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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
42 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
25.05.16, 16:01
Aktualisiert
25.05.16, 16:01
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB Stand: Mai 2016 2 Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 17.02.2016 und 25.04.2016 Beschlussvorschlag: zu A): Die Anregung wird zurückgewiesen zu B): Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen zu C): Die Anregung wird berücksichtigt Anregung: 17.02.2016 A): Die Änderung des Bebauungsplanes sieht eine Erweiterung des vorhandenen Streifens mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vor. Dieses Gehrecht begünstigt die Allgemeinheit und das Fahr- und Leitungsrecht die Anlieger dieses Streifens. Somit sind grundsätzlich die Eigentümer der südlichen Grundstücke zu begünstigen. Zur Vermeidung künftiger Ansprüche regen wir an, auf die planungsrechtliche Ausweisung des GFL-Streifens zu verzichten und stattdessen die Erreichbarkeit und Erschließung des zurückliegenden Grundstücks über eine privatschriftliche Vereinbarung im Rahmen der Grundstücksveräußerungen zu regeln. Abwägung: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne muss die Erschließung aller ausgewiesenen Baugrundstücke muss öffentlich rechtlich sicher gestellt werden. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ist somit im Bebauungsplan zu verankern. B):Ferner bitten wir zu beachten, dass sich im Bereich des Plangebietes die aktive Grundwassermessstelle 87016 der RWE Power AG befindet. Aktive Grundwassermessstellen sind un- Die Lage der Messstellen wird zur Kenntnis genommen, sie sind von der Erschließung ter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten bzw. während even- des Baugebietes nicht betroffen. tueller Baumaßnahmen zu sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Grundwasseranalysten ist zu gewährleisten. Messstellen 87016 R-Wert 25 26209 H-Wert 56 33910 Des Weiteren sind v on Ihrer Planung Eigentumsflächen der RWE Power AG betroffen. Bitte setzen Sie sich daher mit unserer Fachabteilung in Verbindung. GEO-LL, Herr Uhrig, Tel. 0221-480/23822 25.04.2016 3 C):Wir nehmen Bezug auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waagmühle 3“ und unsere im Rahmen der Beteiligung nach §13 BauGB abgegebenen Stellungnahme vom 17.02.2016. In Ergänzung dieser Stellungnahme möchten wir für eine flexiblere Nutzbarkeit der Baugrundstücke „Baustelle 14“ und Baustelle 15“ anregen, die Baufenster für diese Grundstücke bis auf 3 Meter an die hintere Grundstücksgrenze heranzuführen (vgl. Baufenster des Grundstücks „Baustelle 27“ in der beigefügten Anlage). Ein entsprechender Anpassungsbedarf hat sich im Rahmen der Bauberatung gezeigt. Die Anregung ist nachvollziehbar, ein Planspiel für die betroffenen Baugrundstücke zeigt, dass eine sinnvolle Bebauung nur mit Erweiterung des Baufensters möglich ist, die Anregung wird in den Festsetzungen des bebauungsplanes verankert. Für die weitere Abstimmung stehen wir gerne zur Verfügung. Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 18.02.2016 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anregung: Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Abwägung: Kämmerei Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und -straßen Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt Bodenschutz Auf die Stellungnahme vom 31.01.2011, Vorliegen von sehr bzw. besonders schutzwürdigen Böden im Planungsgebiet, wird verwiesen. Der Eingriff in den Boden ist im Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes abgearbeitet worden. Die jetzige Änderung erhöht7verändert diese Eingriffsbilanz nicht.