Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
22.01.2013
Erstellt
14.01.13, 20:05
Aktualisiert
14.01.13, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
14/2013
Erstellt am:
11.01.2013
Aktenzeichen:
II/520
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
22.01.2013
Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Entscheidung über die Erhaltung des Stommelner Freibads in seiner heutigen Form und
Ausstattung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsbündnis "Rettet das Stommelner Freibad"/BIS Bürger-Initiative-Stommeln
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 14/2013 . Seite 2 / 2
Der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss lehnt die Anregung des Aktionsbündnisses „Rettet das
Stommelner Freibad“/der BIS Bürger-Initiative-Stommeln ab, das Stommelner Freibad in seiner heutigen Form und
Ausstattung zu erhalten.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 29.06.2011 beantragte das Aktionsbündnis „Rettet das Stommelner Freibad“ und die BIS BürgerInitiative-Stommeln, das Freibad in Stommeln in seiner heutigen Form zu erhalten. Gleichzeitig wurde die Bebauung
mit einem Cabrio-Bad, Variante 4, in Gänze abgelehnt. (siehe Anlage 1).
Die Verwaltung war bislang davon ausgegangen, dass auf eine formelle Behandlung dieses Bürgerantrags gemäß
§ 24 GO NRW aufgrund der zwischenzeitlich gefassten Ratsbeschlüsse verzichtet werden kann. In mehreren
Gesprächen wurde die Thematik mit den Antragstellern erörtert. Hierbei wurde seitens der Antragsteller zum Ausdruck gebracht, dass bei Realisierung der seinerzeit in Rede stehenden Vorschläge der Antrag zurückgestellt werden
könne.
Zwischenzeitlich hat der Rat bekanntermaßen im vergangenen Jahr die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine
Bäderlandschaft insgesamt im Rahmen eines PPP-Verfahrens realisiert werden könne. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich beendet. Der Rat hat nach Bekanntwerden der Ergebnisse beschlossen, die Bäderlandschaft in Eigenregie
zu realisieren. Bezüglich des Freibads Stommeln hat der Rat in seiner Sitzung am 06.11.2012 u. a. beschlossen, das
Freibad hinsichtlich seiner Wasserflächen unverändert zu erhalten. Abweichungen wird es wegen des geplanten
Hallenbadneubaus bezüglich der Neudimensionierung der Gebäude geben. Der weit überwiegende Anteil der
Liegewiesen wird ebenfalls zukünftig unverändert zur Verfügung stehen.
Es kann demnach konstatiert werden, dass inhaltlich dem Antrag des Aktionsbündnisses „Rettet das Stommelner
Freibad“ sowie der BIS Bürger-Initiative-Stommeln zunächst entsprochen würde.
Da zu einem voll umfänglichen Erhalt aber ggfls auch das Außengelände in seiner bisherigen Form gezählt werden
könnte, hält die Verwaltung die Behandlung des Antrages für geboten.
Aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren schlägt die Verwaltung die Ablehnung des Antrages vor.