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Kommune
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Größe
125 kB
Datum
13.01.2016
Erstellt
29.12.15, 16:01
Aktualisiert
29.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen
Standortuntersuchung für temporär befristet Unterkünfte unter Berücksichtigung der BauGB Novelle
2014/2015
Stand Dezember 2015
Alle untersuchten Grundstücke sind bis auf 4. kurzfristig liegenschaftlich verfügbar und mit einem
vertretbaren Aufwand zu erschließen.
1.: Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 367 (Brokengasse)
Gem. der BauGB Novelle, Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünften, können bis zum 31.12 2019
für die Dauer auf drei Jahre längsten befristet mobile Unterkünfte für Flüchtlinge und
Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Befreiung
unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Grundsätzlich sind im Gewerbegebiet BPL 22 ausnahmsweise Wohnungen zulässig, wenn die
Verträglichkeit mit dem angrenzenden Gewerbegebiet in der Wohnnutzung gutachterlich
nachgewiesen ist und diese Wohnnutzung als Betriebsleiterwohnung im Zusammenhang mit einem
genehmigten Betrieb genutzt wird. Für eine von einem Gewerbebetrieb unabhängige Wohnnutzung
ist eine Befreiung nun gem. der o.a. BauGB Novelle möglich. Allerdings ist im diesem Teil des
Gewerbegebietes 3 in Abstimmung mit dem Umweltamt und des Bauordnungsamtes des Kreises
Düren die Errichtung von mobilen Wohneinheiten oder Wohncontainern unter Würdigung der
nachbarlichen Interessen (Gewerbebetriebe mit Erlaubnis zum Nachtbetrieb und entsprechenden
Emissionsverhalten gem. Abstandserlass) mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar. Hier geht es
auch um den Bestands- und möglichen Erweiterungsschutz der vorhandenen Gewerbebetriebe, die
dann den Schutz der Nachtruhe in den mobilen, ungedämmten Unterkünften nachweisen müssen.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Nutzung des Grundstückes nur möglich, wenn nachweislich
keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind. Verfahrensträger ist in diesem Fall die
Bezirksregierung Köln.
Eignung: Da andere Alternativen vorhanden sind keine Eignung
2.:Grundstücke im Gewerbegebiet Pier
Begründung identisch mit 1. Hier ist noch besonders zu berücksichtigen, dass bei der laufenden
Vermarktung noch zur Verfügung stehender Grundstücke die Wohnnutzung in den Mobilheimen
dann immissionsrechtlich berücksichtigt werden muss.
Eignung: keine Eignung
1
3. Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139 (südlich der Tennisanlagen an der Merödgener
Straße)
Das Grundstück liegt im Außenbereich, eine Nutzung ist gem. BauGB Novelle nun befristet bis zum 1.
Dezember 2019 zur Errichtung von mobilen Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende
befristet auf längstens 3 Jahre mit geringen Einschränkungen möglich. Die Einschränkungen
beinhalten u.a. den Landschafts- und Naturschutz und schädliche Umweltauswirkungen.
Von Beeinträchtigungen des Landschafts- und Naturschutzes ist augenscheinlich nicht auszugehen,
bezgl. der vorhandenen Immissionen aus den angrenzenden Sportanlagen und dem Wellpappenwerk
Lamersdorf ist ein Gutachten beauftragt werden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.
In einem ersten Schritt könnten bis zu 20 Mobilheime errichtet werden. Weitere 10 wären möglich.
Die notwendigen Erschließungsaufwendungen können nach Nutzung für die Errichtung von
Wohnmobilstellplätzen genutzt werden. Diese sind im Tourismusgutachten indeland mittelfristig im
Kontext mit dem zukünftigen Indesee empfohlen.
Eignung: Ergebnis steht noch aus
4.: Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstücke 136 und 139 teilweise (Schlichstraße)
Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist ohne
Einschränkungen sofort nutzbar. Es können circa 5 Mobilheime plus notwendigen
Versorgungscontainer auf den Grundstücken aufgestellt werden. Die Grundstücke befinden sich im
Eigentum der katholischen Kirche. Die Nutzung ist angefragt.
Eignung: gut
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5.: Gemarkung Pier, Flur 7 Flurstück 73 (Baugebiet Gut Müllenark)
Die Fläche liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist ohne
Einschränkungen sofort nutzbar. Das Grundstück ist allerdings für die Aufstellung von Mobilheimen
zu klein. Unter Berücksichtigung eines notwendigen Versorgungscontainers bliebe noch Platz für 1
oder 2 Mobilheime.
(Bemerkung: Das Grundstück bietet sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses an)
Eignung: mäßig
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