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Beschlussvorlage (Zusammenfassung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
13.01.2016
Erstellt
06.01.16, 16:01
Aktualisiert
06.01.16, 16:01
Beschlussvorlage (Zusammenfassung) Beschlussvorlage (Zusammenfassung) Beschlussvorlage (Zusammenfassung)

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Inhalt der Datei

Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen Standortuntersuchung für temporär befristet Unterkünfte unter Berücksichtigung der BauGB Novelle 2014/2015 Stand Dezember 2015 Alle untersuchten Grundstücke sind bis auf 4. kurzfristig liegenschaftlich verfügbar und mit einem vertretbaren Aufwand zu erschließen. 1.: Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 367 (Brokengasse) Gem. der BauGB Novelle, Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünften, können bis zum 31.12 2019 für die Dauer auf drei Jahre längsten befristet mobile Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Grundsätzlich sind im Gewerbegebiet BPL 22 ausnahmsweise Wohnungen zulässig, wenn die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Gewerbegebiet in der Wohnnutzung gutachterlich nachgewiesen ist und diese Wohnnutzung als Betriebsleiterwohnung im Zusammenhang mit einem genehmigten Betrieb genutzt wird. Für eine von einem Gewerbebetrieb unabhängige Wohnnutzung ist eine Befreiung nun gem. der o.a. BauGB Novelle möglich. Allerdings ist im diesem Teil des Gewerbegebietes 3 in Abstimmung mit dem Umweltamt und des Bauordnungsamtes des Kreises Düren die Errichtung von mobilen Wohneinheiten oder Wohncontainern unter Würdigung der nachbarlichen Interessen (Gewerbebetriebe mit Erlaubnis zum Nachtbetrieb und entsprechenden Emissionsverhalten gem. Abstandserlass) mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar. Hier geht es auch um den Bestands- und möglichen Erweiterungsschutz der vorhandenen Gewerbebetriebe, die dann den Schutz der Nachtruhe in den mobilen, ungedämmten Unterkünften nachweisen müssen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Nutzung des Grundstückes nur möglich, wenn nachweislich keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind. Verfahrensträger ist in diesem Fall die Bezirksregierung Köln. Eignung: Da andere Alternativen vorhanden sind keine Eignung 2.:Grundstücke im Gewerbegebiet Pier Begründung identisch mit 1. Hier ist noch besonders zu berücksichtigen, dass bei der laufenden Vermarktung noch zur Verfügung stehender Grundstücke die Wohnnutzung in den Mobilheimen dann immissionsrechtlich berücksichtigt werden muss. Eignung: keine Eignung 1 3. Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139 (südlich der Tennisanlagen an der Merödgener Straße) Das Grundstück liegt im Außenbereich, eine Nutzung ist gem. BauGB Novelle nun befristet bis zum 1. Dezember 2019 zur Errichtung von mobilen Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende befristet auf längstens 3 Jahre mit geringen Einschränkungen möglich. Die Einschränkungen beinhalten u.a. den Landschafts- und Naturschutz und schädliche Umweltauswirkungen. Von Beeinträchtigungen des Landschafts- und Naturschutzes ist augenscheinlich nicht auszugehen. Bezgl. der vorhandenen Immissionen aus den angrenzenden Sportanlagen und dem Wellpappenwerk Lamersdorf ist ein Gutachten beauftragt worden. Das Gutachten liegt in Anlage bei. Eine Nutzung des Grundstückes ist ab einem Abstand von 20 Metern zu den Tennisanlagen oder mit Errichtung eines Immissionsschutzes in Höhe von 2,50 m für die Mobilunterkünfte möglich. Bei der Größe des Grundstückes ist selbst bei einer Einhaltung des Abstandes zu den Tennisanlagen eine ausreichende sinnvolle Nutzung für circa 20 Mobilheime in einem ersten Schritt möglich. Die notwendigen Erschließungsaufwendungen können nach Nutzung für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen genutzt werden. Diese Nutzung ist ohne Einschränkungen möglich und sind im Tourismusgutachten indeland mittelfristig im Kontext mit dem zukünftigen Indesee empfohlen. Eignung: sehr gut 4.: Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstücke 136 und 139 teilweise (Schlichstraße) Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist ohne Einschränkungen sofort nutzbar. Es können circa 5 Mobilheime plus notwendigen Versorgungscontainer auf den Grundstücken aufgestellt werden. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der katholischen Kirche. Die Nutzung ist angefragt. Eignung: gut 2 5.: Gemarkung Pier, Flur 7 Flurstück 73 (Baugebiet Gut Müllenark) Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist ohne Einschränkungen sofort nutzbar. Das Grundstück ist allerdings für die Aufstellung von Mobilheimen zu klein. Unter Berücksichtigung eines notwendigen Versorgungscontainers bliebe noch Platz für 1 oder 2 Mobilheime. (Bemerkung: Das Grundstück bietet sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses an) Eignung: mäßig 3