Daten
Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
51/Wacker
17.02.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
23/2016
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016
Betrifft:
Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
In einem Zeitungsartikel der Dürener Zeitung wurde darüber berichtet, dass der Kreis Düren die
drei gemeindlichen Kindergärten der Gemeinde Nörvenich zum 01.08.2016 in eigene Trägerschaft
übernehmen wird.
Dazu ist Folgendes zu erläutern:
Im Rahmen der Planung des Kindergartenjahres 2016/ 2017 stellte sich heraus, dass der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Nörvenich nur durch einen Ausbau der
Betreuungskapazitäten sichergestellt werden kann. Es wird eine zusätzliche Einrichtung mit
mehreren Gruppen benötigt, hierbei ist es sehr schwierig, freie Träger zu finden, die bereit sind eine
solche Einrichtung zu betreiben, von der Übernahme des Trägeranteiles ganz zu schweigen. Es ist
daher angedacht, diese zusätzliche Einrichtung in Trägerschaft des Kreises Düren zu betreiben.
Hierfür soll dem Kreis die ehemalige Hauptschule in Nörvenich zur Verfügung gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nörvenich mit Schreiben vom Dezember 2015 die
Übernahme ihrer drei Tageseinrichtungen für Kinder durch den Kreis Düren zum 01.08.2016
beantragt. Die Gemeinde Nörvenich hat sich bereit erklärt, dem Kreis Düren den Trägeranteil zu
den förderfähigen Betriebskosten (21%) zu erstatten.
Gleichzeitig soll der Kreis Düren die zwei bestehenden Kindergartengebäude, deren Eigentümer die
Gemeinde Nörvenich ist, mietfrei für den Weiterbetrieb der Einrichtungen übernehmen. Die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude wird durch den Kreis Düren im Rahmen der
Betriebskostenzuschüsse vorgenommen.
Bei dem angemieteten Gebäude soll der Kreis Düren in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Die
genauen Konditionen hierzu sind hier allerdings noch zu klären.
Der Jugendhilfeausschuss hat einen entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 03.02.2016
getroffen, die weitere Beratung wird im Kreisausschuss am 23.02.2016 und im Kreistag am
17.03.2016 erfolgen.
Das Kreisjugendamt begründet diese Regelung damit, dass die Kindertagesbetreuung durch den
fortschreitenden Ausbau in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Auch ist die
Rechtslage im Bezug auf Betriebskostenförderung inzwischen sehr komplex. Weitere große
Themen werden in den nächsten Jahren die Qualitätsentwicklung, die Umsetzung der Inklusion
sowie die Integration von Flüchtlingskindern werden.
Auch gelte es in den Tageseinrichtungen auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu reagieren.
Hier ist man von Seiten des Kreises Düren der Meinung, dass kleinere Kommunen hier zukünftig
eventuell überfordert sein könnten, so dass es sinnvoll wäre, die kommunale Kindertagesbetreuung
zu bündeln. Gleichzeitig soll dies u. a. zu einheitlichen Standards bei der Umsetzung des
Bildungsauftrages führen und eine zentrale bedarfsgerechte Platzvergabe ermöglichen.
Unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhaltes empfiehlt das Kreisjugendamt Düren den
zuständigen Ausschüssen, die Bestandskindergärten in Nörvenich zum 01.08.2016 gleichzeitig die
Trägerschaft der geplanten neuen Kindertageseinrichtung zu übernehmen.
Unter den gleichen Konditionen und Voraussetzungen könnten auch die Kindertageseinrichtungen
anderer Kommunen auf Wunsch in die Trägerschaft des Kreises Düren übernommen werden. Dies
gelte auch für Kindertageseinrichtungen in sonstiger Trägerschaft, wo der Kreis Düren unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzipes im Einzelfall die Trägerschaft übernehmen könne.
Da die Gemeinde Nörvenich erklärt hat, den Trägeranteil zu den Betriebskosten der genannten
Tageseinrichtungen zu übernehmen, soll kein finanzieller Mehraufwand für die
Bestandseinrichtungen auf der Grundlage der Finanzierungssystematik des KiBiz nach derzeitigem
Stand entstehen. (Notwendige personelle Verstärkungen des Jugendamtes sind aus dem in den
Betriebskosten enthaltenen Verwaltungskostenanteil zu tragen.)
Das Kreisjugendamt Düren prüft z.Zt., ob die Tageseinrichtungen von einer neu zu gründenden
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übernommen werden oder unmittelbar durch den Kreis
Düren als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu führen sind. Die Kosten für die mögliche
Gründung einer AöR müssten gegebenenfalls noch in den Haushalt 2016 aufgenommen werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
Beschlussvorlage 23/2016
Seite 2
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 23/2016
Seite 3