Daten
Kommune
Inden
Größe
93 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
12.11.15, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Stephan Heiden
11.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.11.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
95/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 von 498 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“ wird
festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 nicht
berücksichtigt.
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.916 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und
3. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 8.801 € der Endkostenstelle „Unterhaltung
Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 1.953€ für
die Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für
das Jahr 2013 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen
die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Aus der im Jahr 2015 durchgeführten Nachkalkulation 2013 resultiert der oben genannte Fehlbetrag
von 498 €. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen
Fehlbetrag in Höhe von 648 €. Dieser Fehlbetrag ging komplett in die Gebührenbedarfsberechnung
2015 ein. Folglich wurde insgesamt ein zu hoher Fehlbetrag von 150 € als Verlust vorgetragen. In
der Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird dieser zu hohe Fehlbetrag wieder ausgeglichen.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2013 hat einen Überschuss von 8.801 € ergeben.
Aus der im Jahr 2014 durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2013 resultierte ein
Überschuss von 8.732 €. Dieser Überschuss ging mit einem anteiligen Betrag i.H.v. 6.848 € in die
Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Damit sollten gleichbleibende Grabstellengebühren im Jahr
2015 erzielt werden. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein restlicher
Überschussbetrag von 1.953 € (= 8.801 € minus 6.848 €) zu berücksichtigen, um den
Gebührenzahler nachträglich zu entlasten.
Beschlussvorlage 95/2015
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