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Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
25.05.16, 16:01
Aktualisiert
25.05.16, 16:01
Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
• Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
• Satzungsbeschluss)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 24.05.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 09.06.2016 Rat 29.06.2016 TOP Ein Ja Nein 53/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während des Beteiligungsverfahrens nach 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ wird als Satzung beschlossen. Begründung: Der Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes betrifft das Faktor X Baugebiet Inden-Seeviertel. Im Rahmen der sehr intensiven Bauberatungen ergab sich Änderungsbedarf, der die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Änderungsverfahren konnte somit vereinfacht nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Änderungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 13.01.2016 erörtert. Im Beteiligungsverfahren, in dem die betroffenen Bürger und die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind, wurden weitere Änderungen angeregt: a) Das Baufenster auf den Grundstücken 14 und 15 soll entsprechend der vergleichbaren Grundstücke an den anderen Wendeanlagen bis an die hintere Grundstücksgrenze heran erweitert werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Bebauung der Grundstücke. Die Notwendigkeit dieser Änderung hat sich in den ersten Beratungsgesprächen zur Bebauung der Grundstücke bestätigt. Betroffen von dieser Änderung sind die Eigentümer dieser und der angrenzenden Grundstücke. Mit den Eigentümern ist die Änderung einvernehmlich abgestimmt worden. Sie kann entsprechend in die Satzung verankert werden b) Die Obergrenze der zulässigen Dachneigung soll von 30 Grad auf 40 Grad erhöht werden. In weiteren Bauberatungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass insbesondere bei den sogenannten 1 ½ geschossigen Baukörpern die Ausnutzbarkeit des Obergeschosses mit einer leichten Erhöhung der Dachneigung verbessert werden kann. Die Betroffenheit der Grundstückseigentümer ist telefonisch erläutert und abgestimmt worden. Es liegt Einverständnis vor, sodass auch diese Änderung in die Satzung einfließen kann. Die Abwägungsvorschläge der weiteren eingegangenen Anregungen führen nicht zu darüber hinaus gehenden Änderungen. Die Planung kann in der Sitzung erörtert werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 53/2016 Seite 2