Daten
Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
30.11.15, 16:00
Aktualisiert
30.11.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Robert Krautgartner
Am hohen Ufer 37
52459 Inden
Tel. 0176/21655971
E-Mail: RKrautgartner@aol.com
Robert Krautgartner, Am hohen Ufer 37, 52459 Inden
Jgemeindeverwaltung Inden
Bürgermeister
Rathausstr. 1
52459 Inden
Inden, 29.11.2015
Unterbringung von Asylbewerbern
Ergänzung meines Schreibens vom 02.11.2015
Ihr Zeichen: BM/Bü
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie von Ihnen im Gspräch vom 05.11.2015 eingeräumt und von mir angenommen und mit
Email vom 09.11.2015 bestätigt, ergänze ich mit diesem Schreiben mein Schreiben vom
02.11.2015.
Die von mir vorgetragenen Vorbehalte konnten nicht ausgeräumt werden, sondern wurden
bestärkt.
Bezüglich der im Rahmen der Errichtung der Mobilheime entstehenden Kosten wurde
weder durch Sie, noch die Ortsvorsteherin OT Frenz angegeben, dass auch die erste
Etage des Sportheimes für eine neue Nutzung, hier wohl Küche für Asylbewerber
umgebaut bzw. umgestaltet und eingerichtet wird.
Auch dieses stärkt das Argument der Nutzung der alten Schule Frenz, da dort auch diese
Möglichkeit in begrenztem Umfang bereits vorhanden ist.
Sie haben angegeben, die Vermarktung des Geländes Sportplatz Frenz als Bauland
voranzutreiben. Auch hier dürfte unstrittig sein, dass die Vorbehalte in großen Teilen der
Bevölkerung nicht dazu führen werden, dass, solange dort Notunterkünfte für
Asylbewerber errichtet sind, die Vermarktung tatsächlich effektiv vorangetrieben werden
kann. Dass auf Grund der Regelungen zur Festsetzung des Marktpreises dieser nicht
betroffen sein wird ist mir bewusst. Die Vermarktung selbst wird jedoch schwieriger und
länger andauern, wodurch erneut Mehrkosten entstehen. Darüber hinaus werden die
entstehenden Nebenkosten erhöht, da dann wohl auch das Sportheim geheizt werden
muss.
Wie bereits festgestellt, ist die Wahrnehmung einer nachhaltigen wirtschaftlichen
Verantwortung gegenüber den Bürgern der Gemeinde nicht ersichtlich.
Im Weiteren habe ich mich gegen die angedachte ausschließliche Unterbringung
männlicher Asylbewerber ausgesprochen und begründet. Darüber hinaus ist jedoch auch
zu beachten, dass allein bereits durch die Errichtung dieser Unterkünfte künftige
Gefährdungssituationen für die Bewohner dieser Unterkünfte und die umliegenden
Anwohner eintreten können. Wenn mir auch in unserer Region bisher keine Übergriffe auf
Asylbewerberheime bekannt sind, kann nicht unterstellt werden, dass dieses immer so
bleibt. Daher sind gerade angesichts der momentan besonders angespannten
sicherheitspolitischen Situation hier präventive Maßnahmen zu treffen. Diese können nicht
nur darin bestehen, dass möglicherweise zu findende Freiwillige die Bewohner
beschäftigen und nicht mehr wie die von Ihnen korrigierend benannte Anzahl von 20
Asylbewerbern an einer Stätte untergebracht wird.
Zusätzlich rüge ich den Verstoß gegen die demokratischen Grundregeln der
Gemeindeordnung.
Gemäß § 23 Absatz 1 GO unterrichtet der Rat die Einwohner über die allgemein
bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der
Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das
wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen
die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und
Auswirkungen unterrichtet werden.
Nach Absatz 2 ist die Unterrichtung in der Regel so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur
Äußerung und zur Erörterung besteht. …
Sie haben gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden in einer Dringlichkeitsentscheidung
u.a. die Errichtung der Mobilheime und die Verlegung des ursprünglich geplanten
Aufstellungsortes beschlossen.
Meiner Bitte vom 09.11.2015 mir den Zeitpunkt der Beschaffung der Mobilheime zu
benennen sind Sie leider nicht nachgekommen.
Ich gehe davon aus, dass dieser Zeitpunkt bereits vor der Dringlichkeitsentscheidung lag.
Auch ist davon auszugehen, dass bereits frühzeitig zumindest mit den Vertretern der
Vereine mögliche Alternativen besprochen wurden. Wenn mir dazu auch keine schriftliche
Bestätigung vorliegt, so wurde mir zumindest durch die katholische Kirchengemeinde
Inden bestätigt, dass sich der vorherige Bürgermeister Schuster zwecks Nutzung des
Pfarrheimes Frenz an die Kirchengemeinde gewandt hat. Dahingehend ist auch davon
auszugehen, dass in diesem Zusammenhang neben der Kirchengemeinde auch Nutzer
anderer Liegenschaften entsprechende Anfragen erhalten haben.
Die Begründung einer Dringlichkeitsentscheidung ist offensichtlich auch nicht gegeben.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Inden
ist weiterhin von Bestand. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit der zumindest
zeitweisen Unterbringung von Asylbewerbern im Bereich der Stadt Linnich.
Durch die Dringlichkeitsentscheidung wurden den Bürgern der Gemeinde die
Möglichkeiten eines Einwohnerantrages oder eines Bürgerentscheides entzogen. Immer
wieder wurde von Ihnen vorgetragen, dass „... Vereine nicht belastet ....“; vergessen wird
dabei, dass nicht die Vereine, sondern die Bürger letztlich das tragende Element der
Gemeinde sind und sich Vereine ausschließlich aus den Interessen eines Teiles dieser
Bürger bilden. Somit ist neben dem Verstoß gegen die Gemeindeordnung auch eine
einseitige Interessennahme zu Gunsten der Vereine festzuhalten und zu rügen, welche
durch die Dringlichkeitsentscheidung bestärkt wurde.
Dass darüber hinaus durch die Dringlichkeitsentscheidung der Verwaltung die Möglichkeit
geschaffen wurde, ohne Ausschreibungsverfahren Aufträge, z.B. für die
Erdaushubarbeiten, zu vergeben, ist bedenklich. Dass bei der Fa., welche den Auftrag
„kurzfristig“ übernehmen konnte, nach telefonischer Angabe des JSV Frenz zuvor Spielern
des JSV eine neue berufliche Zukunft gegeben werden konnte, mag dabei zufällig sein.
Prüfbar ist aber nicht, dass tatsächlich alle Möglichkeiten einer kostengünstigen
(wirtschaftlichen) Umsetzung des Beschlossenen ausgeschöpft wurden.
Auch zeigt die Eile der Umsetzung, ohne dass ein tatsächlicher akuter Nutzungsbedarf
vorliegt (siehe Aufstockung der Wohncontainer, welche noch nicht ausgelastet sind), dass
hier nur Fakten geschaffen werden sollten, damit möglicherweise die Durchführung des
Vorhaben hemmende Einwände der Bürger ausgeschlossen werden.
Wie bereits in meinem Schreiben vom 02.11.2015 benannt, behalte ich mir die Weitergabe
meiner Ausführungen an Dritte vor.
Mit freundlichem Gruß
Robert Krautgartner