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Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule hier: Beschlussfassungen zu Kooperationspartner und Anmeldefristen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 19:08
Aktualisiert
12.12.12, 19:08
Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule
hier: Beschlussfassungen zu Kooperationspartner und Anmeldefristen) Beschlussvorlage (Errichtung einer Sekundarschule
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 428/2012 Erstellt am: 07.12.2012 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 18.12.2012 Betreff Errichtung einer Sekundarschule hier: Beschlussfassungen zu Kooperationspartner und Anmeldefristen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt: 1. Die verbindliche Kooperation des Geschwister-Scholl-Gymnasiums mit der Sekundarschule Brauweiler wird Bestandteil des Errichtungsantrages. Vorlage Nr.: 428/2012 . Seite 2 / 3 2. Das Pädagogische Rahmenkonzept als Grundlage des Ratsbeschlusses vom 06.11.2012 wird in Bezug auf die Kooperation geändert. 3. Seinen Beschluss v. 06.11.2012 zu TOP I.6, Errichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler, Pädagogisches Rahmenkonzept, mit folgendem Inhalt zu bestätigen: 3.) das Anmeldeverfahren nach Genehmigung zeitgleich mit den Anmeldungen der sonstigen weiterführenden Schulen vom 01.02.2013 bis zum 22.02.2013 durchzuführen, 5.) für die Hauptschule und die Arthur-Koepchen-Realschule ein Anmeldeverfahren vom 25.02.2013 bis zum 15.03.2013 durchzuführen, wenn die erforderliche Zahl der 75 Anmeldungen für die Sekundarschule nicht erreicht werden sollte. Der übrige Inhalt des Beschlusses v. 06.11.2012 zu TOP I.6 bleibt unverändert bestehen. Erläuterungen zu 1: Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung am 06.12.2012 beschlossen, ab dem Schuljahr 2013/2014 die verbindliche Kooperation mit der neu zu gründenden Sekundarschule einzugehen. Die Verwaltung verweist auf die grundsätzlichen Erläuterungen bisheriger Ratsvorlagen. Im besonderen muss als eine zwingende Voraussetzung für die Errichtung der Sekundarschule eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit einer Schule mit Sekundarstufe II abgeschlossen werden. Nachdem die ursprünglich angestrebte Kooperation mit dem Abtteigymnasium Brauweiler nicht vereinbart werden konnte, weil die dortige Schulkonferenz dem zunächst nicht zugestimmt hat, kann eine solche nach dem o.g. Beschluss der Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums mit dieser Schule eingegangen werden. Der Rat stimmt, in Fortschreibung der bisherigen Beschlussfassung, dieser Kooperation zu. zu 2: In Anlage 2 sind die in Bezug auf den Kooperationspartner geänderten Seiten des Rahmenkonzeptes sowohl in endgültiger Fassung als auch in der Fassung mit den sichtbar vorgenommenen Änderungen abgedruckt. zu 3: In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 23.10.2012 wurde unter TOP 2 die Vorlage 329/2012 beraten. Zu den Ziffern 1) bis 5) des Beschlussvorschlages der Vorlage wurde unter Abänderung der Ziffern 3) (hier wurde das Datum 28.02.2013 durch das Datum 22.02.2013 ersetzt) und 5) (hier wurde das Datum 01.03.2013 durch das Datum 25.02.2013 ersetzt) eine einstimmige Beschlussempfehlung an HFA und Rat gefasst (s. Anlage 2). Vorlage Nr.: 428/2012 . Seite 3 / 3 Durch einen Übertragungsfehler waren diese beiden Änderungen in den Datumsangaben nicht in den Vorabauszügen für HFA und Rat aufgeführt, die den Mitgliedern des HFA und sodann den Ratsmitgliedern für ihre Beschlussfassung am 06.11.2012 zu TOPI.6 vorlagen (s. Anlagen 3 u. 4). Entscheidend ist dabei die Beschlussfassung im Rat am 06.11.2012, für die bzgl. der Ziffern 1) bis 5) der Vorabauszug der Niederschrift über die Beschlussfassung im HFA am 30.10.2012 vorlag, in dem die im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfohlenen Änderungen zu den Ziffern 3) und 5) nicht aufgeführt waren. Aus Rechtssicherheitsgründen erfolgt deshalb die vorgeschlagene klarstellende Beschlussfassung zu den Ziffern 3 und 5. Die jeweiligen Beschlüsse wurden jeweils einstimmig bzw. im Rat am 06.11.2012 mit großer Mehrheit gefasst (s. Anlagen 5 u. 6). Der Ratsbeschluss v. 06.11.2012 zu TOP I.6 in seiner abschließenden Fassung lautet: Der Rat beschließt auf Grundlage des vorgelegten Pädagogischen Rahmenkonzeptes und der weiteren Hinweise zum Verfahren in den Erläuterungen 1.) den Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler zu stellen; die weiteren Hinweise zum Antrag werden zur Kenntnis genommen, 2.) die Eltern im Rahmen von dezentralen 5 Informationsveranstaltungen und einer großen im Dr.-Hans-Köster-Saal zu informieren, 3.) das Anmeldeverfahren nach Genehmigung zeitgleich mit den Anmeldungen der sonstigen weiterführenden Schulen vom 01.02.2013 bis zum 22.02.2013 durchzuführen, 4.) die grundsätzliche Festlegung auf drei Züge für die Sekundarschule; in Abhängigkeit der Zahl der Anmeldungen für die Sekundarschule kann entsprechend der bisherigen Praxis der 3,5-Zügigkeit für die Arthur-Koepchen-Realschule im Schuljahr 2013/2014 ein vierter Zug gebildet werden, 5.) für die Hauptschule und die Arthur-Koepchen-Realschule ein Anmeldeverfahren vom 25.02.2013 bis zum 15.03.2013 durchzuführen, wenn die erforderliche Zahl der 75 Anmeldungen für die Sekundarschule nicht erreicht werden sollte. 6.) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sekundarschule in Brauweiler bis zum 11.06.2013 ein Raumprogramm zu entwickeln und eine einfache Kostenschätzung zur Entscheidung vorzulegen. Zu Punkt 2 ist noch mitzuteilen, dass die Abschlussveranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht im Dr.-HansKöster-Saal stattfinden konnte. Im Einladungsschreiben und allen weiteren Veröffentlichungen ist bereits der Großraum des Geschwister-SchollGymnasiums für die Abschlussveranstaltung angegeben worden.