.035 m²)
Betriebe
(n=16)
13%
38%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile sonstiger
Einzelhandel
88%
62%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg, Stand: Oktober 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Europa Möbel Conrads
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 120 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
40
Stadt / Gemeinde:
Grevenbroich
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Grevenbroich
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsstandortkonzept für die Stadt Grevenbroich, Stand: Oktober 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=23.815 m²)
Betriebe
(n=138)
10%
10%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
90%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
90%
Quelle: Einzelhandelsstandortkonzept für die Stadt Grevenbroich, Stand: Oktober 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Einrichtungen Conrads
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 121 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
41
Stadt / Gemeinde:
Grevenbroich
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Grevenbroich-Wellinghoven
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsstandortkonzept für die Stadt Grevenbroich, Stand: Oktober 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=4.065 m²)
Betriebe
(n=28)
8%
11%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
92%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
89%
Quelle: Einzelhandelsstandortkonzept für die Stadt Grevenbroich, Stand: Oktober 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 122 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
42
Stadt / Gemeinde:
Neuss
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Neuss
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=57.050 m²)
Betriebe
(n=322)
12%
13%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
88%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
87%
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Kaufhof
Depot
**
Woolworth
Strauss Innovation
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 123 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
43 / 44
Stadt / Gemeinde:
Neuss
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Neuss Furth-Mitte/-Süd / Römerstr.
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=16.200 m²)
Betriebe
(n=134)
9%
8%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
91%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
92%
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Wohnpalast
Medimax
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 124 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
45
Stadt / Gemeinde:
Neuss
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Neuss Reuschenberg
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=3.600 m²)
Betriebe
(n=63)
6%
18%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
82%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
94%
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 125 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
46
Stadt / Gemeinde:
Neuss
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Neuss Moselstraße
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=10.150 m²)
Betriebe
(n=11)
27%
27%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
Anteile sonstiger
Einzelhandel
73%
73%
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Toys `R` Us
MediaMarkt
**
Strauss Innovation
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 126 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
47
Stadt / Gemeinde:
Neuss
Bezeichnung des Zentrums:
Nebenzentrum Neuss Rheinpark-Center
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=37.300 m²)
Betriebe
(n=85)
8%
9%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
92%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
91%
Quelle: Einzelhandelsgutachten für die Stadt Neuss, Stand: September 2009 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Saturn
Real
**
Depot
My toys
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 127 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
53
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Hauptzentrum Köln
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten
Versorgungsbereichs in %:
Einzelhandels*
am
Verkaufsfläche
(n=386.075 m²)
Gesamtbestand
des
zentralen
Betriebe
(n=1289)
6%
14%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
94%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
86%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
v. a. Karstadt, Depot, Betten M. Kühn, Kaufhof, Schwarzer Elefant, The Art Room, Messing Müller,
Mambo – Cityhouse, Lichter Remagen, Habitat
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 128 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
54
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirksteilzentrum Köln nördliche Innenstadt
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten
Versorgungsbereichs in %:
Einzelhandels*
am
Gesamtbestand
Verkaufsfläche
(n=18.075 m²)
Betriebe
(n=201)
4%
3%
des
zentralen
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
96%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
97%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Keine Hauptwettbewerber gemäß Definition ansässig
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
Seite 129 von 132
Auswirkungsanalyse • Pulheim • Ansiedlung eines Möbelhauses
Zentrumsnummer gemäß Abbildung 7:
55
Stadt / Gemeinde:
Köln
Bezeichnung des Zentrums:
Bezirksteilzentrum Köln südliche Innenstadt
Lage im Untersuchungsgebiet:
Zone III des Einzugsgebietes
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß kommunalem
Einzelhandelskonzept:
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010
Anteil des projektrelevanten Einzelhandels* am Gesamtbestand des zentralen
Versorgungsbereichs in %:
Verkaufsfläche
(n=20.165 m²)
Betriebe
(n=266)
7%
5%
Anteile projektrelevanter
Einzelhandel
93%
Anteile sonstiger
Einzelhandel
95%
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln, Stand: September 2010 und eigene Erhebung Januar 2012
*
Berücksichtigung der Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd.
100 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment.
Hauptwettbewerber**:
Antik Depot
**
Möbelanbieter, Kauf- und Warenhäuser (mit untersuchungsrelevanten Teilsortimenten ab rd. 400 m² Verkaufsfläche) und Spezialanbieter mit untersuchungsrelevantem Kernsortiment ab 500 m² Verkaufsfläche
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Auswirkungsanalyse • Ansiedlung Möbelhaus • Pulheim
Abbildung 18 Prognostizierte Umsatzumverteilungseffekte innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone II des
Einzugsgebietes (Worst-Case; ohne Nebensortimente / Aktionswaren)
nicht-zentrenrelevante Sortimente
Umsatzherkunft
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
in Mio. €
Hauptzentrum Frechen
0,4
Nebenzentrum Frechen-Königsdorf
Ortskern Rommerskirchen
zentrenrelevante Sortimente
in %
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
in Mio. €
< 0,1
5
5,3
0,2
< 0,1
5
0,6
< 0,1
6-7
Hauptzentrum Bergheim
0,1
< 0,1
Nebenzentrum BM-Quadrath-Ichendorf
0,5
< 0,1
Hauptzentrum Dormagen
5,0
Bezirkszentrum Köln-Chorweiler
0,8
Stadtteilzentrum Köln-Worringen
Bezirkszentrum Köln-Nippes
Möbelmarkt gesamt
in %
derzeitiger
Umsatz
in Mio. €
in Mio. €
in %
0,2
4
5,7
0,3
4-5
0,5
< 0,1
0
0,7
< 0,1
1-2
3,1
0,1
1-2
3,7
0,1
2-3
5
2,8
0,1
2
2,9
0,1
2
0
0,1
< 0,1
0
0,6
< 0,1
0
0,3
5
8,8
0,5
6
13,8
0,8
5-6
< 0,1
5
6,7
0,3
4
7,5
0,3
4
0,5
< 0,1
6
0,3
< 0,1
0
0,8
< 0,1
3
4,5
0,3
6-7
5,0
0,2
4
9,5
0,5
5
Stadtteilzentrum Köln-Niehl
2,0
0,1
7
1,8
0,1
3
3,8
0,2
5
Bezirkszentrum Köln-Ehrenfeld
11,0
0,9
7-8
7,9
0,4
5
18,9
1,2
6-7
Stadtteilzentrum Köln-Bickendorf
0,0
< 0,1
0
2,3
0,1
2
2,3
0,1
2
Stadtteilzentrum Köln-Neuehrenfeld
0,1
< 0,1
5
0,2
< 0,1
0
0,3
< 0,1
1-2
Bezirksteilzentrum Köln-Lindenthal
0,9
0,1
6-7
1,6
< 0,1
2
2,5
0,1
3
Bezirksteilzentrum Köln-Sülz
0,4
< 0,1
5
1,9
< 0,1
2
2,3
< 0,1
3
Bezirksteilzentrum Köln-Weiden
0,6
< 0,1
5
8,2
0,4
5
8,8
0,5
5
Stadtteilzentrum Köln-Braunsfeld
9,4
0,7
7-8
2,2
0,1
4-5
11,6
0,8
7
Stadtteilzentrum Köln-Sülz
0,6
0,1
7
0,7
< 0,1
0
1,3
0,1
3-4
Summe
37,6
2,6
7
59,4
2,3
4
97,0
4,9
5
Umsatzverlagerung
Umsatzverlagerung
Umsatzverlagerung
Quelle: eigene Berechnungen, ggf. Rundungsdifferenzen (Zentrenrelevanz gemäß Pulheimer Sortimentsliste)
Seite 131 von 132
Auswirkungsanalyse • Ansiedlung Möbelhaus • Pulheim
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