Daten
Kommune
Inden
Größe
42 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
25.05.16, 16:01
Aktualisiert
25.05.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Gemeinde Inden
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 27b „Waagmühle 3“
Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB
Stand: Mai 2016
2
Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 17.02.2016 und 25.04.2016
Beschlussvorschlag: zu A): Die Anregung wird zurückgewiesen
zu B): Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
zu C): Die Anregung wird berücksichtigt
Anregung:
17.02.2016
A): Die Änderung des Bebauungsplanes
sieht eine Erweiterung des vorhandenen
Streifens mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vor. Dieses Gehrecht begünstigt die
Allgemeinheit und das Fahr- und Leitungsrecht die Anlieger dieses Streifens.
Somit sind grundsätzlich die Eigentümer
der südlichen Grundstücke zu begünstigen. Zur Vermeidung künftiger Ansprüche
regen wir an, auf die planungsrechtliche
Ausweisung des GFL-Streifens zu verzichten und stattdessen die Erreichbarkeit
und Erschließung des zurückliegenden
Grundstücks über eine privatschriftliche
Vereinbarung im Rahmen der Grundstücksveräußerungen zu regeln.
Abwägung:
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne muss
die Erschließung aller ausgewiesenen Baugrundstücke muss öffentlich rechtlich sicher
gestellt werden. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ist somit im Bebauungsplan zu
verankern.
B):Ferner bitten wir zu beachten, dass
sich im Bereich des Plangebietes die aktive Grundwassermessstelle 87016 der
RWE Power AG befindet.
Aktive Grundwassermessstellen sind un- Die Lage der Messstellen wird zur Kenntnis
genommen, sie sind von der Erschließung
ter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten bzw. während even- des Baugebietes nicht betroffen.
tueller Baumaßnahmen zu sichern. Die
jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von
Grundwasseranalysten ist zu gewährleisten.
Messstellen
87016
R-Wert
25 26209
H-Wert
56 33910
Des Weiteren sind v on Ihrer Planung Eigentumsflächen der RWE Power AG betroffen. Bitte setzen Sie sich daher mit unserer Fachabteilung in Verbindung.
GEO-LL, Herr Uhrig, Tel. 0221-480/23822
25.04.2016
3
C):Wir nehmen Bezug auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waagmühle
3“ und unsere im Rahmen der Beteiligung
nach §13 BauGB abgegebenen Stellungnahme vom 17.02.2016.
In Ergänzung dieser Stellungnahme
möchten wir für eine flexiblere Nutzbarkeit
der Baugrundstücke „Baustelle 14“ und
Baustelle 15“ anregen, die Baufenster für
diese Grundstücke bis auf 3 Meter an die
hintere Grundstücksgrenze heranzuführen
(vgl. Baufenster des Grundstücks „Baustelle 27“ in der beigefügten Anlage). Ein
entsprechender Anpassungsbedarf hat
sich im Rahmen der Bauberatung gezeigt.
Die Anregung ist nachvollziehbar, ein Planspiel für die betroffenen Baugrundstücke
zeigt, dass eine sinnvolle Bebauung nur mit
Erweiterung des Baufensters möglich ist,
die Anregung wird in den Festsetzungen
des bebauungsplanes verankert.
Für die weitere Abstimmung stehen wir
gerne zur Verfügung.
Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit
Schreiben vom 18.02.2016
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Anregung:
Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
-
Abwägung:
Kämmerei
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und -straßen
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
Bodenschutz
Auf die Stellungnahme vom 31.01.2011,
Vorliegen von sehr bzw. besonders
schutzwürdigen Böden im Planungsgebiet, wird verwiesen.
Der Eingriff in den Boden ist im Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes
abgearbeitet worden. Die jetzige Änderung
erhöht7verändert diese Eingriffsbilanz
nicht.