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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden 
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden 
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden 
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 65/2013 Erstellt am: 05.02.2013 Aktenzeichen: IV-61 ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 27.02.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 65/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim (Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße) im beschleunigten Verfahren. Ziel der Planänderung ist, durch Modifizierung der Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zur überbaubaren Fläche auf den Grundstücken entlang der Venloer Straße eine kernstädtische Bebauung gemäß vorliegendem Konzept zu ermöglichen. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. 3. Der geänderte Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 5. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Planänderungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. - Auslegungsbeschluss Erläuterungen Der Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim erlangte am 16.09.2003 Rechtskraft (ANLAGE 1). Mit ihm wurden die Grundstücksflächen, die von der Venloer Straße, der Schulstraße, der Christianstraße und der Orrer Straße umgeben sind, neu überplant, da es als sinnvoll erachtet wurde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nutzung der Grundstücke den aktuellen Rahmenbedingungen und städtebaulichen Zielsetzungen anzupassen. Auf seiner Grundlage entstand in der Folge die Neubebauung an der Ecke Schulstraße/Christianstraße. Für die beiden Grundstücke an der Venloer Straße (Flurstücke 515 und 516, ANLAGE 2) liegt der Verwaltung eine neue Bebauungskonzeption vor. Die ANLAGEN 3 – 6 veranschaulichen diese Konzeption. Sie zeigen eine dreigeschossige Bebauung mit ausgebauten Dachgeschossen, die sich von der Orrer Straße bis zur Schulstraße erstreckt. Diese ist gegliedert in fünf mit Satteldächern gedeckte, giebelständig zur Venloer Straße orientierte, vor- und zurückspringende Hauseinheiten. Als ComputerSimulation vermittelt insbesondere die ANLAGE 4 einen guten Eindruck von der geplanten Architektur. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Bebauungsentwurf eine dem Standort angemessene, hinsichtlich des städtebaulichen Umfeldes sich gut einfügende und in gestalterischer Hinsicht ausgesprochen attraktive Neuplanung dar, die gerade mit Blick auf die derzeitige, der kernstädtischen Lage nicht gerecht werdende Bestandsbebauung zu begrüßen ist. Geplant ist, den Stellplatznachweis für das neue Vorhaben mit einer Tiefgarage zu erbringen, die geringe Tiefe der Grundstücksfläche lässt allerdings eine vollständige Erfüllung nicht zu, so dass eine geringe Anzahl erforderlicher Stellplätze abzulösen sein wird. Vorlage Nr.: 65/2013 . Seite 3 / 3 Da das Vorhaben auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim wegen der in diesem Plan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen für die fraglichen Grundstücke nicht genehmigungsfähig wäre, die Verwaltung es aber als wünschenswerten Beitrag zu einer angemessenen Entwicklung des Standortes ansieht, schlägt sie vor, den BP 37/1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern. Dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB vorliegen, wird im Entwurf der Planbegründung dargelegt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Bebauung bedarf es nur weniger Änderungen des rechtskräftigen Planes. Da die meisten Festsetzungen des BP 37/1 Pulheim ihre Gültigkeit behalten, beschränkt sich der Begründungsentwurf auf Erläuterungen zu den geänderten Planinhalten (siehe dort). Kernänderung ist die Zulassung größerer Trauf- und Firsthöhen. Die geplante Neubebauung bildet den Südwestrand des Baublocks im Straßengeviert Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße und Venloer Straße. Daher hielt es die Verwaltung für erforderlich, die Auswirkungen einer höheren Bebauung auf die Belichtung und Besonnung der sonstigen Blockränder untersuchen zu lassen. Die ANLAGEN 7 - 12 veranschaulichen die Verschattungswirkungen unterschiedlicher Bebauungen auf den zwei in Rede stehenden Grundstücken. Dabei zeigen die ANLAGEN 7 und 8 ein Diagramm der Verschattungen, die eine nach dem gültigem Bebauungsplan Nr. 37/1 zulässige, die Grundstücksflächen maximal ausnutzende Bebauung hervorrufen würde. Die ANLAGEN 9 und 10 stellen die Verschattungswirkungen der jetzt geplanten Neubebauung dar, allerdings nur mit nach BP 37/1 genehmigungsfähigen Bauhöhen. Das Verschattungsdiagramm der ANLAGEN 11 und 12 schließlich gibt wieder, wie sich die Neubebauung als dreigeschossige Anlage auf Belichtung und Verschattung des Blockinneren und der Blockränder auswirken würde. Nach Auffassung der Verwaltung stellt die zusätzlich auftretende Verschattung keine derart beeinträchtigende Auswirkung dar, dass diese den Nachbarn schlicht nicht zugemutet werden dürfte. Vergleicht man kritische Tage wie den 21. März oder den 21. September zu den relevanten Uhrzeiten (14.00 Uhr und 17.00 Uhr) ist erkennbar, dass die Unterschiede nicht signifikant sind Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und ihr den Auftrag zu erteilen, die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.