Daten
Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
29.12.15, 16:01
Aktualisiert
29.03.16, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
120/2015
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
17.12.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
13.01.2016
Rat
16.03.2016
Rat
14.04.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Wurde nicht beraten
Betrifft:
1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
•
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 27b wird wie in Anlage dargelegt geändert.
Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Zulässigkeit von Vorhaben, die
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder
begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird die Änderung im vereinfachten
Verfahren nach 3 13 BauGB durchgeführt.
Begründung:
Die Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Inden-Seeviertel ist mit einer intensiven Beratung der
zukünftigen Bauherren verbunden. Im Rahmen dieser Beratungsgespräche hat sich ein Bedarf an
geringfügigen Änderungen ergeben, die die Nutzung für die zukünftigen Bauherren erleichtert, aber
die Grundzüge der ressourcenschonenden Planung nicht berühren.
Die Änderungen sind der Anlage zu entnehmen und können in der Sitzung erläutert werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
090 511 001
Sachkonto:
5431009
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
circa 5.000 €
circa 5.000 €
€
€
€
☒ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 120/2015
Seite 2