Daten
Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
25.05.16, 16:01
Aktualisiert
25.05.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
24.05.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
09.06.2016
Rat
29.06.2016
TOP Ein Ja
Nein
53/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
• Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während des Beteiligungsverfahrens nach 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ wird als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes betrifft das Faktor X Baugebiet Inden-Seeviertel. Im
Rahmen der sehr intensiven Bauberatungen ergab sich Änderungsbedarf, der die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Das Änderungsverfahren konnte somit vereinfacht nach § 13 BauGB
durchgeführt werden. Die Änderungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und –entwicklung am 13.01.2016 erörtert.
Im Beteiligungsverfahren, in dem die betroffenen Bürger und die betroffenen Träger öffentlicher
Belange beteiligt worden sind, wurden weitere Änderungen angeregt:
a) Das Baufenster auf den Grundstücken 14 und 15 soll entsprechend der vergleichbaren
Grundstücke an den anderen Wendeanlagen bis an die hintere Grundstücksgrenze heran
erweitert werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Bebauung der Grundstücke. Die
Notwendigkeit dieser Änderung hat sich in den ersten Beratungsgesprächen zur Bebauung
der Grundstücke bestätigt.
Betroffen von dieser Änderung sind die Eigentümer dieser und der angrenzenden
Grundstücke. Mit den Eigentümern ist die Änderung einvernehmlich abgestimmt worden.
Sie kann entsprechend in die Satzung verankert werden
b) Die Obergrenze der zulässigen Dachneigung soll von 30 Grad auf 40 Grad erhöht werden.
In weiteren Bauberatungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass insbesondere bei den
sogenannten 1 ½ geschossigen Baukörpern die Ausnutzbarkeit des Obergeschosses mit einer
leichten Erhöhung der Dachneigung verbessert werden kann. Die Betroffenheit der
Grundstückseigentümer ist telefonisch erläutert und abgestimmt worden. Es liegt
Einverständnis vor, sodass auch diese Änderung in die Satzung einfließen kann.
Die Abwägungsvorschläge der weiteren eingegangenen Anregungen führen nicht zu darüber hinaus
gehenden Änderungen. Die Planung kann in der Sitzung erörtert werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 53/2016
Seite 2