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Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg" im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof Sachstand nach Bürgerinformation)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg"
im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof
Sachstand nach Bürgerinformation) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg"
im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof
Sachstand nach Bürgerinformation) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg"
im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof
Sachstand nach Bürgerinformation) Beschlussvorlage (Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg"
im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof
Sachstand nach Bürgerinformation)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 44/2013 Erstellt am: 29.01.2013 Aktenzeichen: IV/66-12-029406 Verfasser/in: Herr Czeremnych Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 20.02.2013 Betreff Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße "Baumweg" im Teilstück zwischen der Straße "Unterster Weg" bis einschl. Zufahrt zum Friedhof Sachstand nach Bürgerinformation Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 237.500 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € 12.000 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der TVA beschließt, die Straße „Baumweg“ entsprechend der Variante 1a der vorgestellten Entwurfsplanung im Teilstück zwischen der Straße „Unterster Weg“ bis einschl. Zufahrt Friedhof nach dem Separationsprinzip auszubauen und lehnt folglich den Antrag nach einem Ausbau entsprechend der Variante 2 der Entwurfsplanung nach dem Mischprinzip als verkehrsberuhigter Ausbau ab. Erläuterungen Wie vom TVA am 14.11.2012 zur Vorlage Nr. 348/2012 beschlossen, hat die Verwaltung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 16.01.2013 den Anliegern/ - innen die Baumaßnahme vorgestellt. Anhand einer PowerPointPräsentation wurde den Anliegern/- innen die Notwendigkeit der Erneuerung der Straße, die Varianten der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Straße und der aufgrund der Überlastung der Kanalisation z. B. im Untersten Weg / Raiffeisenstraße erforderliche Einbau eines Stauraumkanals erläutert. Die Niederschrift und die Präsentation sind als Anlagen beigefügt. Folgende Varianten der Entwurfsplanung wurden vorgestellt: Variante 1 : Hauptteil nach dem Separationsprinzip hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise Variante 1a: Hauptteil nach dem Separationsprinzip hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Asphaltbauweise Variante 2 : Hauptteil und hinterer Teil als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise Bis zum Ende der Bürgerinformationsveranstaltung gab es bei den Anliegern zu den vorgestellten Varianten kein eindeutiges Meinungsbild. Mit Schreiben vom 17.01.2013 spricht sich ein Anlieger für eine verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche aus. Dem Schreiben beigefügt ist eine Liste die weitere 22 Anlieger unterzeichnet haben und ebenfalls für eine verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche gemäß Vorschlag 2 plädieren. In dem Schreiben werden folgende Gründe angegeben:  eine Mischverkehrsfläche würde zu einem besseren Erscheinungsbild des Baumweges führen,  die Verkehrssicherheit würde – insbesondere zum Nutzen von Kindern und älteren, mobilitätseingeschränkten Anwohner – gesteigert, da Auto-, Rad- und Motorradfahrer langsamer und aufmerksamer fahren würden, sodass Kinder – unter Beachtung der Verkehrsregeln – überhaupt, oder zumindest sicherer auch auf der Straße spielen könnten,  da Stellplätze eindeutig gekennzeichnet werden, entfalle die Gefahr, dass Grundstückszufahrten durch zu eng parkende Fahrzeuge behindert werden Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 3 / 4  Pflanzbereiche in Kombination mit einer Pflasterung beruhigen den Verkehr und lockern das freundliche Erscheinungsbild auf, so dass die Verkehrsberuhigung gut erkennbar sei, Als Anlagen zur Vorlage sind das Schreiben vom 17.01.2013 sowie – nichtöffentlich – die Unterschriftenliste beigefügt. Eine Gestaltung als Mischverkehrsfläche mit Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen VZ 325 ist aus der Sicht der Verwaltung möglich, da es sich bei dem Baumweg um eine Sackgasse mit geringem Verkehrsaufkommen handelt. Obwohl das Schreiben der Anlieger zudem einige gute Gründe für den Ausbau in Form einer Mischverkehrsfläche aufzeigt, schlägt die Verwaltung dennoch aus folgenden Gründen weiterhin vor, das Separationsprinzip beizubehalten und die Variante 1a als Ausbauvariante für die Straßenerneuerung zu beschließen:  Der Baumweg dient auch der Erschließung des Friedhofs. Daher ist davon auszugehen, dass es – verglichen mit anderen, ansonsten gleichartigen Sackgassen – ein etwas höheres Verkehrsaufkommen und einen etwas höheren Anteil von ortsfremden Anliegern gibt. Zudem sind die Möglichkeiten zur Gestaltung einer Mischverkehrsfläche aufgrund der vielen Zufahrten begrenzt. Wie aus dem Schreiben der Anlieger ersichtlich wird, sind zudem weitere Restriktionen durch zusätzliche Zufahrten zu berücksichtigen. Zudem muss wahrscheinlich die in der Mitte des Wendehammers vorgesehene Insel entfallen. Es erscheint daher aufgrund der Erfahrung aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen zweifelhaft, ob die für die Anlieger mit einer Umgestaltung zu einer Mischverkehrsfläche verbundenen Hoffnungen, sich erfüllen können. Als „sicherer Spielbereich“ könnte die Straße zweifellos auch nach einer derartigen Umgestaltung auf keinen Fall eingestuft werden.  Es ist davon auszugehen, dass ein relativ hoher Anteil der oft älteren Friedhofsbesucher eine Sehbehinderung hat. Für diese Personengruppe ist die klare Führung auf einem separaten Gehweg günstiger.  Aufgrund der genannten Restriktionen können bei einer Mischverkehrsfläche kaum öffentliche Stellplätze angelegt werden. Da der Friedhof beispielsweise auch einen großen Anteil des Straßenbaubeitrags auf sich bindet, erscheint dies – selbst wenn die Anlieger tatsächlich auf öffentliche Stellplätze verzichten können sollten – nicht sachgerecht. Die Anlegung weiterer privater Stellplätze ist auch ohne einen Umbau der Straße möglich.  Bei einer Vollsperrung des Baumweges können aufgrund der Sackgassensituation die dahinterliegenden Grundstücke nicht mehr angefahren werden. Da die damit verbundenen Einschränkungen für einige Anlieger sehr groß sind, sollten diese Zeiten minimiert werden. Der Einbau von Pflaster kann – wie auch der von Asphalt – nur unter Vollsperrung erfolgen. Allerdings kann eine Asphaltdeckschicht innerhalb eines Arbeitstages eingebaut werden. Die Pflasterung würde sich über einen Zeitraum von knapp zwei Wochen erstrecken.  Die Kosten des Baus einer Mischverkehrsfläche liegen – wenn auch nur in relativ geringerem, nicht entscheidungsrelevantem Maße – über der einer Erneuerung der Straße im Separationsprinzip. Die Ausführung der Baumaßnahme ist mit erheblichen Verkehrseinschränkungen verbunden. Da es sich bei der Straße „Baumweg“ um eine Sackgasse handelt, ist eine Komplettsperrung für den öffentlichen Verkehr während der gesamten Bauzeit unumgänglich. Während der Arbeiten für den Einbau des Stauraumkanals sowie teilweise während des Straßenbaus muss zudem auch der Anliegerverkehr – bis auf eventuelle Ausnahmen, außerhalb der täglichen Arbeitszeit – ausgeschlossen werden. Die Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst wird immer gewährleistet, wobei auch die Möglichkeit besteht, bei entsprechenden Vorkehrungen, die Zufahrt über den Friedhof zu nutzen. Baubeginn soll voraussichtlich Ende Juli 2013 sein, wobei mit einer Bauzeit von ca. 20 Wochen zu rechnen ist. Der Einbau der Asphaltbetondeckschicht erfolgt eventuell im Frühjahr 2014. Vorlage Nr.: 44/2013 . Seite 4 / 4 Bei der Erneuerung der Straße „Baumweg“ handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach KAG.