Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 12:04
Aktualisiert
07.03.13, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
96/2013
Erstellt am:
26.02.2013
Aktenzeichen:
II / 40 11 35
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
12.03.2013
Rat
X
19.03.2013
Betreff
Zügigkeitserweiterung am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
ca. 2.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
ca. 10.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt / Der Rat beschließt - ohne Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss -,
die Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Schuljahr 2013/2014 von sechs auf sieben Züge zu erweitern.
Vorlage Nr.: 96/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit Beschluss vom 19.12.2006 legte der Rat die Höchstzügigkeit für die Schulen der Stadt Pulheim fest – für das
Geschwister-Scholl-Gymnasium auf sechs Züge (Kapazität: 6 x 30 Plätze = 180 Plätze).
Seitdem ergaben sich für Gymnasien landesweit ständig steigende Anmeldezahlen, die auch in Pulheim bereits
mehrfach zum Beschluss von Zügigkeitserweiterungen geführt haben. Die Anmeldezahlen des Geschwister-SchollGymnasiums für das kommende Schuljahr liegen mit 193 angemeldeten Schülerinnen und Schülern erneut deutlich
über der beschlossenen Kapazität.
Die beabsichtigte Einrichtung einer integrativen Klasse (s. Vorlage Nr. 39/2013) ist mit maximal 25/26 Kindern zu
berücksichtigen. Die räumliche Organisation für den zusätzlichen Zug kann die Schule gewährleisten, zumal sich die
Raumsituation wegen des Doppel-Abitur-Jahrgangs 2013 wesentlich entspannen wird.
Der sich aus der Zügigkeitserhöhung ergebende Finanzierungsbedarf für 2013 und 2014 ff. (Schülerfahrkosten,
Schülerunfallversicherung, Lernmittel und schülerzahlabhängiges Schulbudget) soll in 2013 budgetneutral gedeckt
und in den Folgejahren bei gleichbleibendem Ansatz durch den Wegfall des Doppeljahrgangs aufgefangen werden.