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Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
189 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 15/2013 Erstellt am: 14.01.2013 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Martina Klenner/Andreas Großhennrich Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 3 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 28.02.2013 Betreff Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) inv. rd. 571.000 € kons. rd. 85.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahren . siehe bei Finanzbedarf 571.000 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die erforderlichen investiven und konsumtiven Finanzmittel werden für den Haushalt 2014 angemeldet. Vorlage Nr.: 15/2013 . Seite 2 / 6 Beschlussvorschlag Nach Beratungsverlauf Erläuterungen Der Jugendhilfeausschuss und in seiner Beratungsfolge der HFA/Rat haben sich in den letzen beiden Jahren mehrfach mit dem Thema ‚Essen in städtischen Kindertageseinrichtungen’ beschäftigt. (Siehe Vorlagen 76/2011, 226/2011 und 358/2011). Anknüpfend an diese Diskussion stellte mit Datum vom 20.11.2011 die CDU-Fraktion einen erweiterten Prüfauftrag an die Verwaltung (Anlage 1). Im Moment stellt sich die Situation so dar, dass seit Anfang 2011 in neun von 12 städtischen Kindertageseinrichtungen Wirtschaftskräfte beschäftigt sind, die von Caterunternehmen geliefertes Essen ausgeben und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie Vorbereitung der Ausgabe, Verteilung der Mahlzeiten, Spülen etc. erledigen. Der Einsatz dieser Wirtschaftskräfte ist zunächst gemäß Ratsbeschluss zeitlich befristet bis 31.12.2013. Die Einrichtung dieser Stellen hat sich sehr bewährt. Sie haben zu einer deutlichen Entlastung des pädagogischen Fachpersonals in der ohnehin sehr arbeitsintensiven Mittagszeit geführt. Die in dieser Tageszeit anfallenden pädagogischen Aufgaben sind sehr vielschichtig und unterliegen besonderen äußeren Umständen bezüglich der Bedarfe und Bedürfnisse der Kinder (Hunger, Schlafbedürfnis, Abholsituation der 25-Stunden betreuten Kindern etc.). Im Zuge des Ausbaues der U3-Betreuung ist zu erwarten, dass sich diese Situation noch weiter ausdifferenziert und die Anforderungen an das Personal damit weiter steigen. Das eingestellte Personal für den Bereich der Wirtschaftskräfte hat sich sowohl fachlich als auch persönlich als geeignet erwiesen und erfüllt die an sie gestellten Erwartungen und Anforderungen in hohem Maß. In drei städtischen Kindertageseinrichtungen sind weiterhin Köchinnen beschäftigt, die dort frische Mahlzeiten zubereiten. Um die Gesamtthematik in ihren Auswirkungen auf alle Bereiche fachlich zu beleuchten, hat die Verwaltung als ersten Schritt ein Arbeitstreffen organisiert, an dem Leiterinnen von städtischen Kindertageseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, ein Vertreter des Immobilienmanagements, die Fachberatung Kindertageseinrichtungen, die Jugendhilfeplanerin und der zuständige Abteilungsleiter teilgenommen haben. Dabei wurden alle zu berücksichtigenden Themen erörtert. Als zweiter Schritt wurde das Immobilienmanagement gebeten, die notwendigen Investitionskosten zur Schaffung der Voraussetzungen zu ermitteln. Als besondere Thematik stellte sich dabei die Hinzuziehung diverser Aufsichtsbehörden wie Landesjugendamt, Landesunfallkasse, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft etc. heraus. Die Recherchen zur Ermittlung der einzelnen, von diesen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zu prüfenden und genehmigenden Voraussetzungen, hat immer wieder ergeben, dass es zwar zu allen relevanten Bereichen grundsätzliche Regelungen mit unterschiedlichen Graden der Verbindlichkeiten gibt, die Behörden jedoch letztlich immer wieder Einzelfallentscheidungen treffen können und diese einen persönlichen Ermessens- und Entscheidungsspielraum der jeweils zuständigen Fachleute der Institutionen möglich machen. Hinzu kommt, dass viele Situationen einen gewissen Bestandsschutz erfahren. Dieser Bestandschutz greift z. B. auch in solchen Fällen, in den vor vielen Jahren in einer Einrichtung zunächst nur für wenige Kinder Essen zubereitet wurde, mittlerweile jedoch in der gleichen Kindertageseinrichtung fast alle Kinder an der warmen Mittagsmahlzeit teilnehmen. Die gesamte Einrichtung stammt aber noch aus der Zeit, in der nur wenige Kinder mit warmen Essen versorgt wurden. In diesem Zusammenhang wurden mit dem Immobilienmanagement alle Einrichtungen begangen und versucht zu eruieren, welche Investitionen getätigt werden müssen, wenn in den Einrichtungen frisch gekocht werden sollte und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Bei zwei der besichtigten Einrichtungen (Kindertageseinrichtung Vorlage Nr.: 15/2013 . Seite 3 / 6 Räuberhöhle in Pulheim-Stommeln und Kindertageseinrichtung Zwergenwald in Pulheim) wurde exemplarisch die Unterstützung eines Fachbüros in Anspruch genommen. Dieses hat dazu eine gesonderte gutachterliche Stellungnahme mit einer ersten Kostenschätzung vorgenommen (siehe Anlage 2). Bei dieser Begehung wurde relativ schnell erkannt, dass - unabhängig von der Thematik von frisch zubereitetem Essen – in einigen Einrichtungen zukünftig Investitionen getätigt werden müssen, um einerseits die Betriebsabläufe für die quantitative Zunahme von Essenausgaben zu ermöglichen (z. B. Spül-, Kühl- und Lagermöglichkeiten) und andererseits aber auch Mindeststandarts bei der Schaffung von Voraussetzungen zu einer angemessenen Hygiene zu schaffen sind. Beispielhaft sei hier die Kindertageseinrichtung Annemonenweg in Pulheim erwähnt. In dieser sind zwar mittlerweile die technischen Voraussetzungen und Bedingungen in der Küche optimiert worden. Es fehlt jedoch nach wie vor an ausreichenden Lager-, Kühl- und Gefrierkapazitäten. Eine rationelle Bevorratungswirtschaft ist dort zur Zeit nicht möglich. Grundsätzliche Bedeutung von frisch zubereitetem Essen Es gehört zu den Aufgaben als Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen u. a. die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils zu unterstützen und Kinder in die Lage zu versetzen, Alltagskompetenzen zu entwickeln. Kinder sind viele Stunden am Tag in der Kindertageseinrichtung. Es ist ihr zentraler Lebensort. Mit weiterem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wird sich die Verweildauer von Kindern in Einrichtungen erheblich ausweiten. Damit erweitern sich auch die pädagogischen Verantwortlichkeiten für die Förderung und Erziehung der Kinder und dies umfasst selbstverständlich auch den Themenbereich der Ernährung. Um fit und aufnahmefähig zu bleiben ist es wichtig, ausgewogene Mahlzeiten einzunehmen. Wer sich ausgewogen ernährt, trägt zur Vorbeugung von Krankheiten bei. Ernährungsbildung ist somit wichtige Prävention. Die Ernährungssituation der Kinder kann von zu Hause aus sehr unterschiedlich sein: einseitiges Essen, Fast Food, Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke stehen zu oft auf dem Speiseplan. Ein ausgewogenes, frisch gekochtes Mittagessen kann diese möglicherweise schon entwickelte Defizite abschwächen bzw. der Entstehung vorbeugen. Nicht zuletzt ist eine gute Versorgung auch ein Qualitätskriterium! Frisch zubereitete saisonale, regionale Produkte sind vitamin- und abwechslungsreich. Für Kinder mit Allergien ist ein Essen ohne Zusatzstoffe und in dem es noch die einzelnen Nahrungsbestandteile erkennen und erschmecken kann, sehr gesundheitsförderlich. Die Nahrungs- und Kühlkette ist überschaubar und nach zu verfolgen. Es ist ein Kulturgut, z.B. die rheinische oder bayrische Küche kennen zu lernen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten festzustellen. Kinder lernen mit allen Sinnen. Die Mitgestaltung und gemeinsame Einnahme ihrer Mahlzeiten ist für sie ein wichtiges sinnliches Erlebnis. Für das Kindertagesstättenjahr 2013/2014 stellt sich die Essensituation zahlenmäßig so dar: Kindertageseinrichtung Kleine Strolche, Sinthern Kindertageseinrichtung Bärenkinder, Geyen Kindertageseinrichtung Fliegenpilz, Dansweiler Kindertageseinrichtung Farbklecks, Brauweiler Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Brauweiler Kindertageseinrichtung Pusteblume, Pulheim Kindertageseinrichtung Regenbogen, Pulheim Kindertageseinrichtung Zwergenwald, Pulheim Kindertageseinrichtung Arche, Pulheim Kindertageseinrichtung Kesselsgasse, Sinnersdorf Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Sinnersdorf Kindertageseinrichtung Räuberhöhle Stommeln 37 Essenkinder 63 Essenskinder 31 Essenskinder 55 Essenkinder 37 Essenkinder 61 Essenskinder 60 Essenskinder 46 Essenskinder 70 Essenskinder 41 Essenkinder 53 Essenkinder 41 Essenskinder Vorlage Nr.: 15/2013 . Seite 4 / 6 Die Zahlen geben den aktuellen Stand wieder. Sie werden sich bis zum Beginn des Kindergartenjahres noch (nach oben) verändern. Es ist zu erwarten, dass in allen Kindertageseinrichtungen zukünftig die Zahl der Essenkinder zunehmen wird. Dies hängt damit zusammen, dass die überwiegende Zahl der Eltern eine 35 Stunden- oder 45 StundenBetreuung wünscht und diese Betreuungsformen weiter ausgebaut werden. Auf diese Thematik der besonderen Bedeutung von frisch zubereiteten Mahlzeiten geht ein Zeitungsartikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 10.10.2012 ein, der als Information beigefügt ist (siehe Anlage 3) Voraussetzungen/Rahmenbedingungen für frisch zubereitete Mahlzeiten Wie bereits erwähnt, gibt es eine besondere Schwierigkeit die von den verschiedenen zuständigen Aufsichtsstellen geforderten äußeren Rahmenbedingungen konkret auf die Situation in den einzelnen Kindertageseinrichtungen verbindlich/zuverlässig zu übertragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Als allgemeingültige Voraussetzungen können die nachfolgenden Bedingungen beschrieben werden:              Die Küche muss ausreichend groß und vom Essbereich abgetrennt sein. Wände, Fußböden und Decken müssen leicht zu reinigen sein Die Fenster müssen mit Fliegengitter ausgestattet sein. Es müssen ein Handwaschbecken und ein Spülbecken vorhanden sein. Be- und Entlüftung, Dunstabzugseinrichtung, ausreichend Beleuchtung muss vorhanden sein Oberflächen müssen glatt, leicht zu reinigen und heiß abwaschbar sein. Reinigungsmittel und –geräte sind gemäß Gefahrstoffverordnung separat aufzubewahren (z.B. verschließbarer Schrank) Genügend Lager- und Kühleinrichtungen vorhalten (rohes Fleisch und Gemüse sollen z.B. nicht im gleichen Kühlschrank aufbewahrt werden), genügend Gefrierkapazitäten Umkleideraum für das Küchenpersonal muss vorhanden sein (Straßenkleidung darf nicht in der Küche aufbewahrt werden). In der Toilette des Küchenpersonals muss ein Waschbecken (incl. Warmwasser) vorhanden sein (+ Seife, Desinfektion, Hautpflegeprodukte). Mehrere Abfallbehälter (Mülltrennung) mit Deckel müssen vorhanden sein. Um dem Arbeitsschutz und den Hygienevorschriften nachzukommen, benötigen die MitarbeiterInnen Arbeitskittel, rutschfeste Schuhe, evtl. Hauben, Einmalhandschuhe. Personalhygiene ist wichtig, um die Lebensmittel nicht zu verunreinigen. Eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vorliegen. Es muss eine Feuerdecke (zur Erstickung von Ölbränden) und ein geeigneter Feuerlöscher (Schaum zur Ölbrandlöschung) vorhanden sein. Zur weiterführenden inhaltlichen Erläuterung ist eine Fachbroschüre ‚Sauber is(s)t gesund“ (Anlage 4) und ein beispielhafter Grundsrissplan einer wünschenswerten Küche (Anlage 5) beigefügt. Mögliches Personalkonzept In der oben erwähnten Arbeitsgruppe wurde ausführlich über die notwendigen personellen Bedingungen für die Zubereitung von frischen Mahlzeiten diskutiert. Nach allgemein übereinstimmender Auffassung wird danach das folgendes Personal-Modell favorisiert: Es gibt eine Fachkraft (Koch, Hauswirtschaftsfachkraft, Oekotrophologe o. ä.) im Umfang von 15 Wochenstunden bei Einrichtungen von bis zu 60 Essen und von 20 Wochenstunden (bei Einrichtungen mit mehr als 60 Essen). Diese Fach- Vorlage Nr.: 15/2013 . Seite 5 / 6 kraft trägt die inhaltliche Verantwortung bezogen auf Einkauf, Qualität, Kostenkontrolle und Einhaltung der Hygienestandarts. Sie ist zuständig für den Essensplan, die Vorratshaltung, die Bestellungen etc. und entwickelt die Speisepläne. Sie wird unterstützt jeweils noch von einer Ergänzungskraft mit 10 Wochenstunden. Beide Kräfte können sich im Falle von Urlaub/Krankheit gegenseitig vertreten und stellen damit ein flexibel einsetzbares Personaltableau dar. Damit wird versucht, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass es in den Einrichtungen personelle Engpässe gibt, die es erforderlich machen, Notdienste mit pädagogischem Personal in der Versorgung von Kindern mit Essen zu organisieren. Die Eingruppierung der Fachkräfte geschieht bis Entgeltgruppe E5 (= 1.659,85 € brutto/Monat bei 15 Std/Woche), die Eingruppierung der Wirtschaftskräfte geschieht analog der Entgeltgruppe E1 (= 715,25 € brutto/Monat bei 10 Std/Woche). Diese Entlohnung erhalten auch die zur Zeit beschäftigten Wirtschaftskräfte. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um kalkulatorische Kosten gemäß KGST, die sämtliche Arbeitsplatzkosten mit umfassen. Die tatsächlichen Personalausgaben sind in aller Regel niedriger. Kosten des Essens Nach Recherchen des Fachamtes beträgt der Wareneinsatz pro Mahlzeit in Kindertageseinrichtungen im Durchschnitt ca. 0,90 €. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für Energie, Wasser und der zusätzliche Reinigungsaufwand sowie die Kosten für notwendige Investitionen, Ersatzbeschaffungen und Abschreibungen. Die konkret auf die einzelnen Essen entfallenen Personalkosten sind natürlich abhängig davon, wie viele Kinder tatsächlich vor Ort unter welchen Bedingungen ihr Essen einnehmen. Ausgehend von einer kalkulatorischen Modelleinrichtung mit 50 Kindern in der Essensversorgung entfallen bei angenommenen 220 Versorgungstagen unter Berücksichtigung des oben geschilderten Personalkonzeptes ca. 2,60 € auf Personalkosten zuzüglich des Wareneinsatzes von 0,90 €. Die Gesamtkosten pro Mahlzeit liegen somit in einem solchen Fall bei ca. 3,50 €. Eine Gesamtbetrachtung bezogen auf alle städtischen Einrichtungen erfolgt im letzten Abschnitt. Investitionen Wie bereits erwähnt, ist die Ermittlung von konkret notwendigen Investitionssummen sehr schwierig. Im Falle einer Umsetzung des Konzeptes wird es notwendig sein, jede einzelne Einrichtung mit den zu beteiligenden Fachbehörden zu begutachten und die notwendigen Maßnahmen abzustimmen und dann konkret zu planen und umzusetzen. Das Immobilienmanagement hat eine zusammenfassende Darstellung gefertigt und eine erste Kostenschätzung erarbeit. Sie ist ebenfalls als Anlage dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). Zusammenfassung Unabhängig von den politischen Entscheidungsprozessen zur Umsetzung eines Konzeptes mit frisch zubereiteten Mahlzeiten wird die Verwaltung prüfen, ob das Ziel realisiert werden kann, die Essenbeiträge zentral und einheitlich für alle Einrichtungen durch die Verwaltung des Jugendamtes zusammen mit den Elternbeiträgen einziehen zu lassen. Hierzu müssen die technischen und personellen Voraussetzungen in der Verwaltung geschaffen werden. Im Moment werden die Essenbeiträge noch einrichtungsbezogen durch die Leiterinnen erhoben. Vorlage Nr.: 15/2013 . Seite 6 / 6 In der Gesamtbetrachtung von ca. 600 Essenskindern in städtischen Einrichtungen ergibt sich unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Personaleinsatzkonzeptes als ein modellhaftes Beispiel folgende Betrachtungsmöglichkeit der finanziellen Gesamtsituation: Unter Berücksichtigung der zur Zeit sehr unterschiedlichen Bezugsquellen der Mittagsmahlzeiten (Selbstkochen, unterschiedliche Caterer) und divergierenden Berechnungen der Essensgeldzahlungen der Eltern (Monatspauschalen, Einzelabrechnungen) ergibt sich im Moment ein durchschnittlicher Beitrag von ca. 2,85 € pro Essen/Betreuungstag bezogen auf alle städtische Kindertageseinrichtungen. Umgerechnet auf Monatsbeiträge ergibt sich eine durchschnittliche Summe von 52,25 €. Würde das oben dargestellte Personalkonzept mit frisch zubereiteten Mahlzeiten umgesetzt und die Kosten vollständig umgelegt, ergäbe sich ein Monatsbeitrag von 66,74 €. Im Falle der Realisierung des Konzeptes von frisch zubereiteten Mahlzeiten sollte das Konzept sukzessive umgesetzt werden. Das heißt, immer dann wenn es die Notwendigkeit zu personellen Veränderungen gibt, sollte das Konzept greifen und die entsprechenden Personen entsprechend der einrichtungsbezogenen Anforderungen eingestellt werden. Ebenfalls wäre es grundsätzlich möglich, die notwendigen investiven Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen wobei ausdrücklich nochmals daraufhingewiesen werden muss, dass in einigen Einrichtungen wegen der grundsätzlichen Zunahme der Essenskinder in naher Zukunft unabhängig von einer eventuellen Umsetzung dieses Konzeptes Investitionen getätigt werden müssen.