Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
11.06.15, 16:01
Aktualisiert
11.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
08.06.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
25.06.2015
TOP Ein Ja
Nein
46/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden
Beschlussentwurf:
a) Der Rat stellt fest, dass der Einwohnerantrag zulässig ist.
b) Der Beschluss über die beantragte Änderung der Hundesteuersatzung
ergibt sich aus der Beratung.
Begründung:
Mit Datum vom 01.06.2015 wurde der als Anlage beigefügte Einwohnerantrag nebst
Unterschriftenlisten schriftlich eingereicht.
Die formalen Voraussetzungen wurden durch die Verwaltung wie folgt geprüft:
- der Einwohnerantrag wurde schriftlich eingereicht,
- er benennt bis zu 3 Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten,
- es liegen Unterschriftenlisten mit mehr als 5.v.H. der Einwohner vor,
- die unterzeichneten Listen entsprechen den Formerfordernissen des § 25 Abs. 4 GO.
Der Rat hat gem. §25 Abs. 7 GO unverzüglich festzustellen, ob der Einwohnerantrag zulässig ist.
Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten
nach seinem Eingang (spätestens bis Ende September 2015).
Der Rat kann die Entscheidung über die Zulässigkeit und in der Sache in einer Sitzung treffen.
Grundlage für die derzeitige Beschlussfassung zur Hundesteuersatzung ist die Vorlage 105/2014.