Daten
Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
50/Wacker
17.02.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
21/2016
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016
Betrifft:
Haftpflichtversicherungsschutz für Flüchtlinge
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beschließt den Abschluss der Haftpflichtversicherung für
Flüchtlinge und stellt hierfür außerplanmäßig 4.500,00 € zur Verfügung.
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat die GVV – Kommunalversicherung den Kommunen eine
Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge angeboten.
Eigene Haftungsrisiken der Kommune, die in Zusammenhang mit der Unterbringung und der
Betreuung von Flüchtlingen stehen, besteht umfassender Deckungsschutz durch die Allgemeine
Haftpflichtversicherung von GVV-Kommunal. Hierunter fallen auch Schäden, die Flüchtlinge an
den angemieteten Wohnräumen verursachen und für die die Kommune aus mietrechtlichen
Gründen dem Vermieter gegenüber einzustehen hat. Für andere durch Flüchtlinge verursachte
Schäden haftet die Kommune nicht.
Vielmehr sind die Flüchtlinge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch persönlich zum Ausgleich der
Schäden verpflichtet. Hierbei haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Aufgrund der
Vermögenssituation der Asylbewerber und Flüchtlinge sind die Ersatzansprüche der Geschädigten
aber in den wenigsten Fällen wirtschaftlich durchsetzbar, so dass die Geschädigten in der Regel
ihren Schaden selbst tragen müssen.
Grundsätzlich besteht für die Kommune keine Verpflichtung eine derartige Versicherung
abzuschließen. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht hier für die Dauer der ersten 15 Monate des
Aufenthaltes keine Möglichkeit der Übernahme.
Nach 15 Monaten allerdings, ist die Hilfe analog dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu
gewähren. Im SGB XII ist es so, dass diese Versicherungsbeiträge –falls eine Versicherung bestehtvon eventuell vorhandenem EK des Hilfesuchende abgezogen wird. Sollte kein EK vorhanden sein,
werden die Beiträge übernommen. Allerdings sind hier die Beiträge im Einzelfall höher als das
Angebot der GVV.
Um hier entsprechende Fragen besorgter Bürger beruhigen zu können, aber auch um eine größere
Akzeptanz der Flüchtlinge in der Bevölkerung zu erreichen, schlägt die Verwaltung daher vor, für
die der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber eine derartige Versicherung
abzuschließen.
Der Jahresbeitrag beträgt pro Person 33,60 € und pro Familie 38,40 € jeweils zzgl. gesetzlicher
Versicherungssteuer. Hierin abgedeckt sind alle Ansprüche von Dritten (mit Ausnahme der
Kommune) gegenüber den einzelnen Flüchtlingen und ihren Familien.
Für die Gemeinde Inden würde dies auf der Basis der heutigen Flüchtlingszahlen einen Betrag von
rund 3.800,00 € bedeuten. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der der Gemeinde Inden
zugewiesenen Flüchtlinge im Laufe Jahres weiter ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund wird
zunächst von einem Finanzbedarf von 5.000,00 € für 2016 ausgegangen. Damit wäre ein Anstieg
um bis zu 30 weitere Fälle abgedeckt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
4.500,- €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
4.500,- €
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
Wird für die
zweites Folgejahr
Haushaltsplanung
drittes Folgejahr
2017/2018 ermittelt
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Allgemeine Deckungsmittel - Eigenkapital
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 21/2016
Seite 2