Daten
Kommune
Pulheim
Größe
840 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Sauber is(s)t gesund
Hygienische Anforderungen an die
Schulverpflegung
www.umwelt.nrw.de
2
Kapitel
Inhalt
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Anforderungen an Räume und Einrichtungen . . . . . . . . . . . 7
Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln . . . . . 11
Personalhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Abfallentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Reinigung und Desinfektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Eigenkontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2
Liebe Leserinnen und Leser,
neben Kindertageseinrichtungen, die schon lange eine
Mittagsverpflegung anbieten, entstehen immer mehr
Ganztagsschulen und -angebote, in denen auch Gelegenheit zu einem Mittagessen oder einem Mittagsimbiss angeboten werden muss.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Schuljahr 2003/
2004 die offene Ganztagsschule im Primarbereich. Seit
dem 1.2.2006 werden Haupt- und Förderschulen mit erweitertem Ganztagsangebot eingerichtet. Bis 2009 wird
es 205.000 Ganztagsplätze in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich geben. Zudem bieten bis zu 250
neue erweiterte Ganztagshauptschulen mittelfristig bis zu
86.000 Plätze. Darüber hinaus sorgt die Landesregierung
mit der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I dafür,
dass bis 2010 insgesamt jeweils 108 neue gebundene
Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen entstehen.
Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass
in Schulen qualitativ gute und ausgewogene Mahlzeiten
angeboten werden. Denn wer sich gut ernährt, ist auch fit
für den Unterricht.
3
Damit auch wirklich gutes und gesundes Essen angeboten
werden kann, ist die Beachtung der Hygiene-Anforderungen bei der Gemeinschaftsverpflegung eine unerlässliche
Grundlage. Dazu gibt es bei den Verantwortlichen für die
Planung einer Mittagsverpflegung in den Schulen viele
Fragen: welche Voraussetzungen müssen bei den räumlichen Verhältnissen erfüllt sein, welche Kenntnisse muss
das Küchenpersonal haben, an wen kann man sich in
Zweifelsfragen wenden und vieles mehr.
Diese Broschüre möchte den Trägern und Verantwortlichen
einen ersten Überblick darüber geben, was beachtet
werden sollte, um Schülerinnen und Schüler mit einem
Mittagessen zu versorgen.
Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
des Landes
Nordrhein-Westfalen
Barbara Sommer
Ministerin für Schule
und Weiterbildung
des Landes
Nordrhein-Westfalen
4
Einleitung
Wer Kinder in einer Schule regelmäßig mit Mahlzeiten
versorgt, betreibt eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung und unterliegt damit bestimmten lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Die Einhaltung dieser
Vorschriften wird in Nordrhein-Westfalen durch die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig kontrolliert.
Diese Broschüre soll erste Hinweise geben und richtet
sich an die Verantwortlichen für die Mittagsverpflegung.
Schon im Vorfeld muss festgelegt werden, wer die Verantwortung für die Mittagsverpflegung tragen soll. Die- oder
derjenige ist Ansprechpartner/-in für die Lebensmittelüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben. Hierzu gehört auch die Anmeldung bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, sich einen
Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen lebensmittelhygienischen Mindestanforderungen an Küchen in
Schulen zu verschaffen. Während die Anforderungen an
die Räume in Abhängigkeit vom gewählten Verpflegungssystem zu sehen sind, gelten die übrigen Vorgaben allgemein.
5
Einleitung
Bevor Sie eine Mittagsversorgung in Ihrer Schule anbieten, ist es notwendig, dass Sie sich über Ihre Wünsche
und Möglichkeiten klar werden.
■
Überlegen Sie, welches Verpflegungssystem Sie für
Ihre Schule bevorzugen und wägen Sie dabei die Vorund Nachteile speziell für Ihre Schule ab.
■
Stellen Sie fest, wie viele Personen voraussichtlich
verköstigt werden sollen.
■
Prüfen Sie, welche Räume für die Küche und den
Speiseraum geeignet sind. Klären Sie, ob Umbauoder Neubaumaßnahmen notwendig sind.
■
Prüfen Sie, welche finanziellen und personellen Mittel
Ihnen zur Verfügung stehen.
■
Binden Sie schon während der Planung Ihre Lebensmittelüberwachung ein. Die Erteilung einer Baugenehmigung beinhaltet keine lebensmittelrechtliche Prüfung. Adressen der für Sie zuständigen Lebensmittelüberwachung finden Sie im Internet unter
www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/
verbraucherbeschwerde/index.php#Anschriften.
■
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass frühzeitige Gespräche mit allen beteiligten Stellen sehr
hilfreich sind und späteren Problemen vorbeugen.
6
Einleitung
Verpflegungssysteme
■
Frischkostsystem
Die Mahlzeiten werden an Ort und Stelle frisch zubereitet.
■
Warmverpflegungssystem (Catering)
Hier erfolgt die Versorgung mit Speisen, die zuvor anderswo, z. B. in einer Großküche, gekocht worden sind
und bis zur Abgabe heiß gehalten werden.
■
Cook and chill oder Tiefkühlsystem
Die Gerichte werden in gekühlter oder tiefgekühlter
Form angeliefert und vor dem Verzehr in entsprechenden Vorrichtungen vor Ort erhitzt.
■
Mischküchensystem
Es werden woanders fertig gestellte und vor Ort frisch
zubereitete Speisen nebeneinander verwendet und
angeboten.
7
Anforderungen an Räume und
Einrichtungen
Die Küchen in Schulen dürfen nur für Küchenzwecke
genutzt werden. So ist auch das Betreiben von Waschmaschinen oder Trocknern in der Küche nicht erlaubt.
■
Für das Zubereiten, Erwärmen und die Ausgabe der
Mahlzeiten muss ein ausreichend großer, vom Essbereich abgetrennter Raum oder Raumteil vorhanden
sein.
■
Die Lebensmittel sind vor allem bei der Essensausgabe vor Husten, Spucken und Berühren zu schützen
(Spuckschutz).
■
Die Wände, Fußböden und Decken müssen leicht zu
reinigen sein, das heißt z.B. gefliest oder mit Kunststoffpaneelen oder mit einem abwaschbaren Anstrich
versehen sein.
■
Es muss für einen ausreichenden Insektenschutz
gesorgt werden, z.B. durch Insektengitter.
■
In der Küche muss ein separates Handwaschbecken
mit warmem Wasser, flüssiger Seife, ggf. Händedesinfektionsmittel sowie Einmalhandtüchern vorhanden
sein. Flüssigseife bzw. Händedesinfektionsmittel sollten nicht aus Standflaschen, sondern aus fest installierten Spendern entnommen werden.
■
Für die Reinigung von Lebensmitteln und Geschirr
oder Arbeitsgeräten muss je nach Bedarf mindestens
ein weiteres Spülbecken zur Verfügung stehen.
■
Die Küche muss so be- und entlüftet werden können,
dass Gerüche abziehen können und Kondenswasserbildung vermieden wird.
8
Anforderungen an Räume und Einrichtungen
■
Es muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden
sein.
■
Die Oberflächen in der Küche, z.B. Schränke, Arbeitsplatten, Spüle, müssen glatt und leicht zu reinigen,
d.h. abwaschbar, sein. Diese Anforderung wird i. d. R.
auch von handelsüblichen Haushaltsküchen erfüllt.
■
Die Arbeitsgeräte müssen leicht zu reinigen und technisch einwandfrei sein. Auf Gerätschaften aus Holz
(Kochlöffel, Schneidebretter) ist zu verzichten.
■
Es muss ein Abfallbehälter mit Deckel vorhanden sein.
■
Reinigungsmittel und -geräte sind separat, z.B. in
einem Schrank, zu lagern.
■
Die Aufbewahrung der Straßenkleidung und anderer
persönlicher Gegenstände darf nicht in der Küche erfolgen.
■
Grundsätzlich muss die Toilette für das Küchenpersonal über ein Waschbecken und warmes Wasser,
Flüssigseife, ggf. Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtücher verfügen.
Reinigung von Arbeitsgeräten
9
Extra-Raum für die Essensausgabe
Sollte vor Ort eine Zubereitung von Speisen erfolgen,
müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden:
■
Für Ausgangs- und Zwischenprodukte und verzehrfertige Speisen müssen getrennte Lagermöglichkeiten
und, soweit notwendig, Kühleinrichtungen vorhanden
sein. Sie müssen darauf achten, dass z. B. rohes
Fleisch und ungewaschenes Gemüse nicht im selben
Kühlschrank aufbewahrt werden. Sollten Sie lediglich
kleinere Mengen bevorraten, ist eine Lagerung der
Lebensmittel in geschlossenen Behältnissen in einem
Kühlschrank möglich.
■
Bei der Zubereitung von Speisen, die mit einem Erhitzen von Lebensmitteln verbunden ist, wie z.B. Kochen
und Braten, muss eine geeignete Dunstabzugseinrichtung vorhanden sein.
■
Die Notwendigkeit eines Bodenabflusses sollte mit
der zuständigen Lebensmittelüberwachung besprochen werden.
10
Anforderungen an Räume und Einrichtungen
■
Ein Umkleideraum für das Küchenpersonal muss vorhanden sein.
■
Reine und unreine Bereiche und Arbeitsabläufe sind
voneinander zu trennen, z.B. Speisenausgabe und
Geschirrrücknahme.
Was auf jeden Fall zu vermeiden ist:
eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der
einwandfreien Beschaffenheit von Lebensmitteln,
■
wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe,
Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche
und tierische Ausscheidungen
■
sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungsmittel
oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren.
11
Anforderungen an den Umgang mit
Lebensmitteln
Nicht nur Zustand und Ausstattung der Küche, sondern
auch ein hygienisch richtiger Umgang mit Lebensmitteln
ist von entscheidender Bedeutung für die Herstellung
und Abgabe gesundheitlich unbedenklicher und schmackhafter Speisen.
Speisen- und Lieferantenauswahl treffen
Bereits bei der Auswahl von Speisen für die Schulverpflegung sollten – unabhängig von ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten – bestimmte Lebensmittel
„tabu“ sein.
Einige Lebensmittel sind besonders empfindlich und verderben leicht. Vor diesem Hintergrund sollten Sie diese
kritischen Lebensmittel sicherheitshalber nicht anbieten.
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat
der Gesetzgeber die Abgabe einiger Lebensmittel bei der
Beköstigung von Kindern sogar verboten.
Den passenden Lieferanten finden
12
Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln
Bei der Auswahl von Lieferanten für eine regelmäßige Mittagsverpflegung sollten Sie Einfluss auf die Speiseplangestaltung nehmen, kritische Lebensmittel vermeiden und
Betriebe in Ihrer geographischen Nähe bevorzugen, um
Transport- und Warmhaltezeiten gering zu halten. Sehen
Sie sich den Betrieb Ihres Lieferanten möglichst selbst an,
bevor Sie sich vertraglich an ihn binden.
Kritische Lebensmittel sind zum Beispiel:
■ rohes Tatar und Mett,
■ roh zu verzehrender Fisch,
■ Rohmilchkäse.
Verbotene Lebensmittel:
■ Speisen mit rohen Eiern wie z. B. selbst gemachte
Majonäse, Tiramisu u. Ä.,
■ nicht pasteurisierte oder sterilisierte Milch wie
Rohmilch und Vorzugsmilch.
Richtig mit Lebensmitteln umgehen
13
Kühlung und Heißhaltung beachten
Rohe Lebensmittel sind Naturprodukte und vor allem im
unbearbeiteten Zustand in der Regel äußerlich mit Bakterien behaftet, die das Produkt rasch verderben oder bei
unsachgemäßer Verarbeitung sogar Lebensmittelinfektionen verursachen können. Zum Beispiel besteht durch unzureichend erhitztes Geflügelfleisch die Gefahr einer
Salmonellenerkrankung.
Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass
Lebensmittel umso verderblicher sind, je höher ihr Wasserund Eiweißgehalt ist. Tierische Produkte (Fleisch, Fisch,
Milch, Eier und daraus hergestellte Lebensmittel) gelten
als besonders leicht verderblich und müssen einer geschlossenen Kühlkette von Einkauf/Anlieferung über die
Lagerung bis zur Zubereitung unterliegen. Achten Sie
hierbei auf die Temperaturvorgaben des Herstellers auf
dem Etikett. Fehlen diese, müssen Transport und Lagerung bei Temperaturen unterhalb von +7° C, bei tiefgefrorenen Produkten unterhalb -18° C stattfinden. Die Temperaturen müssen Sie regelmäßig mittels Thermometer
überprüfen und dokumentieren (siehe auch Seite 26).
Neben einer durchgängigen Kühlung ist eine ausreichende
Erhitzung und Warmhaltung von Lebensmitteln die einzige
küchentechnische Methode, Bakterien in oder auf Lebensmitteln zu beseitigen. Bei der Erhitzung von Speisen muss
eine Kerntemperatur von mindestens +70° C erreicht werden. Die Warmhaltung muss dauerhaft Temperaturen
oberhalb von +65° C gewährleisten. Transportanlieferungen und Warmhaltung von Lebensmitteln sollten bei Cateringverpflegung dieser Vorgabe genügen und Bestandteil
des Liefervertrages sein.
Das Einfrieren von Lebensmitteln in der Schulverpflegung
sollte möglichst unterbleiben, da Einfrier- und Auftauprozesse die Vermehrung von Bakterien begünstigen können.
14
Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln
Haltbarkeit und Genusstauglichkeit überprüfen
Die Haltbarkeit von Lebensmitteln ist gesetzlich nicht normiert und kann immer nur im Einzelfall beurteilt werden.
Verdorbene oder in ihrer Qualität geminderte Lebensmittel dürfen selbstverständlich nicht bevorratet, verarbeitet
oder abgegeben werden. Eine regelmäßige Überprüfung
der angelieferten Produkte des vorhandenen Warenbestandes gehört zu den Sorgfaltspflichten in der Schulverpflegung. Die Prüfung der Genusstauglichkeit von Lebensmitteln muss aufgrund von Aussehen, Geruch und Geschmack erfolgen.
Hierbei ist ein kritisches Maß anzulegen. Bei verpackten
Lebensmitteln ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD,
Herstellergarantie) eine geeignete Orientierungshilfe.
Lebensmittel mit abgelaufenem MHD sollten in der Schulverpflegung grundsätzlich nicht verwendet werden.
Kühltemperatur überprüfen
15
Nachteilige Einflüsse vermeiden
Unsaubere Räume, schmutzige Gebrauchsgegenstände,
unzureichende Personalhygiene und fehlerhafter Umgang wirken nachteilig auf Lebensmittel. Beachten Sie
daher folgende Ratschläge:
■
Halten Sie die Küche, Lager- und Sanitärräume sauber
und in Ordnung. Achten Sie auf gute Personalhygiene
bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
■
Kontrollieren Sie Küche und Lagerräume regelmäßig
auf Schädlingsbefall und veranlassen Sie bei Befall
umgehend Bekämpfungsmaßnahmen.
■
Kaufen oder bestellen Sie nur frische Ware und nur
soviel, wie Sie tatsächlich brauchen.
■
Organisieren Sie Ihren Einkauf so, dass Sie kühlpflichtige Lebensmittel zuletzt entnehmen. Transportieren
Sie diese in Isolierbehältern und verbringen Sie diese
möglichst zügig in Ihre Einrichtung.
■
Lagern Sie ungewaschenes Obst und Gemüse, ungewaschenen Salat, stark riechende Lebensmittel oder
rohes Fleisch nicht in den gleichen Kühlschränken wie
verzehrfertige Lebensmittel.
Auf eine geschlossene Kühlkette achten
16
Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln
■
Nehmen Sie angelieferte Lebensmittel nur in hygienisch einwandfreien, unbeschädigten Verpackungen
oder Behältnissen an und kontrollieren Sie die Kühl-,
Gefrier- und Heißhaltetemperaturen.
■
Kühlen Sie erhitzte Lebensmittel schnellstmöglich ab.
Verwenden Sie hierzu flache Behältnisse mit Schichtdicken von nicht mehr als etwa 5 cm und stellen Sie
diese abgedeckt in eine Kühleinrichtung.
■
Achten Sie bei kalt zu verzehrenden Speisen auf die
notwendige Kühlung auch während der Ausgabe.
■
Halten Sie Ihre Lagerbestände überschaubar, verbrauchen Sie angebrochene Lebensmittel möglichst rasch
und verfahren Sie nach dem Prinzip First in/First out
(zuerst rein/zuerst raus). Vermerken Sie auf angebrochenen Packungen das Anbruchsdatum.
■
Trennen Sie sich von Lebensmittelresten: Heben Sie
grundsätzlich keine Lebensmittelreste in der Küche
auf, frieren Sie keine übrig gebliebenen Lebensmittel
für die Küche der Schule ein. Sollte das dennoch einmal unvermeidbar sein, verpacken Sie die Lebensmittel sorgfältig und beschriften Sie sie mit dem Einfrierdatum.
■
Achten Sie bei der Speisenausgabe darauf, dass
Lebensmittel vor Spucken, Husten und Berühren
geschützt werden.
■
Waschen Sie Lebensmittel, auch Obst und Gemüse,
nur in dem dafür vorgesehenen Waschbecken.
17
Personalhygiene
Jeder, der Lebensmittel für andere zubereitet, muss
auf seine persönliche Hygiene achten.
Durch Unachtsamkeit oder Unsauberkeit können Lebensmittel verunreinigt werden, z. B. durch
■
■
■
Mikroorganismen wie Viren und Bakterien,
Fremdkörper wie Haare, Zigarettenkippen, Schmuckteilchen oder
chemische Stoffe wie stark riechende Parfums.
Bei der Zubereitung von Speisen beachten Sie bitte die
folgenden Grundsätze:
Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss geschult sein!
Nach dem geltenden Lebensmittelhygienerecht müssen
Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Auf die eigene Hygiene achten
18
Personalhygiene
Dies kann durch eine fachbezogene Ausbildung oder eine
Schulung, die der Art der Tätigkeit angemessen ist, nachgewiesen werden.
Der Träger der Schulküche ist darüber hinaus verpflichtet,
weitere regelmäßige Hygieneschulungen für das Küchenpersonal sicherzustellen. Die Schulungen und deren Inhalt
müssen dokumentiert werden.
Wer mit offenen Lebensmitteln umgeht, muss gesund
sein!
Personen, die an ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen leiden oder dessen verdächtig sind, dürfen in Küchen
nicht tätig sein. Dasselbe gilt, wenn sie an infizierten Wunden oder anderen Hautkrankheiten erkrankt sind, bei
denen die Möglichkeit besteht, dass die Krankheitserreger
auf die Lebensmittel übergehen.
Wer Speisen für andere zubereitet, muss sich durch das
Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt
über seine Pflichten im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Erkrankungen unterrichten lassen. Erst, wenn
die Bescheinigung über die sogenannte Erstbelehrung
nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, darf
man in einem Küchenbetrieb arbeiten. Diese Belehrung
muss jährlich wiederholt werden, wobei dann eine Schulung durch den Arbeitgeber genügt.
Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss sauber gekleidet
sein!
Die Arbeitskleidung in der Küche muss sauber und ausschließlich für die Arbeit in der Küche bestimmt sein.
Auch das Schuhwerk sollte eigens für die Küche angeschafft werden. Wer mit offenen Lebensmitteln umgeht,
benötigt eine Arbeitskleidung, die so beschaffen ist, dass
die Lebensmittel nicht, z.B. durch Flusen, verunreinigt
19
werden können. Die Arbeitskleidung soll die private Oberbekleidung vollständig überdecken. Gut geeignet sind
helle Arbeitskittel oder auch helle T-Shirts. Ideal ist eine
professionelle Küchenbekleidung. Zu empfehlen ist ferner
das Tragen einer die Haare umschließenden Kopfbedeckung wie Haube oder Haarnetz.
Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss saubere Hände
haben!
Vor der Aufnahme der täglichen Küchenarbeit, nach jeder
Pause, nach jedem Toilettenbesuch, nach Husten oder
Niesen in die Hand bzw. Taschentuchgebrauch und nach
jedem Berühren verschmutzter Gegenstände oder Lebensmittel und nach Arbeiten mit kritischer Rohware (rohes
Fleisch, Geflügel, rohe Eier), müssen Sie die Hände und
Unterarme gründlich mit Wasser und Seife reinigen und
mit einem nur einmal zu benutzenden Handtuch abtrocknen. Wenn Sie mit offenen Lebensmitteln umgehen, sollten
Sie Hände und Unterarme mit einer hautverträglichen
Desinfektionsseife waschen. Finger- und Ohrringe sowie
Armschmuck sollten Sie bei der Küchenarbeit nicht tragen.
Sie behindern die gründliche Reinigung der Haut.
Außerdem können sich Teile lösen und in die Lebensmittel
gelangen.
Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss auf mancherlei
verzichten!
In den Küchenräumen dürfen Sie weder rauchen, essen
noch trinken, um eine Verunreinigung der Lebensmittel
und Speisen durch Rauch, Asche, Zigarettenkippen, Glassplitter usw. zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie,
wenn Sie mit offenen Lebensmitteln umgehen, auf stark
riechende Parfums bzw. Deos verzichten, um einen Übergang der Duftstoffe auf Lebensmittel zu vermeiden.
20
Abfallentsorgung
Eine hygienische Sammlung und Entsorgung von
Abfällen soll vermeiden, dass
■
■
■
■
Lebensmittel sowie die für ihre Bearbeitung genutzten
Räume, Arbeitsflächen und Geräte unsichtbar oder
sichtbar verunreinigt werden,
Schadnager (wie Mäuse oder Ratten) und Insekten
angelockt werden,
Krankheitserreger verbreitet werden.
Gerüche freigesetzt werden.
Da die Entsorgungswege kommunal unterschiedlich geregelt sind, können an dieser Stelle nur die Grundprinzipien
einer hygienischen Abfallentsorgung aufgeführt werden.
Mülleimersystem mit Deckeln verwenden
21
Abfallentsorgung
Sammeln Sie die Abfälle in sauberen, mit Deckeln versehenen Behältnissen und entleeren Sie diese spätestens
nach Abschluss der täglichen Küchenarbeit, bei Bedarf
auch öfter, in Sammelbehälter außerhalb der Küchenräume. Diese Sammelbehälter müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass eine unbefugte Entnahme der Abfälle
unmöglich ist. Auch müssen die Behälter sauber sein und
frei von tierischen Schädlingen gehalten werden. In einer
Küche fallen anorganische (z. B. Verpackungen) und organische (z. B. Speisereste) Abfälle an. Wenn Sie organische
Abfälle getrennt sammeln und nicht unmittelbar endgültig
entsorgen, sollten diese möglichst gekühlt aufbewahrt
werden, keinesfalls jedoch mit kühlpflichtigen Lebensmitteln.
22
Reinigung und Desinfektion
Um gesundheitliche Gefahren und unappetitliche Verhältnisse zu vermeiden, müssen Sie die Küche und die
zugehörigen Nebenräume einschließlich der Einrichtungen und Geräte unbedingt sauber halten.
Dies ist am besten mit einem (tabellarischen) Reinigungsplan zu erreichen, aus dem hervorgeht,
■
■
■
■
was (z.B. Fußboden, Arbeitsflächen, bestimmte
Geräte),
wann bzw. wie häufig (z.B. täglich, wöchentlich,
nach Gebrauch),
womit (Mittel und Dosierung) und
von wem (verantwortliche Personen)
gereinigt und ggf. desinfiziert werden soll.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass benutzte Arbeitsgeräte oder Flächen sofort nach dem Gebrauch, spätestens aber am Ende des Arbeitstages, gereinigt werden.
Bei der Erstellung eines Reinigungsplanes können Sie sich
z. B. von den Herstellerfirmen für Reinigungsmittel oder
von der Lebensmittelüberwachung, dem Gesundheitsamt
oder einem Hygieniker beraten lassen.
Bei einer Reinigung mit warmen Wasser und Spülmittel
sollen Schmutz und Lebensmittelrückstände beseitigt
werden. Demgegenüber dienen Desinfektionsmaßnahmen dazu, vorhandene Keime (Bakterien, Hefen, Schimmelpilze oder Viren), die Lebensmittel verderben oder zur
Gesundheitsschäden beim Verbraucher führen können,
abzutöten oder mindestens zu verringern.
23
Reinigung und Desinfektion
Ein Desinfektionsmittel kann erst dann wirksam werden,
wenn keine sichtbaren Reste von Schmutz oder von Lebensmitteln mehr vorhanden sind. Deshalb sind Desinfektionsmittel erst im Anschluss an eine Reinigung sinnvoll einzusetzen. Getrennte Mittel zur Reinigung und Desinfektion
sind also grundsätzlich empfehlenswert.
Häufig werden jedoch kombinierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel angeboten, die eine Arbeitserleichterung
darstellen können. Will man diese verwenden, müssten
jedoch grobe Verschmutzungen bereits entfernt worden
sein.
Arbeitsgeräte, wie z. B. Aufschnittmaschinen oder Fleischwölfe, können nicht ohne vorherige Zerlegung gründlich
gereinigt werden. Nach der Reinigung und Desinfektion
(oder der desinfizierenden Reinigung) die Teile zuerst
trocknen lassen, bevor die Maschinen wieder zusammengebaut werden.
Putzutensilien und Reinigungsgeräte müssen sauber sein
und instand gehalten werden.
Richtige Mittel und Dosierung auswählen
24
Reinigung und Desinfektion
Wichtig für die Wirksamkeit von Reinigungs- und
Desinfektionsmitteln sind drei Punkte:
■
■
■
Eignung für den vorgesehenen Zweck (unbedingt
für den Lebensmittelbereich!),
richtige Dosierung,
Beachtung der Einwirkzeit.
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG)
und der Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH)
haben entsprechende Listen herausgegeben (siehe Links
auf Seite 28). Auch hier können die Lebensmittelüberwachung, das Gesundheitsamt oder ein Hygieniker Sie entsprechend beraten.
Auch das gründliche Nachspülen mit klarem Wasser darf
nicht vergessen werden, wenn die Gebrauchsanweisung
des Mittels dies vorsieht (bitte danach nicht mehr mit
einem gebrauchten Tuch nachtrocknen).
Es ist keinesfalls sinnvoll oder notwendig, alles und
immer zu desinfizieren.
Folgende Bereiche sollten aber zusätzlich zur Reinigung
regelmäßig auch desinfiziert werden:
■
■
■
■
alle Teile von Geräten und Oberflächen, die mit Fleisch
(insbesondere Geflügel), Fisch, rohen Eiern oder ungeputztem/ungewaschenem Gemüse in Berührung
gekommen sind, z.B. Innenräume von Kühlschränken,
Arbeitsflächen, Aufschnittmaschinen, Schneidebretter – sofern sie nicht in der Spülmaschine bei ausreichend hohen Temperaturen (+65° C) gereinigt werden
können (z.B. auch Flächen und Griffe von Türen, Einrichtungen und Geräten),
alle Spülbecken und Armaturen,
alle Handwaschbecken und Armaturen,
alle Personaltoiletten einschließlich der Handwaschbecken und Armaturen.
25
Eigenkontrollen
Sie versorgen Kinder in der Schule mit Speisen und Getränken, d. h. Sie stellen Lebensmittel für andere her
oder geben sie ab. Daher müssen Sie durch eigene regelmäßige Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen mögliche
Gesundheitsgefahren soweit wie möglich verringern.
Dazu müssen in der Einrichtung zunächst die Punkte in
den Arbeitsabläufen festgelegt werden, von denen möglicherweise eine Gefahr für die Lebensmittelhygiene ausgeht.
Neben der Erkennung chemischer und physikalischer Gefahren, wie z. B. Fremdkörpern oder Reinigungsmittel im
Essen, ist die Vermeidung von bakterieller Kontamination
und von Bakterienvermehrung (z.B. Salmonellen) das
wichtigste Ziel der betriebseigenen Sicherungsmaßnahmen.
Hygiene ist Trumpf
26
Eigenkontrollen
Wie können die Eigenkontrollen praktisch aussehen?
■
Die Einrichtung muss immer hygienisch sauber sein.
Benennen Sie die für die Reinigung verantwortlichen
Personen und stellen Sie einen Reinigungsplan auf.
Die durchgeführte Reinigung soll durch Unterschrift
bestätigt werden.
■
Kontrollieren Sie die Lebensmittel bei der Anlieferung. Optisch kann man dabei den Zustand der Verpackung auf Fremdkörper, den Frischezustand und
sichtbaren Verderb erfassen. Bei kühlpflichtigen
Lebensmitteln und Tiefkühlware muss eine Temperaturmessung erfolgen.
■
Sofern Sie Lebensmittel länger im Betrieb lagern, sind
die Lagertemperaturen wichtige Messpunkte, die
regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden
müssen.
■
Kontrollieren Sie beim Kochen der Speisen ebenso
wie beim Aufwärmen vorbereiteter Speisen täglich, ob
Kerntemperaturen von mindestens +70° C erreicht
und gehalten werden, um Bakterien mit ausreichender Sicherheit abzutöten.
27
■
Die Ausgabe des Essens sollte so schnell wie möglich,
maximal innerhalb von drei Stunden nach Zubereitung
erfolgen. Fragen Sie ggf. Ihren Caterer. Warme Speisen
müssen bei einer Temperatur von mindestens +65° C,
kalte Speisen bei unter +7° C gelagert werden.
■
Es ist empfehlenswert, Rückstellproben der selbst
hergestellten Lebensmittel mindestens 10 Tage lang
tiefgefroren aufzubewahren, um im Falle einer Erkrankung durch eine Untersuchung der Lebensmittel den
möglichen Ursachen nachgehen zu können. Gegebenenfalls ist die Entnahme von Rückstellproben mit
dem Zulieferer zu klären. Einzelheiten besprechen Sie
mit Ihrer Lebensmittelüberwachung.
■
Das Personal muss regelmäßig Schulungen über Lebensmittelhygiene erhalten. Für die Durchführung ist
der Arbeitgeber bzw. Dienstherr verantwortlich. Sie
können diese Schulung gemeinsam mit den jährlich
zu wiederholenden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchführen oder durchführen lassen.
Hierüber berät Sie Ihr zuständiges Amt für Lebensmittelüberwachung.
■
Alle Eigenkontrollmaßnahmen sind zu dokumentieren.
28
Eigenkontrollen
Je nach Betrieb können noch weitere Eigenkontrollmaßnahmen erforderlich werden. Dies sollten Sie mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung besprechen.
Aus der Aufstellung wird ersichtlich, dass jede Einrichtung
über mindestens ein Einstichthermometer verfügen muss,
um die Messungen durchzuführen. In den Lagerräumen
und/oder den Kühl- oder Gefrierschränken sind einfache
geeignete Thermometer stationär anzubringen. Die Messergebnisse sollten aufgeschrieben und zusammen mit
den Reinigungsplänen, den Schulungsnachweisen und
den anderen Unterlagen, am besten in einem Ordner, mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Sorgfältig geführte Dokumente können Sie bei Verdacht
auf lebensmittelbedingte Erkrankungen deutlich von
Schuldvorwürfen entlasten. Bedenken Sie, dass Sie auch
dann für den Zustand der Küche verantwortlich sind, wenn
sie gelegentlich von anderen Personen, wie z. B. Eltern
oder Schülern, im Rahmen des Unterrichts genutzt wird.
Links
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
www.aid.de
www.dge.de
www.dvg.net
www.ernaehrungsportal.nrw.de
www.ganztag.nrw.de
www.lanuv.nrw.de
www.loegd.de/hygiene_infektiologie/frameset.html
www.schulministerium.nrw.de
www.umwelt.nrw.de
www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/
lebensmittel/hygienekongress/index.php
www.vah-online.de
www.vz-nrw.de
Herausgeber
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
40190 Düsseldorf
www.umwelt.nrw.de
Redaktion
Abteilung VI – Verbraucherschutz des MUNLV
in Zusammenarbeit mit dem LANUV
Gestaltung
DesignLevel 2, Neuss
Bildnachweis
Titelseite, Seite 8, 9, 11, 12, 14, 15, 17, 20 Leitwerk, Köln
Seite 4: Mike Haufe (www.pixelgalerie.com)
Seite 6: Sebsemillia „Gasso“ (www.piqs.de)
Seite 9: A1PIX/BIS
Seite 23: Irene_zs „high_noon“(www.piqs.de)
Seite 25: Kim Czuma (www.aboutpixel.de)
Druck
Meinke Print Media Partner GmbH
Stand
Oktober 2009
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon 0211-45 66-666
Telefax 0211-45 66-388
infoservice@munlv.nrw.de
www.umwelt.nrw.de