Daten
Kommune
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Größe
161 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
19.11.15, 21:06
Aktualisiert
19.11.15, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
Regina Dechering
Alexander Horst
Gisela Wacker
19.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
03.12.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
108/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern
Beschlussentwurf:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Die Antragsteller sind über die Stellungsnahmen zu den Anregungen und Beschwerden zu
unterrichten.
Begründung:
Nach § 24 GO NRW1 hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich
mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die
Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen.
In der Zuständigkeitsordnung2 hat der Rat die Beratung über Anregungen und Beschwerden auf den
Hauptausschuss übertragen.
In der jüngsten Vergangenheit sind diverse Anregungen und Beschwerden in schriftlicher Form an
den Bürgermeister herangetragen worden. Hierbei handelt es sich im Einzelnen:
-
Herr K., Frenz, Schreiben vom 02.11.2015,
Herr K., Schophoven, Schreiben vom 03.11.2015 und 04.11.2015,
Herr B., Frenz, Schreiben vom 04.11.2015,
Frau W., Schophoven, Schreiben vom 05.11.2015 und 06.11.2015,
Appell an die Ratsmitglieder der Gemeinde Inden mit den Unterschriften von insgesamt 47
Bürgern und Einwohnern der Gemeinde Inden aus den Ortsteilen Inden/Altdorf und
Lamersdorf (1 Unterschrift stammt von einer Person mit Wohnsitz in Jülich, eine weitere
mit Wohnsitz in Langerwehe), hier eingegangen am 17.11.2015.
Die einzelnen Anregungen und Beschwerden sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In allen
Schriftstücken wird auf die Thematik der Flüchtlingsunterbringung eingegangen.
1
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496)
2
Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden vom 03. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Rates
vom 22. Oktober 2015
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten bei
Weitem nicht ausreichend sind, um die zu erwartende Anzahl der Flüchtlinge unterbringen zu
können. Vereinfachend kann erwähnt werden, dass bei der Aufnahme von einer Million
Flüchtlingen in der Bundesrepublik 100 Personen der Gemeinde Inden zur Unterbringung
zugewiesen werden. Die Schätzungen über die Anzahl der Flüchtlinge werden ständig aktualisiert,
derzeit wird von ca. 1,5 Millionen Personen, die in die BRD flüchten, ausgegangen. Für die
Gemeinde Inden bedeutet dies die Notwendigkeit, rd. 150 Personen unterzubringen. Die zum
Jahresende 2014 bereits untergebrachten rd. 50 Personen kommen hinzu, so dass Ende des Jahres
2015 sich die Zahl der Unterzubringenden im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht hat. Die
fortlaufende Anmietung und Schaffung von Wohnraum ist somit unabwendbar.
Derzeit verfügt die Gemeinde Inden über Unterbringungsmöglichkeiten in
Frenz
- Im Haswinkel 2,
- Oberstraße 8.
Inden/Altdorf
- Am Wehebach 14,
- Merödgener Straße 29,
- Merödgener Straße 31,
- Merödgener Straße 33,
- Merödgener Straße 37a.
Lamersdorf
- Frankenstraße 5,
- Mittelstraße 23.
Lucherberg
- Goltsteinstraße 62,
- Goltsteinstraße 64,
- Obstwiese 16,
- Talstraße 11,
- Talstraße 17,
- Talstraße 19.
Schophoven
- Schützenstraße 9.
Weitere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Linnich
in Objekten der Stadt Linnich. Diese werden nach Möglichkeit zuerst verwendet.
Die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres
ausgeschöpft sein. Die Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Immobilienmarkt wird, wie in
der Vergangenheit bereits geschehen, weiterhin priorisiert. Es fällt jedoch zunehmend schwerer,
geeignete Mietobjekte zu akquirieren. Aus diesem Grunde ist die Schaffung von gemeindeeigenen
Unterkünften unumgänglich.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 2
Die dem Bürgermeister der Gemeinde Inden vorliegenden Anregungen und Beschwerden werfen in
diesem Zusammenhang diverse Fragen und Anmerkungen auf. Nachstehend wird hierauf
eingegangen:
Begrenzung der der Gemeinde entstehenden Kosten (Frenz, Mobilwohnheime Am hohen Ufer)
Für die Schaffung der Infrastruktur der Mobilwohnheime in Frenz, Am hohen Ufer, soll alternativ
geprüft werden, ob nicht bestehende Immobilien, hier z.B. die Alte Schule in Frenz, für die
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Unterbringung einer derart hohen Anzahl von Flüchtlingen stellt die
Gemeindeverwaltung vor große Schwierigkeiten. Die Vervierfachung der unterzubringenden
Personen (s.o.) mit sehr kurzen Vorlaufzeiten bringt die Erfordernis mit sich, ständig freie
Räumlichkeiten vorzuhalten. Die für die Nutzung als Unterkünfte in Frage kommenden
gemeindlichen Gebäude, die sich derzeit in anderer Nutzung befinden (z.B. Bürgerhäuser,
Vereinsheime, Turnhallen) wurden verwaltungsseitig bewertet und auch für die Zukunft
nicht von einer Nutzung als Unterkunft ausgeschlossen. Hierbei muss jedoch beachtet
werden, dass diese Umnutzung mit deutlichen Einschnitten in das soziale Gefüge der
einzelnen Ortschaften der Gemeinde verbunden ist. Diese gilt es weitestgehend zu
vermeiden. Die Gebäude werden derzeit einzelnen Vereinen zur Verfügung gestellt. Diese
Vereine werden, wie alle anderen Vereinigungen in der gemeinde Inden, gebeten und
aufgefordert, die Integration der Flüchtlinge aus den verschiedensten Ländern und Erdteilen
zu unterstützen. Wird diesen Vereinen und Vereinigungen jedoch ihr Standort entzogen,
entfällt diese mögliche Unterstützung bei der Integration. Zudem ist darauf hinzuweisen,
dass – wie bereits erwähnt – die Zuweisung von Flüchtlingen durch die Bezirksregierung
Köln teilweise sehr kurzfristig erfolgt. Die Vorhaltung von den angesprochenen
gemeindlichen Objekten ist somit zwingend erforderlich, da diese ebenso kurzfristig belegt
werden können. Die Neuschaffung von Unterkünften hingegen kann nur mittel- bis
langfristig erfolgen und muss somit in Angriff genommen werden.
Unterbringung ausschließlich männlicher Flüchtlinge (Frenz, Mobilwohnheime Am hohen Ufer)
Kritisiert wird die augenscheinliche Suche nach anzumietendem Wohnraum ausschließlich für die
Unterbringung von Familien, Ehepaaren und alleinerziehende Frauen mit Kindern. Weiterhin wird
darauf hingewiesen, dass Unterkünfte mit ausschließlich männlichen Personen zu Problemen
führen. Auch auf das Gefährdungspotential durch diese Personengruppe wird hingewiesen.
Anmerkung der Verwaltung:
Grundsätzlich wird von der Veraltung Wohnraum zur Anmietung sowohl für Familien als
auch für Einzelpersonen gesucht. Allerdings ist bei der Unterbringung von Flüchtlingen auf
die Eignung der Wohnungszuschnitte besonders zu achten. So sind nicht alle angebotenen
Wohnungen brauchbar. Die Wohnungsgröße hat in einem angemessenen Verhältnis zu der
Zahl der unterzubringenden Personen zu stehen. Weiterhin ist festzustellen, dass der
Gemeinde überwiegend männliche Einzelpersonen zugewiesen werden. Darauf kann von
hier leider kein Einfluss genommen werden.
Bis heute ist in der Gemeinde kein Fall der Straffälligkeit im Umfeld der Unterkünfte
bekannt. Es gibt keinerlei Beschwerden aus der Nachbarschaft der Unterkünfte – im
Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass Anwohner relativ schnell nachbarschaftliche Kontakte
aufbauen und pflegen.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 3
Frühere Einbeziehung der Bürger (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Es wird beklagt, dass die Gemeinde die Bürger nicht früher in die gemeindlichen Planungen
einbezogen hat.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde hat die Flüchtlinge bisher, mit Ausnahme der Wohnunterkunft Inden/Altdorf,
Merödgener Straße 37a, sowie der Unterbringung in Objekten der Stadt Linnich, nach
Möglichkeit dezentral in angemietetem Wohnraum untergebracht (siehe oben, Liste der
Unterkünfte). In der Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015 wurde erstmals diskutiert,
eventuell Wohnraum für Flüchtlinge in Schlichtbauweise zu errichten. Hier wurde die
Verwaltung auch erstmals vom Rat der Gemeinde Inden aufgefordert, diese Lösungsansätze
weiter zu verfolgen. In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung
am 28.10.2015 wurde der Beschluss gefasst, befristete und dauerhafte Wohnunterkünfte für
Flüchtlinge zu schaffen. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Planung beauftragt. Eine
Informationsveranstaltung für die Einwohner der Gemeinde Inden wurde daraufhin für den
18.11.2015 vorgesehen. Aufgrund der organisatorischen Planung wird ein Zeitraum von drei
Wochen zwischen Beschlussfassung und Einbeziehung der Einwohner als nicht zu lange
betrachtet.
Schaffung von zwei oder drei Wohneinheiten für Flüchtlinge, Schaffung von vermeidbaren
Brennpunkten, Schaffung von Unterkünften für maximal 25 Personen (Schophoven, geplante
Unterkunft Kalkweg, auch andere geplante Objekte)
Es wird angemerkt, dass die Unterbringung in größeren Objekten zu mehr Problemen führen kann.
Daher sollen kleinere Objekte geschaffen werden, die besser und sozialverträglicher über das
Gemeindegebiet verteilt werden können. Damit könnte auch die Schaffung von Brennpunkten
vermieden werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die derzeit geplante Errichtung von drei Wohnanlagen zur Unterbringung von jeweils rd. 50
Flüchtlingen soll den angenommenen Bedarf an Unterkunftsplätzen für das Jahr 2016
abdecken. Bei den Wohnanlagen handelt es sich um normale Mehrfamilienhäuser, die
vergleichsweise in allen Ortschaften aufzufinden sind. Die Wohneinheiten können mit acht
Familien belegt werden, die hohe Anzahl der Flüchtlinge pro Objekt hängt mit der relativ
hohen Belegung pro Wohneinheit (6 qm pro Person) zusammen. Die vorhandenen
Unterkünfte werden alle beibehalten. Da die Wohnanlage Inden/Altdorf, Merödgener Straße
37a, Kapazität für rd. 40 Personen, derzeit belegt mit rd. 20 Personen, aufgrund der
monatlichen Mietkosten, mehr noch durch die entstehenden Kosten für die Beheizung, aus
wirtschaftlichen Gründen möglichst rasch aufgegeben werden soll, ist bereits jetzt absehbar,
dass der Bau der geplanten drei Wohnunterkünfte den Bedarf nicht abdeckt und somit nur
ein weiterer Schritt zur Sicherung des Wohnraumes darstellt. Es wird damit gerechnet, dass
weitere Unterkünfte geschaffen werden müssen. Eine gleichmäßige Belastung aller Ortsteile
ist verwaltungsseitig vorgesehen und wird nach Möglichkeit auch erfolgen. Bereits in der
ersten Anmerkung zu der Thematik (s.o.) wurde darauf hingewiesen, die Verwaltung möge
bei der Schaffung von Wohnraum wirtschaftlich agieren. Nun ist es selbstverständlich
wesentlich wirtschaftlicher, drei Wohnanlagen für 50 Personen als sechs Anlagen für 25
Personen zu schaffen. Zur Reduzierung der Gefährdung der Entstehung von sozialen
Brennpunkten ruft die Gemeinde alle Bürger und Einwohner, wie auch die Vereine und
Verbände dazu auf, die Gemeinde bei der Integration der flüchtigen Menschen zu
unterstützen.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 4
Begleitung der Flüchtlinge durch Sozialarbeiter, Dolmetscher, Kindergartenplätze, Freizeit- und
Bildungsangebote (betreffend aller Unterkünfte)
Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Flüchtlinge nicht sich selber überlassen werden dürfen.
Durch geeignetes Fachpersonal kann die Integration erleichtert werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde Inden kümmert sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften um die
Integration der Flüchtlinge. Hier ist auch ein Dank an den Asylkreis Inden angebracht. So
wird Zurzeit einem Teil der Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit auf dem Bauhof angeboten.
Durch den Asylkreis werden Betreuung und Hilfe in vielen Lebensbereichen und
Sprachkurse angeboten. Darüber hinaus stehen viele Paten zur Verfügung. Nach den
bisherigen Erfahrungen ist in einer gesunden Nachbarschaft mit nachbarschaftlicher Hilfe
eine Integration von ausländischen Mitbürgern unproblematisch.
Sicherlich wäre es sinnvoll, Sozialarbeiter einzustellen. Auch Dolmetscher könnten
beschäftigt werden. Dies wird jedoch bei der Vielzahl der unterschiedlichen Sprachen der
Flüchtlinge schon bedeutend schwieriger, wenn nicht unmöglich. Aufgrund der ständigen
Veränderungen im Bereich der Kindergärten – erst kürzlich wurden die bestehenden 10
Kindergartengruppen in gemeindlicher Trägerschaft auf 13 aufgestockt, zudem eine
Großtagespflege im Rathaus eingerichtet – ist die Gemeinde zur Schaffung von
Kindergartenplätzen für Flüchtlinge verpflichtet. Derzeit werden in der gemeindeeigenen
Einrichtung in Lucherberg vier Kinder betreut. Auch die Grundschule Inden hat bereits
Flüchtlinge aufgenommen. Die Neueinstellung von Personal ist jedoch verbunden mit
steigenden Kosten. Trotz Erhöhung der pauschalen Zuweisung des Landes ab 2016 ist es
bereits jetzt mehr als fraglich, ob diese auskömmlich ist, so ist die Einstellung von mehr
Personal nur durch die Generierung von dafür zu verwendeten finanziellen Mitteln möglich.
Anders ausgedrückt: Mehr Personal ist nur durch eine Anhebung der gemeindlichen Steuern
zu finanzieren. Auch hier wieder ein Appell an alle Einwohner, Vereine und Verbände:
Bringen Sie sich ein, unterstützen Sie die Gemeinde bei der Integration der Flüchtlinge.
Wahrung der Interessen der „Altbürger“ und „Neubürger“
Ein weiterer Hinweis gilt der Wahrung der Interessen der „Altbürger“ und „Neubürger“.
Anmerkung der Verwaltung:
Die deutsche Gesellschaft hat sich in Vergangenheit und wird sich in Zukunft immer wieder
Änderungsprozessen stellen müssen, so sei nur auf die demografischen Veränderungen in
den nächsten und den sozialen Veränderungen in den letzten Jahren hingewiesen. Diesen
Veränderungen hat sich eine Gesellschaft in Gänze zu stellen, es ist leider nicht möglich,
Interessen einzelner Gruppen über die Interessen der Gesamtheit zu stellen.
Anhörung oder rechtzeitige Unterrichtung der Haushalte (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer)
Ein Anwohner beschwert sich über die unterbliebene Unterrichtung der Haushalte. Die Anwohner
wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Anmerkung der Verwaltung:
Seit Frühjahr 2014 wurde das Thema „Unterbringung von Asylsuchenden und sonstigen
Flüchtlingen“ immer wieder in öffentlichen Sitzungen beraten. Die Niederschriften sind
jederzeit in der Verwaltung und im Internet einsehbar. Durch den erhöhten Handlungsdruck
der in den letzten Wochen stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wird die Verwaltung vor
immer größere Herausforderungen gestellt. Unter Berücksichtigung dieses Zeitdruckes war
es leider nicht möglich eine frühere Informationsveranstaltung durchzuführen.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 5
Bereitstellung von Turnhallen und anderen Gebäuden für die Unterbringung (Frenz, Mobilheime
Am hohen Ufer)
Es wird darauf hingewiesen, dass Turnhallen und andere Gebäude für die Unterbringung von
Flüchtlingen bereitgestellt werden. So kann auch die Alte Schule in Frenz hierfür bereitgestellt
werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Es ist deutlicher politischer Wille, in der Gemeinde Inden die Nutzung von Turnhallen und
anderen gemeindlichen sozialen Einrichtungen zu vermeiden. Begründet wird dies
berechtigterweise mit der Aufrechterhaltung des sozialen öffentlichen Lebens. Die
Standortuntersuchung der Verwaltung ist nur unter planungsrechtlichen Vorgaben und der
liegenschaftlichen Verfügbarkeit sowie der vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten
durchgeführt worden. Auf dieser Grundlage sind die Standortvorschläge in den Ausschuss
für Gemeindeplanung und –entwicklung eingebracht worden. Zum jetzigen Zeitpunkt
werden keine Turnhallen, Bürgerhäuser usw. als Flüchtlingsunterkunft genutzt.
Persönliche Anliegen der Ortsvorsteher und Gesellschaften werden gewahrt (Frenz, Mobilheime
Am hohen Ufer)
Der Beschwerdeführer führt aus, dass anscheinend persönliche Anliegen der Ortsvorsteher und
Gesellschaften gewahrt werden und die Interessen, Befürchtungen und Bedenken der betroffenen
Anwohner keine Berücksichtigung finden.
Anmerkung der Verwaltung:
Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass die Gemeinde Inden bedingt durch den Tagebau
und den damit verbundenen Umsiedlungen bei der Findung von geeigneten Standorten für
die Errichtung von befristeten oder unbefristeten Unterkünften vor größere Probleme gestellt
wird als andere Kommunen. Nur wenige Standorte innerhalb der Ortschaften kommen für
eine entsprechende Nutzung in Frage. Diese Standorte wurden alle priorisiert und werden
nach dieser Prioritätenliste für die Schaffung von Wohnunterkünften verwendet. Zur
Verwendung der Alten Schule Frenz wurden bereits Ausführungen geschildert.
Keine Chance zur Integration (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer)
Durch die Schaffung von Wohnunterkünften in einem nach Ansicht des Beschwerdeführers
abgelegenen Ortsteil wird nach Ansicht des Beschwerdeführers den Flüchtlingen die Möglichkeit
der Integration genommen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Ortsteile der Gemeinde Inden sollen nach dem Willen der Verwaltung, aber auch nach
politischem Willen, möglichst gleichmäßig belastet werden. Eine Belastung nur einer oder
weniger Ortschaften scheidet somit aus. Die Argumentation, Frenz sei eine abgelegene
Ortschaft, wie Schophoven im Übrigen auch, kann nicht nachvollzogen werden. Beide
Ortschaften sind durch den ÖPNV erschlossen mit Verbindungen nach Inden/Altdorf aber
auch in die umliegenden Ortschaften. Und selbst wenn dies nicht der Fall wäre, kann dies
nicht ein Grund dafür sein, in diesen Ortschaften keine Flüchtlinge unterzubringen. Wie
bereits erwähnt, kann Integration nur funktionieren, wenn alle Einwohner, Vereine und
Verbände sich hier aktiv einbringen.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 6
Zu treffende Sicherheitsvorkehrungen
Der Beschwerdeführer fragt an, welche Sicherheitsvorkehrungen die Gemeinde Inden getroffen hat
bzw. treffen wird, die für die allgemeine Sicherheit und Ordnung sorgen.
Anmerkung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung stellen in der Nachbarschaft lebende Flüchtlinge keine
Gefährdung dar. Die Gemeinde Inden wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die für
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Eine
Vorverurteilung aller Flüchtlinge wird jedoch strikt abgelehnt.
Bürgerversammlung am 02.11.2015 in Schophoven (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Die Beschwerdeführerin bemängelt die unzureichende Information zur Terminierung der
Bürgerversammlung in Schophoven.
Anmerkung der Verwaltung:
Die angesprochene Veranstaltung wurde nicht von der Gemeinde initiiert. Auch haben keine
Vertreter der Gemeindeverwaltung hieran teilgenommen. Daher können keine Aussagen
getroffen werden.
Planungsrechtliche Bedenken/Sicherheitszone zum Tagebau (Schophoven, geplante Unterkunft
Kalkweg)
Nach Ausführungen der Beschwerdeführerin war der hintere Bereich des Kalkweges immer als
Tagebau-Sicherheitszone für Bebauungen nicht geeignet. Auf Böschungsabrutsche in den Jahren
2010 und 2015 wird hingewiesen. Der Sicherheitsabstand zum künftigen Restsee wird bemängelt.
Die Problematik der Bergschäden wird thematisiert.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Grundstück in Schophoven am Kalkweg liegt außerhalb des Sicherheitsbereiches des
Tagebaus Inden direkt gegenüber vorhandener Wohnbebauung. Bei allen Bauanträgen in der
Gemeinde Inden wird wegen der Bergschadenproblematik das Fachwissen der RWE Power
AG eingebunden. Auf diesem Grundstück ist wie auf allen anderen bebauten und bewohnten
Grundstücken in der Nachbarschaft von keiner Gefährdung auszugehen.
Nutzung der Straße für spielende Kinder, Ausführung von Hunden und Pferden (Schophoven,
geplante Unterkunft Kalkweg)
Die Straße kann während der Bauzeit nicht von spielenden Kindern genutzt werden. Hunde und
Pferde können nicht ausgeführt werden. Die „Ruhe im Grünen“ geht verloren.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Bauzeit des Wohngebäudes ist endlich. Lt. Auskunft des Architekten ist der Rohbau
innerhalb von zwei Wochen fertig und der Innenausbau kann erfolgen.
Baustellengroßfahrzeuge werden somit nur über einen relativ kurzen Zeitraum den Kalkweg
befahren. Durch den Bau von Wohnungen wird die Straße belebter.
Fehlende Infrastruktur (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Die fehlende Infrastruktur in Schophoven wird bemängelt.
Anmerkung der Verwaltung:
Hier wird auf das gleiche Vorbringen für die Ortschaft Frenz verwiesen, siehe oben.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 7
Nachfolgenutzung als Wochenendhaus (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Die Nachfolgenutzung als Wochenendhaus für 60 Personen wird in Zweifel gezogen. Es stellt sich
die Frage nach der Realität einer Folgenutzung.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Wohnunterkunft soll für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Dies ist
die primäre Aufgabe des Objektes. Da heute nicht absehbar ist, ob und wann die
Flüchtlingszuströme abebben oder ganz nachlassen bzw. wann die geflüchteten Menschen
wieder in ihre Heimatländer zurückkehren werden, wurde bei der derzeitigen Planung
überlegt, ob es möglich ist, dass das Objekt einer Folgenutzung zugeführt werden kann.
Eine mögliche Folgenutzung kann eine Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnungen
sein. Die Planung des Architekten zeigt nachvollziehbar die Umnutzung in
Familienwohnungen. Hierzu wären jedoch in kleinerem Umfang Umbaumaßnahmen
erforderlich. Eine Aufwertung durch Balkone und Terrassen ist vorgesehen (auf die
Präsentation des Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –
entwicklung am 28.10.2015 wird verwiesen). Von einer Nutzung als Wochenendhaus im
Umfang von 60 Personen war nie die Rede, die Nachfolgenutzung soll für 28 Personen
konzipiert werden.
Die Quote für Schophoven ist zu hoch (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Die Beschwerdeführerin bemängelt die zu hohe Quote für Schophoven (60 Flüchtlinge auf 700
Einwohner).
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde wird, wie bereits geschildert, die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen
Ortschaften möglichst gleichmäßig vornehmen. Sollte die Quote für Schophoven anfänglich
über der der anderen Ortschaften liegen, so wird dies im Zeitablauf relativiert. Künftige
Zuweisungen werden dann in den anderen Ortschaften zugewiesen. Im Übrigen muss die
Unterkunft nicht ab dem Tag der Bezugsfähigkeit vollumfänglich ausgelastet werden.
Das Objekt verunstaltet das Straßenbild (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Es wird vom Hörensagen berichtet, dass das Objekt das Straßenbild anderer Ortsteile verunstalten
würde. Der Verfall des Gebäudes wirkt sich negativ auf die Nachbarschaft aus.
Anmerkung der Verwaltung:
Grundsätzlich wird anonymen Hinweisen nicht nachgegangen. Die Verwaltung beteiligt sich
auch nicht an Gerüchten. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass das Gebäude sich dem
Straßenbild anpassen wird. Auf die Gesamtoptik des Straßenbildes wird geachtet. Ein
Verfall des Gebäudes wird ausgeschlossen, da die Gemeinde als Eigentümer des Objektes
ein Eigeninteresse an der Werterhaltung hat.
Sicherheitsvorkehrungen (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Befürchtungen werden geäußert, dass fremdenfeindliche Personen sich zu Protesten oder
Anschlägen zusammen finden. Die Sicherheit der Flüchtlinge und der Bürger muss gewährleistet
sein.
Anmerkung der Verwaltung:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird auf die o.a.
Ausführungen verwiesen. Auch wurde geschildert, dass eine Vorverurteilung aller
Flüchtlinge strikt abgelehnt wird. So wird jedoch auch eine Vorverurteilung der Bürger
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 8
abgelehnt und vielmehr angenommen, dass sich Bürger, Vereine und Verbände um die
Integration der Flüchtlinge bemühen.
Wertverfall des Eigentums, Rechtsbeugung durch die Gemeinde (Schophoven, geplante Unterkunft
Kalkweg)
Die Beschwerdeführerin weist auf den Werteverfall ihres Eigentums hin, der durch die künftige
Seerandlage umgekehrt werden könnte. Sie wirft der Gemeinde Rechtsbeugung des
Bebauungsplanes und Nichtbeteiligung der Bürger vor.
Anmerkung der Verwaltung:
Es kann nicht nachvollzogen werden, dass durch den Bau eines Mehrfamilienhauses zur
Unterbringung von Flüchtlingen die Nachbargrundstücke einem Werteverfall unterliegen.
Wenn die Gemeinde Wohnungen für Flüchtlinge anmietet, unterliegen diese Wohnungen
auch keinem Werteverfall. Die Entfernung zum künftigen Restsee ändert sich durch den Bau
der Flüchtlingsunterkunft nicht. Gegen eine Rechtsbeugung verwehrt sich die Verwaltung
aufs Äußerste. Das Verwaltungshandeln der Gemeinde Inden geschieht ausschließlich im
Rahmen des geltenden Rechtes. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich
sein, wird dies in den politischen Gremien beraten und ggf. beschlossen.
Fehlende Information, fehlende Mitwirkungsmöglichkeit (Schophoven, geplante Unterkunft
Kalkweg)
Die fehlende Information beziehungsweise die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung
wird kritisiert.
Anmerkung der Verwaltung:
Wie bereits oben geschildert hat die Verwaltung innerhalb von drei Wochen nach politischer
Willensbildung eine Veranstaltung zur Bürgerinformation organisiert. Hier wird der
interessierte Einwohner umfassend über alle wichtigen Aspekte informiert. Eine Mitwirkung
der Bevölkerung ist im Rahmen einer eventuellen Bebauungsplanänderung möglich.
Ansonsten wirkt der Bürger über seinen von ihm gewählten Ratsvertreter an allen
gemeindlichen Entscheidungen mit.
Bürgerversammlung am 18.11.2015 lässt keinen Spielraum für Diskussion (Schophoven, geplante
Unterkunft Kalkweg)
Die Beschwerdeführerin beklagt sich darüber, dass die Veranstaltung am 18.11.2015 keinen
Spielraum für Diskussionen zulasse.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Ausführungen der Beschwerdeführerin sind falsch. Aus der Veröffentlichung im Internet
als auch im gemeindlichen Mitteilungsblatt geht klar hervor, dass keine Diskussion zum
Thema „Ursachen und politische Konsequenzen der Flüchtlingskrise“ geführt wird. Es wird
weiterhin darauf hingewiesen, dass auf alle Fragen betreffend der Unterbringung der
Flüchtlinge von Vertretern der Gemeinde als auch des Kreises Düren Rede und Antwort
gestanden würde.
Freie Grundstücke oder Äcker sollen genutzt werden (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Es wird angeregt, eine Befragung durchzuführen damit freie Grundstücke oder Teile von
landwirtschaftlich genutzten Flächen genutzt werden können.
Beschlussvorlage 108/2015
Seite 9
Anmerkung der Verwaltung:
Grundsätzlich sind bei der Auswahl von Grundstücken die planungsrechtliche Zulässigkeit
und die vorhandene Erschließung zu überprüfen. Gemäß der Rechtsprechung ist die Nutzung
von Grundstücken im Außenbereich zur Errichtung von Wohngebäuden nicht zulässig.
Nutzung von Gut Müllenark (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg)
Die Nutzung von leerstehenden Gebäuden, beispielsweise Gut Müllenark, wird angeregt. Auf die
Möglichkeit der Außerkraftsetzung von Denkmalschutz- Nutzungspläne und –vorschriften wird
verwiesen.
Anmerkung der Verwaltung:
Wie bereits erwähnt, versucht die Verwaltung ständig, auf dem Immobilienmarkt
angebotene geeignete Objekte anzumieten. Objekte in privater Hand, die nicht auf dem
Immobilienmarkt zur Verfügung stehen, können nicht genutzt werden. Bestehende
Bebauungspläne sind ortsrechtliche Satzungen der Gemeinde, die durch diese
selbstverständlich geändert werden können. Das Denkmalschutzgesetz3 hingegen ist ein
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf deren Änderung oder vorrübergehende
Außerkraftsetzung die Gemeinde keinen Einfluss hat.
Es wurden aus den vorliegenden Anregungen und Beschwerden nicht alle Punkte hier aufgeführt
und beantwortet, da diese Anregungen und Beschwerden teilweise deckungsgleich sind. So enthält
der Appell an die Ratsmitglieder der Gemeinde Inden die Punkte
-
Wertverlust der umliegenden Häuser;
Angst vor rechtsextremen Ausschreitungen und
Angst vor Übergriffen in den Einrichtungen.
Auf diese Sachverhalte wurde im Zusammenhang mit den anderen Unterkünften bereits
eingegangen.
Es lässt sich feststellen, dass die Bedenken in der Bevölkerung gegen den Bau von
Flüchtlingsunterkünften bestehen, letztlich sind diese Vorhaben, in welcher Form auch immer,
jedoch unvermeidlich.
3
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen –Denkmalschutzgesetz (DSchG)vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, 716) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488)
Beschlussvorlage 108/2015
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