Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
11.03.13, 19:10
Aktualisiert
11.03.13, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
49/2013
Erstellt am:
31.01.2013
Aktenzeichen:
III/20/200
Verfasser/in:
Frau Krämer
Mitteilungsvorlage
Gremium
Rat
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
19.03.2013
Betreff
Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern
sie nicht wegen ihres Umfangs der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
bzw. Auszahlungen sind in beiliegender Zusammenstellung aufgeführt.
Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
bedingt durch Umbuchungen ergeben, werden diese in einer gesonderten Anlage zum Jahresabschluss dargestellt.