Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
65/2013
Erstellt am:
05.02.2013
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
27.02.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung gemäß § 13a BauGB
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 65/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim (Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße)
im beschleunigten Verfahren.
Ziel der Planänderung ist, durch Modifizierung der Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zur überbaubaren Fläche auf den Grundstücken entlang der Venloer Straße eine kernstädtische Bebauung gemäß vorliegendem Konzept
zu ermöglichen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt
sind.
3. Der geänderte Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37/1 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
5. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Planänderungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim erlangte am 16.09.2003 Rechtskraft (ANLAGE 1). Mit ihm wurden die Grundstücksflächen, die von der Venloer Straße, der Schulstraße, der Christianstraße und der Orrer Straße umgeben sind,
neu überplant, da es als sinnvoll erachtet wurde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke den aktuellen Rahmenbedingungen und städtebaulichen Zielsetzungen anzupassen. Auf seiner Grundlage
entstand in der Folge die Neubebauung an der Ecke Schulstraße/Christianstraße.
Für die beiden Grundstücke an der Venloer Straße (Flurstücke 515 und 516, ANLAGE 2) liegt der Verwaltung eine neue
Bebauungskonzeption vor.
Die ANLAGEN 3 – 6 veranschaulichen diese Konzeption. Sie zeigen eine dreigeschossige Bebauung mit ausgebauten
Dachgeschossen, die sich von der Orrer Straße bis zur Schulstraße erstreckt. Diese ist gegliedert in fünf mit Satteldächern gedeckte, giebelständig zur Venloer Straße orientierte, vor- und zurückspringende Hauseinheiten. Als ComputerSimulation vermittelt insbesondere die ANLAGE 4 einen guten Eindruck von der geplanten Architektur.
Aus Sicht der Verwaltung stellt der Bebauungsentwurf eine dem Standort angemessene, hinsichtlich des städtebaulichen Umfeldes sich gut einfügende und in gestalterischer Hinsicht ausgesprochen attraktive Neuplanung dar, die gerade
mit Blick auf die derzeitige, der kernstädtischen Lage nicht gerecht werdende Bestandsbebauung zu begrüßen ist.
Geplant ist, den Stellplatznachweis für das neue Vorhaben mit einer Tiefgarage zu erbringen, die geringe Tiefe der
Grundstücksfläche lässt allerdings eine vollständige Erfüllung nicht zu, so dass eine geringe Anzahl erforderlicher Stellplätze abzulösen sein wird.
Vorlage Nr.: 65/2013 . Seite 3 / 3
Da das Vorhaben auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim wegen der in diesem Plan
festgesetzten Trauf- und Firsthöhen für die fraglichen Grundstücke nicht genehmigungsfähig wäre, die Verwaltung es
aber als wünschenswerten Beitrag zu einer angemessenen Entwicklung des Standortes ansieht, schlägt sie vor, den BP
37/1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB vorliegen, wird im
Entwurf der Planbegründung dargelegt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Bebauung bedarf es nur weniger Änderungen des
rechtskräftigen Planes. Da die meisten Festsetzungen des BP 37/1 Pulheim ihre Gültigkeit behalten, beschränkt sich der
Begründungsentwurf auf Erläuterungen zu den geänderten Planinhalten (siehe dort).
Kernänderung ist die Zulassung größerer Trauf- und Firsthöhen. Die geplante Neubebauung bildet den Südwestrand
des Baublocks im Straßengeviert Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße und Venloer Straße. Daher hielt es die
Verwaltung für erforderlich, die Auswirkungen einer höheren Bebauung auf die Belichtung und Besonnung der sonstigen
Blockränder untersuchen zu lassen. Die ANLAGEN 7 - 12 veranschaulichen die Verschattungswirkungen unterschiedlicher Bebauungen auf den zwei in Rede stehenden Grundstücken. Dabei zeigen die ANLAGEN 7 und 8 ein Diagramm
der Verschattungen, die eine nach dem gültigem Bebauungsplan Nr. 37/1 zulässige, die Grundstücksflächen maximal
ausnutzende Bebauung hervorrufen würde. Die ANLAGEN 9 und 10 stellen die Verschattungswirkungen der jetzt geplanten Neubebauung dar, allerdings nur mit nach BP 37/1 genehmigungsfähigen Bauhöhen. Das Verschattungsdiagramm der ANLAGEN 11 und 12 schließlich gibt wieder, wie sich die Neubebauung als dreigeschossige Anlage auf
Belichtung und Verschattung des Blockinneren und der Blockränder auswirken würde.
Nach Auffassung der Verwaltung stellt die zusätzlich auftretende Verschattung keine derart beeinträchtigende Auswirkung dar, dass diese den Nachbarn schlicht nicht zugemutet werden dürfte. Vergleicht man kritische Tage wie den 21.
März oder den 21. September zu den relevanten Uhrzeiten (14.00 Uhr und 17.00 Uhr) ist erkennbar, dass die Unterschiede nicht signifikant sind
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und ihr den Auftrag zu erteilen, die Beteiligung
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.