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Mitteilungsvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
11.03.13, 19:10
Aktualisiert
11.03.13, 19:10
Mitteilungsvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

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Vorlage Nr.: 49/2013 Erstellt am: 31.01.2013 Aktenzeichen: III/20/200 Verfasser/in: Frau Krämer Mitteilungsvorlage Gremium Rat TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 19.03.2013 Betreff Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2012 bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Nach § 83 Abs. 2 GO NRW sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern sie nicht wegen ihres Umfangs der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind in beiliegender Zusammenstellung aufgeführt. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedingt durch Umbuchungen ergeben, werden diese in einer gesonderten Anlage zum Jahresabschluss dargestellt.