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Beschlussvorlage (Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 21/2013 Erstellt am: 18.01.2013 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 28.02.2013 Betreff Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 21/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis 2. Die individuelle Gestaltung der Frühstücksversorgung in den städt. Kinderstagesstätten bleibt erhalten, eine Vereinheitlichung wird nicht angestrebt. Erläuterungen Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 30.10.2012 hat die Fraktion des Bürgervereins einen Vergleich von Preis und Leistung der Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten und die Erarbeitung einer einheitlichen und transparenten Lösung für alle städtischen Einrichtungen beantragt. Aus zeitlichen Gründen konnte für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2012 keine beratungsfähige Vorlage erstellt werden. Mit Schreiben vom 27.11.2012 bat die Fraktion Bürgerverein darum den Tagesordnungspunkt von der Sitzung am 29.11.2012 abzusetzen und für die Sitzung am 28.02.3013 erneut in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Frühstücksversorgung in den städt. Kindertagesstätten orientiert sich an den jeweiligen konzeptionellen, pädagogischen, bzw. inhaltlichen Schwerpunkten der Einrichtungen. Sie ist ein von den Einrichtungsleitungen mit den Eltern gestaltbarer und bedeutsamer Teil des Tagesablaufes für die Kinder. Diese Gestaltungsfreiheit orientiert sich selbstverständlich möglichst nah an den Erkenntnissen zur gesunden Ernährung von Kindern und an dem mit dem Träger abgestimmten Konzept der Einrichtung. In vier städt. Einrichtungen bringen die Kinder ihr Frühstück ausschließlich selbst mit, in einer städt. Einrichtung bringen . die Kinder lediglich an vier Tagen in der Woche ihr Frühstück selbst mit. An einem Tag in der Woche wird das Frühstück von der Kita bereit gestellt. Hierfür entstehen für die Eltern monatliche Kosten von 3,30 € pro Kind. In allen anderen städt. Kitas wird das Frühstück bereit gestellt. Die Beiträge der Eltern hierfür bewegen sich zwischen 5 und 10 € monatlich. Der höchste und der niedrigste Betrag wird jeweils nur in einer Einrichtung erhoben. Die unterschiedlichen Elternbeiträge erklären sich durch die differenzierte Zusammensetzung des Frühstücks und den zusätzlichen Obst- und Gemüsesnacks, die den Kindern im Tagesverlauf angeboten werden. Ebenso werden die Einnahmen verwendet für die Gestaltung besonderer Tage oder Aktionen im Jahresablauf, z.B. Plätzchen backen im Advent. Die Beiträge für die Frühstücksversorgung werden in den Einrichtungen durch das pädagogische Personal selbstständig erhoben, verwaltet und verausgabt. Eine vereinheitlichte und zentralisierte Erhebung der Elternbeiträge für die Frühstücksversorgung ist grundsätzlich denkbar, wenn zukünftig die Erhebung der Elternbeiträge für die Mittagsversorgung der Kinder durch die Verwaltung erfolgt. Das Jugendamt hält allerdings eine Vereinheitlichung der Frühstücksversorgung nicht für erstrebenswert weil dadurch ein Teil des individuellen bedarfsgerechten Gestaltungsraumes und der Individualität der Einrichtungen verloren gehen würde.