Daten
Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
22.10.15, 16:00
Aktualisiert
22.10.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Reiner Ortmann
19.10.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
05.11.2015
TOP Ein Ja
Nein
83/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Wärmetechnische Sanierung des Bartzer Hofes, Lamersdorf
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Bereitstellung von pauschal 10.000,- € zur
wärmetechnischen Sanierung des Bartzer Hofes an den Dorfgemeinschaftsverein Lamersdorf.
Begründung:
Wie bekannt ist, ist der Dorfgemeinschaftsverein Lamersdorf in den „Bartzer Hof“ am Kindergarten
Lamersdorf gezogen. Die Liegenschaft erfreut sich einer großen Beliebtheit und wird oft genutzt.
Durch die intensive Nutzung der „ehemaligen Pausenhalle der Grundschule“ zeigt sich, dass die
Dämmung des Gebäudes absolut unzureichend ist. Es handelt sich um eine 11,50 cm starke Wand,
die nur im Innenbereich gedämmt wurde.
Durch die unzureichende Dämmung sind Schimmelschäden aufgetaucht, die nun saniert werden
müssen. Damit diese in der Zukunft nicht mehr auftreten, soll die Außenwand nun gedämmt
werden. Hierzu hat der Verein, vertreten durch den ersten Vorsitzenden, einen entsprechenden
Antrag am 27.08.2015 eingereicht. Dieser liegt als Anlage bei.
Bereits in der Vergangenheit wurden die Alte Schule Frenz, sowie das Dorfgemeinschaftshaus
Schophoven mit einer Pauschale zur Dämmung finanziell unterstützt. Analog dazu schlägt die
Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 10.000,- zu gewähren. Mit der Zusage
des Vereins sich über Sponsoren die Restmittel zu besorgen, können die geschätzten
Sanierungskosten in Höhe von 15.000,- € getragen werden. Die Fenster wurden bereits aus
energetischen Gründen getauscht. Der Verein wird dann die Sanierung in Eigenregie vergeben und
durchführen, so wie es seinerzeit in Frenz und Schophoven erfolgte.
Die Mittel stünden im Haushalt 2015/2016 unter Produkt 010 111 007 Sachkonto 5211000 noch
zur Verfügung, solange keine unvorhersehbaren Schäden an den anderen Liegenschaften auftreten.