Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW: Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:
Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben")

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 33/2013 Erstellt am: 23.01.2013 Aktenzeichen: IV--66-12-113000 Verfasser/in: Hr. Königs Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP 6.2 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.02.2013 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW: Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben" Veranlasser/in / Antragsteller/in Deutscher Kinderschutzbund Mitteilung Mit Datum vom 09. Januar 2013 hat der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Pulheim, einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW gestellt. Konkret wird die Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben“ beantragt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für einen Umbau der Straße bei den betreffenden Straßenbaulastträgern, was bedeutet, dass in diesem Fall die Zuständigkeit beim Rhein-Erft-Kreis liegt. Bei wörtlicher Interpretation müsste der Antrag folglich an den Kreis weitergeleitet werden. Da sich der Tiefbau- und Verkehrsausschuss in der Vergangenheit jedoch bereits mehrfach mit der Thematik befasst hat, wurde seitens der Verwaltung Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen und sich erkundigt, ob der Antrag so interpretiert werden soll, dass die Unterstützung des Antrages auf Umsetzung der vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen im Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim gewünscht wird. Der Antragsteller bejahte dies. Die inhaltliche Behandlung des Antrages ist seitens der Verwaltung für den Tiefbau- und Verkehrssauschuss am 17.04.2013 vorgesehen.