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Beschlussvorlage (Sonderbetriebsplan zum Verkippungskonzept für die Bereiche möglicher baulicher Entwicklung I 2013/07 • Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
89 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Beschlussvorlage (Sonderbetriebsplan zum Verkippungskonzept für die Bereiche möglicher baulicher Entwicklung I 2013/07
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 08.09.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.09.2014 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.10.2014 Rat 06.11.2014 TOP Ein Ja Nein 68/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Sonderbetriebsplan zum Verkippungskonzept für die Bereiche möglicher baulicher Entwicklung I 2013/07 • Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren an die Bezirksregierung Arnsberg versendet. Begründung: Der Sonderbetriebsplan zur Verkippung beinhaltet das geplante Verkippungskonzept für die langfristig denkbaren, zukünftigen Nutzungsschwerpunkte. Hier geht es vorrangig um die technische Realisierbarkeit baulicher Entwicklungsmaßnahmen. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus der Studie zur Analyse der Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft durch eine geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II zum Braunkohlenplanänderungsverfahren und den Rahmenplänen zur End- und Zwischennutzung insbesondere auch unter Betrachtung der zeitlichen Abläufe umsetzbar sind. Die hier notwendigen Belange werden ebenfalls wie in der Begründung zum Abschlussbetriebsplan vertreten und weiter verfolgt. Eine inhaltliche Trennung erfolgt nur im offiziellen Verfahren, nicht jedoch auf der Arbeitsebene, da die zu vertretenden Belange der verschiedenen Verfahren inhaltlich zu stark ineinander greifen. Der Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Inden liegt in Anlage bei. Die Stellungnahme ist der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 31. Oktober 2014 vorzulegen. Es ist somit ausreichend Zeit, weitere Belange auch aus der politischen Beratung zu ergänzen. Falls notwendig, könnte ein weiter überarbeiteter Entwurf in einer Sondersitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung Ende Oktober beraten werden.