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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
204 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 392/2012 Erstellt am: 13.11.2012 Aktenzeichen: IV/61 – ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 12.12.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 392/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. Auslegungsbeschluss Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 19.09.2012 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB, auf Grundlage der vom Investor vorgelegten Unterlagen, beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 04.10.2012 bis 31.10.2012 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.09.2012 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Die eingegangenen Äußerungen und Hinweise der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. Äußerungen während der Beteiligung Eingabensteller Inhalt der Äußerung Bemerkung der Verwaltung B1 bis B6 einschließlich, gleiches Schreiben, unterschiedliche Absender Schreiben aus Oktober 2012 1. Ein offener und nach der vorliegenden Planung schwer einsehbarer Park bietet sich als Rückzugsgebiet für Jugendliche an, die sich vor allem nachts versammeln, so dass von einer starken negativen Beeinträchtigung durch Lärm und Dreck auszugehen ist. 3. Verkehr auf der Sackgasse Am Jürgenshof ist derzeit schon erheblich belastend durch die Zulieferung der Bäckerei im Kauflandgebäude, die Taxizentrale und die Fahrschule. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlieferung nur über die vorgesehene Einhausung vorgenommen wird. Zu 1 Das denkmalgeschützte Wegekreuz steht auf Privatgrund und bleibt Privatgrund. Der Eigentümer ist bereit, in Absprache mit der Denkmalbehörde eine Eingrünung der Fläche um das Wegekreuz vorzunehmen und zwei Bäume zu pflanzen. Die vorhandene Klinkermauer soll unterbrochen werden, ebenfalls in Absprache mit der Denkmalbehörde, so dass die Grünfläche einzusehen ist. Planungsrechtlich ist das Problem der Lärmbelästigung von alkoholisierten Jugendlichen nicht in Griff zu bekommen. Zu 2 Bei der Einhausung sind die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen einzuhalten, die für ausreichende Belichtung und Belüftung sorgen. Vorgesehen ist die rückwärtige Ergänzung, durch eine Gliederung in sich durchdringende kubische Baukörper, die zwischen dem wuchtigen Altbau und der umgebenden kleinteiligen Bebauung vermittelt. Zu 3 Der Entwurf sieht die Anlieferung des Geschäftshauses ausschließlich über die Christianstraße vor, dies schließt eine untergeordnete Kleinanlieferung über „Am Jürgenshof“ als allgemeine Nutzung nach StVo nicht aus. Ein- und Ausfahrten werden dort jedoch ausgeschlossen. 4. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche wird der Besucherstrom größer. Zu 4 Die erforderlichen Stellplätze werden in 2. Die Einhausung der Anlieferzone wird grundsätzlich befürwortet. Sie sollte jedoch nicht höher als erforderlich ausfallen, um Licht und Luft sicherzustellen. Vorlage Nr.: 392/2012 . Seite 3 / 3 Hierfür steht nicht ausreichender Parkraum zur Verfügung. Die vorhandenen Parkplätze sind selbst für die Anwohner zu knapp. B 7 Schreiben vom 12.10.2012 Die Planung der neuen Anliefezone löst die bestehenden großen Probleme nur bedingt, grundsätzlich wird eine Planung zur Verbesserung begrüßt. B 8 Schreiben vom 23.10.2012 1. Derzeit Belastung durch Anlieferung groß, LKW stehen Schlange, blockieren andere Verkehrsteilnehmer. Gefährdung für Kinder, da hier der Hauptweg zur Schule, Kindergarten und Hauptbahnhof ist. Lösung wäre, die Einbahnstraße aufzuheben. 2. Wie sieht der Ausgleich aus für den Baumbestand auf dem unbebauten Grundstücksbereich? 3. Lobby zahlungskräftiger Investoren führt zu Planung T2 Straßen NRW Schreiben vom 09.10.2012 T3 Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 06.11.2012 Es werden Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die L183 gebeten. Sollten sich bauliche Änderungen im Verlauf der L183 ergeben, gehen die Kosten zu Lasten der Stadt Pulheim. Hinweis auf die Wasserschutzzone III B Chorbusch und auf die Erstellung eines Schallschutzgutachtens aufgrund des angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes. den 3 Parkgeschossen untergebracht. Die zusätzliche Anzahl, die durch die Erweiterung erforderlich sein wird, ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Anwohner haben ihre erforderlichen Stellplätze auf ihren Grundstücken nachzuweisen. Wegen besonderer Betroffenheit von B 7 fand eine gemeinsame Abstimmung mit Verwaltung und Immobilieneigentümer statt. Änregungen wurden sowohl im BPPlan-Konzept als auch für die Grundrissplanung der umzubauenden Anlieferzone berücksichtigt. Zu 1 Die Neuplanung für die Erweiterung ermöglicht gearade die Neuorganisation zur Behebung dieser Probleme. Die Anlieferung wird in dem eingehausten Bereich erfolgen, Anlieferzeiten sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Am Jürgenshof bleibt Sackgasse. Taxiunternehmen ist genehmigter Bestand. Die Ausfahrt zu Farehamstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Zu 2 Durch das alte Planungsrecht, den Bebauungsplan Nr. 35. 5 Pulheim waren die Eingriffe bereits vollständig zulässig, ein Ausgleich des Eingriffs ist gemäß § 1a (3) letzter Satz, Baugesetzbuch im Rahmen der Planung dieses BP daher nicht erforderlich. Zu 3. Der Planungsanlass ist rein städtebaulich begründet (siehe BP-Begründung) Die derzeitige Situation an der L183 (Farehamstraße) wird durch den Plan nicht verändert. Die Planung strukturiert nur die Anlieferzone selbst um.. Der Hinweis zur Wasserschutzzone ist unter dem Punkt „Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ im Plan aufgenommen. Zur Untersuchung der Lärmsituation liegt eine Schallimmissionsprognose vom 18.06.2012 der Gesellschaft deBAKOM für sensorische Messtechnik, Akustik, Schallschutz und Olfaktometrie vor.