Daten
Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
29.04.16, 13:23
Aktualisiert
29.04.16, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 22 02/7
Rainer Ortmann
27.04.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
12.05.2016
TOP Ein Ja
Nein
49/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Regenüberlaufbecken (RÜB) Rurstraße in der Ortschaft Schophoven
•
Ergebnisdarstellung Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER)
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ergebnisdarstellung des Wasserverbandes Eifel-Rur
(WVER) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Ergebnisplanung Ziffer 1 aus dem Schriftsatz
vom 23.03.2016 des WVER „Bau eines Parallelkanales DN 800 zwischen Kreisverkehr Dunkelhof
und Kläranlage Schophoven“ umzusetzen.
Begründung:
Durch Extremregenereignisse in den letzten Jahren standen in einzelnen Ortslagen ganze
Straßenzüge unter Wasser, so auch insbesondere in der Ortschaft Schophoven.
In der Arbeitsgruppe „Extremregen“, die aus Vertretern des Rates, der Bauverwaltung und dem
Ing.-Büro Nork + Berger im Jahre 2009 gegründet wurde, sind in verschiedenen Sitzungen die
Problematiken angesprochen und Lösungsansätze erarbeitet worden.
Für die Ortschaft Schophoven wurde zunächst Ursachenforschung betrieben, warum es bei
Starkregen im Bereich Rurstraße/Lehrer-Steffens-Straße zu Überstauungen gekommen ist. Es
wurden Gutachten und umfangreiche Berechnungen erstellt und letztlich erkannt, dass durch die
Erneuerung der Kanalisation in der Ortschaft Schophoven (dichte Kanäle) und dem
topographischen Tiefpunkt in der Rurstraße/Ecke Lehrer-Steffens-Straße es bei extremen
Regenfällen zu Überstauungen führt. Der kommunalen Abwasserberatung NRW wurden die
Planungen und Berechnungen des Kanalnetzes in Schophoven zur Überprüfung vorgelegt. Es wurde
uns bestätigt, dass keine Planungs- und Ausführungsfehler vorlagen.
Es wurden weitere Alternativplanungen auf Realisierbarkeit mit dem WVER und der
Bezirksregierung Köln als Fachaufsichtsbehörde erörtert mit dem Ergebnis, dass eine Verbesserung
der Abwassersituation im angesprochenen Bereich Rurstraße erreicht wird mittels eines ausreichend
dimensionierten Regenüberlaufbeckens. Die Zusage zum Bau dieses Regenüberlaufbeckens
erhielten wir Ende August 2009 vom Vorstand des WVER, Herrn Prof. Dr. Ing. Firk.
Seit dieser Zeit wurden umfangreiche Fachgespräche mit Vertretern der Aufsichtsbehörden, dem
WVER, dem beauftragten Ing.-Büro Nork & Berger sowie uns ständig geführt mit Ergebnis, dass
am 20.02.2014 die Genehmigung nach § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW (LWG) zum Bau des
RÜB vorlag.
Im Zuge von weiteren verbandsübergreifenden Entwässerungsplanungen hatte sich ein neuer
Sachverhalt ergeben, dass das geplante Becken möglicherweise nicht den gewünschten Effekt, in
Zukunft Überflutungen im Tiefpunktbereich Rurstraße zu verhindern, erfüllen kann.
Im Zusammenhang mit diesen Berechnungen hatte das Ing.-Büro BGS Wasser aus Darmstadt,
beauftragt durch den WVER,
die Vermutung geäußert, „dass eine Verbesserung der
Rückstausituation in der Viehövener Straße und Rurstraße auch ohne die geplante aufwendige
Maßnahme möglich ist“.
Das Büro BGS favorisierte in diesem Zusammenhang die Herstellung des parallelen
Entlastungskanals zwischen dem Kreisverkehr Viehövener Straße und der Kläranlage Schophoven
in DN 1.100 bzw. DN 700.
Dies war bereits einmal Bestandteil gemeindlicher Planung, die letztlich verworfen wurde, da nicht
sichergestellt war, dass ein auftretendes Starkregenereignis größer 100-Jährlichkeit damit
erfolgreich abgewendet werden konnte.
Das Ergebnis dieses Gespräches wurde anschließend mit dem politischen Raum kontrovers
diskutiert.
Letztlich wurde der WVER gebeten, nunmehr verbindlich zu erklären, ob mit der von ihnen
vorgestellten Baumaßnahme „Herstellung des parallelen Entlastungskanales“ der Schutz vor einem
100-jährlichen Regenereignis gewährleistet ist.
Der Sitzungsvorlage beigefügt ist das Schreiben vom 23.03.2016 mit Anlage des WVER.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
327.250,00 €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
€
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Überplanmäßige Bereitstellung in 2016 oder Einstellung in den HH 2017/2108
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 49/2016
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