Daten
Kommune
Pulheim
Größe
146 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
390/2012
Erstellt am:
13.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Modifizierung des Geltungsbereichs
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 11, Niederschrift S. 18 f
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 390/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.04.2012 zum Bebauungsplan Nr. 107 Geyen (Modifizierung des Geltungsbereiches).
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) samt Entwurf der Begründung öffentlich
auszulegen und entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 25.04.2012 den Beschluss zur Aufstellung gemäß § 13a
BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden nach § 4 (1) BauGB für
den Bebauungsplan Nr. 107 Geyen gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.05.2012 um Stellungnahme zu
dem Konzept gebeten. Es gingen fünf für die Planung relevante Stellungnahmen ein (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ).
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 16.05.2012 bis 08.06.2012 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen mit Hinweisen (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ) sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Eingabesteller
Inhalt der Äußerung
Bemerkung der Verwaltung
T 1 fBÖ
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Schreiben vom 05.06.2012
Seitens des Eingabestellers wird angemerkt, dass ggf. eine Artenschutzprüfung
zu erstellen ist. Darüber hinaus erfolgt
der Hinweis, dass das Plangebiet in der
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel liegt, sowie dass zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit ein hydrologisches Gutachten erforderlich sein
kann.
Durch den Investor ist eine Artenschutzprüfung beauftragt worden, die im Anlagenpaket zu finden ist. In die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die Wasserschutzzone aufgenommen. Ein hydrologisches Gutachten ist nicht erforderlich,
da mittels Regenwassereinleitung insTrennsystem § 51 a Landeswassergesetz Genüge getan wird..
T 2 fBÖ
RWE Rhein-Ruhr Netzservice
GmbH
Schreiben vom 15.05.2012
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass
seine Versorgungsleitungen durch das
Plangebiet zum Teil berührt werden.
Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem
Gebiet zu berücksichtigen.
T 3 fBÖ
Der Eingabesteller weist auf einen diffu-
In die textlichen Festsetzungen des
Vorlage Nr.: 390/2012 . Seite 3 / 3
Bezirksregierung Düsseldorf
sen Kampfmittelverdacht hin und empKampfmittelbeseitigungsdienst fiehlt, eine geophysikalische UntersuSchreiben vom 16.05.2012
chung der zu überbauenden Flächen
sowie bei zusätzlichen Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen
eine Sicherheitsdetektion.
Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis
auf die mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes
aufgenommen.
T 4 fBÖ
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Schreiben vom 04.06.2012
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass
der Hausanschluss eines Bestandsgebäudes mit der geplanten Bebauung
überbaut wird und dementsprechend
verlegt werden müsse.
Falls eine Verlegung erforderlich sein
sollte, ist dies vom Investor bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen.
T 5 fBÖ
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Schreiben vom 27.06.2012
Der Eingabesteller weist darauf hin, dass
sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand
und Betrieb weiterhin gewährleistet sein
muss.
Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem
Gebiet zu berücksichtigen.
Seitens des Investors ist ein Baumschutzgutachten beauftragt worden, das im Anlagenpaket zu finden ist. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Gutachtens ist das Plankonzept unter Einbeziehung eines überarbeiteten Entwurfs des
Investors dahingehend geändert worden, dass die im östlichen Teil des Gebietes geplanten Einfamilienhäuser nach
Westen verschoben werden, um somit die am östlichen Rand bestehenden Bäume erhalten zu können. Durch die Verschiebung der Bebauung rückt der private Erschließungsweg vom Falkenhorst ebenfalls nach Westen. Im nördlichen
Teil des Plangebiets erfolgt ebenfalls eine Anpassung der Bebauung an den erhaltenswerten Baumbestand.
Gleichzeitig erfährt das Plangebiet eine geringfügige Modifizierung des Geltungsbereiches im nördlichen Bereich. Die
Grenze verläuft entlang der Grundstücksgrenze der Grundstücke des Investors entlang der Straße „Mühlengrund“. Vom
„Mühlengrund“ aus wird über eine private Erschließung mit einem „Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit“ und einem
„Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger“ die Geyener Mühle und die beiden an diesem Privatweg geplanten
neuen Gebäude erschlossen. Bei dem Einmündungsbereich dieser privaten Erschließung zur Straße „Mühlengrund“
handelt es sich um eine Überplanung der im Bebauungsplan Nr. 82 Geyen festgesetzten „nicht-überbaubaren Fläche“.
Das Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit auf dieser privaten Erschließungsanlage sichert gleichzeitig eine fußläufige
Verbindung der Bereiche Fasanenweg / Falkenhorst mit dem Bereich Am Mahlweiher / Von-Grass-Straße. Durch die
Festsetzung der südlichen Teilfläche der Erschließungsanlage mit einem „Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit“ und
einem „Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger“ ist Fahrverkehr vom Mühlengrund zum Falkenhorst ausgeschlossen.
Im Hinblick auf mögliche Immissionen durch den in der Nähe des Plangebietes liegenden Sportplatz mit Vereinsheim ist
durch den Investor ein Lärmschutzgutachten erstellt worden. Dieses ist in Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung vor, die Modifizierung des Geltungsbereichs zu beschließen, sowie auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.