Daten
Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
11.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Stephan Heiden
11.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.11.2015
Hauptausschuss
03.12.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
93/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Beschlussentwurf:
Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015
zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom
10.12.2008 wir beschlossen.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren
je m³ Schmutzwasser von 3,37 € auf nunmehr 3,26 € und
je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,96 € auf nunmehr 0,95 € festzusetzen.
Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung
erforderlich.
Die Reduzierung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2016 ist zurückzuführen auf die erheblich
niedrigeren kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen (- 60.994 € ). Der Grund hierfür ist der
Wechsel des Abschreibungsverfahrens von der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes auf Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Durch diesen Wechsel ist der Gebührenzahler besser
gestellt. Zudem wird durch diesen Wechsel Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit der
testierten Anlagenbuchhaltung geschaffen. Angesichts der niedrigeren Anschaffungskosten und der
längeren Restnutzungszeit, gemäß der Anlagen der Anlagebuchhaltung, sind die kalkulatorischen
Abschreibungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedriger kalkuliert.
Die geringfügige Reduzierung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2016 ist zurückzuführen
auf:
1) dem bei der Schmutzwassergebühr genannten Grund der niedrigeren kalkulatorischen
Abschreibung (-56.302,- €)
2) die voraussichtlich höheren abflusswirksamen qm-Flächen, die durch die Neuansiedlung in
den Baugebieten verursacht werden ( 7878 qm).
3) Demgegenüber steht das im Vergleich zum Vorjahr um 71.142 € schlechtere Ergebnis aus
den Ergebnisvorträgen der Vorjahre (2015 = Überschuss i.H.v. 48.721,- € / 2016 =
Fehlbetrag i.H.v. 22.421,- €)
Beschlussvorlage 93/2015
Seite 2
4. Änderungssatzung
vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687)
und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
März 2013 (GV. NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17. Dezember
2015 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 4 (Schmutzwassergebühren)
Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,26 €.
§ 5 (Niederschlagswassergebühr)
Abs. 6 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 0,95 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1.
Artikel II
Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember
2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom
10.12.2008 insoweit außer Kraft.
Beschlussvorlage 93/2015
Seite 3
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 17. Dezember 2015
Bürgermeister
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Beschlussvorlage 93/2015
Seite 4
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 93/2015
Seite 5