Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•	Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 08.09.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.09.2014 Rat 06.11.2014 TOP Ein Ja Nein 60/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ wird beschlossen. Begründung: Gemäß der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 10.04.1014 und des Rates vom 02.07.2014 wurde der Entwurf zur o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, sodass dieser beschlossen werden kann. Die Flächennutzungsplanänderung ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen, mit Veröffentlich der Genehmigung wird diese dann rechtskräftig. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrifft das Faktor-X-Wohngebiet „IndenSeeviertel“.