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Beschlussvorlage (2010 02 24 Niederschrift UPA)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (2010 02 24 Niederschrift UPA)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.03.2010 AUSZUG aus der Niederschrift der 2. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 24.02.2010 I. Öffentlicher Teil TOP 7 Vorlage: 62/2010 Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden Auslegungsbeschluss siehe RAT vom 27.10.2009, Vorlage Nr. 428/2009, TOP 12, Niederschrift S. 14 RM Kilias äußert generell die Zustimmung zur Vorlage. Die FDP-Fraktion werde allerdings angesichts der Finanzsituation die Angelegenheit kritisch begleiten. E.B. Senk merkt an, dass es sich um einen Vorsorgebeschluss handele. Die Auslegung werde nicht stattfinden, solange der Rat nicht seine endgültige Zustimmung zu den weiteren anstehenden Entscheidungen erteilt hat. RM Wiecki schließt sich den Ausführungen von RM Kilias an. RM Weingarten bittet um Auskunft, - ob im Hinblick auf das Bauvorhaben ein Bodengutachten erstellt wurde und - ob es Vorstellungen für eine Ausgleichsfläche für das Regenrückhaltebecken gibt. Herr Ritter erklärt, dass Bodengutachten üblicherweise eingeholt würden, wenn Auswirkungen auf die Bauleitplanung zu erwarten seien. Dies sei hier nicht der Fall. Das Regenrückhaltebecken sei topographisch erfasst. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen seien in Abstimmung mit dem Erftverband in der näheren Umgebung als umsetzbar eruiert worden. Die konkrete Größe und Lage der Flächen müsse nach einem Beschluss über die Planung festgelegt werden. Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)