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Beschlussvorlage (Regenüberlaufbecken (RÜB) Rurstraße in der Ortschaft Schophoven • Ergebnisdarstellung Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER))

Daten

Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
29.04.16, 13:23
Aktualisiert
29.04.16, 13:23
Beschlussvorlage (Regenüberlaufbecken (RÜB) Rurstraße in der Ortschaft Schophoven
•	Ergebnisdarstellung Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER)) Beschlussvorlage (Regenüberlaufbecken (RÜB) Rurstraße in der Ortschaft Schophoven
•	Ergebnisdarstellung Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER))

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 22 02/7 Rainer Ortmann 27.04.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 12.05.2016 TOP Ein Ja Nein 49/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Regenüberlaufbecken (RÜB) Rurstraße in der Ortschaft Schophoven • Ergebnisdarstellung Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER) Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ergebnisdarstellung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Ergebnisplanung Ziffer 1 aus dem Schriftsatz vom 23.03.2016 des WVER „Bau eines Parallelkanales DN 800 zwischen Kreisverkehr Dunkelhof und Kläranlage Schophoven“ umzusetzen. Begründung: Durch Extremregenereignisse in den letzten Jahren standen in einzelnen Ortslagen ganze Straßenzüge unter Wasser, so auch insbesondere in der Ortschaft Schophoven. In der Arbeitsgruppe „Extremregen“, die aus Vertretern des Rates, der Bauverwaltung und dem Ing.-Büro Nork + Berger im Jahre 2009 gegründet wurde, sind in verschiedenen Sitzungen die Problematiken angesprochen und Lösungsansätze erarbeitet worden. Für die Ortschaft Schophoven wurde zunächst Ursachenforschung betrieben, warum es bei Starkregen im Bereich Rurstraße/Lehrer-Steffens-Straße zu Überstauungen gekommen ist. Es wurden Gutachten und umfangreiche Berechnungen erstellt und letztlich erkannt, dass durch die Erneuerung der Kanalisation in der Ortschaft Schophoven (dichte Kanäle) und dem topographischen Tiefpunkt in der Rurstraße/Ecke Lehrer-Steffens-Straße es bei extremen Regenfällen zu Überstauungen führt. Der kommunalen Abwasserberatung NRW wurden die Planungen und Berechnungen des Kanalnetzes in Schophoven zur Überprüfung vorgelegt. Es wurde uns bestätigt, dass keine Planungs- und Ausführungsfehler vorlagen. Es wurden weitere Alternativplanungen auf Realisierbarkeit mit dem WVER und der Bezirksregierung Köln als Fachaufsichtsbehörde erörtert mit dem Ergebnis, dass eine Verbesserung der Abwassersituation im angesprochenen Bereich Rurstraße erreicht wird mittels eines ausreichend dimensionierten Regenüberlaufbeckens. Die Zusage zum Bau dieses Regenüberlaufbeckens erhielten wir Ende August 2009 vom Vorstand des WVER, Herrn Prof. Dr. Ing. Firk. Seit dieser Zeit wurden umfangreiche Fachgespräche mit Vertretern der Aufsichtsbehörden, dem WVER, dem beauftragten Ing.-Büro Nork & Berger sowie uns ständig geführt mit Ergebnis, dass am 20.02.2014 die Genehmigung nach § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW (LWG) zum Bau des RÜB vorlag. Im Zuge von weiteren verbandsübergreifenden Entwässerungsplanungen hatte sich ein neuer Sachverhalt ergeben, dass das geplante Becken möglicherweise nicht den gewünschten Effekt, in Zukunft Überflutungen im Tiefpunktbereich Rurstraße zu verhindern, erfüllen kann. Im Zusammenhang mit diesen Berechnungen hatte das Ing.-Büro BGS Wasser aus Darmstadt, beauftragt durch den WVER, die Vermutung geäußert, „dass eine Verbesserung der Rückstausituation in der Viehövener Straße und Rurstraße auch ohne die geplante aufwendige Maßnahme möglich ist“. Das Büro BGS favorisierte in diesem Zusammenhang die Herstellung des parallelen Entlastungskanals zwischen dem Kreisverkehr Viehövener Straße und der Kläranlage Schophoven in DN 1.100 bzw. DN 700. Dies war bereits einmal Bestandteil gemeindlicher Planung, die letztlich verworfen wurde, da nicht sichergestellt war, dass ein auftretendes Starkregenereignis größer 100-Jährlichkeit damit erfolgreich abgewendet werden konnte. Das Ergebnis dieses Gespräches wurde anschließend mit dem politischen Raum kontrovers diskutiert. Letztlich wurde der WVER gebeten, nunmehr verbindlich zu erklären, ob mit der von ihnen vorgestellten Baumaßnahme „Herstellung des parallelen Entlastungskanales“ der Schutz vor einem 100-jährlichen Regenereignis gewährleistet ist. Der Sitzungsvorlage beigefügt ist das Schreiben vom 23.03.2016 mit Anlage des WVER. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 327.250,00 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre € erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Überplanmäßige Bereitstellung in 2016 oder Einstellung in den HH 2017/2108 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 49/2016 Seite 2