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Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 „Gut Müllenark“
•	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 08.09.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.09.2014 Rat 06.11.2014 TOP Ein Ja Nein 62/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich geändert. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 3 Stellplätze und Garagen neu formuliert. Die zeichnerischen Festsetzungen werden um die Ausweisung: Flächen für Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze ergänzt. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. „8 „Gut Müllenark“ ist gemäß richterlichem Bescheid in seinen Aussagen zu der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen nicht eindeutig bestimmt. Aus diesen Gründen sollen die Festsetzungen zu den Garagen und Stellplätzen wie im Planbereich Waagmühle geändert werden. Der geänderte Bebauungsplanentwurf liegt in Anlage bei und kann in der Sitzung erörtert werden.