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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Inden
Größe
93 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
12.11.15, 21:05
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Stephan Heiden 11.11.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.11.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 95/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 von 498 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“ wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 nicht berücksichtigt. 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.916 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und 3. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 8.801 € der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 1.953€ für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Aus der im Jahr 2015 durchgeführten Nachkalkulation 2013 resultiert der oben genannte Fehlbetrag von 498 €. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Fehlbetrag in Höhe von 648 €. Dieser Fehlbetrag ging komplett in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Folglich wurde insgesamt ein zu hoher Fehlbetrag von 150 € als Verlust vorgetragen. In der Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird dieser zu hohe Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2013 hat einen Überschuss von 8.801 € ergeben. Aus der im Jahr 2014 durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2013 resultierte ein Überschuss von 8.732 €. Dieser Überschuss ging mit einem anteiligen Betrag i.H.v. 6.848 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Damit sollten gleichbleibende Grabstellengebühren im Jahr 2015 erzielt werden. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein restlicher Überschussbetrag von 1.953 € (= 8.801 € minus 6.848 €) zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Beschlussvorlage 95/2015 Seite 2