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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden Erneuter Auslegungsbeschluss siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Erneuter Auslegungsbeschluss
siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und
UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und
RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Erneuter Auslegungsbeschluss
siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und
UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und
RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Erneuter Auslegungsbeschluss
siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und
UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und
RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und 
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Erneuter Auslegungsbeschluss
siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und
UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und
RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 58/2013 Erstellt am: 04.02.2013 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 27.02.2013 Betreff Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden Erneuter Auslegungsbeschluss siehe RAT 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 und UPA 24.02.2010, Vorlage Nr. 62/2010 TOP 7, Niederschrift S. 11 und RAT 06.11.2012,Vorlage Nr. 360/2012 TOP 4, Niederschrift S. 10 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Vorlage Nr.: 58/2013 . Seite 2 / 4 Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Erläuterungen In der Sitzung des Umwelt -und Planungsausschusses vom 24.02.2010 wurde der Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, der Auslegungsbeschluss gefasst. Der Beschluss lautete wie folgt: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die anschließende Auslegung erfolgte nicht, da es sich um einen Vorsorgebeschluss handelte und die Auslegung nicht stattfinden sollte, solange der Rat nicht seine endgültige Zustimmung zu den weiteren anstehenden Entscheidungen erteilt hat. Siehe Niederschrift in Anlage. In der Ratssitzung am 06.11.2012 wurde unter Punkt 4.b beschlossen, das begonnene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes auf Basis der Variante 6 fortzuführen. Für den Flächennutzungsplan ist der nächste Verfahrensschritt die Auslegung der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wie am 24.02.2010 (Vorsorgebeschluss) beschlossen. Die in dieser Sitzung vorgelegte Begründung zum Flächennutzungsplan mit dem Umweltbericht wird auf Grund der zwischenzeitlichen gestiegenen Ansprüche an den Umweltbericht erneut vorgelegt, mit dem Vorschlag, den Auslegungsbeschluss erneut zu fassen. Die Begründung, mit dem abgeänderten Umweltbericht, ist in Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Pulheim hat am 27.10.2009 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB für den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 19.11.2009 bekannt gemacht und die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.12.2009 bis 23.12.2009 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.11.2009 um Stellungnahme gebeten. Eingegangene Äußerungen mit Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Eingabensteller Inhalt Bemerkung der Verwaltung T2: RWE Netzservice GmbH Die Teilbereichsänderung liegt teilweise im Schutzstreifen der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Die Freileitung verläuft in diesem Bereich westlich des bestehenden Freibades, fast parallel zur B 59 n. Die Fläche für Gemeinbedarf hat noch einen ca. 50 m Abstand zu dem Schutzstreifen. Das künftige Hallenbad ist östlich vom bestehenden Freibad geplant, so dass es keine Überschneidungen geben wird. Vorlage Nr.: 58/2013 . Seite 3 / 4 T7: Erftverband Es ist zu beachten, dass sich im Bereich der Teilbereichsänderung das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Stommeln-Sportplatz befindet. Die wasserwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist vorrangig. Sofern Eingriffe in das Rückhaltevolumen erfolgen, müssen diese in enger Absprache mit dem Erftverband funktional und ortsnah angeglichen werden. Sofern dies zugesichert wird, bestehen keine Bedenken gegen die Teilbereichsänderung. Die Fläche des HRB ist bekannt und wird im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln im Plan mit dem M. 1:500 Berücksichtigung finden und im Umweltbericht. Ebenso Eingriffe in das Rückhaltevolumen, die im Bebauungsplanverfahren mit dem Erftverband abgestimmt werden. Die Darstellung des FNP ist im M. 1:10 000 und somit zu klein und ungenau. T8: Rhein-ErftKreis 1. Die Teilbereichsänderung liegt im Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 Rommerskirchener Lösplatte. Der Plan weist den Bereich als Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ aus. Zu 1: Die Teilbereichsänderung liegt in einem beplanten Bereich, dem Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 22 Stommeln. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 7 unter 5.2-141 und 5.2-63 werden durch die Teilbereichsänderung nicht berührt. (Siehe Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 in Anlage)   Unter 5.2-141 ist festgesetzt: Ergänzung der Eschenreihe entlang der L93. Die prägende Eschenreihe auf der Hangkante entlang der Landstraße ist bis zum Ortseingang zu ergänzen. Unter 5.2-63 ist festgesetzt: Zweireihige Pflanzung von Ufergehölzen beidseitig des Stommelner Baches. Die Maßnahme dient zur Aufwertung der wichtigen Landschaftsstruktur und des Lebensraumes. 2. Es wird angeregt, aus Gründen der Eingriffsvermeidung und des Artenschutzes eine Pufferzone zum Hang einzuhalten und die vorhandenen Gehölze im Hangbereich festzusetzen. Zu 2: Nach Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis ist dieser Punkt für die FNP-Änderung nicht relevant, sondern für den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln. Ebenso werden Eingriffsbilanzierung und Artenschutz im Zuge der Detailplanung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln im Umweltbericht behandelt. 3. Derzeit herrscht nur im Sommer Betrieb, künftig gibt es eine ganzjährige Beunruhigung der Tierwelt, insbesondere während der Vogelbrutzeit. Kann im Planbereich das Vorkommen geschützter Arten nicht ausgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob Europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten vorhanden sind. (Richtlinien der Europäischen Union oder der Bundesartenschutzverordnung) Zu 3: Diese umfangreichen Untersuchungen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 44 Stommeln im Umweltbericht behandelt. Der Umweltbericht zur Teilbereichsänderung kann nicht auf die Detailplanung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln eingehen. Hier wird aufgezeigt, welche Belange einer näheren Untersuchung bedürfen. In § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist aufgeführt, dass Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen. (Abschichtungsregelung) bei Plänen, die zu einer Planhierarchie gehören. Vorlage Nr.: 58/2013 . Seite 4 / 4 4. Der Bereich liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Chorbusch. Für die Nutzung des HRB ist eine Änderung der bestehenden Genehmigung nach § 31 ff. WHG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zu 4: Die Wasserschutzzone ist im FNP dargestellt und wird im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln unter Kennzeichnungen und Hinweise aufgenommen. In diesem Zuge wird auch ein erforderlicher Antrag gestellt werden. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.