Daten
Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
08.09.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.09.2014
Rat
06.11.2014
TOP Ein Ja
Nein
62/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 „Gut Müllenark“
•
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich
geändert. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 3 Stellplätze und Garagen neu
formuliert. Die zeichnerischen Festsetzungen werden um die Ausweisung: Flächen für Garagen,
Stellplätze und überdachte Stellplätze ergänzt.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem.
§ 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. „8 „Gut Müllenark“ ist gemäß richterlichem Bescheid in seinen Aussagen
zu der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen nicht eindeutig bestimmt. Aus diesen Gründen
sollen die Festsetzungen zu den Garagen und Stellplätzen wie im Planbereich Waagmühle geändert
werden.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf liegt in Anlage bei und kann in der Sitzung erörtert werden.