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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Entscheidung über die Erhaltung des Stommelner Freibads in seiner heutigen Form und Ausstattung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
22.01.2013
Erstellt
14.01.13, 20:05
Aktualisiert
14.01.13, 20:05
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Entscheidung über die Erhaltung des Stommelner Freibads in seiner heutigen Form und Ausstattung) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Entscheidung über die Erhaltung des Stommelner Freibads in seiner heutigen Form und Ausstattung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 14/2013 Erstellt am: 11.01.2013 Aktenzeichen: II/520 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 22.01.2013 Betreff Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Entscheidung über die Erhaltung des Stommelner Freibads in seiner heutigen Form und Ausstattung Veranlasser/in / Antragsteller/in Aktionsbündnis "Rettet das Stommelner Freibad"/BIS Bürger-Initiative-Stommeln Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 14/2013 . Seite 2 / 2 Der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss lehnt die Anregung des Aktionsbündnisses „Rettet das Stommelner Freibad“/der BIS Bürger-Initiative-Stommeln ab, das Stommelner Freibad in seiner heutigen Form und Ausstattung zu erhalten. Erläuterungen Mit Schreiben vom 29.06.2011 beantragte das Aktionsbündnis „Rettet das Stommelner Freibad“ und die BIS BürgerInitiative-Stommeln, das Freibad in Stommeln in seiner heutigen Form zu erhalten. Gleichzeitig wurde die Bebauung mit einem Cabrio-Bad, Variante 4, in Gänze abgelehnt. (siehe Anlage 1). Die Verwaltung war bislang davon ausgegangen, dass auf eine formelle Behandlung dieses Bürgerantrags gemäß § 24 GO NRW aufgrund der zwischenzeitlich gefassten Ratsbeschlüsse verzichtet werden kann. In mehreren Gesprächen wurde die Thematik mit den Antragstellern erörtert. Hierbei wurde seitens der Antragsteller zum Ausdruck gebracht, dass bei Realisierung der seinerzeit in Rede stehenden Vorschläge der Antrag zurückgestellt werden könne. Zwischenzeitlich hat der Rat bekanntermaßen im vergangenen Jahr die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Bäderlandschaft insgesamt im Rahmen eines PPP-Verfahrens realisiert werden könne. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich beendet. Der Rat hat nach Bekanntwerden der Ergebnisse beschlossen, die Bäderlandschaft in Eigenregie zu realisieren. Bezüglich des Freibads Stommeln hat der Rat in seiner Sitzung am 06.11.2012 u. a. beschlossen, das Freibad hinsichtlich seiner Wasserflächen unverändert zu erhalten. Abweichungen wird es wegen des geplanten Hallenbadneubaus bezüglich der Neudimensionierung der Gebäude geben. Der weit überwiegende Anteil der Liegewiesen wird ebenfalls zukünftig unverändert zur Verfügung stehen. Es kann demnach konstatiert werden, dass inhaltlich dem Antrag des Aktionsbündnisses „Rettet das Stommelner Freibad“ sowie der BIS Bürger-Initiative-Stommeln zunächst entsprochen würde. Da zu einem voll umfänglichen Erhalt aber ggfls auch das Außengelände in seiner bisherigen Form gezählt werden könnte, hält die Verwaltung die Behandlung des Antrages für geboten. Aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren schlägt die Verwaltung die Ablehnung des Antrages vor.