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Beschlussvorlage (Eingabe vom 29.11.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
30.11.15, 16:00
Aktualisiert
30.11.15, 16:00
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Inhalt der Datei

Robert Krautgartner Am hohen Ufer 37 52459 Inden Tel. 0176/21655971 E-Mail: RKrautgartner@aol.com Robert Krautgartner, Am hohen Ufer 37, 52459 Inden Jgemeindeverwaltung Inden Bürgermeister Rathausstr. 1 52459 Inden Inden, 29.11.2015 Unterbringung von Asylbewerbern Ergänzung meines Schreibens vom 02.11.2015 Ihr Zeichen: BM/Bü Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie von Ihnen im Gspräch vom 05.11.2015 eingeräumt und von mir angenommen und mit Email vom 09.11.2015 bestätigt, ergänze ich mit diesem Schreiben mein Schreiben vom 02.11.2015. Die von mir vorgetragenen Vorbehalte konnten nicht ausgeräumt werden, sondern wurden bestärkt. Bezüglich der im Rahmen der Errichtung der Mobilheime entstehenden Kosten wurde weder durch Sie, noch die Ortsvorsteherin OT Frenz angegeben, dass auch die erste Etage des Sportheimes für eine neue Nutzung, hier wohl Küche für Asylbewerber umgebaut bzw. umgestaltet und eingerichtet wird. Auch dieses stärkt das Argument der Nutzung der alten Schule Frenz, da dort auch diese Möglichkeit in begrenztem Umfang bereits vorhanden ist. Sie haben angegeben, die Vermarktung des Geländes Sportplatz Frenz als Bauland voranzutreiben. Auch hier dürfte unstrittig sein, dass die Vorbehalte in großen Teilen der Bevölkerung nicht dazu führen werden, dass, solange dort Notunterkünfte für Asylbewerber errichtet sind, die Vermarktung tatsächlich effektiv vorangetrieben werden kann. Dass auf Grund der Regelungen zur Festsetzung des Marktpreises dieser nicht betroffen sein wird ist mir bewusst. Die Vermarktung selbst wird jedoch schwieriger und länger andauern, wodurch erneut Mehrkosten entstehen. Darüber hinaus werden die entstehenden Nebenkosten erhöht, da dann wohl auch das Sportheim geheizt werden muss. Wie bereits festgestellt, ist die Wahrnehmung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber den Bürgern der Gemeinde nicht ersichtlich. Im Weiteren habe ich mich gegen die angedachte ausschließliche Unterbringung männlicher Asylbewerber ausgesprochen und begründet. Darüber hinaus ist jedoch auch zu beachten, dass allein bereits durch die Errichtung dieser Unterkünfte künftige Gefährdungssituationen für die Bewohner dieser Unterkünfte und die umliegenden Anwohner eintreten können. Wenn mir auch in unserer Region bisher keine Übergriffe auf Asylbewerberheime bekannt sind, kann nicht unterstellt werden, dass dieses immer so bleibt. Daher sind gerade angesichts der momentan besonders angespannten sicherheitspolitischen Situation hier präventive Maßnahmen zu treffen. Diese können nicht nur darin bestehen, dass möglicherweise zu findende Freiwillige die Bewohner beschäftigen und nicht mehr wie die von Ihnen korrigierend benannte Anzahl von 20 Asylbewerbern an einer Stätte untergebracht wird. Zusätzlich rüge ich den Verstoß gegen die demokratischen Grundregeln der Gemeindeordnung. Gemäß § 23 Absatz 1 GO unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Nach Absatz 2 ist die Unterrichtung in der Regel so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. … Sie haben gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden in einer Dringlichkeitsentscheidung u.a. die Errichtung der Mobilheime und die Verlegung des ursprünglich geplanten Aufstellungsortes beschlossen. Meiner Bitte vom 09.11.2015 mir den Zeitpunkt der Beschaffung der Mobilheime zu benennen sind Sie leider nicht nachgekommen. Ich gehe davon aus, dass dieser Zeitpunkt bereits vor der Dringlichkeitsentscheidung lag. Auch ist davon auszugehen, dass bereits frühzeitig zumindest mit den Vertretern der Vereine mögliche Alternativen besprochen wurden. Wenn mir dazu auch keine schriftliche Bestätigung vorliegt, so wurde mir zumindest durch die katholische Kirchengemeinde Inden bestätigt, dass sich der vorherige Bürgermeister Schuster zwecks Nutzung des Pfarrheimes Frenz an die Kirchengemeinde gewandt hat. Dahingehend ist auch davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang neben der Kirchengemeinde auch Nutzer anderer Liegenschaften entsprechende Anfragen erhalten haben. Die Begründung einer Dringlichkeitsentscheidung ist offensichtlich auch nicht gegeben. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Inden ist weiterhin von Bestand. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit der zumindest zeitweisen Unterbringung von Asylbewerbern im Bereich der Stadt Linnich. Durch die Dringlichkeitsentscheidung wurden den Bürgern der Gemeinde die Möglichkeiten eines Einwohnerantrages oder eines Bürgerentscheides entzogen. Immer wieder wurde von Ihnen vorgetragen, dass „... Vereine nicht belastet ....“; vergessen wird dabei, dass nicht die Vereine, sondern die Bürger letztlich das tragende Element der Gemeinde sind und sich Vereine ausschließlich aus den Interessen eines Teiles dieser Bürger bilden. Somit ist neben dem Verstoß gegen die Gemeindeordnung auch eine einseitige Interessennahme zu Gunsten der Vereine festzuhalten und zu rügen, welche durch die Dringlichkeitsentscheidung bestärkt wurde. Dass darüber hinaus durch die Dringlichkeitsentscheidung der Verwaltung die Möglichkeit geschaffen wurde, ohne Ausschreibungsverfahren Aufträge, z.B. für die Erdaushubarbeiten, zu vergeben, ist bedenklich. Dass bei der Fa., welche den Auftrag „kurzfristig“ übernehmen konnte, nach telefonischer Angabe des JSV Frenz zuvor Spielern des JSV eine neue berufliche Zukunft gegeben werden konnte, mag dabei zufällig sein. Prüfbar ist aber nicht, dass tatsächlich alle Möglichkeiten einer kostengünstigen (wirtschaftlichen) Umsetzung des Beschlossenen ausgeschöpft wurden. Auch zeigt die Eile der Umsetzung, ohne dass ein tatsächlicher akuter Nutzungsbedarf vorliegt (siehe Aufstockung der Wohncontainer, welche noch nicht ausgelastet sind), dass hier nur Fakten geschaffen werden sollten, damit möglicherweise die Durchführung des Vorhaben hemmende Einwände der Bürger ausgeschlossen werden. Wie bereits in meinem Schreiben vom 02.11.2015 benannt, behalte ich mir die Weitergabe meiner Ausführungen an Dritte vor. Mit freundlichem Gruß Robert Krautgartner