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Beschlussvorlage (Eckwertebeschluss hier: Aussetzung des Eckwertebeschlusses für die Haushaltsplanungen 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
21.01.13, 19:15
Aktualisiert
21.01.13, 19:15
Beschlussvorlage (Eckwertebeschluss
hier: Aussetzung des Eckwertebeschlusses für die Haushaltsplanungen 2014 und 2015) Beschlussvorlage (Eckwertebeschluss
hier: Aussetzung des Eckwertebeschlusses für die Haushaltsplanungen 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 18/2013 Erstellt am: 16.01.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Verfasser/in: Frau Löbbert Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 29.01.2013 Betreff Eckwertebeschluss hier: Aussetzung des Eckwertebeschlusses für die Haushaltsplanungen 2014 und 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt, auf die Aufstellung von Eckwertebeschlüssen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 zu verzichten. Vorlage Nr.: 18/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit der flächendeckenden Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Pulheim zum 01.01.2008 ist eine grundlegende Neuerung vom Geldverbrauchskonzept hin zum Ressourcenverbrauchskonzpet verbunden. Dies bedeutet jedoch auch gegenüber dem früheren kommunalen Rechnungswesen, in dem lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst wurden, ein erheblicher Mehraufwand insbesondere bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Bei der Stadt Pulheim konnten bisher die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009, 2010 und 2011 nicht aufgestellt und dem Rat zugeleitet werden. Da diese Problematik landesweit besteht, hat der Landtag mit dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) eine Erleichterungsmöglichkeit geschaffen. Auf die Mitteilungsvorlage-Nr: 19/2013 (Rat, 29.01.2013) wird verwiesen. Nach Abschluss der Arbeiten zur Haushaltsplanung 2013 und der Arbeiten zur Jahresumstellung 2012/2013 sollen die Arbeiten zur Erstellung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 mit hoher Priorität unter Begleitung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiter fortgeführt werden. Damit das anvisierte Ziel, diese Jahresabschlüsse dem Rat nach der Sommerpause 2013 zuzuleiten, erreicht werden kann, können die vorbereiteten Arbeiten zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses 2014 nicht umgesetzt werden. Nach heutiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass im Jahre 2014 auch die dann ausstehenden Jahresabschlüsse 2012 und 2013 erstellt werden können. Danach wird es möglich sein, die Jahresabschlüsse wieder fristgerecht bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zuzuleiten und wieder die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung von Eckwertebeschlüssen leisten zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Eckwertebeschlüsse für die Haushaltsplanungen 2014 und 2015 aufgrund vorstehender Erläuterungen zu verzichten.