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Beschlussvorlage (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.06.15, 16:01
Aktualisiert
03.06.15, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 01.06.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 18.06.2015 Rat 25.06.2015 TOP Ein Ja Nein 44/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden, die in der Anlage beigefügte Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften zu beschließen. Begründung: Die Gemeinde Inden unterhält bisher zwei Obdachlosenunterkünfte (Merödgener Str. 37 a und Im Haswinkel 2) zur vorläufigen und vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen und ausländischen Flüchtlingen. Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Inden und den Benutzern ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Für die Benutzung sind durch die Benutzer (Gebührenschuldner) nach § 4 der Satzung Benutzungsgebühren zu entrichten. Die bisher geltende Satzung vom 01.12.1997 ist überholt und war zu überarbeiten. Sie wird durch die neue Satzung abgelöst werden. Dabei erfolgte die Berechnung der Pauschalen auf der Basis der Verbrauchskosten ausgehend von einer Vollbelegung der beiden Unterkünfte von insgesamt 24 Personen. Die Änderungen im Vergleich zur alten Satzung sind kursiv geschrieben und farbig gekennzeichnet. Aufgrund der schwankenden Belegungszahlen wird es weiter jährlich erforderlich sein, die Verbrauchskostenpauschale zu überprüfen und evtl. neu festzusetzen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, der beigefügten Kalkulation zuzustimmen und die Satzung zu beschließen.