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Mitteilungsvorlage (Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Fördermittel zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Mitteilungsvorlage (Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Fördermittel zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie) Mitteilungsvorlage (Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Fördermittel zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie)

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Vorlage Nr.: 46/2013 Erstellt am: 30.01.2013 Aktenzeichen: Verfasser/in: Herr Engelhardt Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.02.2013 Betreff Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Fördermittel zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie Veranlasser/in / Antragsteller/in Bündnis 90 / Die Grünen Mitteilung Mit dem Schreiben vom 15.01.2013 regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringend an, in 2013 die entsprechenden Fördermittel aus dem Förderprogramm zum Kommunalen Klimaschutz des BMU auch für die Straßenbeleuchtung in Anspruch zu nehmen (Anlage1). In der entsprechenden Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 17.10.2012 wird für die Straßenbeleuchtung unter Punkt I.4 „Investive Maßnahmen, die zu einer CO²Emissionsminderung führen“, Folgendes geregelt: „ Gegenstand der Förderung ist …. der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO²-Minderungspotenzial von mindestens 60%;“ „Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben im Bereich Außen- und Straßenbeleuchtung …. gewährt.“ Zwischen 2004 und 2012 wurde die komplette Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet auf energiesparende Natriumdampfhochdruckleuchten umgerüstet. Daher besteht keine Aussicht, ohne eine drastische Reduzierung des Beleuchtungsniveaus vorzunehmen, durch den Einsatz von LED-Technologie eine Energieeinsparung von mehr als 60% zu erzielen. So sind zum Beispiel die im Stadtgebiet am häufigsten (in ca. 3/4 aller Leuchtstellen) eingesetzten Leuchtmittel die 50W Natriumdampfhochdrucklampen (SON Lampen). Diese erzeugen einen Systemanschlusswert von ca. 56 W. Eine in der Ausleuchtung der Verkehrsflächen vergleichbare aktuelle LED-Leuchte (4.000 K, neutralweiß) hat über Ihren Lebenszyklus einen Systemanschlusswert von ca. 44 W. Der geringere Energieeinsatz wird teilweise über die engeren Abstrahlwinkel der LED-Leuchten erzielt (weniger Streulichtanteil). Der Vergleich der erzielbaren Lichtleistung von ca. 3.500 lm bei 50 W SON Lampen (ca. 62,5 lm/W) zu ca. 3.200 lm bei LED-Leuchten (ca. 73 lm/W) erklärt, warum eine geforderte Energieeinsparung von 60% zurzeit nicht realisiert werden kann. Vorlage Nr.: 46/2013 . Seite 2 / 2 Aktuelle LED-Leuchten für die Straßenbeleuchtung mit einer Farbtemperatur von 4.000 K und der oben beschriebenen Lichtleistung, sind zurzeit ca. 20 - 25% effektiver als herkömmliche Natriumdampfhochdruckleuchten. Mit steigenden Wattagen und benötigten Lichtleistungen verringert sich der Vorteil der LEDs deutlich bis gegen null. Bei 4.100 Betriebsstunden der Straßenbeleuchtung im Jahr und einem Strompreis von 20ct/kWh ergeben sich für die o. g. LED-Leuchten Energieeinsparungen von ca. 10 € pro Leuchte im Jahr. Da die aktuellen Beschaffungspreise mehr als doppelt so hoch zu konventionellen Leuchten sind und eine Abschreibungsdauer von 30 Jahren angestrebt wird, decken die Energieeinsparungen und der mögliche Förderungszuschuss von 20%, noch nicht die momentanen Mehrpreise für die Beschaffung der LED-Leuchten.