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Beschlussvorlage (Haftpflichtversicherungsschutz für Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Beschlussvorlage (Haftpflichtversicherungsschutz für Flüchtlinge) Beschlussvorlage (Haftpflichtversicherungsschutz für Flüchtlinge)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt 50/Wacker 17.02.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 21/2016 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016 Betrifft: Haftpflichtversicherungsschutz für Flüchtlinge Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beschließt den Abschluss der Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und stellt hierfür außerplanmäßig 4.500,00 € zur Verfügung. Begründung: Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat die GVV – Kommunalversicherung den Kommunen eine Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge angeboten. Eigene Haftungsrisiken der Kommune, die in Zusammenhang mit der Unterbringung und der Betreuung von Flüchtlingen stehen, besteht umfassender Deckungsschutz durch die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV-Kommunal. Hierunter fallen auch Schäden, die Flüchtlinge an den angemieteten Wohnräumen verursachen und für die die Kommune aus mietrechtlichen Gründen dem Vermieter gegenüber einzustehen hat. Für andere durch Flüchtlinge verursachte Schäden haftet die Kommune nicht. Vielmehr sind die Flüchtlinge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch persönlich zum Ausgleich der Schäden verpflichtet. Hierbei haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Aufgrund der Vermögenssituation der Asylbewerber und Flüchtlinge sind die Ersatzansprüche der Geschädigten aber in den wenigsten Fällen wirtschaftlich durchsetzbar, so dass die Geschädigten in der Regel ihren Schaden selbst tragen müssen. Grundsätzlich besteht für die Kommune keine Verpflichtung eine derartige Versicherung abzuschließen. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht hier für die Dauer der ersten 15 Monate des Aufenthaltes keine Möglichkeit der Übernahme. Nach 15 Monaten allerdings, ist die Hilfe analog dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu gewähren. Im SGB XII ist es so, dass diese Versicherungsbeiträge –falls eine Versicherung bestehtvon eventuell vorhandenem EK des Hilfesuchende abgezogen wird. Sollte kein EK vorhanden sein, werden die Beiträge übernommen. Allerdings sind hier die Beiträge im Einzelfall höher als das Angebot der GVV. Um hier entsprechende Fragen besorgter Bürger beruhigen zu können, aber auch um eine größere Akzeptanz der Flüchtlinge in der Bevölkerung zu erreichen, schlägt die Verwaltung daher vor, für die der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber eine derartige Versicherung abzuschließen. Der Jahresbeitrag beträgt pro Person 33,60 € und pro Familie 38,40 € jeweils zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer. Hierin abgedeckt sind alle Ansprüche von Dritten (mit Ausnahme der Kommune) gegenüber den einzelnen Flüchtlingen und ihren Familien. Für die Gemeinde Inden würde dies auf der Basis der heutigen Flüchtlingszahlen einen Betrag von rund 3.800,00 € bedeuten. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlinge im Laufe Jahres weiter ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund wird zunächst von einem Finanzbedarf von 5.000,00 € für 2016 ausgegangen. Damit wäre ein Anstieg um bis zu 30 weitere Fälle abgedeckt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 4.500,- € davon: im Haushalt des laufenden Jahres 4.500,- € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr Wird für die zweites Folgejahr Haushaltsplanung drittes Folgejahr 2017/2018 ermittelt Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Allgemeine Deckungsmittel - Eigenkapital _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 21/2016 Seite 2