Daten
Kommune
Inden
Größe
3,5 MB
Datum
13.01.2016
Erstellt
06.01.16, 16:01
Aktualisiert
06.01.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
zum Bauvorhaben
"Mobilheime für Flüchtlinge"
an der Merödgener Straße
in 52459 Inden
____________________________________________
Stand: Dezember 2015
DIESE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF INSBESONDERE AUSZUGSWEISE
NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN.
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Hauptsitz Köln
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Schalltechnische Untersuchung
zum Bauvorhaben
"Mobilheime für Flüchtlinge"
an der Merödgener Straße
in 52459 Inden
Stand: Dezember 2015
Auftraggeber:
Gemeinde Inden
Rathaus, Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Auftrags-Nr. :
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
Auftrag vom:
8. Dezember 2015
Fachlich Verantwortlicher:
Dr. W. Pook
Bearbeiter:
B. Jäger
Seitenzahl:
27 + Anhang
Datum:
30. Dezember 2015
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4
2. Unterlagen ............................................................................................................... 5
2.1.
Pläne.........................................................................................................................................5
2.2.
Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze ......................................................5
2.3.
Sonstiges .................................................................................................................................6
3. Beurteilungsgrundlagen......................................................................................... 7
3.1.
Orientierungswerte gemäß DIN 18005..................................................................................8
3.2.
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ................................................................................8
3.3.
Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV .......................................................................10
3.4.
Zulässige Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte im vorliegenden Fall..........12
4. Beschreibung der Immissionsberechnung......................................................... 13
5. Vorgehensweise.................................................................................................... 15
6. Gewerbelärm .................................................................................................. 16
6.1.
Lärmsituation "Gewerbelärm".............................................................................................17
6.2.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen........18
6.3.
Ergebnisse der Berechnungen............................................................................................18
7. Sport- und Freizeitlärm ............................................................................ 19
7.1.
Lärmsituation "Sport- und Freizeitlärm" ............................................................................20
7.2.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen
"Tennisanlage"......................................................................................................................22
7.3.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen
"Rasensportplatz".................................................................................................................24
7.4.
Ergebnisse der Berechnungen............................................................................................25
8. Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................................... 27
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Das Bauamt der Gemeinde Inden plant die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in
52459 Inden. Dazu sollen an der Merödgener Straße Mobilheime zur Unterbringung
der Flüchtlinge aufgestellt werden.
Im Rahmen des Bauvorhabens "Mobilheime für Flüchtlinge" wurde die ADU cologne
GmbH durch das Bauamt der Gemeinde Inden beauftragt, die derzeit auf die geplante
Baufläche an der Merödgener Straße einwirkenden Lärmimmissionen aus dem
benachbarten Gewerbebetrieb (IPS Lamersdorf GmbH) sowie der nördlich an die geplante Baufläche angrenzenden Tennis- und Sportanlagen gemäß der gültigen Normen und Richtlinien zu berechnen und die ermittelten Beurteilungspegel flächig in
Form von farbigen Lärmkarten darzustellen.
Die nähere Umgebung mit der geplanten Baufläche an der Merödgener Straße ist der
nachfolgenden Abbildungen 1-1 zu entnehmen.
Abbildung 1-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab
Sportanlagen (Sportplätze)
Tennisanlage
IPS Lamersdorf GmbH
Gepl. Baufläche
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1.
Pläne
/1/
Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte
vom 29. Oktober 2015 (Katasteramt Kreis Düren)
i.M. 1 : 2.000
/2/
Übersichtsplan
o.M.
2.2.
Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze
/3/
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974, neugefasst durch Bekundung
vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76 V
vom 31.08.2015 I 1474
/4/
LImSchG
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen
und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975
(Landes-Immissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert in
2011
/5/
18. BImSchV
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes,
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV), vom 18. Juli 1991 (BGBl I. S. 1588),
zuletzt geändert durch Artikel 1 V vom 09.02.2006 I 324
/6/
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom
26. August 1998
/7/
DIN ISO 9613
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/8/
DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise
für die Planung, Juli 2002
/9/
DIN 18005
Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987
/10/
VDI 3770
Emissionskennwerte von
Freizeitanlagen, Mai 2011
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Schallquellen
-
Sport-
und
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2.3.
Sonstiges
/11/
Parkplatzlärmstudie:
Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für
Umweltschutz, 6. Auflage 2007
/12/
Schalltechnische Untersuchung P1411047, erstellt am 25. Juni 2014 durch die
ADU cologne GmbH
/13/
Ortstermin zur Datenerhebung am 28. Dezember 2015
/14/
Angaben zu den Nutzungszeiten der Tennis- und Sportanlagen an der
Merödgener Straße in 52459 Inden durch das Bauamt der Gemeinde Inden
(E-Mail vom 9. Dezember 2015)
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3. Beurteilungsgrundlagen
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist mit
dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1989 die DIN 18005 (Schallschutz im
Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der
zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die
Emittentenarten:
Verkehr
Industrie
Gewerbe
Sport und Freizeit
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf
unterschiedliche Art ermittelt.
Im vorliegenden Fall sind lärmrelevante Lärmimmissionen bezogen auf die geplante
Baufläche aus dem Bereich
Gewerbe und
Sport und Freizeit
zu erwarten.
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Im Folgenden führen wir daher neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit
auch die derzeit gängigen Immissionsrichtwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes zur Beurteilung von Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm Anwendung finden.
3.1.
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im
Städtebau" /8/ in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines
Gebiets Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im
Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00
- 06:00 Uhr.
Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Gebietsausweisung
Orientierungswerte
in dB(A)
Straßen- und SchienenIndustrie-, Gewerbeverkehr
und Freizeitlärm
tags
nachts
tags
nachts
Reine Wohngebiete
50
40
50
35
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
45
55
40
Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen
55
55
55
55
Mischgebiete, Dorfgebiete
60
50
60
45
Gewerbegebiete, Kerngebiete
65
55
65
50
45 - 65
35 - 65
45 -65
35 - 65
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
3.2.
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm /6/
geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der
TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und
8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen NachtB1510180-01(1)_ver30Dez2015
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stunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im
Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten
Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an
Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und
Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der
Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in Tabelle 2
liegt.
Die Richtwerte für die Immissionsorte ergeben sich aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bzw. aus der tatsächlichen Nutzung.
Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebiete folgende Richtwerte:
Tabelle 3-2: Richtwerte gemäß TA Lärm
Richtwerte in dB(A)
Gebietsausweisung
tags
nachts
Industriegebiete
70
70
Gewerbegebiete
65
50
Kern-, Misch- und Dorfgebiete
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
Reine Wohngebiete
50
35
Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten
auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche.
Eine Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Immissionen der zu beurteilenden
Anlage als nicht relevant angesehen werden können. Das ist in der Regel dann der
Fall, wenn die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen 6 dB unter den aufgrund der Gebietsempfindlichkeit zulässigen Richtwerte liegen.
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Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die jeweils zulässigen Richtwerte am
Tag um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
3.3.
Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV
Die Beurteilung von Sportanlagenlärm ist in der 18. BImSchV /5/ geregelt. Hier sind im
Unterschied zu anderen Regelwerken zusätzlich differenzierte Beurteilungszeiträume
angeführt, wobei darüber hinaus noch nach Werk-, Sonn- und Feiertagen unterteilt
wird.
Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden in
Abhängigkeit von der Tageszeit (innerhalb, außerhalb der Ruhezeit, Nachtzeit) Immissionsrichtwerte angegeben. Sie orientieren sich dabei an der jeweiligen rechtsverbindlichen Ausweisung bzw., wenn eine solche nicht vorliegt, an der tatsächlichen Nutzung
im Gebiet der Immissionsorte. Der Tabelle 3-2 sind die Immissionsrichtwerte zu
entnehmen:
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Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV
Immissionsrichtwerte in dB(A)
werktags
tags
Gebietsausweisung
Gewerbegebiete
Dorfgebiete,
Kerngebiete,
Mischgebiete
Allgemeine
Wohngebiete
Reine Wohngebiete
Kurgebiete,
Krankenhäuser,
Pflegeanstalten
Immissionsrichtwerte in dB(A)
sonn- und feiertags
nachts
außerhalb der innerhalb der
Ruhezeit
Ruhezeit
6:00-8:00
8:00-20:00
Uhr 20:00Uhr
22:00 Uhr
tags
lauteste volle
Stunde
22:00-06:00
Uhr
außerhalb
Ruhezeit
9:00-13:00
Uhr 15:0020:00 Uhr
nachts
innerhalb
Ruhezeit
lauteste volle
7:00-9:00 Uhr
Stunde
13:00-15:00
22:00-7:00
Uhr
Uhr
20:00-22:00
Uhr
65
60
50
65
60
50
60
55
45
60
55
45
55
50
40
55
50
40
50
45
35
50
45
35
45
45
35
45
45
35
Die Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) in der Zeit von 09:00 – 20:00 Uhr
mindestens 4 Stunden beträgt.
Bezüglich der Betrachtung der Maximalpegel sollen einzelne Geräuschspitzen dabei
die oben genannten Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB
sowie nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Bei sogenannten seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 18 Tagen eines Jahres
auftreten, soll die zuständige Behörde von der Festsetzung von Betriebszeiten
absehen, solange die obigen Richtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten
werden, keinesfalls aber die folgenden Werte überschritten werden:
tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A)
nachts 55 dB(A)
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3.4.
Zulässige Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte im vorliegenden
Fall
In Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde Inden wird für die Beurteilung der
Lärmimmissionen von einer Gebietsempfindlichkeit entsprechend eines Mischgebiets
(MI-Gebiet) ausgegangen. In Abhängigkeit des zu beurteilenden Emittenten gelten
somit die im Folgenden aufgeführten Werte:
Tabelle 3-4: Zulässige Werte
Zulässige Werte in dB(A)
Emittent
Beurteilungsgrundlage
Gewerbelärm
DIN 18005 / TA Lärm
Sport- und Freizeitlärm
DIN 18005 / 18. BImSchV
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tags
nachts
60
45
60 / 55
45
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für
solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version 4.4.145). Hierbei wird das
vorhandene digitale Modell (aus Projekt P1411047) um den zu betrachtenden Untersuchungsraum (geplante Baufläche) sowie bezogen auf den Emittenten Sport- und
Freizeitlärm erweitert. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen
dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie den einzelnen
Emittentenarten.
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:
Gebäude
Mauern, Wände
Schallschirme
Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus:
Natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß:
Gewerbelärm
Sport- und Freizeitlärm
Die Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die geplanten Emittenten
werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das bestehende digitale Modell
übernommen.
Ausgehend von den Schallleistungen LW, Lw' oder Lw'' werden anhand dieses Modells
über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (zum
Beispiel DIN ISO 9613-2) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags / nachts) ermittelt.
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In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie:
Quellenhöhe
Richtwirkung
Topographie
Meteorologie
Witterung
Abschirmung durch Hindernisse
Reflexion
ein.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind unter anderem
nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen:
Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA
Berechnungsoptionen
Gewählte Einstellungen
Maximaler Fehler in dB
0,0
Anzahl der Reflexionen
1
Bodendämpfung (0-1)
0,4
Spektrale Berechnungsoptionen
Spektral, nur spektrale Quellen
Es werden farbige Lärmkarten (vergleiche DIN 18005, Teil 2) erstellt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die
Lärmkarten mit der uns durch das Bauamt der Gemeinde Inden zur Verfügung gestellten digitalen Flurkarten transparent unterlegt.
Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tagzeitraum (Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) bzw. den Nachtzeitraum (Gewerbelärm) zu entnehmen.
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5. Vorgehensweise
Als Grundlage dieser Untersuchung dient das im Rahmen des Lärmkatasters
P1411047 (Stand: 25. Juni 2014) erstellte digitale Berechnungsmodell sowie die
Datenerhebung vor Ort am 28. Dezember 2015. Aufgrund der zu untersuchenden
Emittentenarten und der damit verbundenen unterschiedlichen Berechnungs- und
Beurteilungsverfahren gliedern wir die vorliegende Untersuchung im Weiteren nach
folgenden Punkten:
Punkt 6.: Gewerbelärm
Punkt 7.: Sport- und Freizeitlärm
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6. Gewerbelärm
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6.1.
Lärmsituation "Gewerbelärm"
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet (geplante Baufläche) bezüglich des Gewerbelärms wird durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH (siehe Abbildung 6-1),
der ca. 170 m von der geplanten Baufläche entfernt angesiedelt ist, bestimmt. Die
durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH erzeugten Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden im Rahmen des Lärmkatasters P1411047 hinreichend untersucht.
Abbildung 6-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab
Gepl. Bauflä-
IPS Lamersdorf
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6.2.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen
Die Eingangsdaten zur Berechnung der Lärmemissionen und der Lärmimmissionen
zur Ermittlung der Beurteilungspegel sind im Detail der schalltechnischen Untersuchung P1411047 zu entnehmen.
Im vorliegenden Fall wird im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen
Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass die IPS Lamersdorf GmbH sowohl im
Tag- als auch im Nachtzeitraum unter einem repräsentativen Volllastbetrieb betrieben
wird.
6.3.
Ergebnisse der Berechnungen
Die Beurteilung der Lärmimmission des Gewerbes erfolgt wie unter Punkt 4. auf der
Seite 12 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog
der TA Lärm für zwei Höhen von 2,0 m und 5,0 m über Geländeniveau für den Tagund Nachtzeitraum.
Die Darstellung der Beurteilungspegel erfolgt flächig, in Form farbiger Lärmkarten
(GEW_01 bis GEW_04) die dem Anhang A beigefügt sind.
Die Lärmkarten zeigen, dass durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH im Tagzeitraum Beurteilungspegel von ≤ 50 dB(A) bzw. im Nachtzeitraum Beurteilungspegel
von ≤ 40 dB(A) innerhalb der geplanten Baufläche hervorgerufen werden. Im Hinblick
auf die zulässigen Mischgebietswerte von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts (siehe
Punkt 3.4) sind somit keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten.
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7. Sport- und Freizeitlärm
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7.1.
Lärmsituation "Sport- und Freizeitlärm"
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet (geplante Baufläche) bezüglich des Sportund Freizeitlärms wird durch die Nutzung der nördlich an die geplante Baufläche
angrenzenden Tennisanlage sowie der Sportplätze (siehe Abbildung 7-1) bestimmt.
Abbildung 7-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab
Gepl. Bauflä-
Gemäß den Angaben des Bauamts der Gemeinde Inden ist für die Beurteilung der
Lärmimmissionen des Sport- und Freizeitlärms von Nutzungszeiten auszugehen:
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Tabelle 7-1: Nutzungszeiten
Nutzungszeiten werktags
tags
Sportstätte
Tennisanlage
Nutzungszeiten sonn- und feiertags
nachts
außerhalb der innerhalb der
Ruhezeit
Ruhezeit
6:00-8:00
8:00-20:00
Uhr 20:00Uhr
22:00 Uhr
tags
lauteste volle
Stunde
22:00-6:00
Uhr
außerhalb
Ruhezeit
9:00-13:00
Uhr 15:0020:00 Uhr
nachts
innerhalb
Ruhezeit
lauteste volle
7:00-9:00 Uhr
Stunde
13:00- 15:00
22:00-7:00
Uhr
Uhr
20:00-22:00
Uhr
bis zu 11 h
1h
-
9h
3h
-
Aschensportplatz
4h
1h
-
-
-
-
Rasensportplatz
4h
1h
-
2¾h
2h
-
Wie der Tabelle Punkt 3.3 auf der Seite 10 zu entnehmen ist, gelten innerhalb der
Ruhezeiten um 5 dB "schärfere" Werte. Sowohl die Tennisanlage als auch der
Rasenplatz wird innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt betrieben. Für den späteren Vergleich der Beurteilungspegel
innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr mit dem zulässigen Wert von 55 dB(A)
wird daher im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen Betrachtungsweise
dieser Zeitraum herangezogen.
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf den Betrieb der Tennisanlage bzw. des Rasensportplatzes wird im Einzelnen durch folgende Vorgänge und
Lärmquellen bestimmt:
Aufschlagen des Tennisballs auf dem Spielfeld.
Pkw-Parkvorgänge auf dem angrenzenden Parkplatz der Tennisanlage.
Kommunikationsgeräusche durch Sportler auf dem Rasensportplatz.
Schiedsrichterpfiffe auf dem Rasensportplatz.
Kommunikationsgeräusche (Rufen, Schreien, Klatschen etc.) durch Zuschauer
entlang des Rasensportplatzes während des Spielbetriebs.
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7.2.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Tennisanlage"
Der Tennisanlage stehen insgesamt 6 Tennisplätze zur Verfügung, die insbesondere
an den Wochenenden erfahrungsgemäß alle gleichzeitig genutzt werden. Bei Betrieb
der Tennisanlage sind lärmrelevante Geräusche aus dem Bereich der Tennisplätze
(Aufschlagen des Tennisballs) und aus dem Bereich des Parkplatzes (PkwParkvorgänge) zu erwarten.
7.2.1.
Tennisplatz (Aufschlagen des Tennisballs)
Gemäß der VDI 3770 Punkt 8.3 (Kennzeichnende Geräuschemission) werden zur
Bestimmung der durch die Nutzung der Tennisanlage entstehenden Lärmemissionen
folgende Schallleistungspegel und Kenngrößen herangezogen.
Tabelle 7-2: Kennzeichnende Geräuschemissionen
Schallleistung
in dB(A)
Quellenhöhe
über
Platzniveau (m)
Tennisplatz 1
90,0
2,0
Aufschlagpunkt - Tennis 2a und 2b
Tennisplatz 2
90,0
2,0
Aufschlagpunkt - Tennis 3a und 3b
Tennisplatz 3
90,0
2,0
Aufschlagpunkt - Tennis 4a und 4b
Tennisplatz 4
90,0
2,0
Aufschlagpunkt - Tennis 5a und 5b
Tennisplatz 5
90,0
2,0
Aufschlagpunkt - Tennis 6a und 6b
Tennisplatz 6
90,0
2,0
Geräuschereignis *1)
Ort
Aufschlagpunkt - Tennis 1a und 1b
*1)
2 Aufschlagpunkte pro Tennisplatz analog der VDI 3770
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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7.2.2.
Parkplatz (Pkw-Parkvorgänge)
Ermittlung der Stellplatzwechsel
Insgesamt stehen den Besuchern der Tennisanlage ca. 35 Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Wir gehen im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen Betrachtungsweise davon aus, dass auf allen 6 Tennisplätzen an Sonn- und Feiertagen kontinuierlich gespielt wird (Einzel / Doppel). Im Hinblick auf die Pkw-Stellplatzwechsel
innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr gehen wir daher von 12 Vorgänge
(6 ankommende und 6 abfahrende Pkw’s) pro Stunde aus. Insgesamt liegen der
weiteren Berechnung somit 24 Stellplatzwechsel zugrunde.
Ermittlung der Schallleistung
Die Schallleistung auf dem Parkplatz wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (6. Auflage 2007) berechnet. Es wird im Sinne
einer Abschätzung der Normalfall (das sogenannte zusammengefasste Verfahren)
benutzt.
Die oben genannte Emission wird gleichmäßig auf die zur Verfügung stehenden Nutzflächen des Parkplatzes verteilt, da der Aufenthaltsort der einzelnen Pkw nicht festlegbar ist.
Die Gleichung für die gesamte Schallleistung lautet:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N)
Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils
artbezogene Werte für Lw0, KPA etc. an.
Lw0
=
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 dB)
KI
=
Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB)
KD
=
Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs in dB
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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f
=
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
KStrO =
Zuschlag für unterschiedliche
asphaltierter Fahrbahnbelag)
N
=
Anzahl der Bewegungen (h x Bezugsgröße)
B
=
Bezugsgröße = Anzahl Stellplätze
Fahrbahnoberflächen
(hier
0,0 dB
für
Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung folgende Eingangsdaten gemäß der
Parkplatzlärmstudie zugrunde:
Tabelle 7-3: Eingangsdaten "Ermittlung der Schallleistung"
Wochentag
Zeitraum
B
Ntags
KPA
in dB
KI
in dB
KD
in dB
KStrO
in dB
f
Lw tags
in dB(A)
Sonntag
13:00 – 15:00
35
0,34
0
4
3,5
0,0
1
81,3
7.3.
Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Rasensportplatz"
Gemäß der VDI 3770 Punkt 5.3 (Kennzeichnende Geräuschemission) werden zur
Bestimmung der durch die Nutzung des Rasensportplatzes entstehenden Lärmemissionen folgende Schallleistungspegel und Kenngrößen herangezogen:
Tabelle 6-4: Kennzeichnende Geräuschemission
Geräuschereignis
Ort
Schallleistung
in dB(A)
Spielbetrieb (mit 65 Zuschauern, pessimal abgeschätzt)
Spieler
Rasensportplatz
94,0 *1)
Schiedsrichterpfiffe
Rasensportplatz
104,0 *1)
Kommunikation Zuschauer
Rasensportplatz
Spielfeldrand
98,1 *1)
*1)
Die Schallleistung ist jeweils auf der gesamten nutzbaren Fläche wirksam, die Quellenhöhe beträgt jeweils
1,6 m über Platzniveau.
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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7.4.
Ergebnisse der Berechnungen
Die Beurteilung der Lärmimmission des Sport- und Freizeitlärms erfolgt wie unter
Punkt 4. auf der Seite 12 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der 18. BImSchV für zwei Höhen von 2,0 m und 5,0 m über Geländeniveau für den Tagzeitraum.
Hinweis
Im Nachtzeitraum in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr werden die Tennis- und Sportanlagen nicht genutzt.
Die Darstellung der Beurteilungspegel erfolgt flächig, in Form farbiger Lärmkarten
(SPO_01 und SPO_02) die dem Anhang beigefügt sind.
Die Lärmkarten zeigen, dass durch die Nutzung der Tennis- und Sportanlagen im
Tagzeitraum Beurteilungspegel von ≤ 60 dB(A) innerhalb der geplanten Baufläche
hervorgerufen werden. Im Hinblick auf den zulässigen Mischgebietswert von 55 dB(A)
innerhalb der Ruhezeit (siehe Punkt 3.3, Tabelle 3.3) ist somit eine Überschreitung
des zulässigen Werts von bis zu 5 dB bei einem maximalen Spielbetrieb nicht auszuschließen.
Die Einhaltung des zulässigen Werts von 55 dB(A) ist in der nachfolgenden Abbil-dung
7-2 durch den "hellbraunen / gelben" Bereich gekennzeichnet. Der orange
Bereich gekennzeichnet die Überschreitung, den Pegelbereich von 55 bis 60 dB(A).
Der Abstand zwischen nördlicher Begrenzungslinie der geplanten Baufläche und der
55 dB(A)-Isophone (Übergang von orange nach hellbraun) beträgt ca. 20 m.
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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Abbildung 7-2: Beurteilungspegel "Sport- und Freizeitlärm", genordet ohne
Maßstab
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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8. Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Ergebnisse (Lärmkarten GEW_01 bis GEW_04 und SPO_01 – SPO_02) zeigen,
dass sich die geplante Baufläche als Standort für Mobilheime für Flüchtlinge aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht eignet. Lediglich die Nutzung des Tennisplatzes
führt bei maximaler Auslastung zu einer geringfügigen Überschreitung des zulässigen
Werts von 55 dB(A) innerhalb der Ruhezeit im nördlichen Randbereich der gepanten
Baufläche.
Im Hinblick auf sogenannten seltenen Sportereignissen im Sinne der 18. BImSchV
(siehe Punkt 3.3), die an nicht mehr als 18 Tagen eines Jahres auftreten, ist sicher
davon auszugehen, dass der zulässige Richtwert von 55 dB(A) für Ruhezeiten um
nicht mehr als 10 dB(A) überschritten wird.
Unzulässige Pegel durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse im Sinne
der TA Lärm sind ebenfalls nicht zu erwarten.
8.1.
Schallschutzmaßnahmen
Durch eine ca. 4,5 m Lärmschutzwand entlang der nördlichen Begrenzungslinie der
geplanten Baufläche würde der zulässige Wert von 55 dB(A) auch im nördlichen
Randbereich der geplanten Baufläche bei Betrachtung einer zweigeschossigen Bauweise eingehalten werden. Bei einer eingeschossigen Bauweise wäre eine Wandhöhe
von 2,5 m ausreichend.
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
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8.2.
Nachfolgenutzung als Stellfläche für Wohnmobile
Im Hinblick auf eine spätere Nutzung der geplanten Baufläche als Stellfläche für
Wohnmobile sind unseres Erachtens ebenfalls keine immissionsschutzrechtlichen
Konflikte zu erwarten.
Köln, 30. Dezember 2015
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
wp/bj
(Dr. W. Pook)
B1510180-01(1)_ver30Dez2015
(B. Jäger)
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Anhang A
B1510085-01(1)_ver30Dez2015
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Schallimmissionsplan
Gewerbe; tags
5636600
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
2m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 28.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
GEW_01
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Schallimmissionsplan
5636600
Gewerbe; nachts
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
2m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 28.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
GEW_02
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Schallimmissionsplan
Gewerbe; tags
5636600
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
5m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 28.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
GEW_03
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Schallimmissionsplan
5636600
Gewerbe; nachts
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
5m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 28.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
GEW_04
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Parkplatz
Tennisanlage
Sport- und Freizeitlärm; tags
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
Tennisplätze 1 - 6
5636600
Schallimmissionsplan
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum
(innerhalb der Ruhezeit,
sonn- und feriertags)
13:00 - 15:00 Uhr
Immissionshöhe:
2m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 29.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
SPO_01
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Parkplatz
Tennisanlage
Sport- und Freizeitlärm; tags
Gemeinde Inden
Geplanter Standort
für mobile Wohnheime
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5636560
5636540
5636580
5636560
5636540
5636580
5636600
Tennisplätze 1 - 6
5636600
Schallimmissionsplan
5636620
2313960
5636620
2313940
5636520
5636520
geplanter Standort
für mobile Wohnheime
Beurteilungszeitraum
(innerhalb der Ruhezeit,
sonn- und feriertags)
13:00 - 15:00 Uhr
Immissionshöhe:
5m
Rechenraster:
1m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 750
5636500
5636480
5636460
5636440
5636480
5636440
5636460
5636500
Auftraggeber:
2313940
2313960
2313980
2314000
2314020
2314040
2314060
2314080
2314100
2314120
2314140
Gemeinde Inden
Rathaus
Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1
52459 Inden
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 29.12.2015
Auftrags-Nr.:
B1510180-01
Abb.- Nr.:
SPO_02