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Beschlussvorlage (Neubau Hallenbad)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
181 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
11.03.13, 19:10
Aktualisiert
11.03.13, 19:10
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 101/2013 Erstellt am: 03.03.2013 Aktenzeichen: III / 26 - Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 19.03.2013 Betreff Neubau Hallenbad Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein 13.667.000 € netto 14.510.000 € inkl. ant. UST UST Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Berücksichtigung der fehlenden Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2014 X nicht vollständig Vorlage Nr.: 101/2013 . Seite 2 / 6 Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt die Präsentation der Büros WSP (Projektleitung und –steuerung) und Dr. Krieger Architekten (Generalplaner) zum Entwurfskonzept, zur Qualitätsbeschreibung, zur Kostenberechnung sowie zum Generalterminplan der Realisierungsvariante zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Überprüfung und Fortschreibung der Kostenberechnung zu Variante 6 die Herstellungskosten voraussichtlich rd. 13,11 Mio. € netto betragen werden. 3. Der Rat beschließt ferner, folgende (bislang unberücksichtigte) Kosten in die Projektkosten und Finanzplanung aufzunehmen: a) Techn. Einbindung des Springerbeckens 70.000 € b) Sanierung des Sprungturms im Freibad 90.000 € c) Erneuerung der Rutsche im Freibad 160.000 € d) Schaffung von Interimsumkleiden für die Sportvereine während der Bauphase 90.000 € e) Einrichtung von Reisemobilstellplätzen 25.000 € 435.000 € Die Herstellungskosten der Realisierungsvariante erhöhen sich damit einschließlich der erforderlichen Nebenkosten (rd. 0,12 Mio.) auf rd. 13,67 Mio. € netto. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach den derzeitigen Vorstellungen zum Nutzungskonzept voraussichtlich rd. 843.000 € zusätzlich für nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer zu veranschlagen sind. Die zu finanzierenden Gesamtkosten belaufen sich somit auf voraussichtlich rd. 14.51 Mio. €. 5. Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 06.11.2012, die fehlenden Investitionskosten (rd. 3,67 Mio. € netto bzw. 4,51 Mio. einschl. anteilig UST, unter Berücksichtigung von Punkt 3 ) im Haushalt für das Jahr 2014 bzw. in der Finanzplanung für 2015 darzustellen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Folgekosten nach Eröffnung des neuen Bades unter Berücksichtigung von Punkt 3 sowie auf der Grundlage der o gutachterlichen Ermittlungen der Fa. con.pro, o der aktualisierten Betriebskostenprognose und o unter Anwendung des Haushaltsrechts nach NKF auf jährlich rd. 1.207.000 € (einschließlich Berücksichtigung der anteiligen Umsatzsteuer) belaufen werden. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung zu prüfen, ob die Einbindung eines Blockheizkraftwerks in die Wärmeerzeugungsanlagen des Bades wirtschaftlich sinnvoll ist. 8. Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen investiven Aufwendung und Auszahlung i.H.v. 25.000 € zur Schaffung einer Brunnenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes Stommeln zu. Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei dem investiven Konto „M 01 12 01 M 26880014 – sonstiger Grunderwerb“ verwendet werden. Vorlage Nr.: 101/2013 . Seite 3 / 6 9. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Abwicklung der Schülerverkehre eine Schulbushaltestelle auf dem Bädergelände, in der Nähe des Eingangs, geschaffen wird. Die Voraussetzungen für eine Haltestelle des öffentlichen Regionalbusverkehres müssen u.a. wegen des regelmäßigen Einsatzes von Gelenkbussen noch geprüft werden. Erläuterungen In seiner Sitzung am 06.11.2012 hat der Rat unter TOP I.4 u.a. beschlossen, die weiteren Planungs- und Projektsteuerungsleistungen für die Realisierungsvariante ab Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) zu beauftragen. Im Hinblick darauf, dass wesentliche Elemente der Entwurfsplanung und Kostenberechnungen schon über zwei Jahre alt waren und die ursprünglich entwickelte Entwurfsplanung zu Variante 6 in der Form modifiziert wurde, dass das Springerbecken im Freibad erhalten bleiben soll, hat die Verwaltung die Büros darüber hinaus mit einer Aktualisierung und Fortschreibung der Kostenberechnung und Entwurfsplanung beauftragt. Diese liegt zwischenzeitlich mit folgenden Ergebnissen vor: zu 1. Im Rahmen der Präsentation wird auch der Generalterminplan vorgestellt werden. Die Verwaltung möchte hierzu auf folgendes hinweisen: Grundsätzliches Ziel ist es, die Maßnahme so zügig wie möglich umzusetzen, um das neue Bad möglichst bald der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass jederzeit mit dem Ausfall techn. Anlagen im abgängigen Hallenbad gerechnet werden muss. Die Verwaltung hatte darüber hinaus das besondere Ziel, die Fertigstellung möglichst bis zum Beginn der Sommerferien 2015 (29. Juni) zu realisieren, damit die Bevölkerung nur für eine Saison auf die Nutzung des Freibades verzichten muss. Der Projektsteuerer wurde daher beauftragt, den Terminplan darauf zu untersuchen, ob bei einer strikten Reduzierung der einzelnen Fristen auf das unabdingbare Minimum dieser Termin eingehalten werden könnte. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken behaftet wäre. So hätten z.B. vorbereitende Erdarbeiten schon ausgeschrieben werden müssen, bevor die Baugenehmigung vorliegt. Dies wäre mit dem Risiko verbunden gewesen, dass die Baugenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden kann mit der Folge, dass die Aufträge nicht erteilt werden könnten, was wiederum Schadenersatzansprüche der Bieter begründen würde. Darüber hinaus müssten die Hauptgewerke bereits zu einem Zeitpunkt ausgeschrieben werden, zu dem die Ausführungsplanung noch nicht vollständig abgeschlossen wäre. Dies birgt erhebliche Nachtragsrisiken in sich. Vorlage Nr.: 101/2013 . Seite 4 / 6 Nach Abwägung aller Risiken hat sich die Verwaltung daher entschlossen, dieses Ziel nicht weiter zu verfolgen und dem Rat einen derart ambitionierten Zeitplan nicht zu empfehlen. Zum Ausgleich wird das bestehende Hallenbad während der Bauzeit auch in den Sommermonaten geöffnet bleiben. zu 2. Die Herstellungskosten zu Variante 6 b (mit Sauna) wurden mit 12,17 Mio. € netto berechnet. Die einzelnen Kostenpositionen wurden vom Generalplaner auf möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Baukostensteigerungen sowohl unter Berücksichtigung von Indizes als auch im Vergleich zu konkreten, kürzlich abgerechneten Projekten untersucht und vom Projektsteuerer sowie der Verwaltung geprüft. Hierbei ist eine Steigerung der reinen Baukosten um rd. 730.000 € netto festzustellen. Hinzu kommen hierdurch steigende Nebenkosten i.H.v. rd. 204.000 € netto. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass hierin Abbruchkosten für die Bestandsgebäude des Freibades i.H.v. rd. 155.000 € netto enthalten sind. Diese sind möglicherweise konsumtiv zu bewerten. Der Sachverhalt wird derzeit von der Kämmerei geprüft. Sollte sich die Notwendigkeit der konsumtiven Veranschlagung bestätigen, müssten diese Mittel außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Investitionskosten würden sich im gleichen Umfang verringern. zu 3. Darüber hinaus hat sich im Zuge der Planungsgespräche heraus gestellt, dass weitere Positionen in der bisherigen Kostenberechnung bislang nicht enthalten waren, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen bzw. sinnvoller Weise berücksichtigt werden sollten. a) Hier ist zunächst der Erhalt des Springerbeckens zu nennen, das in der ursprünglich entwickelten Variante 6 noch entfallen sollte. Dies bedingt, dass mehr Wasserflächen vorgehalten werden, die techn. behandelt werden müssen, was eine Erweiterung der techn. Anlagen erfordert. Dies ist mit zusätzlichen Investitionen von rd. 70.000 € netto verbunden. b) Der Sprungturm dieses Beckens befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass Betonsanierungen erforderlich sind. Zudem entsprechen die Brüstungen nicht den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (derzeit provisorisch nachgerüstet). Die Verwaltung empfiehlt daher diese Kosten i.H.v. 90.000 € netto aufzunehmen und die ohnehin erforderliche Sanierung im Zuge der Neubaumaßnahme mit abzuwickeln. c) Die vorhandene Rutsche ist zwischenzeitlich 29 Jahre alt und aus GFK (Kunststoff) gefertigt, der bedingt durch Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüsse zunehmend spröde und rissig geworden ist. In den letzten Jahren mussten zum Bestehen der notwendigen TÜV-Prüfungen vor Inbetriebnahme immer wieder Ausbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es zeichnet sich ab, dass die Lebenserwartung der Rutsche erreicht ist und in absehbarer Zeit eine Erneuerung erforderlich wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Kosten i.H.v. 160.000 € netto aufzunehmen und die ohnehin erforderliche Erneuerung im Zuge der Neubaumaßnahme mit abzuwickeln. d) Im Zuge der Aktualisierung der Kostenberechnung ist aufgefallen, dass bislang übersehen wurde, Kosten für die Schaffung einer Übergangslösung für Vereinsumkleiden vorzusehen. Diese sind für den Zeitraum Vorlage Nr.: 101/2013 . Seite 5 / 6 zwischen Abriss der Bestandsgebäude und Inbetriebnahme des neuen Sportlertrakts erforderlich und mit Kosten i.H.v. 90.000 € für die Anmietung und Installation geeigneter Container verbunden. e) Die IG für die Errichtung eines Reisemobilübernachtungsplatzes in Stommeln hat mit Schreiben vom 03.03.2009 beantragt, Übernachtungs-Stellplätze für Reisemobile am Bäderstandort einzurichten. Die aufgeführten Kosten i.H.v. 25.000 € gewährleisten eine lediglich einfache Ausgestaltung dieser Plätze und beinhalten die Befestigung der Flächen sowie die Bereitstellung von Stromanschlüssen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die hiermit verbundenen Kosten durch Stellplatzgebühren refinanziert werden können und empfiehlt daher, die Mittel zu berücksichtigen. Die vorstehenden Punkte verursachen in der Summe 435.000 € netto sowie zusätzliche Nebenkosten i.H.v. rd. 122.000 € netto. zu 4. s. Anlage zu 5. s. Vorlage Nr. 360/2012, Ratssitzung 06.11.2012, TOP I.4 zu 6. s. Anlage zu 7. Die derzeitige Planung sieht für die Wärmeerzeugung Brennwertkesselanlagen in Verbindung mit einer solaren Absorberanlage vor. Im Zuge der Entwurfsplanung sind verschiedene Alternativen untersucht worden, die jedoch noch nicht abschließend bewertet werden konnten. Im Zuge der Präsentation wird hierauf gesondert eingegangen. Es zeichnet sich jedoch die Tendenz ab, dass die für ein BHKW erforderlichen höheren Investitionskosten sich in einem überschaubaren Zeitraum amortisieren würden, insbesondere möglicherweise dann, wenn die Stadtwerke mit eingebunden werden könnten. Hiermit verbunden sind auch die Fragen zu einem steuerlichen Querverbund. Die hierfür notwendigen wirtschaftlichen sowie haushalts- und abgabenrechtlichen Prüfungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten. zu 8. Die Bewässerung des angrenzenden Sportplatzes wird derzeit über Trinkwasser in Verbindung mit einer Druckerhöhungsanlage sichergestellt, die im Freibadgebäude installiert ist. Mit dem Abriss des Gebäudes kann daher die Wasserversorgung für die Sportplatzbewässerung nicht mehr gewährleistet werden. Es ist seitens der Verwaltung übersehen worden diese Mittel rechtzeitig für die Haushaltsberatungen 2013 anzumelden, so dass dieser notwendige Aufwand außerplanmäßig bereit gestellt werden muss. Die Verwaltung schlägt vor, für die Bewässerung künftig Brunnen- statt Trinkwasser zu verwenden, da dies sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen sinnvoller ist. Die Kosten werden auf rd. 25.000 € brutto geschätzt. Vorlage Nr.: 101/2013 . Seite 6 / 6 Ergänzender Hinweis: Am 30.01.2013 hat eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Vereine stattgefunden. Die Vereine wurden hierbei gebeten, Ihre Anforderungen an Ausmaß und Ausgestaltung der von ihnen benötigten Räumlichkeiten losgelöst von den konkret vorliegenden Planungen zu beschreiben, damit seitens der Planer geprüft werden kann, ob diese Anforderungen mit der entwickelten Entwurfsplanung und den dafür berechneten Kosten erfüllt werden können. Den Vereinen wurde hierfür eine Frist bis zum 15.02.2013 eingeräumt, damit die Überprüfung rechtzeitig vor Erstellung dieser Vorlage durchgeführt werden konnte. Leider haben nicht alle Vereine diese Frist eingehalten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen von drei Vereinen noch keine der Absprache entsprechende Stellungnahmen vor. Über das Ergebnis kann daher noch nicht berichtet werden. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass möglicherweise noch Anforderungen und Wünsche vorgetragen werden, die bislang noch nicht berücksichtigt sind und insofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich hieraus noch Kostensteigerungen ergeben können. Die Verwaltung wird über das Ergebnis berichten, nachdem alle Stellungnahmen der Vereine vorliegen.