Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.06.15, 16:01
Aktualisiert
03.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
01.06.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
18.06.2015
Rat
25.06.2015
TOP Ein Ja
Nein
44/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden, die in der Anlage beigefügte Satzung
über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften zu beschließen.
Begründung:
Die Gemeinde Inden unterhält bisher zwei Obdachlosenunterkünfte (Merödgener Str. 37 a und Im
Haswinkel 2) zur vorläufigen und vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen und
ausländischen Flüchtlingen. Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Inden und den
Benutzern ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
Für die Benutzung sind durch die Benutzer (Gebührenschuldner) nach § 4 der Satzung
Benutzungsgebühren zu entrichten.
Die bisher geltende Satzung vom 01.12.1997 ist überholt und war zu überarbeiten. Sie wird durch
die neue Satzung abgelöst werden. Dabei erfolgte die Berechnung der Pauschalen auf der Basis der
Verbrauchskosten ausgehend von einer Vollbelegung der beiden Unterkünfte von insgesamt 24
Personen. Die Änderungen im Vergleich zur alten Satzung sind kursiv geschrieben und farbig
gekennzeichnet.
Aufgrund der schwankenden Belegungszahlen wird es weiter jährlich erforderlich sein, die
Verbrauchskostenpauschale zu überprüfen und evtl. neu festzusetzen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, der beigefügten Kalkulation zuzustimmen und die
Satzung zu beschließen.