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Beschlussvorlage (Gem. Stellungnahme ZEW und AWA GmbH)

Daten

Kommune
Inden
Größe
1,6 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07

Inhalt der Datei

Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Gemeinsame Stellungnahme des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgung GmbH zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Stand März 2014 im Beteiligungsverfahren Generelle Anmerkungen und Forderungen Für die Aufstellung des Abfallwirtsplans - AWP - ist nach § Abfallgesetz NRW das Ministerium für Klimaschutz-, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschafts- und Verbraucherschutz des Landes NRW als oberste Abfallwirtschaftsbehörde zuständig. Gemäß § 30, Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Bundesländer für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen zuständig. Dabei wird der Abfallwirtschaftsplan im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtages und im Einvernehmen mit dem beteiligten Fachministerien aufgestellt und bekannt gegeben. Gemäß § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne der Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das MKULNV NRW nach langer vorbereitender Diskussion mit den zu beteiligenden Institutionen, Fachverbänden und Behörden den Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan Siedlungsabfälle - vorgelegt. Die zusammenfassende Pressemitteilung des MKULNV NRW vom 12.03.2014 kann im Internet unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse140312.php abgerufen werden. Der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans kann im Internet unter http://umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php abgerufen werden. Die zu beteiligenden Institutionen, darunter auch der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) sind vom MKULNV NRW nach einer Fristverlängerung aufgefordert worden, bis zum 30. September 2014 Stellung zu nehmen. 2. Juli 2014 Seite 1 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Abfallwirtschaftspläne (AWP) haben die Ziele der Abfallvermeidung und Verwertung sowie die für die Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderliche Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen (Entsorgungssicherheit). Dabei sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraumes von mind. 10 Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne ist alle 5 Jahre vorgesehen. Die in den Abfallwirtschaftsplan aufgenommenen Ziele und Festlegungen sind von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Aufstellung und Fortschreibung ihrer jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Zudem liefern sie die Grundlage dafür, Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Verwertungs- und Behandlungsanlagen in den einzelnen Gebietskörperschaften zu treffen (Stichwort: Planungssicherheit). Räumlich ist der im Entwurf vorliegende Abfallwirtschaftsplan NRW begrenzt auf das Land NRW; der sachliche Geltungsbereich erfasst dabei alle Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Selbstverständlich sind auch andere relevante Abfallströme, die dem Verwertungsregime unterliegen, darstellbar. Für die eigenen Planungen des ZEW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) stellt sich nachteilig dar, dass gewerbliche Abfälle zur Verwertung statistisch im Abfallwirtschaftsplan nicht erfasst werden und dies obwohl der ZEW zu jeder Zeit zur Annahme dieser Abfälle verpflichtet ist. Deren Kenntnis ist für die Auslegung und Realisierung der öffentlichen Entsorgungsanlagen und deren wirtschaftlichen Betriebes zentral und damit unerlässlich. Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bauen ebenfalls darauf auf. Forderung: Somit wird gefordert, dass auch die gewerblichen Abfälle zur Verwertung statistisch erfasst und in der Landesplanung berücksichtigt werden. Die Ziele des vom MKULNV aufgestellten Entwurfs eines „ökologischen Landesabfallplans“ sehen die Intensivierung folgender Punkte vor: a) Förderung der Abfallvermeidung b) Stärkung der regionalen Entsorgungsautarkie und des Näherprinzips Punkt a): Förderung der Abfallvermeidung und Abfallberatung Die Bestandsaufnahme in NRW hat gezeigt, dass abfallvermeidende Maßnahmen und die Abfallberatung in der überwiegenden Anzahl der Kommunen in NRW - in recht unterschiedlichem Umfang - stattfindet. 2. Juli 2014 Seite 2 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Gegenüber dem gültigen AWP der Landes wird im vorliegendem Entwurf dem Bereich Förderung der Abfallvermeidung nicht nur wesentlich mehr Raum sondern auch wesentlich mehr Inhalt in Form von konkreten Maßnahmen und Beispielen gegeben. Gleiches gilt für die im KrWG geforderten 2. Stufe der Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwertung. Die Behandlung beider Themenbereiche der Abfallhierarchie lehnt sich sehr stark an das Abfallvermeidungsprogramm Deutschlands an, welches im Juli 2013 beschlossen wurde. Während in den zurückliegenden Jahren der Fokus auf Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Sensibilisierung lag, sollen zukünftig die Wiederverwendung und die Verbesserung der Nutzungsintensität einen höheren Stellenwert einnehmen. Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und zielgerichtet weiterentwickelt. Beispielhaft werden die Bekanntmachung von Best Practice Beispielen und das Initiieren von Wettbewerben angeführt. Die Einrichtung einer solchen Institution wird ausdrücklich befürwortet, da gerade die Vernetzung von in diesen Bereichen Tätigen ein hohes Synergiepotential bietet. Die Erfahrung zeigt, dass eine zentrale Anlaufstelle (Wissenspool), schneller gute Aktionen, Maßnahmen, Ausstellungen, usw. publik machen bzw. darauf hinweisen kann. Auch sollte das Wissen bzgl. Fördermöglichkeiten, Knowhow Transfer und schon vorliegende Erfahrungen oder Studien gebündelt werden, um nicht durch zeitaufwendige eigene Recherchen das ohnehin knapp in den Kommunen zur Verfügung stehende Personal zu binden. Möglichkeiten, die Wiederverwendung von Abfällen zu stärken, werden im AWP detailliert und zutreffend dargestellt. Die Menge der Abfälle, die der Wiederverwendung zugeführt werden, kann jedoch nur wirkungsvoll gesteigert werden, wenn die Schritte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abgabe an Folgenutzer effizient in ihren Abläufen, in der Fläche (gemeindeübergreifend) und in der Finanzierung geregelt und organisiert sind. Wertstoffhöfe sollten hierzu stadt- und gemeindeübergreifend von den Bürgern genutzt werden dürfen. Dies führt zu höherem Entsorgungskomfort, verkürzt häufig Entsorgungswege und steigert dadurch die Bereitschaft der Bürger, wiederverwendbare und verwertbare Abfälle abzugeben. Zur zum Teil notwendigen Aufarbeitung von Abfällen (z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Altkleider) mit dem Ziel der ortsnahen Abgabe/Verkauf in Sozialkaufhäusern, ist die Einbindung sozialer Einrichtungen unverzichtbar. Diese Aktivitäten müssen koordiniert werden. Darüber hinaus sind die Kosten der Erfassung, Aufbereitung und Abgabe über Abfallgebühren zu finanzieren, soweit die Verkaufserlöse nicht ausreichen. 2. Juli 2014 Seite 3 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung: Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der gegenseitigen (Kreis/Gemeinde) Aufgabenübertragung sind zu umständlich. Hier sollte der AWP und in der Folge das Landesabfallgesetz NRW die Zuständigkeiten für die Erfassung im Bringsystem von wiederverwendbaren und verwertbaren Abfällen auf die Kreise erweitern. Forderung: Das MKULNV sollte die Einrichtung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung vorantreiben und umsetzen. Gewerbeabfallberatung Aufgrund der Erfahrungen der AWA/des ZEW im Bereich der Überlassungspflicht von Abfällen aus den Gewerbebetrieben an die örE sollte insbesondere hinsichtlich der Gewerbeabfallberatung verstärkt darauf hingewirkt werden, dass auch Gewerbebetriebe entsprechend der Anzahl ihrer Mitarbeiter und der Art ihres Gewerbes, Abfallmengen zur Beseitigung an die Stadt/die Gemeinde zu überlassen haben. Regelmäßige Kontrollen über die Angemessenheit des Volumens der Sammelbehältnisse für die Abfälle sind geboten. Forderung: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verpflichtung von Gewerbebetrieben zur ausreichenden Bereitstellung von Behältervolumen im AWP und im Landesabfallgesetz zu berücksichtigen. Punkt b): Regionale Entsorgungsautarkie Im vorliegenden Entwurf des AWP wird das zentrale Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Das MKULNV sieht dabei nur die Bildung von drei Entsorgungsregionen vor. Das MKULNV fordert im Entwurf auf, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des AWP entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Das Land hält sich nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist ausdrücklich vor, die Zuweisung zu einer Region als verbindlich zu erklären, sofern es diesen Schritt aufgrund der Entwicklung für geboten hält. Generell wird im AWP-Entwurf Kooperation auf freiwilliger Basis ausdrücklich Vorrang eingeräumt, das heißt auch über die jeweiligen Grenzen der Regionen sind abfallwirtschaftliche Kooperationen in der Zukunft möglich. ZEW und AWA bedauern, dass nicht von vornherein mit dem Instrument der Zuweisung gearbeitet wird und erwarten von der Landesregierung, dies zu überdenken. 2. Juli 2014 Seite 4 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Bezüglich der Zuordnung zu Entsorgungsregionen wird auf die Aussagen zu Kapitel 2.3 verwiesen. Hier wird die Notwendigkeit von 4 statt 3 Entsorgungsregionen begründet. Anmerkungen und Forderungen zu einzelnen Kapiteln im AWP: Kapitel 2.3 Vorschlag zur Bildung von Entsorgungsregionen Forderung: Die Anzahl der vorgeschlagenen Entsorgungsregionen soll von 3 bisher vorgeschlagenen Regionen auf 4 Regionen erhöht werden. Wir schließen uns diesbezüglich der nachstehenden, auszugsweise übernommenen Begründung des VKU zum AWP vom 25.6.2014 an : Im Entwurf des AWP werden als Planungs- und Abwägungskriterien zur Bildung der Regionen vergleichbare Größenordnungen in Bezug auf die vorhandenen überlassenen Abfälle und Behandlungskapazitäten angeführt. Minden MBA Pohlsche Heide Steinfurt Herford Bielefeld Borken MBRA Münster Münster MVA Bielefeld Coesfeld Warendorf SBS Ennigerloh MVA Hamm Recklinghausen Kleve MA Paderborn Wesel RZR Herten II GelsenRZR Herten I Bottrop kirchen Herne Dortmund MVA Asdonkshof MKVA Krefeld Hamm Paderborn Soest Bochum Duisburg Essen Mühlheim EnnepeRuhrKreis Krefeld Mettmann MVA Düsseldorf MHKW Iserlohn Hagen MVA Hagen Wuppertal MA Meschede Düsseldorf Märkischer Mönchen-Rhein-KreisMVA Wuppertal Kreis Solingen gladbach Neuss MVA Solingen Remscheid WSAA Neuss MHKW Leverkusen Heinsberg RMVA Köln MVA Weisweiler RheinErft Kreis Hochsauerlandkreis Olpe LeverkusenRheinischBergischer Kreis Köln Aachen Düren Höxter BGR Soest MHKW Essen Unna MA Bochum Ober- hausen GMVA Niederrhein Viersen Lippe Gütersloh MBA Borken MA Erftstadt OberBergischer Kreis SiegenWittgenstein Bonn Rhein-Sieg-Kreis MVA Bonn w estliches Rheinland Euskirchen Rheinland / Bergisches Land Westfalen / w estliches Ruhrgebiet Mitte ./. ./. 1. 2. 3. 4. Westliches Rheinland Rheinland/Bergisches Land Westfalen/ östl. Ruhr Mitte Die Unterschiede bzgl. der Auslastung mit örE-Mengen und die errichteten Behandlungskapazitäten sind beim 3-Regionen-Modell wesentlich stärker ausgeprägt als beim 4-Regionen-Modell, so dass die aufgestellten Kriterien im 4-Regionen-Modell besser erfüllt werden: 2. Juli 2014 Seite 5 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle 3-Regionen-Modell Auslastung örE Mengen mit Region Rheinland: 4-Regionen-Modell 58 % Region westl. Rheinland: 65 % Region Rheinland/Bergisches Land: 60 % Region Westfalen: 78 % Region Westfalen/östl. 69 % Ruhrgebiet: Region EKOCity: 68 % Region Mitte: 65 % 500 kg/Ea Region westl. Rheinland: 400 kg/Ea 500 kg/Ea Errichtete Kapazi- Region Rheinland: täten Region Rheinland/Bergisches Land: Region Westfalen: 300 kg/Ea Region Westfalen/östl. 400 Ruhrgebiet: kg/Ea Region EKOCity: 700 kg/Ea Region Mitte: 500 kg/Ea Um auch der zur Zeit gegebenen strukturellen Ungleichbehandlung der Gebührenzahler in NRW entgegenzuwirken, die vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen betrifft, welche die Maßnahmen aus früheren Abfallwirtschaftsplänen des Landes umgesetzt haben, ist anzustreben, innerhalb des Landes NRW, jedenfalls aber in den Entsorgungsregionen, die Gebühren zu vereinheitlichen. Forderungen:    Einheitliche und gerechte Abfallgebühren sollen in ganz NRW, jedenfalls aber in den Entsorgungsregionen, geschaffen werden. Die Abfallgebühren sollen transparent sein und von der Preisüberwachungsbehörde geprüft sein. Die Quersubventionierung von Wettbewerbspreisen ist zu untersagen, da es dem öffentlichen Preisrecht widerspricht. 2. Juli 2014 Seite 6 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Ausschreibungen der örE verschärfen den oben genannten Trend der Unterschiede in den Entsorgungsgebühren. Nach dem Entwurf sind die Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Mühlheim an der Ruhr angehalten, eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity zu prüfen. Dies ist allerdings schon als obsolet zu betrachten, da Ausschreibungen von Essen, Gelsenkirchen und Bottrop zukünftig eine weitere Belieferung der RWE Anlage in Essen Karnap ergeben haben. Mit der Bildung der zuvor genannten Entsorgungsregion soll in einer relativ großzügigen Betrachtungsweise das europarechtlich vorgegebene Prinzip der Nähe umgesetzt werden. Während der derzeit gültige, noch von der schwarz-gelben Landesregierung am 30.3.2010 in Kraft gesetzte AWP das gesamte Land NRW als mit dem europäischen Nähe-Prinzip als vereinbar definiert hat, will die jetzige Landesregierung dem Nähe-Prinzip wieder zum Durchbruch verhelfen. Allerdings sollten diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile dadurch haben, dass sie nicht die nächstgelegene Anlage für die thermische Behandlung ihrer Beseitigungsabfälle nutzen, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich sollte sich an der vermeidbaren Kilometerleistung pro Tonne orientieren. Dabei müssen auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden (siehe hierzu Kapitel 4.4). Kapitel 3.4 Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bestimmunen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden lediglich in ihrer restriktiven Wirkung beschrieben. Dabei ist bei den dargestellten Auslastungsgraden der Anlagen genügend Kapazität vorhanden, auch Abfälle aus dem nahen Ausland zu verarbeiten. Die unter den Zielen der Abfallwirtschaftsplanung aufgeführte Möglichkeit zeitlich befristeter Notentsorgungsmaßnahmen aus dem europäischen Ausland oder dem Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen durchzuführen, sollte durch das Land beispielsweise durch entsprechende Genehmigungspraxis unterstützt werden. Dies ist aufgrund der Grenzlage gerade für den Standort Weisweiler, der sich unter Wettbewerbsaspekten gegenüber im Landesinneren gelegen Anlagen nachteilig ausgewirkt hat, von besonderer Bedeutung. Forderung: Eine im AWP (Kap. 10.1, Seite 113) favorisierte Reduzierung bestehender Behandlungskapazitäten ist nur dann akzeptabel, wenn dabei ökologische Standards und nicht nur „Dumpingpreise“ entscheidungsrelevant sind. (siehe auch Forderungen zu Kapitel 4.4 des AWP- Entwurfs) Bezüglich der u.E. zur Zeit erheblich unterschiedlichen Genehmigungspraxis erheben wir folgende 2. Juli 2014 Seite 7 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung: Das MKULNV sollte bei den Bezirksregierungen in NRW eine einheitliche Genehmigungspraxis bei Abfallimporten umsetzen und sicherstellen. Kapitel 4.2. Gebührenanreize für Abfälle zur Verwertung Der AWP nennt die Möglichkeit der Erhebung von Grundgebühren auf Gemeindeebene, um durch niedrigere Leistungsgebühren für Verwertungsabfälle Anreize zur verstärkten Getrennthaltung verwertbarer Abfälle zu schaffen. Der AWP sollte darauf hinweisen, dass dieses Instrument auch auf Kreisebene eingesetzt werden kann. Insbesondere die Finanzierung eines Teils der Kosten für Vergärungs- und Grünabfallkompostierungsanlagen über eine Grundgebühr ermöglicht die Erhebung geringerer Leistungsgebühren. Hierdurch wird vermieden, dass Gemeinden und Bürger wegen hoher Leistungsgebühren darauf verzichten, Wertstoffe und hier insbesondere Bio- und Grünabfälle getrennt zu erfassen. Kapitel 4.4 Weiterentwicklung zu einer Ressourcenwirtschaft Zur Weiterentwicklung der Ressourcenwirtschaft ist es aus Sicht des ZEW unerlässlich, konkrete Kennzahlen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft festzulegen. Hier sollten verschiedene Verwertungs- und Entsorgungsverfahren hinsichtlich ihrer Klimarelevanz und ihres Ressourcenverbrauches bewertet werden. Forderung Die Umwelterheblichkeit und Energieeffizienz vorhandener Anlagen ist zu bewerten und zu vergleichen. Damit kann zugunsten besserer ökologischer Standards steuernd eingegriffen werden. Forderung Zur ökologischen Bewertung von Entsorgungswegen ist ein Systemvergleich zwischen den Umweltauswirkungen der Müllverbrennung, der Aufbereitung mit nachfolgender Verbrennung (EBS), sowie auch deren spezifische Schadstofffracht im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung durchzuführen. Damit würde dann auch ein Steuerungsinstrument gemäß Seite 68 der Strategischen Umweltprüfung zum AWP geschaffen, energieeffizienteren (und umweltfreundlichen!!) Anlagen eine bessere Auslastung zu geben. Mit der aktuellen Fassung kann dieses, unseres Erachtens sehr wichtige Ziel nicht erreicht werden. Einige Abfallströme wie z. B. Klärschlamm werden derzeit in industriellen Feuerungsanlagen, z. B. Mitverbrennung im Kraftwerk Weisweiler, mit niedrigeren ökologischen Standards als in der MVA Weisweiler entsorgt. 2. Juli 2014 Seite 8 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Forderung: Öffentliche Abfälle wie Klärschlamm sollten mit höherer Priorität in den frei werdenden Kapazitäten von Müllverbrennungsanlagen als in industriellen Feuerungsanlagen entsorgt werden. Kapitel 9 Entsorgungsinfrastruktur Die Stoffströme von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu allen Anlagen sollten im AWP und/oder in den Siedlungsabfallbilanzen dargestellt werden, um bessere Kenntnisse über anderenorts entsorgte Mengen zu erhalten. Dabei sind auch Umschlaganlagen von Interesse. Forderung: Das MKULNV sollte eine weitergehende Stoffstromkontrolle unter Einbeziehung der gewerblichen Abfallströme zur Verwertung und aller wichtigen Entsorgungsanlagen in NRW durchführen und regelmäßig veröffentlichen. Die Datenbank AIDA des Landes NRW sollte mit den Anlagengenehmigungen übereinstimmen, was nicht immer der Fall ist. Die Stammdaten der Entsorgungsanlagen sollten regelmäßig von den Betreibern überprüft werden. Eine einheitliche Systematik sollte von allen Landesbehörden angewendet werden. Kapitel 9.2 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen Das ELC Horm wird als Vorbehandlungsanlage vor der weiteren Entsorgung in der MVA Weisweiler genutzt, jedoch bei der Siedlungsabfallbilanz nicht berücksichtigt, weil dort die End-Entsorgungsanlage angegeben wird. Wahrscheinlich findet das ELC-Horm deswegen keinen Eingang in die Tabelle 9.2 „Auflistung mechanischer Abfallbehandlungsanlagen in NRW“. Forderung: Das ELC Horm ist in die Tabelle 9.2 aufzunehmen. Kapitel 9.6 Deponien Falls die Entsorgungssicherheit für die Rostasche aus der MVA Weisweiler Eingang in die Landesplanung finden soll, müssen die derzeitigen Entsorgungswege berücksichtigt werden, was im AWP-Entwurf aber nur eingeschränkt der Fall ist. Forderung: Der AWP sollte den konkreten Entsorgungsweg der Rostasche aus der MVA Weisweiler deutlicher darstellen. 2. Juli 2014 Seite 9 von 10 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Die Entsorgung ist vertraglich langfristig über die Kraftwerksdeponie des Kraftwerkes Weisweiler bei Neulohn-Fronhoven gesichert. 2. Juli 2014 Seite 10 von 10