Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
16/2013
Erstellt am:
15.01.2013
Aktenzeichen:
II/ 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2013
Betreff
Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014 - 2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Für die Wahlperiode von 2014 – 2018 ist eine Vorschlagsliste mit Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern aufzustellen, die
sich um ein Ehrenamt als Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergeheim oder für die Jugendkammer
des Landgerichtes Köln bewerben.
Mit Verfügung vom 10. Dezember 2012 hat der Präsident des Landgerichts Köln mitgeteilt, dass aus dem Bereich des
Jugendamtes Pulheim
a) für das Jugendschöffengericht in Bergheim
5 Jugendhauptschöffen (3 weibliche und 2 männliche)
und
b) für die Jugendkammer des Landgerichts Köln
3 Jugendhauptschöffen (1 weiblicher und 2 männliche)
insgesamt also 8 Personen (4 weibliche und 4 männliche) benötigt werden.
Vom Jugendhilfeausschuss ist bis zum 30. Juni diesen Jahres die Vorschlagsliste mit doppelt so viel wie benötigten
Personen, also mindestens 16, zu beschließen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Verwaltung in die Sitzung am 13. Juni 2013 einbringen.
In den nächsten Tagen wird die Verwaltung die im Stadtgebiet tätigen freien Träger der Jugendhilfe, die politischen
Parteien sowie die Kirchenverbände anschreiben und um Benennung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die
Vorschlagsliste bitten.