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Beschlussvorlage (Schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
3,5 MB
Datum
13.01.2016
Erstellt
06.01.16, 16:01
Aktualisiert
06.01.16, 16:01

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben "Mobilheime für Flüchtlinge" an der Merödgener Straße in 52459 Inden ____________________________________________ Stand: Dezember 2015 DIESE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF INSBESONDERE AUSZUGSWEISE NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben "Mobilheime für Flüchtlinge" an der Merödgener Straße in 52459 Inden Stand: Dezember 2015 Auftraggeber: Gemeinde Inden Rathaus, Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Auftrags-Nr. : B1510180-01(1)_ver30Dez2015 Auftrag vom: 8. Dezember 2015 Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook Bearbeiter: B. Jäger Seitenzahl: 27 + Anhang Datum: 30. Dezember 2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4 2. Unterlagen ............................................................................................................... 5 2.1. Pläne.........................................................................................................................................5 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze ......................................................5 2.3. Sonstiges .................................................................................................................................6 3. Beurteilungsgrundlagen......................................................................................... 7 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005..................................................................................8 3.2. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ................................................................................8 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV .......................................................................10 3.4. Zulässige Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte im vorliegenden Fall..........12 4. Beschreibung der Immissionsberechnung......................................................... 13 5. Vorgehensweise.................................................................................................... 15 6. Gewerbelärm .................................................................................................. 16 6.1. Lärmsituation "Gewerbelärm".............................................................................................17 6.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen........18 6.3. Ergebnisse der Berechnungen............................................................................................18 7. Sport- und Freizeitlärm ............................................................................ 19 7.1. Lärmsituation "Sport- und Freizeitlärm" ............................................................................20 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Tennisanlage"......................................................................................................................22 7.3. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Rasensportplatz".................................................................................................................24 7.4. Ergebnisse der Berechnungen............................................................................................25 8. Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................................... 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Das Bauamt der Gemeinde Inden plant die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in 52459 Inden. Dazu sollen an der Merödgener Straße Mobilheime zur Unterbringung der Flüchtlinge aufgestellt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens "Mobilheime für Flüchtlinge" wurde die ADU cologne GmbH durch das Bauamt der Gemeinde Inden beauftragt, die derzeit auf die geplante Baufläche an der Merödgener Straße einwirkenden Lärmimmissionen aus dem benachbarten Gewerbebetrieb (IPS Lamersdorf GmbH) sowie der nördlich an die geplante Baufläche angrenzenden Tennis- und Sportanlagen gemäß der gültigen Normen und Richtlinien zu berechnen und die ermittelten Beurteilungspegel flächig in Form von farbigen Lärmkarten darzustellen. Die nähere Umgebung mit der geplanten Baufläche an der Merödgener Straße ist der nachfolgenden Abbildungen 1-1 zu entnehmen. Abbildung 1-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab Sportanlagen (Sportplätze) Tennisanlage IPS Lamersdorf GmbH Gepl. Baufläche B1510180-01(1)_ver30Dez2015 4 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte vom 29. Oktober 2015 (Katasteramt Kreis Düren) i.M. 1 : 2.000 /2/ Übersichtsplan o.M. 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze /3/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974, neugefasst durch Bekundung vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76 V vom 31.08.2015 I 1474 /4/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes-Immissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert in 2011 /5/ 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV), vom 18. Juli 1991 (BGBl I. S. 1588), zuletzt geändert durch Artikel 1 V vom 09.02.2006 I 324 /6/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 /7/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /8/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /9/ DIN 18005 Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 /10/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Freizeitanlagen, Mai 2011 B1510180-01(1)_ver30Dez2015 Schallquellen - Sport- und 5 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2.3. Sonstiges /11/ Parkplatzlärmstudie: Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage 2007 /12/ Schalltechnische Untersuchung P1411047, erstellt am 25. Juni 2014 durch die ADU cologne GmbH /13/ Ortstermin zur Datenerhebung am 28. Dezember 2015 /14/ Angaben zu den Nutzungszeiten der Tennis- und Sportanlagen an der Merödgener Straße in 52459 Inden durch das Bauamt der Gemeinde Inden (E-Mail vom 9. Dezember 2015) B1510180-01(1)_ver30Dez2015 6 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3. Beurteilungsgrundlagen Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1989 die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten: Verkehr Industrie Gewerbe Sport und Freizeit Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Im vorliegenden Fall sind lärmrelevante Lärmimmissionen bezogen auf die geplante Baufläche aus dem Bereich Gewerbe und Sport und Freizeit zu erwarten. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 7 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Im Folgenden führen wir daher neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die derzeit gängigen Immissionsrichtwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes zur Beurteilung von Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm Anwendung finden. 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" /8/ in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebiets Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 - 06:00 Uhr. Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB(A) Straßen- und SchienenIndustrie-, Gewerbeverkehr und Freizeitlärm tags nachts tags nachts Reine Wohngebiete 50 40 50 35 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 45 55 40 Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen 55 55 55 55 Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45 Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 65 50 45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 3.2. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm /6/ geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen NachtB1510180-01(1)_ver30Dez2015 8 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH stunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in Tabelle 2 liegt. Die Richtwerte für die Immissionsorte ergeben sich aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bzw. aus der tatsächlichen Nutzung. Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebiete folgende Richtwerte: Tabelle 3-2: Richtwerte gemäß TA Lärm Richtwerte in dB(A) Gebietsausweisung tags nachts Industriegebiete 70 70 Gewerbegebiete 65 50 Kern-, Misch- und Dorfgebiete 60 45 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 Reine Wohngebiete 50 35 Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche. Eine Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Immissionen der zu beurteilenden Anlage als nicht relevant angesehen werden können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen 6 dB unter den aufgrund der Gebietsempfindlichkeit zulässigen Richtwerte liegen. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 9 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die jeweils zulässigen Richtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten. 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV Die Beurteilung von Sportanlagenlärm ist in der 18. BImSchV /5/ geregelt. Hier sind im Unterschied zu anderen Regelwerken zusätzlich differenzierte Beurteilungszeiträume angeführt, wobei darüber hinaus noch nach Werk-, Sonn- und Feiertagen unterteilt wird. Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden in Abhängigkeit von der Tageszeit (innerhalb, außerhalb der Ruhezeit, Nachtzeit) Immissionsrichtwerte angegeben. Sie orientieren sich dabei an der jeweiligen rechtsverbindlichen Ausweisung bzw., wenn eine solche nicht vorliegt, an der tatsächlichen Nutzung im Gebiet der Immissionsorte. Der Tabelle 3-2 sind die Immissionsrichtwerte zu entnehmen: B1510180-01(1)_ver30Dez2015 10 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV Immissionsrichtwerte in dB(A) werktags tags Gebietsausweisung Gewerbegebiete Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte in dB(A) sonn- und feiertags nachts außerhalb der innerhalb der Ruhezeit Ruhezeit 6:00-8:00 8:00-20:00 Uhr 20:00Uhr 22:00 Uhr tags lauteste volle Stunde 22:00-06:00 Uhr außerhalb Ruhezeit 9:00-13:00 Uhr 15:0020:00 Uhr nachts innerhalb Ruhezeit lauteste volle 7:00-9:00 Uhr Stunde 13:00-15:00 22:00-7:00 Uhr Uhr 20:00-22:00 Uhr 65 60 50 65 60 50 60 55 45 60 55 45 55 50 40 55 50 40 50 45 35 50 45 35 45 45 35 45 45 35 Die Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) in der Zeit von 09:00 – 20:00 Uhr mindestens 4 Stunden beträgt. Bezüglich der Betrachtung der Maximalpegel sollen einzelne Geräuschspitzen dabei die oben genannten Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB sowie nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Bei sogenannten seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 18 Tagen eines Jahres auftreten, soll die zuständige Behörde von der Festsetzung von Betriebszeiten absehen, solange die obigen Richtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten werden, keinesfalls aber die folgenden Werte überschritten werden: tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A) nachts 55 dB(A) B1510180-01(1)_ver30Dez2015 11 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3.4. Zulässige Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte im vorliegenden Fall In Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde Inden wird für die Beurteilung der Lärmimmissionen von einer Gebietsempfindlichkeit entsprechend eines Mischgebiets (MI-Gebiet) ausgegangen. In Abhängigkeit des zu beurteilenden Emittenten gelten somit die im Folgenden aufgeführten Werte: Tabelle 3-4: Zulässige Werte Zulässige Werte in dB(A) Emittent Beurteilungsgrundlage Gewerbelärm DIN 18005 / TA Lärm Sport- und Freizeitlärm DIN 18005 / 18. BImSchV B1510180-01(1)_ver30Dez2015 tags nachts 60 45 60 / 55 45 12 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version 4.4.145). Hierbei wird das vorhandene digitale Modell (aus Projekt P1411047) um den zu betrachtenden Untersuchungsraum (geplante Baufläche) sowie bezogen auf den Emittenten Sport- und Freizeitlärm erweitert. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie den einzelnen Emittentenarten. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen: Gebäude Mauern, Wände Schallschirme Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus: Natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß: Gewerbelärm Sport- und Freizeitlärm Die Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das bestehende digitale Modell übernommen. Ausgehend von den Schallleistungen LW, Lw' oder Lw'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (zum Beispiel DIN ISO 9613-2) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags / nachts) ermittelt. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 13 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: Quellenhöhe Richtwirkung Topographie Meteorologie Witterung Abschirmung durch Hindernisse Reflexion ein. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind unter anderem nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen Maximaler Fehler in dB 0,0 Anzahl der Reflexionen 1 Bodendämpfung (0-1) 0,4 Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen Es werden farbige Lärmkarten (vergleiche DIN 18005, Teil 2) erstellt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit der uns durch das Bauamt der Gemeinde Inden zur Verfügung gestellten digitalen Flurkarten transparent unterlegt. Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tagzeitraum (Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) bzw. den Nachtzeitraum (Gewerbelärm) zu entnehmen. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 14 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5. Vorgehensweise Als Grundlage dieser Untersuchung dient das im Rahmen des Lärmkatasters P1411047 (Stand: 25. Juni 2014) erstellte digitale Berechnungsmodell sowie die Datenerhebung vor Ort am 28. Dezember 2015. Aufgrund der zu untersuchenden Emittentenarten und der damit verbundenen unterschiedlichen Berechnungs- und Beurteilungsverfahren gliedern wir die vorliegende Untersuchung im Weiteren nach folgenden Punkten: Punkt 6.: Gewerbelärm Punkt 7.: Sport- und Freizeitlärm B1510180-01(1)_ver30Dez2015 15 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6. Gewerbelärm B1510180-01(1)_ver30Dez2015 16 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.1. Lärmsituation "Gewerbelärm" Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet (geplante Baufläche) bezüglich des Gewerbelärms wird durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH (siehe Abbildung 6-1), der ca. 170 m von der geplanten Baufläche entfernt angesiedelt ist, bestimmt. Die durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH erzeugten Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden im Rahmen des Lärmkatasters P1411047 hinreichend untersucht. Abbildung 6-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab Gepl. Bauflä- IPS Lamersdorf B1510180-01(1)_ver30Dez2015 17 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen Die Eingangsdaten zur Berechnung der Lärmemissionen und der Lärmimmissionen zur Ermittlung der Beurteilungspegel sind im Detail der schalltechnischen Untersuchung P1411047 zu entnehmen. Im vorliegenden Fall wird im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass die IPS Lamersdorf GmbH sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum unter einem repräsentativen Volllastbetrieb betrieben wird. 6.3. Ergebnisse der Berechnungen Die Beurteilung der Lärmimmission des Gewerbes erfolgt wie unter Punkt 4. auf der Seite 12 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der TA Lärm für zwei Höhen von 2,0 m und 5,0 m über Geländeniveau für den Tagund Nachtzeitraum. Die Darstellung der Beurteilungspegel erfolgt flächig, in Form farbiger Lärmkarten (GEW_01 bis GEW_04) die dem Anhang A beigefügt sind. Die Lärmkarten zeigen, dass durch den Betrieb der IPS Lamersdorf GmbH im Tagzeitraum Beurteilungspegel von ≤ 50 dB(A) bzw. im Nachtzeitraum Beurteilungspegel von ≤ 40 dB(A) innerhalb der geplanten Baufläche hervorgerufen werden. Im Hinblick auf die zulässigen Mischgebietswerte von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts (siehe Punkt 3.4) sind somit keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 18 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7. Sport- und Freizeitlärm B1510180-01(1)_ver30Dez2015 19 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.1. Lärmsituation "Sport- und Freizeitlärm" Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet (geplante Baufläche) bezüglich des Sportund Freizeitlärms wird durch die Nutzung der nördlich an die geplante Baufläche angrenzenden Tennisanlage sowie der Sportplätze (siehe Abbildung 7-1) bestimmt. Abbildung 7-1: Umgebung mit der geplanten Baufläche, genordet, ohne Maßstab Gepl. Bauflä- Gemäß den Angaben des Bauamts der Gemeinde Inden ist für die Beurteilung der Lärmimmissionen des Sport- und Freizeitlärms von Nutzungszeiten auszugehen: B1510180-01(1)_ver30Dez2015 20 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 7-1: Nutzungszeiten Nutzungszeiten werktags tags Sportstätte Tennisanlage Nutzungszeiten sonn- und feiertags nachts außerhalb der innerhalb der Ruhezeit Ruhezeit 6:00-8:00 8:00-20:00 Uhr 20:00Uhr 22:00 Uhr tags lauteste volle Stunde 22:00-6:00 Uhr außerhalb Ruhezeit 9:00-13:00 Uhr 15:0020:00 Uhr nachts innerhalb Ruhezeit lauteste volle 7:00-9:00 Uhr Stunde 13:00- 15:00 22:00-7:00 Uhr Uhr 20:00-22:00 Uhr bis zu 11 h 1h - 9h 3h - Aschensportplatz 4h 1h - - - - Rasensportplatz 4h 1h - 2¾h 2h - Wie der Tabelle Punkt 3.3 auf der Seite 10 zu entnehmen ist, gelten innerhalb der Ruhezeiten um 5 dB "schärfere" Werte. Sowohl die Tennisanlage als auch der Rasenplatz wird innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt betrieben. Für den späteren Vergleich der Beurteilungspegel innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr mit dem zulässigen Wert von 55 dB(A) wird daher im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen Betrachtungsweise dieser Zeitraum herangezogen. Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf den Betrieb der Tennisanlage bzw. des Rasensportplatzes wird im Einzelnen durch folgende Vorgänge und Lärmquellen bestimmt: Aufschlagen des Tennisballs auf dem Spielfeld. Pkw-Parkvorgänge auf dem angrenzenden Parkplatz der Tennisanlage. Kommunikationsgeräusche durch Sportler auf dem Rasensportplatz. Schiedsrichterpfiffe auf dem Rasensportplatz. Kommunikationsgeräusche (Rufen, Schreien, Klatschen etc.) durch Zuschauer entlang des Rasensportplatzes während des Spielbetriebs. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 21 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Tennisanlage" Der Tennisanlage stehen insgesamt 6 Tennisplätze zur Verfügung, die insbesondere an den Wochenenden erfahrungsgemäß alle gleichzeitig genutzt werden. Bei Betrieb der Tennisanlage sind lärmrelevante Geräusche aus dem Bereich der Tennisplätze (Aufschlagen des Tennisballs) und aus dem Bereich des Parkplatzes (PkwParkvorgänge) zu erwarten. 7.2.1. Tennisplatz (Aufschlagen des Tennisballs) Gemäß der VDI 3770 Punkt 8.3 (Kennzeichnende Geräuschemission) werden zur Bestimmung der durch die Nutzung der Tennisanlage entstehenden Lärmemissionen folgende Schallleistungspegel und Kenngrößen herangezogen. Tabelle 7-2: Kennzeichnende Geräuschemissionen Schallleistung in dB(A) Quellenhöhe über Platzniveau (m) Tennisplatz 1 90,0 2,0 Aufschlagpunkt - Tennis 2a und 2b Tennisplatz 2 90,0 2,0 Aufschlagpunkt - Tennis 3a und 3b Tennisplatz 3 90,0 2,0 Aufschlagpunkt - Tennis 4a und 4b Tennisplatz 4 90,0 2,0 Aufschlagpunkt - Tennis 5a und 5b Tennisplatz 5 90,0 2,0 Aufschlagpunkt - Tennis 6a und 6b Tennisplatz 6 90,0 2,0 Geräuschereignis *1) Ort Aufschlagpunkt - Tennis 1a und 1b *1) 2 Aufschlagpunkte pro Tennisplatz analog der VDI 3770 B1510180-01(1)_ver30Dez2015 22 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.2.2. Parkplatz (Pkw-Parkvorgänge) Ermittlung der Stellplatzwechsel Insgesamt stehen den Besuchern der Tennisanlage ca. 35 Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Wir gehen im Sinne einer aus lärmtechnischer Sicht pessimalen Betrachtungsweise davon aus, dass auf allen 6 Tennisplätzen an Sonn- und Feiertagen kontinuierlich gespielt wird (Einzel / Doppel). Im Hinblick auf die Pkw-Stellplatzwechsel innerhalb der Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr gehen wir daher von 12 Vorgänge (6 ankommende und 6 abfahrende Pkw’s) pro Stunde aus. Insgesamt liegen der weiteren Berechnung somit 24 Stellplatzwechsel zugrunde. Ermittlung der Schallleistung Die Schallleistung auf dem Parkplatz wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (6. Auflage 2007) berechnet. Es wird im Sinne einer Abschätzung der Normalfall (das sogenannte zusammengefasste Verfahren) benutzt. Die oben genannte Emission wird gleichmäßig auf die zur Verfügung stehenden Nutzflächen des Parkplatzes verteilt, da der Aufenthaltsort der einzelnen Pkw nicht festlegbar ist. Die Gleichung für die gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für Lw0, KPA etc. an. Lw0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A) KPA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 dB) KI = Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB) KD = Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs in dB B1510180-01(1)_ver30Dez2015 23 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KStrO = Zuschlag für unterschiedliche asphaltierter Fahrbahnbelag) N = Anzahl der Bewegungen (h x Bezugsgröße) B = Bezugsgröße = Anzahl Stellplätze Fahrbahnoberflächen (hier 0,0 dB für Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung folgende Eingangsdaten gemäß der Parkplatzlärmstudie zugrunde: Tabelle 7-3: Eingangsdaten "Ermittlung der Schallleistung" Wochentag Zeitraum B Ntags KPA in dB KI in dB KD in dB KStrO in dB f Lw tags in dB(A) Sonntag 13:00 – 15:00 35 0,34 0 4 3,5 0,0 1 81,3 7.3. Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmemissionen und Lärmimmissionen "Rasensportplatz" Gemäß der VDI 3770 Punkt 5.3 (Kennzeichnende Geräuschemission) werden zur Bestimmung der durch die Nutzung des Rasensportplatzes entstehenden Lärmemissionen folgende Schallleistungspegel und Kenngrößen herangezogen: Tabelle 6-4: Kennzeichnende Geräuschemission Geräuschereignis Ort Schallleistung in dB(A) Spielbetrieb (mit 65 Zuschauern, pessimal abgeschätzt) Spieler Rasensportplatz 94,0 *1) Schiedsrichterpfiffe Rasensportplatz 104,0 *1) Kommunikation Zuschauer Rasensportplatz Spielfeldrand 98,1 *1) *1) Die Schallleistung ist jeweils auf der gesamten nutzbaren Fläche wirksam, die Quellenhöhe beträgt jeweils 1,6 m über Platzniveau. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 24 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.4. Ergebnisse der Berechnungen Die Beurteilung der Lärmimmission des Sport- und Freizeitlärms erfolgt wie unter Punkt 4. auf der Seite 12 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der 18. BImSchV für zwei Höhen von 2,0 m und 5,0 m über Geländeniveau für den Tagzeitraum. Hinweis Im Nachtzeitraum in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr werden die Tennis- und Sportanlagen nicht genutzt. Die Darstellung der Beurteilungspegel erfolgt flächig, in Form farbiger Lärmkarten (SPO_01 und SPO_02) die dem Anhang beigefügt sind. Die Lärmkarten zeigen, dass durch die Nutzung der Tennis- und Sportanlagen im Tagzeitraum Beurteilungspegel von ≤ 60 dB(A) innerhalb der geplanten Baufläche hervorgerufen werden. Im Hinblick auf den zulässigen Mischgebietswert von 55 dB(A) innerhalb der Ruhezeit (siehe Punkt 3.3, Tabelle 3.3) ist somit eine Überschreitung des zulässigen Werts von bis zu 5 dB bei einem maximalen Spielbetrieb nicht auszuschließen. Die Einhaltung des zulässigen Werts von 55 dB(A) ist in der nachfolgenden Abbil-dung 7-2 durch den "hellbraunen / gelben" Bereich gekennzeichnet. Der orange Bereich gekennzeichnet die Überschreitung, den Pegelbereich von 55 bis 60 dB(A). Der Abstand zwischen nördlicher Begrenzungslinie der geplanten Baufläche und der 55 dB(A)-Isophone (Übergang von orange nach hellbraun) beträgt ca. 20 m. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 25 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 7-2: Beurteilungspegel "Sport- und Freizeitlärm", genordet ohne Maßstab B1510180-01(1)_ver30Dez2015 26 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8. Zusammenfassung der Ergebnisse Die Ergebnisse (Lärmkarten GEW_01 bis GEW_04 und SPO_01 – SPO_02) zeigen, dass sich die geplante Baufläche als Standort für Mobilheime für Flüchtlinge aus immissionsschutzrechtlicher Sicht eignet. Lediglich die Nutzung des Tennisplatzes führt bei maximaler Auslastung zu einer geringfügigen Überschreitung des zulässigen Werts von 55 dB(A) innerhalb der Ruhezeit im nördlichen Randbereich der gepanten Baufläche. Im Hinblick auf sogenannten seltenen Sportereignissen im Sinne der 18. BImSchV (siehe Punkt 3.3), die an nicht mehr als 18 Tagen eines Jahres auftreten, ist sicher davon auszugehen, dass der zulässige Richtwert von 55 dB(A) für Ruhezeiten um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten wird. Unzulässige Pegel durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse im Sinne der TA Lärm sind ebenfalls nicht zu erwarten. 8.1. Schallschutzmaßnahmen Durch eine ca. 4,5 m Lärmschutzwand entlang der nördlichen Begrenzungslinie der geplanten Baufläche würde der zulässige Wert von 55 dB(A) auch im nördlichen Randbereich der geplanten Baufläche bei Betrachtung einer zweigeschossigen Bauweise eingehalten werden. Bei einer eingeschossigen Bauweise wäre eine Wandhöhe von 2,5 m ausreichend. B1510180-01(1)_ver30Dez2015 27 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.2. Nachfolgenutzung als Stellfläche für Wohnmobile Im Hinblick auf eine spätere Nutzung der geplanten Baufläche als Stellfläche für Wohnmobile sind unseres Erachtens ebenfalls keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Köln, 30. Dezember 2015 B1510180-01(1)_ver30Dez2015 wp/bj (Dr. W. Pook) B1510180-01(1)_ver30Dez2015 (B. Jäger) 28 von 27 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang A B1510085-01(1)_ver30Dez2015 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Schallimmissionsplan Gewerbe; tags 5636600 Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 2m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 28.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: GEW_01 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Schallimmissionsplan 5636600 Gewerbe; nachts Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 2m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 28.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: GEW_02 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Schallimmissionsplan Gewerbe; tags 5636600 Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 5m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 28.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: GEW_03 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Schallimmissionsplan 5636600 Gewerbe; nachts Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 5m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 28.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: GEW_04 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Parkplatz Tennisanlage Sport- und Freizeitlärm; tags Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 Tennisplätze 1 - 6 5636600 Schallimmissionsplan 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum (innerhalb der Ruhezeit, sonn- und feriertags) 13:00 - 15:00 Uhr Immissionshöhe: 2m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 29.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: SPO_01 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Parkplatz Tennisanlage Sport- und Freizeitlärm; tags Gemeinde Inden Geplanter Standort für mobile Wohnheime <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5636560 5636540 5636580 5636560 5636540 5636580 5636600 Tennisplätze 1 - 6 5636600 Schallimmissionsplan 5636620 2313960 5636620 2313940 5636520 5636520 geplanter Standort für mobile Wohnheime Beurteilungszeitraum (innerhalb der Ruhezeit, sonn- und feriertags) 13:00 - 15:00 Uhr Immissionshöhe: 5m Rechenraster: 1m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 750 5636500 5636480 5636460 5636440 5636480 5636440 5636460 5636500 Auftraggeber: 2313940 2313960 2313980 2314000 2314020 2314040 2314060 2314080 2314100 2314120 2314140 Gemeinde Inden Rathaus Fachbereich IV -BauamtRathausstraße 1 52459 Inden Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 29.12.2015 Auftrags-Nr.: B1510180-01 Abb.- Nr.: SPO_02