Daten
Kommune
Inden
Größe
193 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
31.05.16, 16:51
Aktualisiert
31.05.16, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 - Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 sowie des
Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 – 2022 wurden alle Positionen des Ergebnishaushaltes
der Haushaltssatzung 2015/2016 im Planjahr 2016 größer 10.000,- € überprüft und bei Bedarf angepasst.
Der Entwurf der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 endet mit nachfolgenden Jahresergebnissen
(Fehlbeträgen):
2016 = - 6.903.332,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -3.451.831,- €)
2017 = - 7.017.513,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -2.985.715,- €)
2018 = - 4.325.897,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -2.836.148,- €)
2019 = - 4.694.973.- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -2.388.660,- €)
2020 = - 4.214.510,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -1.657.902,- €)
2021 = - 4.051.282,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = -1.043.442,- €)
2022 = - 3.679.713,- € (Vergleich HH-Plan 2016 = + 241.609,- €)
Diese Jahresergebnisse bedeuten, dass eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2016 sowie des
Haushaltssicherungskonzeptes 2017 – 2022 in der jetzigen Form durch die Kommunalaufsicht des Kreises
Düren nicht erfolgen wird, da im Gegensatz zur Haushaltssatzung 2015/2016 das Planjahr 2022 nicht
ausgeglichen dargestellt werden kann.
Die Hauptgründe für die negativen Jahresergebnisse sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Gleichzeitig ist die Entwicklung des Eigenkapitals zu betrachten. Das Eigenkapital würde sich aufgrund der
negativen Jahresergebnisse wie folgt reduzieren:
Stand 31.12.2014
Voraussichtliches Jahresergebnis 2015
Voraussichtlicher Vermögensabgang 2015
Fehlbetrag 2016
Fehlbetrag 2017
Fehlbetrag 2018
Fehlbetrag 2019
Vorauss.Eigenkapital am 31.12.2019
20.025.127,74 €
+2.204.265,98 €
- 496.636,- €
- 6.903.332,- €
- 7.017.513,- €
- 4.325.897,- €
- 4.694.973.- €
-1.208.957,28€
Die Entwicklung zum negativen Eigenkapital im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bedeutet
ebenfalls, dass die Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2016 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes
2017 – 2022 in der jetzigen Form durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren nicht erfolgen wird, da
zum Ende des Jahres 2019 ein negatives Eigenkapital erreicht würde.
Folglich sollten bis spätestens zum Planjahr 2019 Maßnahmen eingeleitet sein, die dazu führen, dass der
Fehlbetrag des Jahres 2022 i.H.v. - 3.679.713,- € auf 0,- € reduziert wird, damit spätestens im Jahr 2022 ein
ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann. Allerdings wäre das Eigenkapital der Gemeinde Inden
zum Planjahr 2020 beinahe aufgezehrt. Dieses würde für ein frühzeitigeres Entgegenwirken, z.B. in Form
eine Steuererhöhung sprechen.
Sofern der Fehlbetrag des Jahres 2022 i.H.v. 3.679.713,- € durch eine Erhöhung des Hebesatzes für
Grundsteuer B ausgeglichen werden sollte, so müsste der Hebesatz, bei gleichzeitiger Berücksichtigung
höherer Umlagekosten und unter der Voraussetzungen der aktuellen Hebesätze des Kreises, spätestens
zum Jahr 2022 mindestens 2150 % betragen.