Daten
Kommune
Inden
Größe
96 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 21:06
Aktualisiert
19.11.15, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
02.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
03.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
88/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nutzung von gemeindlichen Liegenschaften
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss ist mit der Durchführung der in der Begründung aufgeführten Nutzungen bzw.
Nutzungsüberlassungen einverstanden
Begründung:
Durch die vom Rat am 22.10.2015 beschlossene Änderung der Zuständigkeitsordnung ist es
Aufgabe des Hauptausschusses über die Vermietung, Verpachtung und Nutzungsüberlassung von
gemeindlichen Liegenschaften zu entscheiden.
Unter die Nutzungsüberlassung fallen somit auch die Vergaben von Nutzungszeiten in den
gemeindlichen Turnhallen für Freizeit- und Vereinssportnutzungen. Bei diesen Nutzungen handelt
es sich hauptsächlich um im Sommer- bzw. Winterhalbjahr regelmäßig anfallende bzw.
wiederkehrende Nutzungen. Mitunter werden die berücksichtigungsfähigen Nutzungswünsche erst
sehr kurzfristig abgegeben, so dass diese Termine nicht unbedingt mit der Sitzungsplanung in
Einklang stehen. Auch gibt es kurzfristig an die Verwaltung herangetragene, außerplanmäßige
Nutzungswünsche für das unmittelbar bevorstehende Wochenende, an dem die Halle auch frei
wäre. Diesen Anträgen kann bei derzeitiger Beschlusslage nicht mehr entsprochen werden.
Ich schlage daher Folgendes vor:
Für die turnusmäßigen, im Sommer- bzw. Winterhalbjahr stattfindenden Freizeit- und
Vereinssportnutzungen in den Turnhallen einschl. der Jugendfußballturniere (F.C. Inden/Altdorf
Dezember/Januar, Fußballverband Mittelrhein e.V. Dezember/Januar), sowie des
Bezirksjugendvergleichskampfes (Bogenschießen) der Pankratius Sportschützen Inden/Altdorf e.V.,
die Durchführung der Karnevalssitzungen des LCC 1980 e.V. „Luckebömmelte Lü“ und die
kurzfristige Nutzung von Proben von Tanzgruppen oder Einzelpersonen gilt die Genehmigung des
Hauptausschuss als erteilt.
Darüber hinaus gehende Nutzungen sind nur möglich, sofern der Hauptausschuss dem zustimmt.