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Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 126/2013 Erstellt am: 21.03.2013 Aktenzeichen: II/52 10 20 /rf Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 16.04.2013 Betreff Zuwendungen an Sportvereine 2012/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis. Vorlage Nr.: 126/2013 . Seite 2 / 4 1. Zuschuss zum Vereinsjubiläum der Raging Abbots Brauweiler e.V. in Höhe von 128,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 2. Zuschuss für die Baseball/Softball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. zur Ausbesserung des Baseballplatzes im Sportzentrum Pulheim in Höhe von 200,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 3. Betriebskostenzuschuss für den Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Anlagen in Höhe von 797,00 € gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien. 4. Zuschuss für die Pulheim Vipers in Höhe von 50,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 5. Energiekostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 72,00 € gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien. 6. Zuschuss für den Stommelner Ringer Verein e.V. 1987 in Höhe von 128,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 7. Zuschuss zu den Fahrtkosten des Stommelner Ringer Vereins e.V. 1987 in Höhe von 346,00 € gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien. 8. Zuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 800,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 9. Zuschuss für den Stommelner Ringer Verein e.V. 1987 in Höhe von 367,50 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 10. Zuschuss an die Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 450,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 11. Zuschuss für die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 255,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. 12. Fahrtkostenzuschuss für die Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 460,00 € gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien. 13. Mietkostenerstattung für den TTC Blau-Rot 1971 Geyen e.V. für die Durchführung von Wirbelsäulengymnastikkursen im Pfarrhaus Sinthern in Höhe von 290,00 € gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien. Erläuterungen zu 1. Mit Schreiben vom 24.10.2011 wiesen die Raging Abbots darauf hin, dass sie im Jahr 2012 ihr 25 jähriges Bestehen feiern. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wird bei einem 25 jährigen Vereinsjubiläum ein Betrag in Höhe von 128,00 € zur Verfügung gestellt. Vorlage Nr.: 126/2013 . Seite 3 / 4 zu 2. Mit Schreiben vom 07.03.2012 teilte die Baseball/Softball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. mit, dass bedingt durch Vandalismusschäden die Spielerunterstände komplett mit neuen Holzplatten versehen werden mussten. Darüber hinaus wurde der Zaun am dritten Base (linke Spielfeldbegrenzung) von dieser Abteilung komplett erneuert. Die Gesamtkosen hierfür betrugen 400,00 €. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 200,00 € städtischerseits gewährt. zu 3. Mit Schreiben vom 28.02.2012 beantragte der Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. einen Betriebskostenzuschuss für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Anlagen. Gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 797,00 € gewährt. zu 4. Mit Schreiben vom 30.04.2012 teilten die Pulheim Vipers mit, dass sie mit einer Strafzahlung für die Verlegung eines Meisterschaftsspiels in Höhe von 50,00 € belegt wurden. Die Turnhalle Escher Straße konnte kurzfristig wegen einer Schulveranstaltung nicht genutzt werden. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde der Betrag in Höhe von 50,00 € an den Verein zurück erstattet. zu 5. Mit Schreiben vom 16.08.2012 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Energiekostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.2 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag in Höhe von 72,00 € (10 % der Gesamtkosten) zur Verfügung gestellt. zu 6. Mit Schreiben vom 26.09.2012 teilte der Stommelner Ringer Verein e.V. 1987 der Verwaltung sein 25 jähriges Bestehen mit. Daher wurde dem Verein gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien ein Betrag in Höhe von 128,00 € zur Verfügung gestellt. zu 7. Mit Schreiben vom 10.10.2012 beantragte der Stommelner Ringer Verein e. V. 1987 einen Fahrtkostenzuschuss für Jugendliche für die Teilnahme an Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, etc. Gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag in Höhe von 346,00 € zur Verfügung gestellt. zu 8. Mit Schreiben vom 23.11.2012 beantragte der Stadtsportverband Pulheim e.V. seinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zur Deckung notwendiger Sachausgaben. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde dieser Zuschussbetrag wie in den Vorjahren gewährt. zu 9. Mit Schreiben vom 17.10.2012 beantragte der Stommelner Ringer Verein e.V. 1987 einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten für jugendliche Mitglieder bei internationalen Ringerturnieren. Die anerkannten Gesamtkosten beliefen sich auf 1.225,00 €. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 367,50 € (30 % der Gesamtkosten) gewährt. Vorlage Nr.: 126/2013 . Seite 4 / 4 zu 10. Mit Schreiben vom 26.11.2012 beantragte die Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Materialkostenzuschuss. Für den Kauf eines Lagercontainers, Ballschränken und Ballmaterial musste die Abteilung ca. 1.500,00 € investieren. Aus diesem Grund wurde gemäß Ziffer 3.9 ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 450,00 € (30 % der Gesamtkosten) gewährt. zu 11. Mit Schreiben vom 28.11.2012 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und höherwertigen Veranstaltungen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 852,00 €. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 255,00 € (30 % der Gesamtkosten) gewährt. zu 12. Mit Schreiben vom 21.12.2012 beantragte die Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für ihre Jugendmannschaften. Gemäß Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag in Höhe von 460,00 € gewährt. zu 13. Mit Schreiben vom 27.01.2013 beantragte der TTC Blau-Rot 1971 Geyen e.V. die Erstattung der Mietkosten für die Durchführung von Wirbelsäulenkursen im Pfarrhaus Sinthern. Gemäß Ziffer 3.9 der Förderungsrichtlinien wurden die Mietkosten in Höhe von 290,00 € erstattet.