Daten
Kommune
Pulheim
Größe
204 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
392/2012
Erstellt am:
13.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 –
ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 14, Niederschrift Seite 77 – 78
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 392/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen.
Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 19.09.2012 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB, auf Grundlage der vom Investor vorgelegten Unterlagen, beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger
fand in der Zeit vom 04.10.2012 bis 31.10.2012 einschließlich statt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.09.2012 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Die
eingegangenen Äußerungen und Hinweise der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB vor.
Äußerungen während der Beteiligung
Eingabensteller
Inhalt der Äußerung
Bemerkung der Verwaltung
B1 bis B6 einschließlich, gleiches Schreiben,
unterschiedliche
Absender
Schreiben aus
Oktober 2012
1. Ein offener und nach der vorliegenden
Planung schwer einsehbarer Park bietet sich als Rückzugsgebiet für Jugendliche an, die sich vor allem nachts
versammeln, so dass von einer starken negativen Beeinträchtigung durch
Lärm und Dreck auszugehen ist.
3. Verkehr auf der Sackgasse Am
Jürgenshof ist derzeit schon erheblich
belastend durch die Zulieferung der
Bäckerei im Kauflandgebäude, die Taxizentrale und die Fahrschule. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlieferung nur über die vorgesehene
Einhausung vorgenommen wird.
Zu 1
Das denkmalgeschützte Wegekreuz steht
auf Privatgrund und bleibt Privatgrund. Der
Eigentümer ist bereit, in Absprache mit der
Denkmalbehörde eine Eingrünung der
Fläche um das Wegekreuz vorzunehmen
und zwei Bäume zu pflanzen. Die vorhandene Klinkermauer soll unterbrochen werden, ebenfalls in Absprache mit der
Denkmalbehörde, so dass die Grünfläche
einzusehen ist. Planungsrechtlich ist das
Problem der Lärmbelästigung von alkoholisierten Jugendlichen nicht in Griff zu
bekommen.
Zu 2
Bei der Einhausung sind die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen einzuhalten,
die für ausreichende Belichtung und Belüftung sorgen.
Vorgesehen ist die rückwärtige Ergänzung,
durch eine Gliederung in sich durchdringende kubische Baukörper, die zwischen
dem wuchtigen Altbau und der umgebenden kleinteiligen Bebauung vermittelt.
Zu 3
Der Entwurf sieht die Anlieferung des
Geschäftshauses ausschließlich über die
Christianstraße vor, dies schließt eine
untergeordnete Kleinanlieferung über „Am
Jürgenshof“ als allgemeine Nutzung nach
StVo nicht aus. Ein- und Ausfahrten werden dort jedoch ausgeschlossen.
4. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche wird der Besucherstrom größer.
Zu 4
Die erforderlichen Stellplätze werden in
2. Die Einhausung der Anlieferzone wird
grundsätzlich befürwortet. Sie sollte
jedoch nicht höher als erforderlich ausfallen, um Licht und Luft sicherzustellen.
Vorlage Nr.: 392/2012 . Seite 3 / 3
Hierfür steht nicht ausreichender Parkraum zur Verfügung. Die vorhandenen
Parkplätze sind selbst für die Anwohner zu knapp.
B 7 Schreiben vom
12.10.2012
Die Planung der neuen Anliefezone löst die
bestehenden großen Probleme nur bedingt, grundsätzlich wird eine Planung zur
Verbesserung begrüßt.
B 8 Schreiben vom
23.10.2012
1. Derzeit Belastung durch Anlieferung
groß, LKW stehen Schlange, blockieren andere Verkehrsteilnehmer. Gefährdung für Kinder, da hier der
Hauptweg zur Schule, Kindergarten
und Hauptbahnhof ist. Lösung wäre,
die Einbahnstraße aufzuheben.
2. Wie sieht der Ausgleich aus für den
Baumbestand auf dem unbebauten
Grundstücksbereich?
3. Lobby zahlungskräftiger Investoren
führt zu Planung
T2
Straßen NRW
Schreiben vom
09.10.2012
T3
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom
06.11.2012
Es werden Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die L183 gebeten.
Sollten sich bauliche Änderungen im Verlauf der L183 ergeben, gehen die Kosten
zu Lasten der Stadt Pulheim.
Hinweis auf die Wasserschutzzone III B
Chorbusch und auf die Erstellung eines
Schallschutzgutachtens aufgrund des angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes.
den 3 Parkgeschossen untergebracht. Die
zusätzliche Anzahl, die durch die Erweiterung erforderlich sein wird, ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Anwohner haben ihre erforderlichen Stellplätze auf ihren Grundstücken nachzuweisen.
Wegen besonderer Betroffenheit von B 7
fand eine gemeinsame Abstimmung mit
Verwaltung und Immobilieneigentümer
statt. Änregungen wurden sowohl im BPPlan-Konzept als auch für die Grundrissplanung der umzubauenden Anlieferzone
berücksichtigt.
Zu 1
Die Neuplanung für die Erweiterung ermöglicht gearade die Neuorganisation zur
Behebung dieser Probleme. Die Anlieferung wird in dem eingehausten Bereich
erfolgen, Anlieferzeiten sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Am
Jürgenshof bleibt Sackgasse. Taxiunternehmen ist genehmigter Bestand. Die
Ausfahrt zu Farehamstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen.
Zu 2
Durch das alte Planungsrecht, den Bebauungsplan Nr. 35. 5 Pulheim waren die
Eingriffe bereits vollständig zulässig, ein
Ausgleich des Eingriffs ist gemäß § 1a (3)
letzter Satz, Baugesetzbuch im Rahmen
der Planung dieses BP daher nicht erforderlich.
Zu 3.
Der Planungsanlass ist rein städtebaulich
begründet (siehe BP-Begründung)
Die derzeitige Situation an der L183
(Farehamstraße) wird durch den Plan nicht
verändert. Die Planung strukturiert nur die
Anlieferzone selbst um..
Der Hinweis zur Wasserschutzzone ist
unter dem Punkt „Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6
BauGB)“ im Plan aufgenommen. Zur Untersuchung der Lärmsituation liegt eine
Schallimmissionsprognose vom
18.06.2012 der Gesellschaft deBAKOM
für sensorische Messtechnik, Akustik,
Schallschutz und Olfaktometrie vor.