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Beschlussvorlage (Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Beschlussvorlage (Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren) Beschlussvorlage (Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren) Beschlussvorlage (Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt 51/Wacker 17.02.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 23/2016 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016 Betrifft: Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: In einem Zeitungsartikel der Dürener Zeitung wurde darüber berichtet, dass der Kreis Düren die drei gemeindlichen Kindergärten der Gemeinde Nörvenich zum 01.08.2016 in eigene Trägerschaft übernehmen wird. Dazu ist Folgendes zu erläutern: Im Rahmen der Planung des Kindergartenjahres 2016/ 2017 stellte sich heraus, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Nörvenich nur durch einen Ausbau der Betreuungskapazitäten sichergestellt werden kann. Es wird eine zusätzliche Einrichtung mit mehreren Gruppen benötigt, hierbei ist es sehr schwierig, freie Träger zu finden, die bereit sind eine solche Einrichtung zu betreiben, von der Übernahme des Trägeranteiles ganz zu schweigen. Es ist daher angedacht, diese zusätzliche Einrichtung in Trägerschaft des Kreises Düren zu betreiben. Hierfür soll dem Kreis die ehemalige Hauptschule in Nörvenich zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nörvenich mit Schreiben vom Dezember 2015 die Übernahme ihrer drei Tageseinrichtungen für Kinder durch den Kreis Düren zum 01.08.2016 beantragt. Die Gemeinde Nörvenich hat sich bereit erklärt, dem Kreis Düren den Trägeranteil zu den förderfähigen Betriebskosten (21%) zu erstatten. Gleichzeitig soll der Kreis Düren die zwei bestehenden Kindergartengebäude, deren Eigentümer die Gemeinde Nörvenich ist, mietfrei für den Weiterbetrieb der Einrichtungen übernehmen. Die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude wird durch den Kreis Düren im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse vorgenommen. Bei dem angemieteten Gebäude soll der Kreis Düren in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Die genauen Konditionen hierzu sind hier allerdings noch zu klären. Der Jugendhilfeausschuss hat einen entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 03.02.2016 getroffen, die weitere Beratung wird im Kreisausschuss am 23.02.2016 und im Kreistag am 17.03.2016 erfolgen. Das Kreisjugendamt begründet diese Regelung damit, dass die Kindertagesbetreuung durch den fortschreitenden Ausbau in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Auch ist die Rechtslage im Bezug auf Betriebskostenförderung inzwischen sehr komplex. Weitere große Themen werden in den nächsten Jahren die Qualitätsentwicklung, die Umsetzung der Inklusion sowie die Integration von Flüchtlingskindern werden. Auch gelte es in den Tageseinrichtungen auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu reagieren. Hier ist man von Seiten des Kreises Düren der Meinung, dass kleinere Kommunen hier zukünftig eventuell überfordert sein könnten, so dass es sinnvoll wäre, die kommunale Kindertagesbetreuung zu bündeln. Gleichzeitig soll dies u. a. zu einheitlichen Standards bei der Umsetzung des Bildungsauftrages führen und eine zentrale bedarfsgerechte Platzvergabe ermöglichen. Unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhaltes empfiehlt das Kreisjugendamt Düren den zuständigen Ausschüssen, die Bestandskindergärten in Nörvenich zum 01.08.2016 gleichzeitig die Trägerschaft der geplanten neuen Kindertageseinrichtung zu übernehmen. Unter den gleichen Konditionen und Voraussetzungen könnten auch die Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen auf Wunsch in die Trägerschaft des Kreises Düren übernommen werden. Dies gelte auch für Kindertageseinrichtungen in sonstiger Trägerschaft, wo der Kreis Düren unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzipes im Einzelfall die Trägerschaft übernehmen könne. Da die Gemeinde Nörvenich erklärt hat, den Trägeranteil zu den Betriebskosten der genannten Tageseinrichtungen zu übernehmen, soll kein finanzieller Mehraufwand für die Bestandseinrichtungen auf der Grundlage der Finanzierungssystematik des KiBiz nach derzeitigem Stand entstehen. (Notwendige personelle Verstärkungen des Jugendamtes sind aus dem in den Betriebskosten enthaltenen Verwaltungskostenanteil zu tragen.) Das Kreisjugendamt Düren prüft z.Zt., ob die Tageseinrichtungen von einer neu zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übernommen werden oder unmittelbar durch den Kreis Düren als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu führen sind. Die Kosten für die mögliche Gründung einer AöR müssten gegebenenfalls noch in den Haushalt 2016 aufgenommen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt Beschlussvorlage 23/2016 Seite 2 _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 23/2016 Seite 3