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Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
11.12.15, 16:01
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Stephan Heiden 11.11.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.11.2015 Hauptausschuss 03.12.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 93/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Beschlussentwurf: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wir beschlossen. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren je m³ Schmutzwasser von 3,37 € auf nunmehr 3,26 € und je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,96 € auf nunmehr 0,95 € festzusetzen. Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Reduzierung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2016 ist zurückzuführen auf die erheblich niedrigeren kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen (- 60.994 € ). Der Grund hierfür ist der Wechsel des Abschreibungsverfahrens von der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Durch diesen Wechsel ist der Gebührenzahler besser gestellt. Zudem wird durch diesen Wechsel Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit der testierten Anlagenbuchhaltung geschaffen. Angesichts der niedrigeren Anschaffungskosten und der längeren Restnutzungszeit, gemäß der Anlagen der Anlagebuchhaltung, sind die kalkulatorischen Abschreibungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedriger kalkuliert. Die geringfügige Reduzierung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2016 ist zurückzuführen auf: 1) dem bei der Schmutzwassergebühr genannten Grund der niedrigeren kalkulatorischen Abschreibung (-56.302,- €) 2) die voraussichtlich höheren abflusswirksamen qm-Flächen, die durch die Neuansiedlung in den Baugebieten verursacht werden ( 7878 qm). 3) Demgegenüber steht das im Vergleich zum Vorjahr um 71.142 € schlechtere Ergebnis aus den Ergebnisvorträgen der Vorjahre (2015 = Überschuss i.H.v. 48.721,- € / 2016 = Fehlbetrag i.H.v. 22.421,- €) Beschlussvorlage 93/2015 Seite 2 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen: Artikel I § 4 (Schmutzwassergebühren) Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,26 €. § 5 (Niederschlagswassergebühr) Abs. 6 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 0,95 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1. Artikel II Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 insoweit außer Kraft. Beschlussvorlage 93/2015 Seite 3 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 17. Dezember 2015 Bürgermeister Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Beschlussvorlage 93/2015 Seite 4 Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 93/2015 Seite 5