Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 184.16
Sachbearbeiter: Detlef Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
04.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des
vorhabebezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., Symphony
Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Schwister
Vaaßen
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto: 800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 184.16
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Sindorf (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt
im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker
Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker - West" umfasst im
Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren
umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160
(beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde Kerpen) und Teilflächen der K39 und der
Daimlerstraße, welche auf der Flur 18, Gemarkung Sindorf der Gemeinde Kerpen liegen. Die
detaillierte Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan in der Anlage 1 des
Verpflichtungsvertrages zu entnehmen.
Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Der
nördliche Teil des Plangebietes umfasst Teile der Verkehrsflächen der K39 und der Daimlerstraße
sowie die angrenzenden nicht bebauten Randbereiche der Verkehrsflächen, welche einen
geringen Bewuchs und einige kleinere Bäume aufweisen.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GIGebietes und zur verkehrlichen Anbindung des Gebietes an die K 39 zu schaffen. Das für die
Umsetzung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht soll im Wege eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus
diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der
Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages).
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma ProLogis Germany CXII
B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den
Bereich vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil
Sindorf abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 184.16
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