Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.03.2010
AUSZUG
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 24.02.2010
I.
Öffentlicher Teil
TOP 7
Vorlage: 62/2010
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden
Auslegungsbeschluss
siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14
RM Kilias äußert generell die Zustimmung zur Vorlage. Die FDP-Fraktion werde allerdings angesichts der Finanzsituation die Angelegenheit kritisch begleiten.
E.B. Senk merkt an, dass es sich um einen Vorsorgebeschluss handele. Die Auslegung werde
nicht stattfinden, solange der Rat nicht seine endgültige Zustimmung zu den weiteren anstehenden
Entscheidungen erteilt hat.
RM Wiecki schließt sich den Ausführungen von RM Kilias an.
RM Weingarten bittet um Auskunft,
- ob im Hinblick auf das Bauvorhaben ein Bodengutachten erstellt wurde und
- ob es Vorstellungen für eine Ausgleichsfläche für das Regenrückhaltebecken gibt.
Herr Ritter erklärt, dass Bodengutachten üblicherweise eingeholt würden, wenn Auswirkungen auf
die Bauleitplanung zu erwarten seien. Dies sei hier nicht der Fall.
Das Regenrückhaltebecken sei topographisch erfasst. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen seien in
Abstimmung mit dem Erftverband in der näheren Umgebung als umsetzbar eruiert worden. Die
konkrete Größe und Lage der Flächen müsse nach einem Beschluss über die Planung festgelegt
werden.
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf
der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen.
Auslegungsbeschluss
Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)