Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
44/2013
Erstellt am:
29.01.2013
Aktenzeichen:
IV/66-12-029406
Verfasser/in:
Herr Czeremnych
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
20.02.2013
Betreff
Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg"
im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof
Sachstand nach Bürgerinformation
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
237.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
12.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der TVA beschließt, die Straße „Baumweg“ entsprechend der Variante 1a der vorgestellten Entwurfsplanung im Teilstück zwischen der Straße „Unterster Weg“ bis einschl. Zufahrt Friedhof nach dem Separationsprinzip auszubauen und
lehnt folglich den Antrag nach einem Ausbau entsprechend der Variante 2 der Entwurfsplanung nach dem Mischprinzip
als verkehrsberuhigter Ausbau ab.
Erläuterungen
Wie vom TVA am 14.11.2012 zur Vorlage Nr. 348/2012 beschlossen, hat die Verwaltung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 16.01.2013 den Anliegern/ - innen die Baumaßnahme vorgestellt. Anhand einer PowerPointPräsentation wurde den Anliegern/- innen die Notwendigkeit der Erneuerung der Straße, die Varianten der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße und der aufgrund der Überlastung der Kanalisation z. B. im Untersten Weg / Raiffeisenstraße erforderliche Einbau eines Stauraumkanals erläutert. Die Niederschrift und die Präsentation sind als Anlagen
beigefügt.
Folgende Varianten der Entwurfsplanung wurden vorgestellt:
Variante 1 :
Hauptteil nach dem Separationsprinzip
hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise
Variante 1a:
Hauptteil nach dem Separationsprinzip
hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Asphaltbauweise
Variante 2 :
Hauptteil und
hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise
Bis zum Ende der Bürgerinformationsveranstaltung gab es bei den Anliegern zu den vorgestellten Varianten kein eindeutiges Meinungsbild.
Mit Schreiben vom 17.01.2013 spricht sich ein Anlieger für eine verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche aus. Dem
Schreiben beigefügt ist eine Liste die weitere 22 Anlieger unterzeichnet haben und ebenfalls für eine verkehrsberuhigte
Mischverkehrsfläche gemäß Vorschlag 2 plädieren. In dem Schreiben werden folgende Gründe angegeben:
eine Mischverkehrsfläche würde zu einem besseren Erscheinungsbild des Baumweges führen,
die Verkehrssicherheit würde – insbesondere zum Nutzen von Kindern und älteren, mobilitätseingeschränkten
Anwohner – gesteigert, da Auto-, Rad- und Motorradfahrer langsamer und aufmerksamer fahren würden, sodass Kinder – unter Beachtung der Verkehrsregeln – überhaupt, oder zumindest sicherer auch auf der Straße
spielen könnten,
da Stellplätze eindeutig gekennzeichnet werden, entfalle die Gefahr, dass Grundstückszufahrten durch zu eng
parkende Fahrzeuge behindert werden
Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 3 / 4
Pflanzbereiche in Kombination mit einer Pflasterung beruhigen den Verkehr und lockern das freundliche Erscheinungsbild auf, so dass die Verkehrsberuhigung gut erkennbar sei,
Als Anlagen zur Vorlage sind das Schreiben vom 17.01.2013 sowie – nichtöffentlich – die Unterschriftenliste beigefügt.
Eine Gestaltung als Mischverkehrsfläche mit Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen VZ
325 ist aus der Sicht der Verwaltung möglich, da es sich bei dem Baumweg um eine Sackgasse mit geringem Verkehrsaufkommen handelt. Obwohl das Schreiben der Anlieger zudem einige gute Gründe für den Ausbau in Form einer
Mischverkehrsfläche aufzeigt, schlägt die Verwaltung dennoch aus folgenden Gründen weiterhin vor, das Separationsprinzip beizubehalten und die Variante 1a als Ausbauvariante für die Straßenerneuerung zu beschließen:
Der Baumweg dient auch der Erschließung des Friedhofs. Daher ist davon auszugehen, dass es – verglichen
mit anderen, ansonsten gleichartigen Sackgassen – ein etwas höheres Verkehrsaufkommen und einen etwas
höheren Anteil von ortsfremden Anliegern gibt. Zudem sind die Möglichkeiten zur Gestaltung einer Mischverkehrsfläche aufgrund der vielen Zufahrten begrenzt. Wie aus dem Schreiben der Anlieger ersichtlich wird, sind
zudem weitere Restriktionen durch zusätzliche Zufahrten zu berücksichtigen. Zudem muss wahrscheinlich die
in der Mitte des Wendehammers vorgesehene Insel entfallen. Es erscheint daher aufgrund der Erfahrung aus
anderen verkehrsberuhigten Bereichen zweifelhaft, ob die für die Anlieger mit einer Umgestaltung zu einer
Mischverkehrsfläche verbundenen Hoffnungen, sich erfüllen können. Als „sicherer Spielbereich“ könnte die
Straße zweifellos auch nach einer derartigen Umgestaltung auf keinen Fall eingestuft werden.
Es ist davon auszugehen, dass ein relativ hoher Anteil der oft älteren Friedhofsbesucher eine Sehbehinderung
hat. Für diese Personengruppe ist die klare Führung auf einem separaten Gehweg günstiger.
Aufgrund der genannten Restriktionen können bei einer Mischverkehrsfläche kaum öffentliche Stellplätze angelegt werden. Da der Friedhof beispielsweise auch einen großen Anteil des Straßenbaubeitrags auf sich bindet,
erscheint dies – selbst wenn die Anlieger tatsächlich auf öffentliche Stellplätze verzichten können sollten – nicht
sachgerecht. Die Anlegung weiterer privater Stellplätze ist auch ohne einen Umbau der Straße möglich.
Bei einer Vollsperrung des Baumweges können aufgrund der Sackgassensituation die dahinterliegenden
Grundstücke nicht mehr angefahren werden. Da die damit verbundenen Einschränkungen für einige Anlieger
sehr groß sind, sollten diese Zeiten minimiert werden. Der Einbau von Pflaster kann – wie auch der von Asphalt
– nur unter Vollsperrung erfolgen. Allerdings kann eine Asphaltdeckschicht innerhalb eines Arbeitstages eingebaut werden. Die Pflasterung würde sich über einen Zeitraum von knapp zwei Wochen erstrecken.
Die Kosten des Baus einer Mischverkehrsfläche liegen – wenn auch nur in relativ geringerem, nicht entscheidungsrelevantem Maße – über der einer Erneuerung der Straße im Separationsprinzip.
Die Ausführung der Baumaßnahme ist mit erheblichen Verkehrseinschränkungen verbunden. Da es sich bei der Straße
„Baumweg“ um eine Sackgasse handelt, ist eine Komplettsperrung für den öffentlichen Verkehr während der gesamten
Bauzeit unumgänglich. Während der Arbeiten für den Einbau des Stauraumkanals sowie teilweise während des Straßenbaus muss zudem auch der Anliegerverkehr – bis auf eventuelle Ausnahmen, außerhalb der täglichen Arbeitszeit –
ausgeschlossen werden. Die Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst wird immer gewährleistet, wobei auch
die Möglichkeit besteht, bei entsprechenden Vorkehrungen, die Zufahrt über den Friedhof zu nutzen.
Baubeginn soll voraussichtlich Ende Juli 2013 sein, wobei mit einer Bauzeit von ca. 20 Wochen zu rechnen ist. Der
Einbau der Asphaltbetondeckschicht erfolgt eventuell im Frühjahr 2014.
Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 4 / 4
Bei der Erneuerung der Straße „Baumweg“ handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach KAG.