Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern)

Daten

Kommune
Inden
Größe
161 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
19.11.15, 21:06
Aktualisiert
19.11.15, 21:06

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- Regina Dechering Alexander Horst Gisela Wacker 19.11.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 03.12.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 108/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern Beschlussentwurf: Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung. Die Antragsteller sind über die Stellungsnahmen zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. Begründung: Nach § 24 GO NRW1 hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. In der Zuständigkeitsordnung2 hat der Rat die Beratung über Anregungen und Beschwerden auf den Hauptausschuss übertragen. In der jüngsten Vergangenheit sind diverse Anregungen und Beschwerden in schriftlicher Form an den Bürgermeister herangetragen worden. Hierbei handelt es sich im Einzelnen: - Herr K., Frenz, Schreiben vom 02.11.2015, Herr K., Schophoven, Schreiben vom 03.11.2015 und 04.11.2015, Herr B., Frenz, Schreiben vom 04.11.2015, Frau W., Schophoven, Schreiben vom 05.11.2015 und 06.11.2015, Appell an die Ratsmitglieder der Gemeinde Inden mit den Unterschriften von insgesamt 47 Bürgern und Einwohnern der Gemeinde Inden aus den Ortsteilen Inden/Altdorf und Lamersdorf (1 Unterschrift stammt von einer Person mit Wohnsitz in Jülich, eine weitere mit Wohnsitz in Langerwehe), hier eingegangen am 17.11.2015. Die einzelnen Anregungen und Beschwerden sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In allen Schriftstücken wird auf die Thematik der Flüchtlingsunterbringung eingegangen. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) 2 Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden vom 03. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Rates vom 22. Oktober 2015 Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten bei Weitem nicht ausreichend sind, um die zu erwartende Anzahl der Flüchtlinge unterbringen zu können. Vereinfachend kann erwähnt werden, dass bei der Aufnahme von einer Million Flüchtlingen in der Bundesrepublik 100 Personen der Gemeinde Inden zur Unterbringung zugewiesen werden. Die Schätzungen über die Anzahl der Flüchtlinge werden ständig aktualisiert, derzeit wird von ca. 1,5 Millionen Personen, die in die BRD flüchten, ausgegangen. Für die Gemeinde Inden bedeutet dies die Notwendigkeit, rd. 150 Personen unterzubringen. Die zum Jahresende 2014 bereits untergebrachten rd. 50 Personen kommen hinzu, so dass Ende des Jahres 2015 sich die Zahl der Unterzubringenden im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht hat. Die fortlaufende Anmietung und Schaffung von Wohnraum ist somit unabwendbar. Derzeit verfügt die Gemeinde Inden über Unterbringungsmöglichkeiten in Frenz - Im Haswinkel 2, - Oberstraße 8. Inden/Altdorf - Am Wehebach 14, - Merödgener Straße 29, - Merödgener Straße 31, - Merödgener Straße 33, - Merödgener Straße 37a. Lamersdorf - Frankenstraße 5, - Mittelstraße 23. Lucherberg - Goltsteinstraße 62, - Goltsteinstraße 64, - Obstwiese 16, - Talstraße 11, - Talstraße 17, - Talstraße 19. Schophoven - Schützenstraße 9. Weitere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Linnich in Objekten der Stadt Linnich. Diese werden nach Möglichkeit zuerst verwendet. Die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres ausgeschöpft sein. Die Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Immobilienmarkt wird, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, weiterhin priorisiert. Es fällt jedoch zunehmend schwerer, geeignete Mietobjekte zu akquirieren. Aus diesem Grunde ist die Schaffung von gemeindeeigenen Unterkünften unumgänglich. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 2 Die dem Bürgermeister der Gemeinde Inden vorliegenden Anregungen und Beschwerden werfen in diesem Zusammenhang diverse Fragen und Anmerkungen auf. Nachstehend wird hierauf eingegangen: Begrenzung der der Gemeinde entstehenden Kosten (Frenz, Mobilwohnheime Am hohen Ufer) Für die Schaffung der Infrastruktur der Mobilwohnheime in Frenz, Am hohen Ufer, soll alternativ geprüft werden, ob nicht bestehende Immobilien, hier z.B. die Alte Schule in Frenz, für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Anmerkung der Verwaltung: Die Unterbringung einer derart hohen Anzahl von Flüchtlingen stellt die Gemeindeverwaltung vor große Schwierigkeiten. Die Vervierfachung der unterzubringenden Personen (s.o.) mit sehr kurzen Vorlaufzeiten bringt die Erfordernis mit sich, ständig freie Räumlichkeiten vorzuhalten. Die für die Nutzung als Unterkünfte in Frage kommenden gemeindlichen Gebäude, die sich derzeit in anderer Nutzung befinden (z.B. Bürgerhäuser, Vereinsheime, Turnhallen) wurden verwaltungsseitig bewertet und auch für die Zukunft nicht von einer Nutzung als Unterkunft ausgeschlossen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass diese Umnutzung mit deutlichen Einschnitten in das soziale Gefüge der einzelnen Ortschaften der Gemeinde verbunden ist. Diese gilt es weitestgehend zu vermeiden. Die Gebäude werden derzeit einzelnen Vereinen zur Verfügung gestellt. Diese Vereine werden, wie alle anderen Vereinigungen in der gemeinde Inden, gebeten und aufgefordert, die Integration der Flüchtlinge aus den verschiedensten Ländern und Erdteilen zu unterstützen. Wird diesen Vereinen und Vereinigungen jedoch ihr Standort entzogen, entfällt diese mögliche Unterstützung bei der Integration. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass – wie bereits erwähnt – die Zuweisung von Flüchtlingen durch die Bezirksregierung Köln teilweise sehr kurzfristig erfolgt. Die Vorhaltung von den angesprochenen gemeindlichen Objekten ist somit zwingend erforderlich, da diese ebenso kurzfristig belegt werden können. Die Neuschaffung von Unterkünften hingegen kann nur mittel- bis langfristig erfolgen und muss somit in Angriff genommen werden. Unterbringung ausschließlich männlicher Flüchtlinge (Frenz, Mobilwohnheime Am hohen Ufer) Kritisiert wird die augenscheinliche Suche nach anzumietendem Wohnraum ausschließlich für die Unterbringung von Familien, Ehepaaren und alleinerziehende Frauen mit Kindern. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Unterkünfte mit ausschließlich männlichen Personen zu Problemen führen. Auch auf das Gefährdungspotential durch diese Personengruppe wird hingewiesen. Anmerkung der Verwaltung: Grundsätzlich wird von der Veraltung Wohnraum zur Anmietung sowohl für Familien als auch für Einzelpersonen gesucht. Allerdings ist bei der Unterbringung von Flüchtlingen auf die Eignung der Wohnungszuschnitte besonders zu achten. So sind nicht alle angebotenen Wohnungen brauchbar. Die Wohnungsgröße hat in einem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der unterzubringenden Personen zu stehen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Gemeinde überwiegend männliche Einzelpersonen zugewiesen werden. Darauf kann von hier leider kein Einfluss genommen werden. Bis heute ist in der Gemeinde kein Fall der Straffälligkeit im Umfeld der Unterkünfte bekannt. Es gibt keinerlei Beschwerden aus der Nachbarschaft der Unterkünfte – im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass Anwohner relativ schnell nachbarschaftliche Kontakte aufbauen und pflegen. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 3 Frühere Einbeziehung der Bürger (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Es wird beklagt, dass die Gemeinde die Bürger nicht früher in die gemeindlichen Planungen einbezogen hat. Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinde hat die Flüchtlinge bisher, mit Ausnahme der Wohnunterkunft Inden/Altdorf, Merödgener Straße 37a, sowie der Unterbringung in Objekten der Stadt Linnich, nach Möglichkeit dezentral in angemietetem Wohnraum untergebracht (siehe oben, Liste der Unterkünfte). In der Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015 wurde erstmals diskutiert, eventuell Wohnraum für Flüchtlinge in Schlichtbauweise zu errichten. Hier wurde die Verwaltung auch erstmals vom Rat der Gemeinde Inden aufgefordert, diese Lösungsansätze weiter zu verfolgen. In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 28.10.2015 wurde der Beschluss gefasst, befristete und dauerhafte Wohnunterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Planung beauftragt. Eine Informationsveranstaltung für die Einwohner der Gemeinde Inden wurde daraufhin für den 18.11.2015 vorgesehen. Aufgrund der organisatorischen Planung wird ein Zeitraum von drei Wochen zwischen Beschlussfassung und Einbeziehung der Einwohner als nicht zu lange betrachtet. Schaffung von zwei oder drei Wohneinheiten für Flüchtlinge, Schaffung von vermeidbaren Brennpunkten, Schaffung von Unterkünften für maximal 25 Personen (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg, auch andere geplante Objekte) Es wird angemerkt, dass die Unterbringung in größeren Objekten zu mehr Problemen führen kann. Daher sollen kleinere Objekte geschaffen werden, die besser und sozialverträglicher über das Gemeindegebiet verteilt werden können. Damit könnte auch die Schaffung von Brennpunkten vermieden werden. Anmerkung der Verwaltung: Die derzeit geplante Errichtung von drei Wohnanlagen zur Unterbringung von jeweils rd. 50 Flüchtlingen soll den angenommenen Bedarf an Unterkunftsplätzen für das Jahr 2016 abdecken. Bei den Wohnanlagen handelt es sich um normale Mehrfamilienhäuser, die vergleichsweise in allen Ortschaften aufzufinden sind. Die Wohneinheiten können mit acht Familien belegt werden, die hohe Anzahl der Flüchtlinge pro Objekt hängt mit der relativ hohen Belegung pro Wohneinheit (6 qm pro Person) zusammen. Die vorhandenen Unterkünfte werden alle beibehalten. Da die Wohnanlage Inden/Altdorf, Merödgener Straße 37a, Kapazität für rd. 40 Personen, derzeit belegt mit rd. 20 Personen, aufgrund der monatlichen Mietkosten, mehr noch durch die entstehenden Kosten für die Beheizung, aus wirtschaftlichen Gründen möglichst rasch aufgegeben werden soll, ist bereits jetzt absehbar, dass der Bau der geplanten drei Wohnunterkünfte den Bedarf nicht abdeckt und somit nur ein weiterer Schritt zur Sicherung des Wohnraumes darstellt. Es wird damit gerechnet, dass weitere Unterkünfte geschaffen werden müssen. Eine gleichmäßige Belastung aller Ortsteile ist verwaltungsseitig vorgesehen und wird nach Möglichkeit auch erfolgen. Bereits in der ersten Anmerkung zu der Thematik (s.o.) wurde darauf hingewiesen, die Verwaltung möge bei der Schaffung von Wohnraum wirtschaftlich agieren. Nun ist es selbstverständlich wesentlich wirtschaftlicher, drei Wohnanlagen für 50 Personen als sechs Anlagen für 25 Personen zu schaffen. Zur Reduzierung der Gefährdung der Entstehung von sozialen Brennpunkten ruft die Gemeinde alle Bürger und Einwohner, wie auch die Vereine und Verbände dazu auf, die Gemeinde bei der Integration der flüchtigen Menschen zu unterstützen. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 4 Begleitung der Flüchtlinge durch Sozialarbeiter, Dolmetscher, Kindergartenplätze, Freizeit- und Bildungsangebote (betreffend aller Unterkünfte) Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Flüchtlinge nicht sich selber überlassen werden dürfen. Durch geeignetes Fachpersonal kann die Integration erleichtert werden. Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinde Inden kümmert sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften um die Integration der Flüchtlinge. Hier ist auch ein Dank an den Asylkreis Inden angebracht. So wird Zurzeit einem Teil der Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit auf dem Bauhof angeboten. Durch den Asylkreis werden Betreuung und Hilfe in vielen Lebensbereichen und Sprachkurse angeboten. Darüber hinaus stehen viele Paten zur Verfügung. Nach den bisherigen Erfahrungen ist in einer gesunden Nachbarschaft mit nachbarschaftlicher Hilfe eine Integration von ausländischen Mitbürgern unproblematisch. Sicherlich wäre es sinnvoll, Sozialarbeiter einzustellen. Auch Dolmetscher könnten beschäftigt werden. Dies wird jedoch bei der Vielzahl der unterschiedlichen Sprachen der Flüchtlinge schon bedeutend schwieriger, wenn nicht unmöglich. Aufgrund der ständigen Veränderungen im Bereich der Kindergärten – erst kürzlich wurden die bestehenden 10 Kindergartengruppen in gemeindlicher Trägerschaft auf 13 aufgestockt, zudem eine Großtagespflege im Rathaus eingerichtet – ist die Gemeinde zur Schaffung von Kindergartenplätzen für Flüchtlinge verpflichtet. Derzeit werden in der gemeindeeigenen Einrichtung in Lucherberg vier Kinder betreut. Auch die Grundschule Inden hat bereits Flüchtlinge aufgenommen. Die Neueinstellung von Personal ist jedoch verbunden mit steigenden Kosten. Trotz Erhöhung der pauschalen Zuweisung des Landes ab 2016 ist es bereits jetzt mehr als fraglich, ob diese auskömmlich ist, so ist die Einstellung von mehr Personal nur durch die Generierung von dafür zu verwendeten finanziellen Mitteln möglich. Anders ausgedrückt: Mehr Personal ist nur durch eine Anhebung der gemeindlichen Steuern zu finanzieren. Auch hier wieder ein Appell an alle Einwohner, Vereine und Verbände: Bringen Sie sich ein, unterstützen Sie die Gemeinde bei der Integration der Flüchtlinge. Wahrung der Interessen der „Altbürger“ und „Neubürger“ Ein weiterer Hinweis gilt der Wahrung der Interessen der „Altbürger“ und „Neubürger“. Anmerkung der Verwaltung: Die deutsche Gesellschaft hat sich in Vergangenheit und wird sich in Zukunft immer wieder Änderungsprozessen stellen müssen, so sei nur auf die demografischen Veränderungen in den nächsten und den sozialen Veränderungen in den letzten Jahren hingewiesen. Diesen Veränderungen hat sich eine Gesellschaft in Gänze zu stellen, es ist leider nicht möglich, Interessen einzelner Gruppen über die Interessen der Gesamtheit zu stellen. Anhörung oder rechtzeitige Unterrichtung der Haushalte (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer) Ein Anwohner beschwert sich über die unterbliebene Unterrichtung der Haushalte. Die Anwohner wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Anmerkung der Verwaltung: Seit Frühjahr 2014 wurde das Thema „Unterbringung von Asylsuchenden und sonstigen Flüchtlingen“ immer wieder in öffentlichen Sitzungen beraten. Die Niederschriften sind jederzeit in der Verwaltung und im Internet einsehbar. Durch den erhöhten Handlungsdruck der in den letzten Wochen stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wird die Verwaltung vor immer größere Herausforderungen gestellt. Unter Berücksichtigung dieses Zeitdruckes war es leider nicht möglich eine frühere Informationsveranstaltung durchzuführen. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 5 Bereitstellung von Turnhallen und anderen Gebäuden für die Unterbringung (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer) Es wird darauf hingewiesen, dass Turnhallen und andere Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt werden. So kann auch die Alte Schule in Frenz hierfür bereitgestellt werden. Anmerkung der Verwaltung: Es ist deutlicher politischer Wille, in der Gemeinde Inden die Nutzung von Turnhallen und anderen gemeindlichen sozialen Einrichtungen zu vermeiden. Begründet wird dies berechtigterweise mit der Aufrechterhaltung des sozialen öffentlichen Lebens. Die Standortuntersuchung der Verwaltung ist nur unter planungsrechtlichen Vorgaben und der liegenschaftlichen Verfügbarkeit sowie der vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten durchgeführt worden. Auf dieser Grundlage sind die Standortvorschläge in den Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung eingebracht worden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine Turnhallen, Bürgerhäuser usw. als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Persönliche Anliegen der Ortsvorsteher und Gesellschaften werden gewahrt (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer) Der Beschwerdeführer führt aus, dass anscheinend persönliche Anliegen der Ortsvorsteher und Gesellschaften gewahrt werden und die Interessen, Befürchtungen und Bedenken der betroffenen Anwohner keine Berücksichtigung finden. Anmerkung der Verwaltung: Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass die Gemeinde Inden bedingt durch den Tagebau und den damit verbundenen Umsiedlungen bei der Findung von geeigneten Standorten für die Errichtung von befristeten oder unbefristeten Unterkünften vor größere Probleme gestellt wird als andere Kommunen. Nur wenige Standorte innerhalb der Ortschaften kommen für eine entsprechende Nutzung in Frage. Diese Standorte wurden alle priorisiert und werden nach dieser Prioritätenliste für die Schaffung von Wohnunterkünften verwendet. Zur Verwendung der Alten Schule Frenz wurden bereits Ausführungen geschildert. Keine Chance zur Integration (Frenz, Mobilheime Am hohen Ufer) Durch die Schaffung von Wohnunterkünften in einem nach Ansicht des Beschwerdeführers abgelegenen Ortsteil wird nach Ansicht des Beschwerdeführers den Flüchtlingen die Möglichkeit der Integration genommen. Anmerkung der Verwaltung: Die Ortsteile der Gemeinde Inden sollen nach dem Willen der Verwaltung, aber auch nach politischem Willen, möglichst gleichmäßig belastet werden. Eine Belastung nur einer oder weniger Ortschaften scheidet somit aus. Die Argumentation, Frenz sei eine abgelegene Ortschaft, wie Schophoven im Übrigen auch, kann nicht nachvollzogen werden. Beide Ortschaften sind durch den ÖPNV erschlossen mit Verbindungen nach Inden/Altdorf aber auch in die umliegenden Ortschaften. Und selbst wenn dies nicht der Fall wäre, kann dies nicht ein Grund dafür sein, in diesen Ortschaften keine Flüchtlinge unterzubringen. Wie bereits erwähnt, kann Integration nur funktionieren, wenn alle Einwohner, Vereine und Verbände sich hier aktiv einbringen. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 6 Zu treffende Sicherheitsvorkehrungen Der Beschwerdeführer fragt an, welche Sicherheitsvorkehrungen die Gemeinde Inden getroffen hat bzw. treffen wird, die für die allgemeine Sicherheit und Ordnung sorgen. Anmerkung der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung stellen in der Nachbarschaft lebende Flüchtlinge keine Gefährdung dar. Die Gemeinde Inden wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Eine Vorverurteilung aller Flüchtlinge wird jedoch strikt abgelehnt. Bürgerversammlung am 02.11.2015 in Schophoven (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Beschwerdeführerin bemängelt die unzureichende Information zur Terminierung der Bürgerversammlung in Schophoven. Anmerkung der Verwaltung: Die angesprochene Veranstaltung wurde nicht von der Gemeinde initiiert. Auch haben keine Vertreter der Gemeindeverwaltung hieran teilgenommen. Daher können keine Aussagen getroffen werden. Planungsrechtliche Bedenken/Sicherheitszone zum Tagebau (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Nach Ausführungen der Beschwerdeführerin war der hintere Bereich des Kalkweges immer als Tagebau-Sicherheitszone für Bebauungen nicht geeignet. Auf Böschungsabrutsche in den Jahren 2010 und 2015 wird hingewiesen. Der Sicherheitsabstand zum künftigen Restsee wird bemängelt. Die Problematik der Bergschäden wird thematisiert. Anmerkung der Verwaltung: Das Grundstück in Schophoven am Kalkweg liegt außerhalb des Sicherheitsbereiches des Tagebaus Inden direkt gegenüber vorhandener Wohnbebauung. Bei allen Bauanträgen in der Gemeinde Inden wird wegen der Bergschadenproblematik das Fachwissen der RWE Power AG eingebunden. Auf diesem Grundstück ist wie auf allen anderen bebauten und bewohnten Grundstücken in der Nachbarschaft von keiner Gefährdung auszugehen. Nutzung der Straße für spielende Kinder, Ausführung von Hunden und Pferden (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Straße kann während der Bauzeit nicht von spielenden Kindern genutzt werden. Hunde und Pferde können nicht ausgeführt werden. Die „Ruhe im Grünen“ geht verloren. Anmerkung der Verwaltung: Die Bauzeit des Wohngebäudes ist endlich. Lt. Auskunft des Architekten ist der Rohbau innerhalb von zwei Wochen fertig und der Innenausbau kann erfolgen. Baustellengroßfahrzeuge werden somit nur über einen relativ kurzen Zeitraum den Kalkweg befahren. Durch den Bau von Wohnungen wird die Straße belebter. Fehlende Infrastruktur (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die fehlende Infrastruktur in Schophoven wird bemängelt. Anmerkung der Verwaltung: Hier wird auf das gleiche Vorbringen für die Ortschaft Frenz verwiesen, siehe oben. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 7 Nachfolgenutzung als Wochenendhaus (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Nachfolgenutzung als Wochenendhaus für 60 Personen wird in Zweifel gezogen. Es stellt sich die Frage nach der Realität einer Folgenutzung. Anmerkung der Verwaltung: Die Wohnunterkunft soll für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Dies ist die primäre Aufgabe des Objektes. Da heute nicht absehbar ist, ob und wann die Flüchtlingszuströme abebben oder ganz nachlassen bzw. wann die geflüchteten Menschen wieder in ihre Heimatländer zurückkehren werden, wurde bei der derzeitigen Planung überlegt, ob es möglich ist, dass das Objekt einer Folgenutzung zugeführt werden kann. Eine mögliche Folgenutzung kann eine Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnungen sein. Die Planung des Architekten zeigt nachvollziehbar die Umnutzung in Familienwohnungen. Hierzu wären jedoch in kleinerem Umfang Umbaumaßnahmen erforderlich. Eine Aufwertung durch Balkone und Terrassen ist vorgesehen (auf die Präsentation des Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung am 28.10.2015 wird verwiesen). Von einer Nutzung als Wochenendhaus im Umfang von 60 Personen war nie die Rede, die Nachfolgenutzung soll für 28 Personen konzipiert werden. Die Quote für Schophoven ist zu hoch (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Beschwerdeführerin bemängelt die zu hohe Quote für Schophoven (60 Flüchtlinge auf 700 Einwohner). Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinde wird, wie bereits geschildert, die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Ortschaften möglichst gleichmäßig vornehmen. Sollte die Quote für Schophoven anfänglich über der der anderen Ortschaften liegen, so wird dies im Zeitablauf relativiert. Künftige Zuweisungen werden dann in den anderen Ortschaften zugewiesen. Im Übrigen muss die Unterkunft nicht ab dem Tag der Bezugsfähigkeit vollumfänglich ausgelastet werden. Das Objekt verunstaltet das Straßenbild (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Es wird vom Hörensagen berichtet, dass das Objekt das Straßenbild anderer Ortsteile verunstalten würde. Der Verfall des Gebäudes wirkt sich negativ auf die Nachbarschaft aus. Anmerkung der Verwaltung: Grundsätzlich wird anonymen Hinweisen nicht nachgegangen. Die Verwaltung beteiligt sich auch nicht an Gerüchten. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass das Gebäude sich dem Straßenbild anpassen wird. Auf die Gesamtoptik des Straßenbildes wird geachtet. Ein Verfall des Gebäudes wird ausgeschlossen, da die Gemeinde als Eigentümer des Objektes ein Eigeninteresse an der Werterhaltung hat. Sicherheitsvorkehrungen (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Befürchtungen werden geäußert, dass fremdenfeindliche Personen sich zu Protesten oder Anschlägen zusammen finden. Die Sicherheit der Flüchtlinge und der Bürger muss gewährleistet sein. Anmerkung der Verwaltung: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird auf die o.a. Ausführungen verwiesen. Auch wurde geschildert, dass eine Vorverurteilung aller Flüchtlinge strikt abgelehnt wird. So wird jedoch auch eine Vorverurteilung der Bürger Beschlussvorlage 108/2015 Seite 8 abgelehnt und vielmehr angenommen, dass sich Bürger, Vereine und Verbände um die Integration der Flüchtlinge bemühen. Wertverfall des Eigentums, Rechtsbeugung durch die Gemeinde (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Beschwerdeführerin weist auf den Werteverfall ihres Eigentums hin, der durch die künftige Seerandlage umgekehrt werden könnte. Sie wirft der Gemeinde Rechtsbeugung des Bebauungsplanes und Nichtbeteiligung der Bürger vor. Anmerkung der Verwaltung: Es kann nicht nachvollzogen werden, dass durch den Bau eines Mehrfamilienhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen die Nachbargrundstücke einem Werteverfall unterliegen. Wenn die Gemeinde Wohnungen für Flüchtlinge anmietet, unterliegen diese Wohnungen auch keinem Werteverfall. Die Entfernung zum künftigen Restsee ändert sich durch den Bau der Flüchtlingsunterkunft nicht. Gegen eine Rechtsbeugung verwehrt sich die Verwaltung aufs Äußerste. Das Verwaltungshandeln der Gemeinde Inden geschieht ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechtes. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird dies in den politischen Gremien beraten und ggf. beschlossen. Fehlende Information, fehlende Mitwirkungsmöglichkeit (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die fehlende Information beziehungsweise die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung wird kritisiert. Anmerkung der Verwaltung: Wie bereits oben geschildert hat die Verwaltung innerhalb von drei Wochen nach politischer Willensbildung eine Veranstaltung zur Bürgerinformation organisiert. Hier wird der interessierte Einwohner umfassend über alle wichtigen Aspekte informiert. Eine Mitwirkung der Bevölkerung ist im Rahmen einer eventuellen Bebauungsplanänderung möglich. Ansonsten wirkt der Bürger über seinen von ihm gewählten Ratsvertreter an allen gemeindlichen Entscheidungen mit. Bürgerversammlung am 18.11.2015 lässt keinen Spielraum für Diskussion (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Beschwerdeführerin beklagt sich darüber, dass die Veranstaltung am 18.11.2015 keinen Spielraum für Diskussionen zulasse. Anmerkung der Verwaltung: Die Ausführungen der Beschwerdeführerin sind falsch. Aus der Veröffentlichung im Internet als auch im gemeindlichen Mitteilungsblatt geht klar hervor, dass keine Diskussion zum Thema „Ursachen und politische Konsequenzen der Flüchtlingskrise“ geführt wird. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass auf alle Fragen betreffend der Unterbringung der Flüchtlinge von Vertretern der Gemeinde als auch des Kreises Düren Rede und Antwort gestanden würde. Freie Grundstücke oder Äcker sollen genutzt werden (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Es wird angeregt, eine Befragung durchzuführen damit freie Grundstücke oder Teile von landwirtschaftlich genutzten Flächen genutzt werden können. Beschlussvorlage 108/2015 Seite 9 Anmerkung der Verwaltung: Grundsätzlich sind bei der Auswahl von Grundstücken die planungsrechtliche Zulässigkeit und die vorhandene Erschließung zu überprüfen. Gemäß der Rechtsprechung ist die Nutzung von Grundstücken im Außenbereich zur Errichtung von Wohngebäuden nicht zulässig. Nutzung von Gut Müllenark (Schophoven, geplante Unterkunft Kalkweg) Die Nutzung von leerstehenden Gebäuden, beispielsweise Gut Müllenark, wird angeregt. Auf die Möglichkeit der Außerkraftsetzung von Denkmalschutz- Nutzungspläne und –vorschriften wird verwiesen. Anmerkung der Verwaltung: Wie bereits erwähnt, versucht die Verwaltung ständig, auf dem Immobilienmarkt angebotene geeignete Objekte anzumieten. Objekte in privater Hand, die nicht auf dem Immobilienmarkt zur Verfügung stehen, können nicht genutzt werden. Bestehende Bebauungspläne sind ortsrechtliche Satzungen der Gemeinde, die durch diese selbstverständlich geändert werden können. Das Denkmalschutzgesetz3 hingegen ist ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf deren Änderung oder vorrübergehende Außerkraftsetzung die Gemeinde keinen Einfluss hat. Es wurden aus den vorliegenden Anregungen und Beschwerden nicht alle Punkte hier aufgeführt und beantwortet, da diese Anregungen und Beschwerden teilweise deckungsgleich sind. So enthält der Appell an die Ratsmitglieder der Gemeinde Inden die Punkte - Wertverlust der umliegenden Häuser; Angst vor rechtsextremen Ausschreitungen und Angst vor Übergriffen in den Einrichtungen. Auf diese Sachverhalte wurde im Zusammenhang mit den anderen Unterkünften bereits eingegangen. Es lässt sich feststellen, dass die Bedenken in der Bevölkerung gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften bestehen, letztlich sind diese Vorhaben, in welcher Form auch immer, jedoch unvermeidlich. 3 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen –Denkmalschutzgesetz (DSchG)vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, 716) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488) Beschlussvorlage 108/2015 Seite 10