Daten
Kommune
Pulheim
Größe
189 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
15/2013
Erstellt am:
14.01.2013
Aktenzeichen:
II/512
Verfasser/in:
Martina Klenner/Andreas Großhennrich
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
3
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
28.02.2013
Betreff
Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
inv. rd. 571.000 €
kons. rd. 85.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahren
.
siehe bei Finanzbedarf
571.000
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die erforderlichen investiven und konsumtiven Finanzmittel werden für den Haushalt 2014 angemeldet.
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Beschlussvorschlag
Nach Beratungsverlauf
Erläuterungen
Der Jugendhilfeausschuss und in seiner Beratungsfolge der HFA/Rat haben sich in den letzen beiden Jahren mehrfach
mit dem Thema ‚Essen in städtischen Kindertageseinrichtungen’ beschäftigt. (Siehe Vorlagen 76/2011, 226/2011 und
358/2011). Anknüpfend an diese Diskussion stellte mit Datum vom 20.11.2011 die CDU-Fraktion einen erweiterten Prüfauftrag an die Verwaltung (Anlage 1).
Im Moment stellt sich die Situation so dar, dass seit Anfang 2011 in neun von 12 städtischen Kindertageseinrichtungen
Wirtschaftskräfte beschäftigt sind, die von Caterunternehmen geliefertes Essen ausgeben und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie Vorbereitung der Ausgabe, Verteilung der Mahlzeiten, Spülen etc. erledigen. Der Einsatz
dieser Wirtschaftskräfte ist zunächst gemäß Ratsbeschluss zeitlich befristet bis 31.12.2013.
Die Einrichtung dieser Stellen hat sich sehr bewährt. Sie haben zu einer deutlichen Entlastung des pädagogischen
Fachpersonals in der ohnehin sehr arbeitsintensiven Mittagszeit geführt. Die in dieser Tageszeit anfallenden pädagogischen Aufgaben sind sehr vielschichtig und unterliegen besonderen äußeren Umständen bezüglich der Bedarfe und
Bedürfnisse der Kinder (Hunger, Schlafbedürfnis, Abholsituation der 25-Stunden betreuten Kindern etc.). Im Zuge des
Ausbaues der U3-Betreuung ist zu erwarten, dass sich diese Situation noch weiter ausdifferenziert und die Anforderungen an das Personal damit weiter steigen.
Das eingestellte Personal für den Bereich der Wirtschaftskräfte hat sich sowohl fachlich als auch persönlich als geeignet
erwiesen und erfüllt die an sie gestellten Erwartungen und Anforderungen in hohem Maß.
In drei städtischen Kindertageseinrichtungen sind weiterhin Köchinnen beschäftigt, die dort frische Mahlzeiten zubereiten.
Um die Gesamtthematik in ihren Auswirkungen auf alle Bereiche fachlich zu beleuchten, hat die Verwaltung als ersten
Schritt ein Arbeitstreffen organisiert, an dem Leiterinnen von städtischen Kindertageseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, ein Vertreter des Immobilienmanagements, die Fachberatung Kindertageseinrichtungen, die Jugendhilfeplanerin und der zuständige Abteilungsleiter teilgenommen haben. Dabei wurden alle zu berücksichtigenden Themen erörtert.
Als zweiter Schritt wurde das Immobilienmanagement gebeten, die notwendigen Investitionskosten zur Schaffung der
Voraussetzungen zu ermitteln. Als besondere Thematik stellte sich dabei die Hinzuziehung diverser Aufsichtsbehörden
wie Landesjugendamt, Landesunfallkasse, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft etc. heraus. Die Recherchen zur
Ermittlung der einzelnen, von diesen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zu prüfenden und genehmigenden Voraussetzungen, hat immer wieder ergeben, dass es zwar zu allen relevanten Bereichen grundsätzliche Regelungen mit
unterschiedlichen Graden der Verbindlichkeiten gibt, die Behörden jedoch letztlich immer wieder Einzelfallentscheidungen treffen können und diese einen persönlichen Ermessens- und Entscheidungsspielraum der jeweils zuständigen
Fachleute der Institutionen möglich machen. Hinzu kommt, dass viele Situationen einen gewissen Bestandsschutz erfahren. Dieser Bestandschutz greift z. B. auch in solchen Fällen, in den vor vielen Jahren in einer Einrichtung zunächst nur
für wenige Kinder Essen zubereitet wurde, mittlerweile jedoch in der gleichen Kindertageseinrichtung fast alle Kinder an
der warmen Mittagsmahlzeit teilnehmen. Die gesamte Einrichtung stammt aber noch aus der Zeit, in der nur wenige
Kinder mit warmen Essen versorgt wurden.
In diesem Zusammenhang wurden mit dem Immobilienmanagement alle Einrichtungen begangen und versucht zu eruieren, welche Investitionen getätigt werden müssen, wenn in den Einrichtungen frisch gekocht werden sollte und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Bei zwei der besichtigten Einrichtungen (Kindertageseinrichtung
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Räuberhöhle in Pulheim-Stommeln und Kindertageseinrichtung Zwergenwald in Pulheim) wurde exemplarisch die Unterstützung eines Fachbüros in Anspruch genommen. Dieses hat dazu eine gesonderte gutachterliche Stellungnahme
mit einer ersten Kostenschätzung vorgenommen (siehe Anlage 2).
Bei dieser Begehung wurde relativ schnell erkannt, dass - unabhängig von der Thematik von frisch zubereitetem Essen
– in einigen Einrichtungen zukünftig Investitionen getätigt werden müssen, um einerseits die Betriebsabläufe für die
quantitative Zunahme von Essenausgaben zu ermöglichen (z. B. Spül-, Kühl- und Lagermöglichkeiten) und andererseits
aber auch Mindeststandarts bei der Schaffung von Voraussetzungen zu einer angemessenen Hygiene zu schaffen sind.
Beispielhaft sei hier die Kindertageseinrichtung Annemonenweg in Pulheim erwähnt. In dieser sind zwar mittlerweile die
technischen Voraussetzungen und Bedingungen in der Küche optimiert worden. Es fehlt jedoch nach wie vor an ausreichenden Lager-, Kühl- und Gefrierkapazitäten. Eine rationelle Bevorratungswirtschaft ist dort zur Zeit nicht möglich.
Grundsätzliche Bedeutung von frisch zubereitetem Essen
Es gehört zu den Aufgaben als Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen u. a. die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils zu unterstützen und Kinder in die Lage zu versetzen, Alltagskompetenzen zu entwickeln.
Kinder sind viele Stunden am Tag in der Kindertageseinrichtung. Es ist ihr zentraler Lebensort. Mit weiterem Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wird sich die Verweildauer von Kindern in Einrichtungen erheblich
ausweiten. Damit erweitern sich auch die pädagogischen Verantwortlichkeiten für die Förderung und Erziehung der
Kinder und dies umfasst selbstverständlich auch den Themenbereich der Ernährung.
Um fit und aufnahmefähig zu bleiben ist es wichtig, ausgewogene Mahlzeiten einzunehmen. Wer sich ausgewogen
ernährt, trägt zur Vorbeugung von Krankheiten bei. Ernährungsbildung ist somit wichtige Prävention. Die Ernährungssituation der Kinder kann von zu Hause aus sehr unterschiedlich sein: einseitiges Essen, Fast Food, Süßigkeiten und
zuckerhaltige Getränke stehen zu oft auf dem Speiseplan. Ein ausgewogenes, frisch gekochtes Mittagessen kann diese
möglicherweise schon entwickelte Defizite abschwächen bzw. der Entstehung vorbeugen. Nicht zuletzt ist eine gute
Versorgung auch ein Qualitätskriterium! Frisch zubereitete saisonale, regionale Produkte sind vitamin- und abwechslungsreich. Für Kinder mit Allergien ist ein Essen ohne Zusatzstoffe und in dem es noch die einzelnen Nahrungsbestandteile erkennen und erschmecken kann, sehr gesundheitsförderlich. Die Nahrungs- und Kühlkette ist überschaubar und
nach zu verfolgen. Es ist ein Kulturgut, z.B. die rheinische oder bayrische Küche kennen zu lernen, Unterschiede und
Gemeinsamkeiten festzustellen. Kinder lernen mit allen Sinnen. Die Mitgestaltung und gemeinsame Einnahme ihrer
Mahlzeiten ist für sie ein wichtiges sinnliches Erlebnis.
Für das Kindertagesstättenjahr 2013/2014 stellt sich die Essensituation zahlenmäßig so dar:
Kindertageseinrichtung Kleine Strolche, Sinthern
Kindertageseinrichtung Bärenkinder, Geyen
Kindertageseinrichtung Fliegenpilz, Dansweiler
Kindertageseinrichtung Farbklecks, Brauweiler
Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Brauweiler
Kindertageseinrichtung Pusteblume, Pulheim
Kindertageseinrichtung Regenbogen, Pulheim
Kindertageseinrichtung Zwergenwald, Pulheim
Kindertageseinrichtung Arche, Pulheim
Kindertageseinrichtung Kesselsgasse, Sinnersdorf
Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Sinnersdorf
Kindertageseinrichtung Räuberhöhle Stommeln
37 Essenkinder
63 Essenskinder
31 Essenskinder
55 Essenkinder
37 Essenkinder
61 Essenskinder
60 Essenskinder
46 Essenskinder
70 Essenskinder
41 Essenkinder
53 Essenkinder
41 Essenskinder
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Die Zahlen geben den aktuellen Stand wieder. Sie werden sich bis zum Beginn des Kindergartenjahres noch (nach
oben) verändern. Es ist zu erwarten, dass in allen Kindertageseinrichtungen zukünftig die Zahl der Essenkinder zunehmen wird. Dies hängt damit zusammen, dass die überwiegende Zahl der Eltern eine 35 Stunden- oder 45 StundenBetreuung wünscht und diese Betreuungsformen weiter ausgebaut werden.
Auf diese Thematik der besonderen Bedeutung von frisch zubereiteten Mahlzeiten geht ein Zeitungsartikel aus dem
Kölner Stadtanzeiger vom 10.10.2012 ein, der als Information beigefügt ist (siehe Anlage 3)
Voraussetzungen/Rahmenbedingungen für frisch zubereitete Mahlzeiten
Wie bereits erwähnt, gibt es eine besondere Schwierigkeit die von den verschiedenen zuständigen Aufsichtsstellen
geforderten äußeren Rahmenbedingungen konkret auf die Situation in den einzelnen Kindertageseinrichtungen verbindlich/zuverlässig zu übertragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Als allgemeingültige Voraussetzungen können die nachfolgenden Bedingungen beschrieben werden:
Die Küche muss ausreichend groß und vom Essbereich abgetrennt sein.
Wände, Fußböden und Decken müssen leicht zu reinigen sein
Die Fenster müssen mit Fliegengitter ausgestattet sein.
Es müssen ein Handwaschbecken und ein Spülbecken vorhanden sein.
Be- und Entlüftung, Dunstabzugseinrichtung, ausreichend Beleuchtung muss vorhanden sein
Oberflächen müssen glatt, leicht zu reinigen und heiß abwaschbar sein.
Reinigungsmittel und –geräte sind gemäß Gefahrstoffverordnung separat aufzubewahren (z.B. verschließbarer
Schrank)
Genügend Lager- und Kühleinrichtungen vorhalten (rohes Fleisch und Gemüse sollen z.B. nicht im gleichen
Kühlschrank aufbewahrt werden), genügend Gefrierkapazitäten
Umkleideraum für das Küchenpersonal muss vorhanden sein (Straßenkleidung darf nicht in der Küche aufbewahrt werden).
In der Toilette des Küchenpersonals muss ein Waschbecken (incl. Warmwasser) vorhanden sein (+ Seife, Desinfektion, Hautpflegeprodukte).
Mehrere Abfallbehälter (Mülltrennung) mit Deckel müssen vorhanden sein.
Um dem Arbeitsschutz und den Hygienevorschriften nachzukommen, benötigen die MitarbeiterInnen Arbeitskittel, rutschfeste Schuhe, evtl. Hauben, Einmalhandschuhe. Personalhygiene ist wichtig, um die Lebensmittel
nicht zu verunreinigen. Eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vorliegen.
Es muss eine Feuerdecke (zur Erstickung von Ölbränden) und ein geeigneter Feuerlöscher (Schaum zur Ölbrandlöschung) vorhanden sein.
Zur weiterführenden inhaltlichen Erläuterung ist eine Fachbroschüre ‚Sauber is(s)t gesund“ (Anlage 4) und ein beispielhafter Grundsrissplan einer wünschenswerten Küche (Anlage 5) beigefügt.
Mögliches Personalkonzept
In der oben erwähnten Arbeitsgruppe wurde ausführlich über die notwendigen personellen Bedingungen für die Zubereitung von frischen Mahlzeiten diskutiert. Nach allgemein übereinstimmender Auffassung wird danach das folgendes Personal-Modell favorisiert:
Es gibt eine Fachkraft (Koch, Hauswirtschaftsfachkraft, Oekotrophologe o. ä.) im Umfang von 15 Wochenstunden bei
Einrichtungen von bis zu 60 Essen und von 20 Wochenstunden (bei Einrichtungen mit mehr als 60 Essen). Diese Fach-
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kraft trägt die inhaltliche Verantwortung bezogen auf Einkauf, Qualität, Kostenkontrolle und Einhaltung der Hygienestandarts. Sie ist zuständig für den Essensplan, die Vorratshaltung, die Bestellungen etc. und entwickelt die Speisepläne. Sie
wird unterstützt jeweils noch von einer Ergänzungskraft mit 10 Wochenstunden. Beide Kräfte können sich im Falle von
Urlaub/Krankheit gegenseitig vertreten und stellen damit ein flexibel einsetzbares Personaltableau dar. Damit wird versucht, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass es in den Einrichtungen personelle Engpässe gibt, die es erforderlich
machen, Notdienste mit pädagogischem Personal in der Versorgung von Kindern mit Essen zu organisieren.
Die Eingruppierung der Fachkräfte geschieht bis Entgeltgruppe E5 (= 1.659,85 € brutto/Monat bei 15 Std/Woche), die
Eingruppierung der Wirtschaftskräfte geschieht analog der Entgeltgruppe E1 (= 715,25 € brutto/Monat bei 10
Std/Woche). Diese Entlohnung erhalten auch die zur Zeit beschäftigten Wirtschaftskräfte. Bei den genannten Beträgen
handelt es sich um kalkulatorische Kosten gemäß KGST, die sämtliche Arbeitsplatzkosten mit umfassen. Die tatsächlichen Personalausgaben sind in aller Regel niedriger.
Kosten des Essens
Nach Recherchen des Fachamtes beträgt der Wareneinsatz pro Mahlzeit in Kindertageseinrichtungen im Durchschnitt
ca. 0,90 €. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für Energie, Wasser und der zusätzliche Reinigungsaufwand sowie
die Kosten für notwendige Investitionen, Ersatzbeschaffungen und Abschreibungen.
Die konkret auf die einzelnen Essen entfallenen Personalkosten sind natürlich abhängig davon, wie viele Kinder tatsächlich vor Ort unter welchen Bedingungen ihr Essen einnehmen.
Ausgehend von einer kalkulatorischen Modelleinrichtung mit 50 Kindern in der Essensversorgung entfallen bei angenommenen 220 Versorgungstagen unter Berücksichtigung des oben geschilderten Personalkonzeptes ca. 2,60 € auf
Personalkosten zuzüglich des Wareneinsatzes von 0,90 €. Die Gesamtkosten pro Mahlzeit liegen somit in einem solchen Fall bei ca. 3,50 €. Eine Gesamtbetrachtung bezogen auf alle städtischen Einrichtungen erfolgt im letzten Abschnitt.
Investitionen
Wie bereits erwähnt, ist die Ermittlung von konkret notwendigen Investitionssummen sehr schwierig. Im Falle einer Umsetzung des Konzeptes wird es notwendig sein, jede einzelne Einrichtung mit den zu beteiligenden Fachbehörden zu
begutachten und die notwendigen Maßnahmen abzustimmen und dann konkret zu planen und umzusetzen.
Das Immobilienmanagement hat eine zusammenfassende Darstellung gefertigt und eine erste Kostenschätzung erarbeit. Sie ist ebenfalls als Anlage dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6).
Zusammenfassung
Unabhängig von den politischen Entscheidungsprozessen zur Umsetzung eines Konzeptes mit frisch zubereiteten Mahlzeiten wird die Verwaltung prüfen, ob das Ziel realisiert werden kann, die Essenbeiträge zentral und einheitlich für alle
Einrichtungen durch die Verwaltung des Jugendamtes zusammen mit den Elternbeiträgen einziehen zu lassen. Hierzu
müssen die technischen und personellen Voraussetzungen in der Verwaltung geschaffen werden. Im Moment werden
die Essenbeiträge noch einrichtungsbezogen durch die Leiterinnen erhoben.
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In der Gesamtbetrachtung von ca. 600 Essenskindern in städtischen Einrichtungen ergibt sich unter Berücksichtigung
des oben beschriebenen Personaleinsatzkonzeptes als ein modellhaftes Beispiel folgende Betrachtungsmöglichkeit der
finanziellen Gesamtsituation:
Unter Berücksichtigung der zur Zeit sehr unterschiedlichen Bezugsquellen der Mittagsmahlzeiten (Selbstkochen, unterschiedliche Caterer) und divergierenden Berechnungen der Essensgeldzahlungen der Eltern (Monatspauschalen, Einzelabrechnungen) ergibt sich im Moment ein durchschnittlicher Beitrag von ca. 2,85 € pro Essen/Betreuungstag bezogen
auf alle städtische Kindertageseinrichtungen. Umgerechnet auf Monatsbeiträge ergibt sich eine durchschnittliche Summe von 52,25 €.
Würde das oben dargestellte Personalkonzept mit frisch zubereiteten Mahlzeiten umgesetzt und die Kosten vollständig
umgelegt, ergäbe sich ein Monatsbeitrag von 66,74 €.
Im Falle der Realisierung des Konzeptes von frisch zubereiteten Mahlzeiten sollte das Konzept sukzessive umgesetzt
werden. Das heißt, immer dann wenn es die Notwendigkeit zu personellen Veränderungen gibt, sollte das Konzept greifen und die entsprechenden Personen entsprechend der einrichtungsbezogenen Anforderungen eingestellt werden.
Ebenfalls wäre es grundsätzlich möglich, die notwendigen investiven Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen wobei
ausdrücklich nochmals daraufhingewiesen werden muss, dass in einigen Einrichtungen wegen der grundsätzlichen
Zunahme der Essenskinder in naher Zukunft unabhängig von einer eventuellen Umsetzung dieses Konzeptes Investitionen getätigt werden müssen.