Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 19:08
Aktualisiert
12.12.12, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
427/2012
Erstellt am:
05.12.2012
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
18.12.2012
Betreff
Errichtung einer Sekundarschule
hier: Auflösende Schließungen der Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler und der
Gemeinschaftshauptschule Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 427/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt:
1. Die Gemeinschaftshauptschule Pulheim wird zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) auslaufend
aufgelöst.
2. Die Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler wird zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) auslaufend aufgelöst.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln)
gem. § 81 (3) SchulG NW einzuholen.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 die Gründung einer Sekundarschule am Standort
Brauweiler zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 beschlossen. Dies geschieht zur Weiterentwicklung der Pulheimer
Bildungslandschaft und beruht auf den Empfehlungen der Expertenkommission zur Bildungslandschaft sowie des Pulheimer Bildungsbeirats. Diese haben in den vergangenen 2 ½ Jahren die Ausgangslage analysiert und in einem breit
aufgestellten Prozess Vorschläge erarbeitet.
Die beiden Schulkonferenzen der von der Schließung betroffenen Schulen haben sich gegen eine Schließung ausgesprochen. In Abwägung zu den von den Schulkonferenzen gegebenen Hinweisen, warum die Schließungen abgelehnt
werden, schlägt die Verwaltung dem Rat aber dennoch vor, den Schließungsbeschluss zu fassen. Die Begründung der
Schulkonferenzen, dass es sich um jeweils gut aufgestellte und in der Schullandschaft akzeptierte Angebote handelt,
ist isoliert betrachtet zutreffend. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Schullandschaft
vorzunehmenden Schritte ist die jeweilige Schließung aber unerlässlich. Das Angebot einer Sekundarschule kann nur
dann realisiert werden, wenn andere Schulangebote dafür weichen. Der Schulentwicklungsplan macht deutlich, dass
für eine neue, im Schulgesetz verankerte Schulform, die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Einzugsbereich der
Stadt Pulheim als Schulträger nicht auskömmlich wäre.
Die Beschlüsse, sowohl die Gemeinschaftshauptschule Pulheim als auch die Arthur-Koepchen-Realschule beginnend
mit dem Schuljahr 2013/2014 auslaufen zu lassen und zu schließen, erfolgen in Konsequenz der bisherigen Beschlussfassungen zur Entwicklung der Schullandschaft.
Folglich werden sowohl die Gemeinschaftshauptschule Pulheim als auch die Arthur-Koepchen-Realschule zum Schuljahr 2013/2014 keine neuen fünften Klassen mehr aufnehmen und sukzessive auslaufen.