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Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West") Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West") Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West")

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 184.16 Sachbearbeiter: Detlef Habicht Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 04.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Habicht Schwister Vaaßen Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 184.16 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, das Gelände im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker - West" umfasst im Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160 (beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde Kerpen) und Teilflächen der K39 und der Daimlerstraße, welche auf der Flur 18, Gemarkung Sindorf der Gemeinde Kerpen liegen. Die detaillierte Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan in der Anlage 1 des Verpflichtungsvertrages zu entnehmen. Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Der nördliche Teil des Plangebietes umfasst Teile der Verkehrsflächen der K39 und der Daimlerstraße sowie die angrenzenden nicht bebauten Randbereiche der Verkehrsflächen, welche einen geringen Bewuchs und einige kleinere Bäume aufweisen. Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GIGebietes und zur verkehrlichen Anbindung des Gebietes an die K 39 zu schaffen. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht soll im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages). Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 184.16 Seite 3