Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
21/2013
Erstellt am:
18.01.2013
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2013
Betreff
Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 21/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. Die individuelle Gestaltung der Frühstücksversorgung in den städt. Kinderstagesstätten bleibt erhalten, eine
Vereinheitlichung wird nicht angestrebt.
Erläuterungen
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 30.10.2012 hat die Fraktion des Bürgervereins einen Vergleich von
Preis und Leistung der Frühstücksversorgung in den städtischen Kindertagesstätten und die Erarbeitung einer einheitlichen und transparenten Lösung für alle städtischen Einrichtungen beantragt.
Aus zeitlichen Gründen konnte für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2012 keine beratungsfähige Vorlage erstellt werden. Mit Schreiben vom 27.11.2012 bat die Fraktion Bürgerverein darum den Tagesordnungspunkt von
der Sitzung am 29.11.2012 abzusetzen und für die Sitzung am 28.02.3013 erneut in die Tagesordnung aufzunehmen.
Die Frühstücksversorgung in den städt. Kindertagesstätten orientiert sich an den jeweiligen konzeptionellen, pädagogischen, bzw. inhaltlichen Schwerpunkten der Einrichtungen. Sie ist ein von den Einrichtungsleitungen mit den Eltern
gestaltbarer und bedeutsamer Teil des Tagesablaufes für die Kinder. Diese Gestaltungsfreiheit orientiert sich selbstverständlich möglichst nah an den Erkenntnissen zur gesunden Ernährung von Kindern und an dem mit dem Träger abgestimmten Konzept der Einrichtung.
In vier städt. Einrichtungen bringen die Kinder ihr Frühstück ausschließlich selbst mit, in einer städt. Einrichtung bringen .
die Kinder lediglich an vier Tagen in der Woche ihr Frühstück selbst mit. An einem Tag in der Woche wird das Frühstück
von der Kita bereit gestellt. Hierfür entstehen für die Eltern monatliche Kosten von 3,30 € pro Kind.
In allen anderen städt. Kitas wird das Frühstück bereit gestellt. Die Beiträge der Eltern hierfür bewegen sich zwischen 5
und 10 € monatlich. Der höchste und der niedrigste Betrag wird jeweils nur in einer Einrichtung erhoben.
Die unterschiedlichen Elternbeiträge erklären sich durch die differenzierte Zusammensetzung des Frühstücks und den
zusätzlichen Obst- und Gemüsesnacks, die den Kindern im Tagesverlauf angeboten werden. Ebenso werden die Einnahmen verwendet für die Gestaltung besonderer Tage oder Aktionen im Jahresablauf, z.B. Plätzchen backen im Advent.
Die Beiträge für die Frühstücksversorgung werden in den Einrichtungen durch das pädagogische Personal selbstständig
erhoben, verwaltet und verausgabt. Eine vereinheitlichte und zentralisierte Erhebung der Elternbeiträge für die Frühstücksversorgung ist grundsätzlich denkbar, wenn zukünftig die Erhebung der Elternbeiträge für die Mittagsversorgung
der Kinder durch die Verwaltung erfolgt.
Das Jugendamt hält allerdings eine Vereinheitlichung der Frühstücksversorgung nicht für erstrebenswert weil dadurch
ein Teil des individuellen bedarfsgerechten Gestaltungsraumes und der Individualität der Einrichtungen verloren gehen
würde.