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Beschlussvorlage (fes 37/1 pu 1.Änderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (fes 37/1 pu 1.Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM - ERFTKREIS - BEBAUUNGSPLAN NR. 37/1 PULHEIM 1. ÄNDERUNG Ergänzte TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (Ergänzungen in Kursivdruck; die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim gelten fort.) A. Planungsrechtliche Festsetzungen (Ziffern 1. und 2. gelten fort) 3. Stellung der Gebäude / Firstrichtung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) In der Planzeichnung gekennzeichnete Firstrichtungen sind verbindlich. B. Festsetzungen über die äußere Gestaltung gemäß § 86 BauO NW 1. Dachform Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis max. 45°. Auf der überbaubaren Grundstücksfläche, für die eine maximale Gebäudehöhe von 4,00 m festgesetzt ist, sind auch Flachdächer zulässig. 2. Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dacherker 2.1 Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dacherker sind nur zulässig bis zu maximal 50 % der Trauflänge. Ihre Ausführung muss die Form des Hauptdaches des jeweiligen Gebäudes deutlich erkennen lassen. Dachaufbauten haben vom seitlichen Dachabschluss einen Mindestabstand von 1,25 m einzuhalten. Die Dachflächen der Dachaufbauten sind so auszubilden, dass ihr oberer Abschluss mindestens 1,50 m unterhalb des Firstes einbindet. 2.2 Auf den überbaubaren Grundstücksflächen, auf denen eine Firsthöhe von 14,50 m zulässig ist, sind jegliche Dachaufbauten unzulässig. Ziffer 2.1 findet keine Anwendung. Pulheim, den 14.02.2013 1