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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
98 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
25.05.16, 16:01
Aktualisiert
25.05.16, 16:01
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Inhalt der Datei

Anlage 1 GEMEINDE INDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 27 B „WAAGMÜHLE III“ - 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG ORTSLAGE INDEN/ALTDORF – LUCHERBERG Satzungsbegründung Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 4 4.1 4.2 5 6 Anlass und Ziel der Planung ....................................................................... 2 Anlass der Planung ........................................................................................ 2 Ziel der Planung............................................................................................. 2 Flächenbilanz ................................................................................................. 2 Verfahren ....................................................................................................... 3 Erläuterungen zum Plangebiet ................................................................... 3 Lage und Abgrenzung des Plangebietes......................................................... 3 Situation im Bestand ...................................................................................... 3 Vorhandenes Planungsrecht ....................................................................... 3 Flächennutzungsplan ..................................................................................... 3 Landschaftsplan ............................................................................................. 3 Bebauungsplan ............................................................................................... 4 Begründung der Änderungen ..................................................................... 4 Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen .............................................. 4 Änderungen der textlichen Festsetzungen ...................................................... 5 Umweltbelange ............................................................................................. 6 Planverwirklichung ...................................................................................... 6 1 1.1 Anlass und Ziel der Planung Anlass der Planung Die Gemeinde Inden hat am 05.02.2015 den Bebauungsplan 27b "Waagmühle III" als Satzung beschlossen. Ziel der Planung war es, zum einen der Eigenentwicklung des Hauptortes Inden/Altdorf, zum anderen der Gesamtentwicklung der Gemeinde Inden durch Schaffung eines neuen Wohngebietes Raum zu geben. Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche war zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die Errichtung von ca. 40 zusätzlichen Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern und Hausgruppen ermöglicht. Somit steht diese Fläche nun für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung und soll genutzt werden, um entsprechend des „Rahmenplans Indesee“ den Ortsteil Inden/ Altdorf in Richtung des langfristig projektierten Indesee zu entwickeln. Im Rahmen der Umsetzung des Planes hat sich jedoch gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu starr sind. Aus den Erfahrungen mit den Bauantragsverfahren soll daher der Bebauungsplan an den entsprechenden Stellen angepasst werden. 1.2 Ziel der Planung Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ist es, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan an Erfordernisse anzupassen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung noch nicht absehbar waren und sich erst während der Bauphase ergeben haben, bzw. um in der Umsetzung flexibler agieren zu können. Die Änderungen beziehen sich auf den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und betreffen sowohl zeichnerische als auch textliche Festsetzungen. 1.3 Flächenbilanz Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 25.113 m² (100%) Wohngebietsflächen ca. 18.234 m² (72,6%) Ausgleichsflächen und Grünflächen ca. 2.371 m² (9,5%) Verkehrsflächen ca. 4.483 m² (17,8%) und als Fläche für Versorgungsanlagen ca. 25 m² (0,1%) Davon werden als beplant. Die Veränderungen zum Ursprungsbebauungsplan beinhalten ca. 23 m² weniger Verkehrsfläche zu Gunsten ca. 23 m² mehr Wohngebietsfläche. Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle III“ - 1. vereinfachte Änderung 25.05.2016 2 1.4 Verfahren Da die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, soll ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Ziele der Planung sind im Wesentlichen kleinere Anpassungen im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen sowie zusätzliche Flächen für Garagen und Stellplätze. Im vereinfachten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Bürger sind Anregungen zu 2 weiteren kleineren Anpassungen im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen und zu der Obergrenze der Dachneigung eingegangen, die berücksichtigt wurden. Die von der Änderung betroffenen Bürger haben in einer weiteren Beteiligung keine Bedenken gegen diese ergänzenden Änderungen erhoben. 2 2.1 Erläuterungen zum Plangebiet Lage und Abgrenzung des Plangebietes Die Lage und Abgrenzung der 1. vereinfachten Änderung ist identisch mit dem Ursprungsbebauungsplan 27 b "Waagmühle III". Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Lucherberg südöstlich des Hauptortes Inden/Altdorf und wird begrenzt durch – einen ins Plangebiet einbezogenen Weg im Norden, – die Landesstraße L 12 im Osten, – den Luchemer Mühlengraben im Süden sowie – die Plangebietsgrenze des Bebauungsplan Nr. 27 A im Westen. Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich über die Flurstücke 168/50, 169/49, 184, 185, 186, 454, 455, 641 802, 808 und 809 der Gemarkung Lucherberg, Flur 10. 2.2 Situation im Bestand Das Plangebiet befindet sich zurzeit in der Umsetzung. 3 3.1 Vorhandenes Planungsrecht Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 b "Waagmühle III" gemäß § 8 (3) BauGB geändert und stellt aktuell eine Wohnbaufläche dar. 3.2 Landschaftsplan Für das Plangebiet besteht kein Landschaftsplan. Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle III“ - 1. vereinfachte Änderung 25.05.2016 3 3.3 Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 27 b "Waagmühle III" hat die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern und Hausgruppen zum Inhalt. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Kammerschließung mittels Stichstraßen. Außerdem ist im Zentrum des Plangebietes eine in Ost-West-Richtung verlaufende Fuß- und Radwegeverbindung vorgesehen. 4 Begründung der Änderungen Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die vorgesehenen Änderungen. Alle übrigen Festsetzungen und Kennzeichnungen des Ursprungsbebauungsplanes bleiben davon unberührt und gelten weiter; auf die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Waagmühle III" wird verwiesen. 4.1 Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen Abb.: Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen 1) Rücknahme Straßenverkehrsfläche, Erweiterung überbaubare Grundstücksfläche und zusätzliche Fläche für Stellplätze und Garagen: Die bisher geplante Ausbuchtung der Straßenverkehrsfläche wird nicht vollzogen. Das bestehende Baufenster wird nach Westen erweitert, um mehr Flexibilität zu erhalten. In der Abstandsfläche zum westlich angrenzenden Grundstück Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle III“ - 1. vereinfachte Änderung 25.05.2016 4 werden zusätzliche Flächen für Stellplätze und Garagen ausgewiesen, um Stellplätze und Garagen, die bisher nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig waren, zuzulassen. 2) und 3) Zusätzliche Flächen für Stellplätze und Garagen Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen werden angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche in einer Tiefe von 10 m Flächen für Stellplätze und Garagen ausgewiesen, um die Möglichkeiten für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu vergrößern. 4) Zusätzliche Flächen für Stellplätze und Garagen Auch beidseitig des Fuß- und Radweges sollen Stellplätze und Garagen möglich werden, um mehr Flexibilität bei der Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu erhalten. 5) Erweiterung Überbaubare Grundstücksflächen und GFL, zusätzliche Flächen für Stellplätze und Garagen Hier werden ebenfalls beidseitig des Fuß- und Radweges sowie zwischen überbaubarer Grundstücksfläche und Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (GFL) Flächen für Stellplätze und Garagen ausgewiesen, um mehr Flexibilität bei der Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu ermöglichen. Das GFL wird nach Osten bis zum Lärmschutzwall verlängert, um die Erschließung des nördlichen Baufensters sicher zu stellen. Das nördliche Baufenster wird nach Osten bis zum Lärmschutzwall verlängert, um mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Wohngebäude zu erhalten. 4.2 Änderungen der textlichen Festsetzungen Vor- und Zurücktreten von den Baugrenzen und -linien Ein Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann gemäß § 23 (2) BauNVO zugelassen werden. Um Hauseingänge, Vordächer und Treppen zu ermöglichen, wird geregelt, dass die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen gemäß §§ 23 (2) und 23 (2) BauNVO straßenseitig durch Hauseingänge, Vordächer und Treppen bis zu einem Maß von 1 m überschritten werden dürfen. Bisher lag das Maß bei 0,5 m. Die Ergänzung "auf maximal 1/3 der straßenseitigen Außenwand" wird ersatzlos gestrichen. Da die Überschreitungsmöglichkeit auf Hauseingänge, Vordächer und Treppen beschränkt ist, sind Überschreitungen auf der gesamten Länge der Baugrenze / Baulinie nicht zu befürchten. Für die Vordächer wird zudem klargestellt, dass diese auch auf eigenen Konstruktionen ruhen können. Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle III“ - 1. vereinfachte Änderung 25.05.2016 5 Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass Garagen und überdachte Stellplätze auch innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen für Stellplätze und Garagen zulässig sind. Bisher waren sie ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Diese Änderung trägt zu einer höheren Flexibilität in der Unterbringung des ruhenden Verkehrs bei. Einfriedungen Hier wird ergänzt, dass als zulässige Zaunart neben dem Machendrahtzaun auch der Stabgitterzaun in Frage kommt. 5 Umweltbelange Im Anwendungsbereich des § 13 BauGB ist grundsätzlich auch § 1a Abs. 3 BauGB zu beachten. Die Änderungen ermöglichen jedoch keine zusätzlichen Versiegelungen, da die festgesetzte Grundflächenzahl nicht verändert wird und sich die maximal zulässige Versiegelung nicht erhöht. Auswirkungen der Planung im Sinne eines zusätzlichen Eingriffs sind damit nicht erkennbar. Durch die Umwandlung eines kleinen Teilstücks öffentlicher Verkehrsfläche in privates Baugebiet erfolgt eine Reduzierung der Versiegelung um ca. 23 m². 6 Planverwirklichung Durch die 1. vereinfachte Änderung entstehen der Gemeinde keine Kosten. Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle III“ - 1. vereinfachte Änderung 25.05.2016 6